Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 16.09.2015 - 12 Sa 630/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,24785
LAG Düsseldorf, 16.09.2015 - 12 Sa 630/15 (https://dejure.org/2015,24785)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.09.2015 - 12 Sa 630/15 (https://dejure.org/2015,24785)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. September 2015 - 12 Sa 630/15 (https://dejure.org/2015,24785)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,24785) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW

    § 626 Abs. 1 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, §§ 92 Abs. 1, 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Gestattung zur Führung von privaten Telefongesprächen durch den Arbeitgeber; Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Anrufens einer Gewinnspielhotline

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Kündigung wegen Anruf bei Gewinnspielhotline

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 626 Abs. 1 BGB
    Fristlose Kündigung - Anruf bei einer Gewinnspielhotline

  • Betriebs-Berater

    Fristlose Kündigung wegen Anruf bei einer Gewinnspielhotline

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Kündigung wegen Anruf bei Gewinnspielhotline

  • Betriebs-Berater

    Fristlose Kündigung wegen Anruf bei einer Gewinnspielhotline

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 626 Abs. 1 BGB
    Umfang der Gestattung zur Führung von privaten Telefongesprächen durch den Arbeitgeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (28)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Telefonanrufs bei Gewinnspiel

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung nach Anrufe bei der Gewinn-Hotline eines Radiosenders

  • lto.de (Kurzinformation)

    Keine fristlose Kündigung - Privatanrufe ja, Telefongewinnspiel nein

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen Telefonanrufs bei Gewinnspiel

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen Telefonanrufs bei Gewinnspiel

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Teilnahme an Telefon-Gewinnspiel auf Kosten des Arbeitgebers rechtfertigt nicht immer eine fristlose Kündigung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen Telefonanrufs bei Gewinnspiel unwirksam

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Büroangestellte rief Gewinnspiel-Hotline an - Rechtfertigen private Telefongespräche in den Arbeitspausen eine fristlose Kündigung?

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Bei der Arbeit privat telefonieren: Kündigung erlaubt?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine fristlose Kündigung wegen Telefonanrufs bei Gewinnspiel

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung unwirksam - Anruf bei Gewinnspielhotline

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Welche Privatgespräche sind erlaubt? - Kein Rauswurf wegen privater Telefonate

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Fristlose Kündigung wegen Teilnahme an einem Telefongewinnspiel?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Anrufe bei einer Gewinnspiel-Hotline am Arbeitsplatz können den Job kosten

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Glücksspiel-Anrufe am Arbeitsplatz - fristlose Kündigung unwirksam

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 22.09.2015)

    Am Arbeitsplatz sind teure Telefonate tabu

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen Telefonanrufs bei Gewinnspiel?

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Ausdrücklich verbieten!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Anruf eines Arbeitnehmers bei kostenpflichtiger Gewinnspielhotline rechtfertigt keine fristlose Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer: Private Nutzung des Diensttelefons

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Kündigung wegen privater Telefonate am Arbeitsplatz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen kostenpflichtigen Telefonanrufen (Gewinnspiel)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung bei telefonischer Teilnahme an kostenpflichtigen Gewinnspielen am Arbeitsplatz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Teilnahme am Gewinnspiel?

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Gewinnspielhotline

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen Anrufen bei Gewinnspielhotline?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fristlose Kündigung wegen Telefonanrufs bei Radio-Gewinnspiel während der Arbeitszeit unzulässig - Trotz Pflichtverletzung bleibt fristlose Kündigung ungerechtfertigt

Besprechungen u.ä. (3)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Fristlose Kündigung wegen Anruf bei Gewinnspielhotline unwirksam

  • przytulla.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Fristlose Kündigung wegen Telefonanrufs vom Arbeitsplatz bei einem Gewinnspielveranstalter

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Außerordentliche Kündigung wegen Anrufens einer kostenpflichtigen Gewinnspielhotline

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2016, 1140
  • BB 2016, 500
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • LAG Schleswig-Holstein, 27.06.2006 - 5 Sa 49/06

    Kündigung, außerordentlich, wichtiger Grund, Fehlen eines wichtigen Grundes,

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.09.2015 - 12 Sa 630/15
    Die Pflichtwidrigkeit liegt hier - ebenso wie bei der privaten Nutzung des Internets - in der privaten Nutzung der von der Arbeitgeberin zur Verfügung gestellten Telefonanschlusses als solches, weil dadurch der Arbeitgeberin zusätzliche Kosten entstehen und der Arbeitnehmer die Betriebsmittel unberechtigt in Anspruch nimmt (vgl. insoweit zur Internetnutzung BAG 07.07.2005 - 2 AZR 581/04, AP Nr. 192 zu § 626 BGB Rn. 24; sowie zum Telefonieren LAG Schleswig-Holstein 27.06.2006 - 5 Sa 49/06, juris Rn. 24 ff., 31).

