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   LAG Baden-Württemberg, 27.01.2023 - 12 Sa 56/21   

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LAG Baden-Württemberg, 27.01.2023 - 12 Sa 56/21 (https://dejure.org/2023,12226)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.01.2023 - 12 Sa 56/21 (https://dejure.org/2023,12226)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Januar 2023 - 12 Sa 56/21 (https://dejure.org/2023,12226)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • IWW
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 2 Abs 1 GG, Art 1 Abs 1 GG, § 26 Abs 1 S 1 BDSG 2018, § 3 TTDSG, § 88 TKG 2004
    Sachvortragsverwertungsverbot - Privatnutzung dienstlicher Kommunikationsmittel - immaterieller Schaden gemäß DS-GVO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sachvortrags- und Beweisverwertungsverbot aus Gründen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts; Datenschutz und Recht auf informationelle Selbstbestimmung; Verhältnismäßigkeitskontrolle bei Privatnutzung dienstlicher Kommunikationsmittel; Unzulässige verdeckte und ...

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sachvortrags- und Beweisverwertungsverbot aus Gründen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts; Datenschutz und Recht auf informationelle Selbstbestimmung; Verhältnismäßigkeitskontrolle bei Privatnutzung dienstlicher Kommunikationsmittel; Unzulässige verdeckte und ...

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Sachvortragsverwertungsverbot im Kündigungsschutzprozess: Unverhältnismäßige Auswertung von E-Mails bzw. WhatsApp-Nachrichten

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Sachvortragsverwertungsverbot im Kündigungsschutzprozess: Unverhältnismäßige Auswertung von E-Mails bzw. WhatsApp-Nachrichten

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Was bei der Privatnutzung dienstlicher IT gilt

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2023, 348
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (49)

  • BAG, 23.08.2018 - 2 AZR 133/18

    Offene Videoüberwachung - Verwertungsverbot

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.01.2023 - 12 Sa 56/21
    Da der Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG grundsätzlich gebietet, den Sachvortrag der Parteien und die von ihnen angebotenen Beweise zu berücksichtigen, kommt ein "verfassungsrechtliches Verwertungsverbot" nur in Betracht, wenn dies wegen einer grundrechtlich geschützten Position einer Prozesspartei zwingend geboten ist (BAG 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 - Rn. 14).

    So liegt es namentlich, wenn die umfassende Abwägung der widerstreitenden Interessen und Grundrechtspositionen im Rahmen der Generalklausel des § 26 Abs. 1 BDSG n.F. (früher: § 32 Abs. 1 BDSG a.F.) zugunsten des Arbeitgebers ausfällt (BAG 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 - Rn. 15, BAGE 163, 239; LAG Niedersachsen 6. Juli 2022 - 8 Sa 1148/20 - Rn. 72 ff).

    Ebenso kann eine Verwertung ausnahmsweise in Betracht kommen, wenn die (Grund-)Rechtswidrigkeit der Datenerhebung allein gegenüber anderen Beschäftigten besteht, die ungerechtfertigte "vorprozessuale" Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die Verwertung ausnahmsweise nicht perpetuiert oder vertieft würde und der Verwertung auch Gründe der Generalprävention nicht entgegenstehen (BAG 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 - Rn. 15 mwN, BAGE 163, 239; LAG Niedersachsen 6. Juli 2022 - 8 Sa 1148/20 - Rn. 64 f).

    Auch das Bundesarbeitsgericht betont den Grundsatz der Generalprävention im Rahmen des Sachvortragsverwertungsverbots (BAG 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 - Rn. 15, BAGE 163, 239) und unterzieht im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung die Zulässigkeit des gesamten Datenverarbeitungsvorgangs einer gerichtlichen Kontrolle (vgl. etwa BAG 27. Juli 2017 - 2 AZR 681/16 -, BAGE 159, 380 ff, Rn. 18 zur Datenerhebung mittels eines "Keyloggers").

