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   LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2005 - 12 Sa 566/04   

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https://dejure.org/2005,3752
LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2005 - 12 Sa 566/04 (https://dejure.org/2005,3752)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.03.2005 - 12 Sa 566/04 (https://dejure.org/2005,3752)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. März 2005 - 12 Sa 566/04 (https://dejure.org/2005,3752)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen einer Pflicht zur Ermöglichung einer Wiedereingliederungsmaßnahme; Bestehen eines individualrechtlichen Anspruchs auf tatsächliche Beschäftigung mit verringerter Arbeitszeit bei Vorliegen einer Behinderung; Stufenweise Wiedereingliederung als ...

  • Judicialis

    ArbGG § 8 Abs. 2; ; ArbGG § ... 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ZPO § 91 a; ; ZPO § 516; ; ZPO § 518; ; ZPO § 519; ; SGB IX § 81; ; SGB IX § 81 Abs. 3 Ziff. 1; ; SGB IX § 81 Abs. 4 Nr. 1; ; SGB IX § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1; ; SGB IX § 81 Abs. 5; ; SGB IX § 81 Abs. 5 Satz 3; ; SGB V § 74; ; SGB V § 74 Abs. 3; ; SGB V § 81 Abs. 5; ; BGB § 241 Abs. 1; ; BGB § 241 Abs. 2; ; SchwbG § 14; ; SchwbG § 14 Abs. 3 Ziffer 1; ; BetrVG § 99 Abs. 4; ; TzBfG § 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbegründeter Anspruch auf Wiedereingliederung eines schwerbehinderten Menschen - Zumutbarkeit nur bei realistischer Aussicht auf weitere Beschäftigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Individualarbeitsrecht - Schwerbehinderter: Kein Anspruch auf Zustimmung zur Wiedereingliederung

  • yumpu.com (Leitsatz)

    Bewilligungsanspruch schwerbehinderter Menschen, Wiedereingliederung

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Individualarbeitsrecht - Schwerbehinderter: Kein Anspruch auf Zustimmung zur Wiedereingliederung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2005, 568
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 481/01

    Beschäftigungsanspruch nach SGB IX und Rechte des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2005 - 12 Sa 566/04
    Das Bundesarbeitsgericht brauchte in der dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm nachgehenden Entscheidung vom 03.12.2002, die zu § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX und den sich in diesen Zusammenhang ergebenden Verpflichtungen des Arbeitgebers nach § 99 Abs. 4 BetrVG vorzugehen, ergangen ist, auf die entsprechenden Überlegungen des Landesarbeitsgerichts Hamm nicht einzugehen, denn nach dessen Feststellungen konnte der Kläger des seinerzeitigen Verfahrens die von ihm angestrebte geänderte Tätigkeit, die seinen gesundheitlichen Einschränkungen Rechnung tragen sollte, sofort ohne Wiedereingliederung ausführen (BAG 03.12.2002 - 9 AZR 481/81 - NZA 2003, 1215; jurisRz 23).

    Vielmehr kann auch eine Vertragsänderung und dementsprechende Beschäftigung verlangt werden, wenn dies erforderlich ist, um § 81 Abs. 3 Ziff. 1 SGB IX zu genügen (BAG 03.12.2002 - 9 AZR - 481/01 - NZA 2003, 1215; juris Rn 24).

    Dementsprechend stand in dem vom Landesarbeitsgericht Hamm entschiedenen Fall ebenfalls fest, dass der klagende Arbeitnehmer zur Ausübung der angestrebten, vom Arbeitsvertrag erfassten Tätigkeit grundsätzlich sofort in der Lage war und die Wiedereingliederung nur zur schrittweisen Heranführung an die Arbeit geboten erschien (aaORz 71; BAG 03.12.2002 aaORz 23).

  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 100/03

    Schwerbehinderte - Beschäftigungsanspruch - Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2005 - 12 Sa 566/04
    Aus dem gesamten Vorbringen des Klägers wird im Übrigen auch trotz der Verwendung der Begriffe "Arbeitsplatz" und "beschäftigen" deutlich, dass er nicht etwa eine - vorübergehende - Teilzeitbeschäftigung, wie sie § 81 Abs. 5 Satz 3 SGB IX ermöglicht (BAG 14.10.2003 - 9 AZR 100/03 - NZA 2004, 614, 617) anstrebt, sondern die Beklagten verpflichten lassen will, ihm eine Wiedereingliederung, also eine Maßnahme der Rehabilitation und ohne arbeitsvertragliche Arbeitspflicht (vgl. nur BAG 19.04.1994 - 9 AZR 462/92 - NZA 1995, 123, 124) zu ermöglichen.