    Das Merkmal der unberechtigten Nutzung kann sich nicht nur aus einem ausdrücklichen Verbot, sondern auch konkludent ergeben (LAG Schleswig-Holstein 27.06.2006 a.a.O. Rn. 24).

    c)Ergänzend ist anzumerken, dass sich in diesem Fall kein Pflichtverstoß daraus ergibt, dass die Klägerin die Anrufe während der Arbeitszeit tätigte (vgl. dazu BAG 07.07.2005 a.a.O. Rn. 24 und LAG Schleswig-Holstein 27.06.2006 a.a.O. Rn. 24 ff. und 31).

    Das Anrufen bei dem Gewinnspiel "Das geheimnisvolle Geräusch" führt bei der Rückverfolgung der Anrufe nicht zu einer Rufschädigung der Beklagten (vgl. zu diesem Aspekt BAG 07.07.2005 a.a.O. Rn. 24 und LAG Schleswig-Holstein 27.06.2006 a.a.O. Rn. 24 ff. und 31).

  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 517/14

    Außerordentliche Kündigung - Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.09.2015 - 12 Sa 630/15
    Alsdann bedarf es der Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG 19.04.2012 - 2 AZR 186/11, NJW 2013, 104 Rn. 19 f.; BAG 26.03.2015 - 2 AZR 517/14, juris Rn. 20 jeweils m.w.N.).

    Die außerordentliche Kündigung ist unwirksam, wenn schon eine ordentliche Kündigung geeignet war, das Risiko künftiger Störungen zu vermeiden (BAG 19.04.2012 a.a.O. Rn. 21; BAG 26.03.2015 a.a.O. Rn. 21 jeweils m.w.N.).

    (vgl. hierzu BAG 26.03.2015 a.a.O. Rn. 32).

  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04

    Außerordentliche Kündigung - "Surfen" im Internet

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.09.2015 - 12 Sa 630/15
    Die Pflichtwidrigkeit liegt hier - ebenso wie bei der privaten Nutzung des Internets - in der privaten Nutzung der von der Arbeitgeberin zur Verfügung gestellten Telefonanschlusses als solches, weil dadurch der Arbeitgeberin zusätzliche Kosten entstehen und der Arbeitnehmer die Betriebsmittel unberechtigt in Anspruch nimmt (vgl. insoweit zur Internetnutzung BAG 07.07.2005 - 2 AZR 581/04, AP Nr. 192 zu § 626 BGB Rn. 24; sowie zum Telefonieren LAG Schleswig-Holstein 27.06.2006 - 5 Sa 49/06, juris Rn. 24 ff., 31).

    c)Ergänzend ist anzumerken, dass sich in diesem Fall kein Pflichtverstoß daraus ergibt, dass die Klägerin die Anrufe während der Arbeitszeit tätigte (vgl. dazu BAG 07.07.2005 a.a.O. Rn. 24 und LAG Schleswig-Holstein 27.06.2006 a.a.O. Rn. 24 ff. und 31).

    Das Anrufen bei dem Gewinnspiel "Das geheimnisvolle Geräusch" führt bei der Rückverfolgung der Anrufe nicht zu einer Rufschädigung der Beklagten (vgl. zu diesem Aspekt BAG 07.07.2005 a.a.O. Rn. 24 und LAG Schleswig-Holstein 27.06.2006 a.a.O. Rn. 24 ff. und 31).

  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 186/11

    Außerordentliche und ordentliche Kündigung - private Internetnutzung -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.09.2015 - 12 Sa 630/15
    Alsdann bedarf es der Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG 19.04.2012 - 2 AZR 186/11, NJW 2013, 104 Rn. 19 f.; BAG 26.03.2015 - 2 AZR 517/14, juris Rn. 20 jeweils m.w.N.).

    Die außerordentliche Kündigung ist unwirksam, wenn schon eine ordentliche Kündigung geeignet war, das Risiko künftiger Störungen zu vermeiden (BAG 19.04.2012 a.a.O. Rn. 21; BAG 26.03.2015 a.a.O. Rn. 21 jeweils m.w.N.).

