Rechtsprechung
LAG Niedersachsen, 10.09.2007 - 12 Sa 62/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Wechselschichtzulage
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 7 Abs. 1 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD); § 8 Abs. 5 TVöD; § 33a BAT
Anspruch eines Krankenpflegers auf Zahlung der Wechselschichtzulage nach § 8 Abs. 5 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD); Anspruch auf Wechselschichtzulage im Falle eines in einer Schicht ausschließlich Bereitschaftsdienst vorsehenden Schichtplanes; ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Krankenpflegers auf Zahlung der Wechselschichtzulage nach § 8 Abs. 5 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD); Anspruch auf Wechselschichtzulage im Falle eines in einer Schicht ausschließlich Bereitschaftsdienst vorsehenden Schichtplanes; ...
- Judicialis
TVöD § 8 Abs. 5
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Lüneburg, 28.11.2006 - 4 Ca 370/06
- LAG Niedersachsen, 10.09.2007 - 12 Sa 62/07
- BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 770/07
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 530/02
Vergütung von ärztlichem Bereitschaftsdienst
Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.09.2007 - 12 Sa 62/07
Tarifvertragsparteien dürfen Bereitschaftsdienst und Vollarbeit unterschiedlichen Vergütungsordnungen unterwerfen oder aber eine unterschiedliche Vergütung vorsehen (BAG, Urteil vom 28.01.2004 - 5 AZR 530/02 -).Dies gilt auch im Verhältnis von Vollarbeit zu Bereitschaftsdienst (BAG, Urteil vom 28.01.2004 - 5 AZR 530/02 -).
- BAG, 05.02.1997 - 10 AZR 639/96
Wechselschichtarbeit im Pflegedienst
Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.09.2007 - 12 Sa 62/07
Das Arbeitsgericht hat die Klage mit Urteil vom 28. November 2006 abgewiesen und unter Bezugnahme auf die Entscheidung des BAG vom 05.02.1997 (10 AZR 639/96) die Auffassung vertreten, Wechselschichtarbeit habe nicht vorgelegen, da in der Abteilung grundsätzlich für 5, 5 Stunden ein reiner Bereitschaftsdienst angeordnet sei.Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 05.02.1997 - 10 AZR 639/96 - leistet der Angestellte auch dann Wechselschichtarbeit im Sinne von § 33a Abs. 1 BAT, wenn die tatsächliche Arbeitsleistung in einer Schicht durch Bereitschaftsdienst oder andere Umstände unterbrochen wird.
- BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 2/02
Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit
Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.09.2007 - 12 Sa 62/07
cc) Entgegen der Auffassung des Klägers sind diese Vorschriften nicht deshalb anders auszulegen, weil nach der Arbeitszeitrichtlinie (RL 93/104/EG vom 23.11.1993; nunmehr RL 2003/88/EG) Bereitschaftszeiten als Arbeitszeit zu behandeln ist (vgl. BAG, Beschluss vom 18.02.2003 - 1 ABR 2/02 - NZA 2003 S. 742). - BAG, 25.04.2007 - 10 AZR 110/06
Sonderzahlung - Kürzung bei Bezug von Verletztengeld
Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.09.2007 - 12 Sa 62/07
Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (ständige Rechtsprechung, zuletzt BAG, Urteil vom 25.04.2007 - 10 AZR 110/06 -).
- BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 770/07
Wechselschichtzulage nach § 8 Abs 5 TVöD - Unterbrechung der Arbeitszeit durch …
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 10. September 2007 - 12 Sa 62/07 - wird zurückgewiesen. - LAG Berlin-Brandenburg, 17.10.2008 - 6 Sa 1777/08
Wechselschichtzulage
Dies ist nicht der Fall, wenn zu bestimmten Zeiten ausschließlich Bereitschaftsdienst geleistet werden muss (vgl. BAG, Urteil vom 05.02.1997 - 10 AZR 639/06 - AP BAT § 33a zu II 1 b der Gründe; LAG Niedersachsen, Urteil vom 10.09.2007 - 12 Sa 62/07 - ZTR 2008, 42 zu 2 b der Gründe;… Martens, in: Sponer/Steinherr, TVöD, Stand April 2008, § 7 R 18).