    Die Vorschrift begründet in Verbindung mit § 81 Abs. 4 Nr. 1 SGB IX für den schwerbehinderten Menschen einen individualrechtlichen Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung mit der verringerten Arbeitszeit, die wegen Art und Schwere der Behinderung notwendig ist (BAG 14.10.2003 - 9 AZR 100/03 - NZA 2004, 614, 617).

    Dabei ermöglicht es die Vorschrift dem Arbeitnehmer auch, eine nur vorübergehende Verringerung der Arbeitszeit zu erreichen, die Vorschrift enthält im Unterschied zum TzBfG keine Einschränkungen (BAG 14.10.2003 aaO S. 617).

  • BAG, 19.04.1994 - 9 AZR 462/92

    Urlaub und Wiedereingliederungsverhältnis

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2005 - 12 Sa 566/04
    Aus dem gesamten Vorbringen des Klägers wird im Übrigen auch trotz der Verwendung der Begriffe "Arbeitsplatz" und "beschäftigen" deutlich, dass er nicht etwa eine - vorübergehende - Teilzeitbeschäftigung, wie sie § 81 Abs. 5 Satz 3 SGB IX ermöglicht (BAG 14.10.2003 - 9 AZR 100/03 - NZA 2004, 614, 617) anstrebt, sondern die Beklagten verpflichten lassen will, ihm eine Wiedereingliederung, also eine Maßnahme der Rehabilitation und ohne arbeitsvertragliche Arbeitspflicht (vgl. nur BAG 19.04.1994 - 9 AZR 462/92 - NZA 1995, 123, 124) zu ermöglichen.

    Im Vordergrund steht der Gesichtspunkt der Rehabilitation (BAG aaORz 19; 28.07.1999 - 4 AZR 192/98 - NZA 1999, 1295, 1296; 19.04.1994 - 9 AZR 462/92 - NZA 1995 123, 124).

  • BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 37/91

    Arbeitsentgelt bei Wiedereingliederung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2005 - 12 Sa 566/04
    Einen gesetzlichen Zwang zur Wiedereingliederung begründet sie hingegen weder für den Arbeitgeber noch für den Arbeitnehmer (BAG 29.01.1992 - 5 AZR 37/91 - aaORz 18; v. Hoyningen-Huene NZA 1992, 49, 50).

    Vielmehr ist es in der oben zitierten Entscheidung aus dem Jahr 1992 (5 AZR 37/91 - jurisRz 18) davon ausgegangen, dass es grundsätzlich einer besonderen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bedarf, um eine Wiedereingliederungsmaßnahme durchzuführen.

  • LAG Hamm, 17.05.2001 - 8 (6) Sa 30/01

    Anspruch eines schwerbehinderten Arbeitnehmers auf Zuweisung eines

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2005 - 12 Sa 566/04
    Das Landesarbeitsgericht Hamm, auf das sich das Arbeitsgericht maßgeblich bezieht, hat mit Urteil vom 17.05.2001 (8 (6) Sa 30/01 - juris) angenommen, gegenüber einem schwerbehinderten Arbeitnehmer sei der Arbeitgeber zur Durchführung einer Wiedereingliederungsmaßnahme verpflichtet, soweit dies im Rahmen des Zumutbaren möglich sei.
  • BAG, 27.05.1997 - 9 AZR 325/96

    Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigungerklärung - Anspruch auf

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2005 - 12 Sa 566/04
    Nach einem knappen Jahr der Arbeitsunfähigkeit begehrte sie entsprechend ärztlichem Rat eine Wiedereingliederung zunächst für fünf Wochen mit arbeitstäglich je vier Stunden, weiteren fünf Wochen mit arbeitstäglich je sechs Stunden und im Anschluss daran als Vollzeitkraft weiter beschäftigt zu werden (BAG 27.05.1997 - 9 AZR 325/96 - juris).
  • BAG, 28.07.1999 - 4 AZR 192/98

    Stufenweise Wiedereingliederung und Fahrtkostenerstattung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2005 - 12 Sa 566/04
    Im Vordergrund steht der Gesichtspunkt der Rehabilitation (BAG aaORz 19; 28.07.1999 - 4 AZR 192/98 - NZA 1999, 1295, 1296; 19.04.1994 - 9 AZR 462/92 - NZA 1995 123, 124).
  • BAG, 13.06.2006 - 9 AZR 229/05

    Wiedereingliederung - Schwerbehinderung

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 4. März 2005 - 12 Sa 566/04 - wird zurückgewiesen.
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