    Das Kündigungsrecht kennt keinen absoluten Kündigungsgrund (BAG 19.04.2012 a.a.O. Rn. 28).

  • LAG Hamm, 30.05.2005 - 8 (17) Sa 1773/04

    Kündigung, Privattelefonate, Erledigung von Privatangelegenheiten während der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.09.2015 - 12 Sa 630/15
    Es kann sich zur Überzeugung der Kammer aber auch bereits aus der gewählten Nummer bzw. dem angerufenen Dienst ergeben, dass angesichts der damit verbundenen Kosten und der Art der in Anspruch genommenen Dienstleistung dieser Anruf nicht mehr von der Gestattung umfasst ist, so dass grundsätzlich auch ohne vorherige Abmahnung eine fristlose Kündigung in Betracht kommt (so z.B. LAG Hamm 30.05.2005 - 8 (17) 1773/04, NZA-RR 2006, 353 Rn. 36 für die Anwahl von 0190-Nummern; zur Anwahl einer Gewinnspielhotline und ordentlichen Kündigung s. a. LAG Rheinland-Pfalz 16.12.2005 - 8 Sa 719/05, LAGE § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 90a Rn. 26).
  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 692/02

    Außerordentliche Kündigung - Klageschrift - Auslegung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.09.2015 - 12 Sa 630/15
    Dagegen spricht, dass das konkrete Maß der erlaubten Telefonnutzung von der Beklagten nicht eindeutig präzisiert worden ist (vgl. zu diesem Aspekt BAG 27.11.2003 - 2 AZR 692/02, AP Nr. 27 zu § 319 ZPO Rn. 409 a.E.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.12.2005 - 8 Sa 719/05

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Privattelefonaten

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.09.2015 - 12 Sa 630/15
    Es kann sich zur Überzeugung der Kammer aber auch bereits aus der gewählten Nummer bzw. dem angerufenen Dienst ergeben, dass angesichts der damit verbundenen Kosten und der Art der in Anspruch genommenen Dienstleistung dieser Anruf nicht mehr von der Gestattung umfasst ist, so dass grundsätzlich auch ohne vorherige Abmahnung eine fristlose Kündigung in Betracht kommt (so z.B. LAG Hamm 30.05.2005 - 8 (17) 1773/04, NZA-RR 2006, 353 Rn. 36 für die Anwahl von 0190-Nummern; zur Anwahl einer Gewinnspielhotline und ordentlichen Kündigung s. a. LAG Rheinland-Pfalz 16.12.2005 - 8 Sa 719/05, LAGE § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 90a Rn. 26).
  • BAG, 04.03.2004 - 2 AZR 147/03

    Betriebsrat - Außerordentliche Kündigung - Zustimmung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.09.2015 - 12 Sa 630/15
    So kommen umfangreiche, unerlaubt und heimlich geführte Privattelefonate auf Kosten des Arbeitgebers als wichtiger Grund für eine Kündigung in Betracht (BAG 04.03.2004 - 2 AZR 147/03, DB 2004, 1370 Rn. 28).
  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 478/01

    Anfechtung der Eigenkündigung eines Arbeitnehmers wegen Drohung des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.09.2015 - 12 Sa 630/15
    Damit liegt kein Fall vor, in welchem ein Arbeitnehmer privat telefoniert und die Telefonate entgegen einer ausdrücklichen betrieblichen Regelung nicht abrechnet, was an sich ein Grund für eine außerordentliche Kündigung sein kann (vgl. dazu BAG 05.12.2002 - 2 AZR 478/01, AP Nr. 63 zu § 123 BGB Rn. 3 ff. und Rn. 31).
  • LAG Hamm, 26.06.2009 - 13 Sa 120/09

    Kündigung; außerordentlich; fristlos; Telefonat; privat; unerlaubt führen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.09.2015 - 12 Sa 630/15
    So kann z.B. eine Betriebsvereinbarung aus dem Jahre 1991, welche das private Telefonieren im Nahbereich gestattete, betreffend einen Fall aus dem Jahr 2008 dahingehend ausgelegt werden, dass das Telefonieren in ein Mobilfunknetz nicht erlaubt ist (LAG Hamm 26.06.2009 - 13 Sa 120/09, juris Rn. 79).
  • ArbG Wesel, 13.05.2015 - 3 Ca 393/15

    Kündigung nach dem geheimnisvollen Geräusch

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht