Rechtsprechung
LAG Düsseldorf, 29.01.2003 - 12 Sa 693/01 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Verhaltensbedingte Kündigung eines leitenden Angestellten wegen Entgegennahme von Vergünstigungen ("Anfütterung") durch Lieferanten/Kunden und wegen Beschäftigung untergebener Mitarbeiter mit Privatarbeiten, u.a. mit der Anfertigung eines Zwerghasenschlafhäuschens
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 1 KSchG
Verhaltensbedingte Kündigung eines leitenden Angestellten wegen Entgegennahme von Vergünstigungen ("Anfütterung") durch Lieferanten/Kunden und wegen Beschäftigung untergebener Mitarbeiter mit Privatarbeiten, u.a. mit der Anfertigung eines Zwerghasenschlafhäuschens - aufrecht.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verhaltensbedingte Kündigung eines leitenden Angestellten wegen Entgegennahme von Vergünstigungen ("Anfütterung") durch Lieferanten/Kunden und wegen Beschäftigung untergebener Mitarbeiter mit Privatarbeiten; Sozial gerechtfertigte Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung; ...
- LAG Düsseldorf
§ 1 KSchG
Verhaltensbedingte Kündigung eines leitenden Angestellten wegen Entgegennahme von Vergünstigungen ("Anfütterung") durch Lieferanten/Kunden und wegen Beschäftigung untergebener Mitarbeiter mit Privatarbeiten, u.a. mit der Anfertigung eines Zwerghasenschlafhäuschens - rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG § 1
Verhaltensbedingte Kündigung eines leitenden Angestellten wegen Entgegennahme von Vergünstigungen ("Anfütterung") durch Lieferanten/Kunden und wegen Beschäftigung untergebener Mitarbeiter mit Privatarbeiten, u.a. mit der Anfertigung eines Zwerghasenschlafhäuschens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- nrw.de (Pressemitteilung)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Vergünstigungen entgegengenommen - Kündigung
- nrw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
- nrw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 26.01.2001 - 1 Ca 5354/00
- LAG Düsseldorf, 29.01.2003 - 12 Sa 693/01
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (10)
- BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 923/98
Außerordentliche Verdachtskündigung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.01.2003 - 12 Sa 693/01
Strafbare Handlungen, insbesondere vom Arbeitnehmer zu Lasten des Arbeitgebers begangene Eigentums- und Vermögensdelikte wie etwa Diebstahl und Unterschlagung von Firmeneigentum, Betrug und Untreue, rechtfertigen in der Regel eine außerordentliche Kündigung (BAG, Beschluss vom 10.02.1999, 2 ABR 31/98, AP Nr. 42 zu § 15 KSchG 1969, zu B II 2 a, Urteil vom 12.08.1999, 2 AZR 923/98, AP Nr. 28 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung, zu B II 2 a, Urteil vom 06.07.2000, 2 AZR 454/99, n.v., zu II 2 b bb).Dabei fällt erschwerend ins Gewicht, wenn die Straftat mit der vertraglich geschuldeten Tätigkeit des Arbeitnehmers zusammenhängt, insbesondere der Arbeitnehmer eine sich aus dem Arbeitsverhältnis ergebene Obhuts- und Aufsichtspflicht verletzt und die Tat nicht nur bei Gelegenheit der Arbeitsleistung außerhalb des konkreten Aufgabenbereichs verübt hat (BAG, Urteil vom 12.08.1999, a.a.O., zu II 2 b cc).
Bei schweren Pflichtverletzungen gilt dies freilich nur dann, wenn der Arbeitnehmer mit vertretbaren Gründen annehmen durfte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde jedenfalls nicht vom Arbeitgeber als erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Verhalten angesehen (BAG, Urteil vom 21.06.2001, 2 AZR 325/00, AP Nr. 5 zu § 54 BAT, zu B I 2 e, Urteil vom 12.08.1999, a.a.O., zu II 2 d aa, Preis, SPV, Rz. 1178 ff., Isenhardt, KHzA, 2. Aufl., 6.3, Rz. 501/506).
- BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 974/94
Außerordentliche Kündigung wegen der Annahme von Schmiergeldern in Millionenhöhe …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.01.2003 - 12 Sa 693/01
Der Arbeitgeber kann vor allem von einem Führungsmitarbeiter und Entscheidungsträger erwarten, dass gegenüber Lieferanten und Kunden und anderen Geschäftspartnern auch nur der Anschein vermieden wird, mit der Zahlung von Schmiergeld oder Gewährung anderer privater Vorteile die Geschäftsbeziehung positiv beeinflussen zu können oder bei (Nicht-)Gewährung von Geld oder anderen Vergünstigungen etwaige negative Auswirkungen befürchten zu müssen (vgl. BAG, Urteil vom 15.11.1995, 2 AZR 974/94, AP Nr. 73 zu § 102 BetrVG 1972, zu II 3 b…, Urteil vom 25.11.2001, 2 AZR 605/00, AP Nr. 175 zu § 626 BGB, zu II 2, 3, Preis, SPV, Rz. 734 - 736, 1senhardt, a.a.O., 6.3, Rz. 356).Darauf, ob der Arbeitnehmer, der sich solche Vorteile versprechen lässt oder entgegennimmt, den Arbeitgeber tatsächlich schädigt, kommt es nicht mehr an (BAG vom 15.11.1995, a.a.O., Hess. LAG, Urteil vom 18.06.1997, LAGE Nr. 114 zu § 626 BGB).
- BAG, 06.07.2000 - 2 AZR 454/99
Außerordentliche Verdachtskündigung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.01.2003 - 12 Sa 693/01
Strafbare Handlungen, insbesondere vom Arbeitnehmer zu Lasten des Arbeitgebers begangene Eigentums- und Vermögensdelikte wie etwa Diebstahl und Unterschlagung von Firmeneigentum, Betrug und Untreue, rechtfertigen in der Regel eine außerordentliche Kündigung (BAG, Beschluss vom 10.02.1999, 2 ABR 31/98, AP Nr. 42 zu § 15 KSchG 1969, zu B II 2 a, Urteil vom 12.08.1999, 2 AZR 923/98, AP Nr. 28 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung, zu B II 2 a, Urteil vom 06.07.2000, 2 AZR 454/99, n.v., zu II 2 b bb).Das gilt auch dann, wenn es nur um geringe Vermögenswerte oder -einbüßen des Arbeitgebers geht (BAG vom 06.07.2000, a.a.O.).
- BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 3/83
Fristlose Kündigung wegen Entwendung eines Stückes Bienenstiches
Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.01.2003 - 12 Sa 693/01
Die Abweisung der Kündigungsschutzklage hat das Gericht unter Hinweis auf den sog. Bienenstich-Fall des BAG (Urteil vom 17.05.1984, 2 AZR 3/83, AP Nr. 14 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung) damit begründet, dass der Kläger den Mitarbeiter R. während dessen Arbeitszeit für ca. eine halbe Stunde für private Zwecke, nämlich den Bau eines Hasenkastens, eingesetzt habe. - BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 605/00
Tarifliche Unkündbarkeit - außerordentliche Kündigung - Annahme von Belohnungen …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.01.2003 - 12 Sa 693/01
Der Arbeitgeber kann vor allem von einem Führungsmitarbeiter und Entscheidungsträger erwarten, dass gegenüber Lieferanten und Kunden und anderen Geschäftspartnern auch nur der Anschein vermieden wird, mit der Zahlung von Schmiergeld oder Gewährung anderer privater Vorteile die Geschäftsbeziehung positiv beeinflussen zu können oder bei (Nicht-)Gewährung von Geld oder anderen Vergünstigungen etwaige negative Auswirkungen befürchten zu müssen (vgl. BAG, Urteil vom 15.11.1995, 2 AZR 974/94, AP Nr. 73 zu § 102 BetrVG 1972, zu II 3 b, Urteil vom 25.11.2001, 2 AZR 605/00, AP Nr. 175 zu § 626 BGB, zu II 2, 3, Preis, SPV, Rz. 734 - 736, 1senhardt, a.a.O., 6.3, Rz. 356). - BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 496/00
Anwendung beamtenrechtlicher Grundsätze und Verdachtskündigung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.01.2003 - 12 Sa 693/01
Eine Verdachtskündigung ist zulässig, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören, und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (BAG, Urteil vom 06.12.2001, 2 AZR 496/00, AP Nr. 36 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung, zu B I 1;… vgl. Preis, SPV, Rz. 67 ff.). - BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 743/98