    Denn eine hinreichende general- und spezialpräventive Wirkung geht von dem vorliegenden Urteil bereits aufgrund des angenommenen umfassenden Sachvortragverwertungsverbots im Kündigungsschutzverfahren mit der Folge erheblicher Annahmeverzugslohnverpflichtungen aus (zur generalpräventiven Wirkung eines Verwertungsverbots, siehe BAG 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 - Rn. 15 mwN, BAGE 163, 239).

  • BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 674/09

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.01.2023 - 12 Sa 56/21
    Bei einer finanziellen Beteiligung eines Arbeitnehmers am Unternehmen in Form von Gesellschaftsanteilen kann nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein Interesse an deren wirtschaftlichem Erfolg unterstellt werden (BAG 24. März 2011 - 2 AZR 674/09 - Rn. 34.).

    Auch dürfen die Parteien nicht leichtfertig Tatsachenbehauptungen aufstellen, deren Unhaltbarkeit ohne Weiteres auf der Hand liegt (BAG 24. März 2011 - 2 AZR 674/09 - Rn. 21 f).

    Im gesellschaftsrechtlichen "Kampf um das Recht" durfte der Kläger auch sehr klare und vorwurfsvolle Worte wählen und Konsequenzen ("Weiterungen") in Aussicht stellen (vgl. den ähnlichen Fall BAG 24. März 2011 - 2 AZR 674/09 - Rn. 29).

    Der Schutz, den die gesetzlichen Kündigungsvorschriften - auch über § 9 KSchG - gewähren, ist nicht deshalb ein geringerer, weil der Arbeitnehmer zugleich Gesellschafter des Unternehmens ist und sich in diesem Zusammenhang Konflikte ergeben (BAG 24. März 2011 - 2 AZR 674/09 - Rn. 33).

  • BAG, 27.07.2017 - 2 AZR 681/16

    Überwachung mittels Keylogger - Verwertungsverbot

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.01.2023 - 12 Sa 56/21
    Das Grundrecht schützt neben der Privat- und Intimsphäre und seiner speziellen Ausprägung als Recht am eigenen Bild auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das die Befugnis garantiert, selbst über die Preisgabe und Verwendung persönlicher Daten zu befinden (vgl. BAG 27. Juli 2017 - 2 AZR 681/16 - Rn. 16).

    Allenfalls wenn weitere, über das schlichte Beweisinteresse hinausgehende Aspekte hinzutreten und diese besonderen Umstände gerade die in Frage stehende Informationsbeschaffung als gerechtfertigt ausweisen, kann trotz unzulässiger Datenerhebung eine Verwertung in Betracht kommen (BAG 27. Juli 2017 - 2 AZR 681/16 -, BAGE 159, 380 ff, Rn. 41; LAG Berlin-Brandenburg 11. September 2020 - 9 Sa 584/20 - Rn. 83).

    Die Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung darf keine übermäßige Belastung für den Arbeitnehmer darstellen und muss der Bedeutung des Informationsinteresses des Arbeitgebers entsprechen (BAG 27. Juli 2017 - 2 AZR 681/16 - BAGE 159, 380 ff, Rn. 30).

    Auch das Bundesarbeitsgericht betont den Grundsatz der Generalprävention im Rahmen des Sachvortragsverwertungsverbots (BAG 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 - Rn. 15, BAGE 163, 239) und unterzieht im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung die Zulässigkeit des gesamten Datenverarbeitungsvorgangs einer gerichtlichen Kontrolle (vgl. etwa BAG 27. Juli 2017 - 2 AZR 681/16 -, BAGE 159, 380 ff, Rn. 18 zur Datenerhebung mittels eines "Keyloggers").

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 124/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall einer Hierarchieebene

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.01.2023 - 12 Sa 56/21
    Ohne Einschränkung nachzuprüfen ist hingegen, ob die fragliche Entscheidung faktisch umgesetzt wurde und dadurch das Beschäftigungsbedürfnis für einzelne Arbeitnehmer wirklich entfallen ist (BAG 29. August 2013 - 2 AZR 809/12 - Rn. 13; 24. Mai 2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 21).

