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   LAG Rheinland-Pfalz, 21.01.2005 - 12 Sa 651/04   

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https://dejure.org/2005,12774
LAG Rheinland-Pfalz, 21.01.2005 - 12 Sa 651/04 (https://dejure.org/2005,12774)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21.01.2005 - 12 Sa 651/04 (https://dejure.org/2005,12774)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21. Januar 2005 - 12 Sa 651/04 (https://dejure.org/2005,12774)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung von Arbeitsverträgen; Verhalten einer Partei als Indiz für die Auslegung ihrer Erklärung

  • Judicialis

    ArbGG § 8 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ZPO § 516; ; ZPO § 518; ; ZPO § 519; ; ZPO § 529 Abs. 1; ; BGB § 133; ; BGB § 157

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133 § 157 § 611
    Auslegung einer Vereinbarung über Vergütung objektbezogener Arbeitzeit bei weitergehendem Arbeitsvertrag

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.11.1993 - BLw 57/93

    Wirksamkeit eines Verzichts auf den Abfindungsanspruch

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.01.2005 - 12 Sa 651/04
    Zwar mag gegebenenfalls, obwohl eine Erklärung mit dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens ihren grundsätzlich unveränderlichen Erklärungswert erhält, auch einmal späteres Verhalten der Parteien zumindest als Indiz für die Auslegung ihrer Erklärungen von Bedeutung sein (BGH 24.11.1993 - BLw 57/93 - WM 1994, 267; 24.06.1988 - V ZR 49/87 - NJW 1988, 2778).
  • BGH, 24.06.1988 - V ZR 49/87

    Berücksichtigung nach Zugang einer Willenserklärung eingetretener Umstände

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.01.2005 - 12 Sa 651/04
    Zwar mag gegebenenfalls, obwohl eine Erklärung mit dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens ihren grundsätzlich unveränderlichen Erklärungswert erhält, auch einmal späteres Verhalten der Parteien zumindest als Indiz für die Auslegung ihrer Erklärungen von Bedeutung sein (BGH 24.11.1993 - BLw 57/93 - WM 1994, 267; 24.06.1988 - V ZR 49/87 - NJW 1988, 2778).
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