Außerordentliche Kündigung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.01.2003 - 12 Sa 693/01
Der Berufung des Arbeitnehmers auf ein "Versehen" ist daher auch bei der gerichtlichen Nachprüfung einer Verdachtskündigung nachzugehen (BAG, Urteil vom 18.11.1999, 2 AZR 743/98, AP Nr. 32 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung, zu II 1 b aa). - BAG, 10.02.1999 - 2 ABR 31/98
Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.01.2003 - 12 Sa 693/01
Strafbare Handlungen, insbesondere vom Arbeitnehmer zu Lasten des Arbeitgebers begangene Eigentums- und Vermögensdelikte wie etwa Diebstahl und Unterschlagung von Firmeneigentum, Betrug und Untreue, rechtfertigen in der Regel eine außerordentliche Kündigung (BAG, Beschluss vom 10.02.1999, 2 ABR 31/98, AP Nr. 42 zu § 15 KSchG 1969, zu B II 2 a, Urteil vom 12.08.1999, 2 AZR 923/98, AP Nr. 28 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung, zu B II 2 a, Urteil vom 06.07.2000, 2 AZR 454/99, n.v., zu II 2 b bb). - BAG, 21.11.1996 - 2 AZR 357/95
Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.01.2003 - 12 Sa 693/01
Die Pflichtverletzung muss dem Arbeitnehmer vorwerfbar sei (BAG, Urteil vom 21.11.1996, 2 AZR 357/95, AP Nr. 130 zu § 626 BGB, zu II 3 b der Gründe, ErfK/Ascheid, 2. Aufl., § 1 KSchG Rz. 291;… krit. Preis, GK-Kündigungsrecht, Grundlagen H Rz. 34, ders., Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigungen und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 8. Aufl., Rz. 915 f.). - BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 325/00
Außerordentliche Kündigung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.01.2003 - 12 Sa 693/01
Bei schweren Pflichtverletzungen gilt dies freilich nur dann, wenn der Arbeitnehmer mit vertretbaren Gründen annehmen durfte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde jedenfalls nicht vom Arbeitgeber als erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Verhalten angesehen (BAG, Urteil vom 21.06.2001, 2 AZR 325/00, AP Nr. 5 zu § 54 BAT, zu B I 2 e…, Urteil vom 12.08.1999, a.a.O., zu II 2 d aa, Preis, SPV, Rz. 1178 ff., Isenhardt, KHzA, 2. Aufl., 6.3, Rz. 501/506).
- LAG Düsseldorf, 24.06.2009 - 12 Sa 425/09
Arbeitsbummelei und falsche Selbstaufzeichnung der Arbeitszeit als wichtiger …
Ein Betrug liegt indessen nicht schon darin, dass der Arbeitnehmer nicht durcharbeitet, sondern die Arbeit unterbricht und während der Unterbrechung entweder untätig ist, z.B. döst oder einschläft, oder sich nicht-dienstlichen Betätigungen widmet, z.B. Gespräche privater Natur, Telefonate führt, Kaffee trinkt, eine Zigarettenpause einlegt, Zeitung liest oder sich vom Arbeitsplatz entfernt, um - ohne dass ein Bedürfnis bestanden hätte - etwa den Sozialraum, die Kantine oder die Toilette aufzusuchen (vgl. Kammer 29.01.2003 - 12 Sa 693/01 - Juris Rn. 74, LAG Berlin 18.01.1988, 9 Sa 118/87, LAGE Nr. 31 zu § 626 BGB, ErfK/Müller-Glöge, 9. Aufl., § 626 BGB Rn. 100, 69 f., mutig: Brune, AR-Blattei SD, 1420 "Schlechtleistung", Rn. 33, 173, 190). - LAG Düsseldorf, 23.02.2011 - 12 Sa 1454/10
Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung eines städtischen Friedhofsleiters …
Allerdings macht allein der Umstand, dass Mitarbeiter gelegentlich der Arbeitszeit Angelegenheiten Dingen nachgehen, dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht ohne weiteres unzumutbar (Kammer 29.01.2003 - 12 Sa 693/01 Schlafhäschen - Juris Rn. 74. Kammer 24.06.2009 - 12 Sa 425/09 Kaffeebude - Rn. 32 ff.). - LSG Sachsen, 10.08.2006 - L 1 AL 102/05
Zeitweises Ruhen und teilweises Erlöschen eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld …
Erst recht berechtigen strafbare Handlungen des Arbeitnehmers den Arbeitgeber zur ordentlichen Kündigung (LAG Düsseldorf, Urteil vom 29.01.2003 - 12 Sa 693/01 - LAGE § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 81 m.w.N.).