    Daran fehlt es, wenn die Entscheidung in ihrer Folge zu einer Überforderung oder Benachteiligung des im Betrieb verbliebenen Personals führen würde oder sie lediglich Vorwand dafür ist, bestimmte Arbeitnehmer aus dem Betrieb zu drängen, obwohl Beschäftigungsbedarf und Beschäftigungsmöglichkeiten objektiv fortbestehen und etwa nur der Inhalt des Arbeitsvertrags als zu belastend angesehen wird (BAG 20. Dezember 2012 - 2 AZR 867/11 - Rn. 34; 24. Mai 2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 22).

    im Rahmen ihrer vertraglich geschuldeten regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit erledigt werden können (BAG 20. Dezember 2012 - 2 AZR 867/11 - Rn. 35; 24. Mai 2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 23).

  • BAG, 20.12.2012 - 2 AZR 867/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Verbot der Wiederholungskündigung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.01.2023 - 12 Sa 56/21
    Eine solche unternehmerische Entscheidung ist gerichtlich nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen, sondern nur daraufhin, ob sie offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (BAG 29. August 2013 - 2 AZR 809/12 - Rn. 13; 20. Dezember 2012 - 2 AZR 867/11 - Rn. 33; jeweils mwN).

    Daran fehlt es, wenn die Entscheidung in ihrer Folge zu einer Überforderung oder Benachteiligung des im Betrieb verbliebenen Personals führen würde oder sie lediglich Vorwand dafür ist, bestimmte Arbeitnehmer aus dem Betrieb zu drängen, obwohl Beschäftigungsbedarf und Beschäftigungsmöglichkeiten objektiv fortbestehen und etwa nur der Inhalt des Arbeitsvertrags als zu belastend angesehen wird (BAG 20. Dezember 2012 - 2 AZR 867/11 - Rn. 34; 24. Mai 2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 22).

    im Rahmen ihrer vertraglich geschuldeten regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit erledigt werden können (BAG 20. Dezember 2012 - 2 AZR 867/11 - Rn. 35; 24. Mai 2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 23).

  • LAG Niedersachsen, 06.07.2022 - 8 Sa 1148/20

    Beweisverwertungsverbot; Datenerhebung; Kartenlesegerät; Videoaufzeichnung;

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.01.2023 - 12 Sa 56/21
    So liegt es namentlich, wenn die umfassende Abwägung der widerstreitenden Interessen und Grundrechtspositionen im Rahmen der Generalklausel des § 26 Abs. 1 BDSG n.F. (früher: § 32 Abs. 1 BDSG a.F.) zugunsten des Arbeitgebers ausfällt (BAG 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 - Rn. 15, BAGE 163, 239; LAG Niedersachsen 6. Juli 2022 - 8 Sa 1148/20 - Rn. 72 ff).

    Ebenso kann eine Verwertung ausnahmsweise in Betracht kommen, wenn die (Grund-)Rechtswidrigkeit der Datenerhebung allein gegenüber anderen Beschäftigten besteht, die ungerechtfertigte "vorprozessuale" Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die Verwertung ausnahmsweise nicht perpetuiert oder vertieft würde und der Verwertung auch Gründe der Generalprävention nicht entgegenstehen (BAG 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 - Rn. 15 mwN, BAGE 163, 239; LAG Niedersachsen 6. Juli 2022 - 8 Sa 1148/20 - Rn. 64 f).

    Sie beansprucht seit dem 25. Mai 2018 in der gesamten Europäischen Union (EU) Geltung und hat die bisherige allgemeine Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG ersetzt (vgl. LAG Niedersachsen 6. Juli 2022 - 8 Sa 1148/20 - Rn. 64 f).

  • BAG, 05.05.2022 - 2 AZR 363/21

    Höhe eines Anspruchs auf immateriellen Schadenersatz - Verstoß gegen die DSGVO

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.01.2023 - 12 Sa 56/21
    e) Bei der Bemessung der Höhe eines Schadenersatzanspruchs nach § 287 Abs. 1 ZPO steht den Tatsachengerichten ein weiter Ermessensspielraum zu, innerhalb dessen sie die Besonderheiten jedes einzelnen Falls zu berücksichtigen haben (BAG 5. Mai 2022 - 2 AZR 363/21 - Rn. 16).

    Der immaterielle Schaden nach Art. 82 Abs. 1 DS-GVO hat - anders als eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG - keinen erkennbaren Bezug zur Höhe eines dem Gläubiger zustehenden Arbeitsentgelts, so dass keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass es sich dabei um ein relevantes Bemessungskriterium für die Höhe des Schadenersatzes handeln könnte (BAG 5. Mai 2022 - 2 AZR 363/21 - Rn. 26).

    Dieser Betrag ist fühlbar und hat nicht nur symbolischen Charakter (dazu BAG 5. Mai 2022 - 2 AZR 363/21 - Rn. 24).

  • BAG, 27.02.2020 - 2 AZR 570/19

    Außerordentliche Kündigung - Erklärungsfrist - Ermächtigung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.01.2023 - 12 Sa 56/21
    Einer solchen bedarf es nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach einer Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG 27. Februar 2020 - 2 AZR 570/19 - Rn. 23, BAGE 170, 84; 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 - Rn. 30; 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 28, BAGE 159, 267).

    Liegt nur eine dieser Fallgruppen vor, kann Ergebnis der Interessenabwägung nicht sein, den Kündigenden auf eine Abmahnung als milderes Mittel zu verweisen (vgl. BAG 27. Februar 2020 - 2 AZR 570/19 - Rn. 24, a.a.O.).

    Die erste Fallgruppe beruht auf dem Gedanken, dass bei steuerbarem Verhalten des Arbeitnehmers grundsätzlich davon auszugehen ist, dass sein künftiges Verhalten schon durch die Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses positiv beeinflusst werden kann (BAG 27. Februar 2020 - 2 AZR 570/19 - Rn. 23, BAGE 170, 84; 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 - Rn. 30; 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 28, BAGE 159, 267).

  • ArbG Mannheim, 20.05.2021 - 14 Ca 135/20
    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.01.2023 - 12 Sa 56/21
    Auf die Berufungen des Klägers und der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim - Kammern Heidelberg - vom 20. Mai 2021 (14 Ca 135/20) teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim (Kammern Heidelberg) vom 20. Mai 2021, Aktenzeichen 14 Ca 135/20, wird abgeändert.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim - Kammern Heidelberg - vom 20. Mai 2021 (14 Ca 135/20) wird in den Ziffern 1 bis 5 und 7 des Tenors abgeändert.

  • BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 249/13

    Außerordentliche Kündigung - Drohung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.01.2023 - 12 Sa 56/21
    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG 8. Mai 2014 - 2 AZR 249/13 - Rn. 16).

    Als "an sich" wichtiger Grund anerkannt ist der Verrat von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen (BAG 8. Mai 2014 - 2 AZR 249/13 - Rn. 26; LAG Sachsen-Anhalt 2. September 2011 - 6 Sa 469/10 - Rn. 58).

    Der Arbeitnehmer hat seine Arbeitspflichten so zu erfüllen und die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Interessen des Arbeitgebers so zu wahren, wie dies von ihm unter Berücksichtigung seiner Stellung und Tätigkeit im Betrieb, seiner eigenen Interessen und der Interessen der anderen Arbeitnehmer des Betriebs nach Treu und Glauben verlangt werden kann (BAG 8. Mai 2014 - 2 AZR 249/13 - Rn. 19).

