Rechtsprechung
LAG Hessen, 05.06.2012 - 12 Sa 652/11 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 626 BGB
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung; Erforderlichkeit einer Abmahnung
- arbeitsrechtsiegen.de
Kündigung - Schlafen während Dienstzeit - Abmahnerfordernis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626
Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung; Erforderlichkeit einer Abmahnung - rechtsportal.de
BGB § 626
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- beck-blog (Kurzinformation)
Unwirksamkeit einer fristlosen Kündigung wegen Schlafens an der Arbeitsstelle
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Nickerchen während der Arbeit - Grund zur fristlosen Kündigung?
- poko.de (Kurzinformation)
Fristlose Kündigung wegen Schlafens am Arbeitsplatz
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Wiesbaden, 01.02.2011 - 10/6/10 Ca 309/10
- LAG Hessen, 05.06.2012 - 12 Sa 652/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 21/05
Verhaltensbedingte Kündigung
Auszug aus LAG Hessen, 05.06.2012 - 12 Sa 652/11
Eine vorherige Abmahnung ist ausnahmsweise dann entbehrlich, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft trotz Abmahnung nicht zu erwarten ist oder es sich um eine solch schwere Pflichtverletzung handelt, deren Rechtswidrigkeit dem Arbeitnehmer ohne Weiteres erkennbar ist und bei der eine Hinnahme des Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen werden kann (zusammenfassend zu allem BAG 12.01.2006 - 2 AZR 21/05; BAG 23.6.2009 - 2 AZR 103/08, juris; 10.06.2010 - 2 AZR 541/09, juris; 9.06.2011 - 2 AZR 381/10, juris)). - BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 15/07
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen mehrjähriger …
Auszug aus LAG Hessen, 05.06.2012 - 12 Sa 652/11
Dann ist wertend zu untersuchen, ob unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die konkrete Kündigung gerechtfertigt ist, weil dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses auch nur bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht mehr zugemutet werden kann (ständige Rechtsprechung, z.B. BAG 17.5.1984 EzA zu § 626 BGB Nr. 90; 28.08.2008 - 2 AZR 15/07, juris; 7.07.2011 - 2 AZR 355/11). - BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 103/08
Verhaltensbedingte Kündigung
Auszug aus LAG Hessen, 05.06.2012 - 12 Sa 652/11
Eine vorherige Abmahnung ist ausnahmsweise dann entbehrlich, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft trotz Abmahnung nicht zu erwarten ist oder es sich um eine solch schwere Pflichtverletzung handelt, deren Rechtswidrigkeit dem Arbeitnehmer ohne Weiteres erkennbar ist und bei der eine Hinnahme des Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen werden kann (zusammenfassend zu allem BAG 12.01.2006 - 2 AZR 21/05; BAG 23.6.2009 - 2 AZR 103/08, juris; 10.06.2010 - 2 AZR 541/09, juris; 9.06.2011 - 2 AZR 381/10, juris)). - BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09
"Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener …
Auszug aus LAG Hessen, 05.06.2012 - 12 Sa 652/11
Eine vorherige Abmahnung ist ausnahmsweise dann entbehrlich, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft trotz Abmahnung nicht zu erwarten ist oder es sich um eine solch schwere Pflichtverletzung handelt, deren Rechtswidrigkeit dem Arbeitnehmer ohne Weiteres erkennbar ist und bei der eine Hinnahme des Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen werden kann (zusammenfassend zu allem BAG 12.01.2006 - 2 AZR 21/05; BAG 23.6.2009 - 2 AZR 103/08, juris; 10.06.2010 - 2 AZR 541/09, juris; 9.06.2011 - 2 AZR 381/10, juris)). - BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 381/10
Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung
Auszug aus LAG Hessen, 05.06.2012 - 12 Sa 652/11
Eine vorherige Abmahnung ist ausnahmsweise dann entbehrlich, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft trotz Abmahnung nicht zu erwarten ist oder es sich um eine solch schwere Pflichtverletzung handelt, deren Rechtswidrigkeit dem Arbeitnehmer ohne Weiteres erkennbar ist und bei der eine Hinnahme des Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen werden kann (zusammenfassend zu allem BAG 12.01.2006 - 2 AZR 21/05; BAG 23.6.2009 - 2 AZR 103/08, juris; 10.06.2010 - 2 AZR 541/09, juris; 9.06.2011 - 2 AZR 381/10, juris)).
- ArbG Hagen, 14.06.2016 - 5 Ca 2341/15
Kündigung wegen des Vorwurfs des Schlafens während der Nachtschicht in einem …
Denn die Verletzung der Dienstpflicht durch Schlafen an der Arbeitsstelle ist grundsätzlich als wichtiger Grund für den Ausspruch einer fristlosen Kündigung geeignet (Hessisches LAG, Urteil vom 05.06.2012 - 12 Sa 652/11 -, juris, in den Gründen unter Rdnr. 23).