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   LAG Hessen, 21.12.1989 - 12 Sa 568/89   

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https://dejure.org/1989,10782
LAG Hessen, 21.12.1989 - 12 Sa 568/89 (https://dejure.org/1989,10782)
LAG Hessen, Entscheidung vom 21.12.1989 - 12 Sa 568/89 (https://dejure.org/1989,10782)
LAG Hessen, Entscheidung vom 21. Dezember 1989 - 12 Sa 568/89 (https://dejure.org/1989,10782)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kündigung (ordentliche): Chefarzt wegen Belegungsrückgang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 215/88

    Kündigung - Verhältnis zur Abmahnung

    Auszug aus LAG Hessen, 21.12.1989 - 12 Sa 568/89
    Eine Abmahnung in diesem kündigungsrechtlich erheblichen Sinne liegt dann vor, wenn der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer für die Zukunft vertragesgerechtes Verhalten fordert und - über die Ausübung seiner Befugnisse als Gläubiger der Arbeitsleistung zur Rüge vertragswidrigen Verhältnis des Arbeitnehmers hinaus - für den Fall weiterer Vertragsverletzungen individualtrechtliche Konsequenzen in Aussicht stellt, den Arbeitnehmer also hinreichend warnt (vgl. BAG v. 10.11.1988 - 2 AZR 215/88 - NZA 1989, 633).

    Insoweit bedarf es kündigungsrechtlich grundsätzlich einer zeitlichen Abfolge derart, dass einer berechtigten Abmahnung eine weitere gleichgelagerte (vgl. LAG Rheinland-Pfalz DB 83, 1554; ArbG Wiesbaden BB 85, 733) Pflichtverletzung des Arbeitnehmers vor Kündigungsausspruch nachfolgen muss (vgl. BAG v. 10.11.1988 a. a. O.; BAG AP Nr. 2 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung).

  • ArbG Kiel, 13.05.1983 - 3c Ca 560/83

    Übertragungsgrund; Urlaub; Urlaubsanspruch; Übertragungszeitraums

    Auszug aus LAG Hessen, 21.12.1989 - 12 Sa 568/89
    Insoweit bedarf es kündigungsrechtlich grundsätzlich einer zeitlichen Abfolge derart, dass einer berechtigten Abmahnung eine weitere gleichgelagerte (vgl. LAG Rheinland-Pfalz DB 83, 1554; ArbG Wiesbaden BB 85, 733) Pflichtverletzung des Arbeitnehmers vor Kündigungsausspruch nachfolgen muss (vgl. BAG v. 10.11.1988 a. a. O.; BAG AP Nr. 2 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung).
  • ArbG Wiesbaden, 14.11.1984 - 6 Ca 3590/84

    Abmahnung; verhaltensbedingte Kündigung; Kündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 21.12.1989 - 12 Sa 568/89
    Insoweit bedarf es kündigungsrechtlich grundsätzlich einer zeitlichen Abfolge derart, dass einer berechtigten Abmahnung eine weitere gleichgelagerte (vgl. LAG Rheinland-Pfalz DB 83, 1554; ArbG Wiesbaden BB 85, 733) Pflichtverletzung des Arbeitnehmers vor Kündigungsausspruch nachfolgen muss (vgl. BAG v. 10.11.1988 a. a. O.; BAG AP Nr. 2 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung).
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