  • LAG Hessen, 18.10.2021 - 16 Sa 380/20

    Fristlose Kündigung bei Vortäuschen der Arbeitsunfähigkeit

  • BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 809/12

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz

  • BAG, 22.09.2022 - 8 AZR 209/21

    I. Der Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 AEUV um

  • BAG, 22.03.2017 - 5 AZR 337/16

    Annahmeverzug - unterlassener Zwischenverdienst

  • BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 482/09

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Verhalten des Arbeitnehmeranwalts

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2022 - C-300/21

    Österreichische Post (Préjudice moral lié au traitement de données personnelles)

  • BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 370/18

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung

  • BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 302/16

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

  • OLG Frankfurt, 16.07.2020 - 22 U 205/19

    Bemessung des Schmerzensgeldes und des Haushaltsführungsschadens; Voraussetzungen

  • LAG Köln, 16.02.2022 - 11 Sa 524/21

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Annahmeverzugslohn

  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.09.2020 - 9 Sa 584/20

    Arbeitszeitbetrug - verhaltensbedingte Kündigung - Überwachung Detektiv

  • LAG Baden-Württemberg, 25.07.2018 - 5 Ta 99/18

    Streitwert - Wertbemessung - mehrere Kündigungen in der Probezeit - eingeklagte,

  • LAG Niedersachsen, 22.10.2021 - 16 Sa 761/20

    Inhalt und Reichweite des Herausgabeanspruchs nach Art. 15 Abs. 3 DS-GVO;

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.06.2021 - 26 Ta 6066/21

    Streitwert - unechter Hilfsantrag - Kündigungsschutzantrag - Folgekündigung

  • BAG, 10.08.2022 - 5 AZR 154/22

    Annahmeverzugsvergütung - Reiserückkehrer aus Risikogebiet

  • BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 346/12

    Massenentlassung - Änderungskündigung

  • LAG Baden-Württemberg, 20.12.2018 - 17 Sa 11/18

    Auskunftsanspruch nach der Datenschutzgrundverordnung EUV 2016/679 - berechtigte

  • BAG, 26.08.2021 - 8 AZR 253/20

    EuGH-Vorlage zu den datenschutzrechtlichen Pflichten eines Medizinischen Dienstes

  • BAG, 21.10.2015 - 5 AZR 843/14

    Annahmeverzug - Unvermögen

  • OLG Saarbrücken, 30.04.2020 - 4 W 9/20

    Streitwertfestsetzung: Klage des Darlehensnehmers auf Feststellung des

  • BAG, 16.12.2021 - 2 AZR 356/21

    Verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

  • BAG, 15.05.2001 - 1 AZR 672/00

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

  • LAG Hessen, 21.09.2018 - 10 Sa 601/18

    Ist der Sendevorgang abgeschlossen, kommt ein Verwertungsverbot von E-Mails nach

  • OLG München, 26.06.2013 - 3 U 479/13

    Bootsunfall - Verkehrssicherungspflicht, Verletzung der- 180-Grad-Wende

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.12.2011 - 15 Sa 1264/11

    Betriebsvereinbarung mit Ablehnungsfiktion hinsichtlich Schweigens auf das

  • BAG, 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06

    Kündigung - Anforderungsprofil - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

  • BAG, 08.10.2009 - 2 AZR 682/08

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf Antrag des Arbeitgebers

  • BAG, 17.09.1987 - 2 AZR 2/87

    Rechtmäßigkeit der Zurückweisung eines Auflösungsantrages durch das

  • LAG Sachsen, 20.08.2019 - 5 Sa 458/17
  • BAG, 24.05.2005 - 8 AZR 246/04

    Betriebsübergang - Auflösung des Arbeitsverhältnisses

  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 411/06

    Feststellungsinteresse bei Verbandsklage - Erledigung

  • BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 482/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Reduzierung des Arbeitsvolumens und Kurzarbeit

  • LAG Hessen, 20.10.2014 - 1 Ta 463/14

    Einseitige Erledigungserklärung; Streitwert

  • BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 528/06

    Verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung - Präklusion

  • BAG, 25.07.2002 - 6 AZR 31/00

    Kassenkraft - Verrichtung von Reinigungstätigkeiten

  • BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 387/19

    Annahmeverzugslohn - Auskunft hinsichtlich anderweitigen Erwerbs

  • BAG, 20.05.2021 - 2 AZR 596/20

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

  • LAG Sachsen-Anhalt, 02.09.2011 - 6 Sa 469/10

    Unwirksame außerordentliche Kündigung - Verrat von Geschäftsgeheimnissen

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