Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 01.04.2005 - 12 Sa 74/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- IWW
ArbGG § 8 Abs. 2 ArbGG § ... 64 Abs. 1 ArbGG § 64 Abs. 2 ArbGG § 64 Abs. 6 ArbGG § 66 Abs. 1 ZPO § 516 ZPO § 518 ZPO § 519 ZPO § 529 Abs. 1 Ziff. 1 BGB § 626 BGB § 626 Abs. 1 BDSG § 6 b Abs. 1 Ziff. 2 BDSG § 6 b Abs. 1 Ziff. 3 BDSG § 6 b Abs. 3 KSchG § 1 Abs. 2 KSchG § 9 KSchG § 9 Abs. 1 KSchG § 13 Abs. 1 Satz 3
EArbGG, ZPO, BGB, BDSG, KSchG - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung; Unzumutbarkeit der Fortsetzung eines Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls; Tätlichkeiten unter Arbeitnehmern als wichtiger Grund für eine außerordentliche ...
- Judicialis
ArbGG § 8 Abs. 2; ; ArbGG § ... 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ZPO § 516; ; ZPO § 518; ; ZPO § 519; ; ZPO § 529 Abs. 1 Ziff. 1; ; BGB § 626; ; BGB § 626 Abs. 1; ; BDSG § 6 b Abs. 1 Ziff. 2; ; BDSG § 6 b Abs. 1 Ziff. 3; ; BDSG § 6 b Abs. 3; ; KSchG § 1 Abs. 2; ; KSchG § 9; ; KSchG § 9 Abs. 1; ; KSchG § 13 Abs. 1 Satz 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unwirksame außerordentliche und ordentliche Kündigung wegen Tätlichkeit gegenüber Arbeitskollegen bei nur fahrlässiger Körperverletzung - erforderliche Gesamtabwägung - unbegründeter Auflösungsantrag der Arbeitgeberin
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 20.12.2004 - 10 Ca 182/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.04.2005 - 12 Sa 74/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- LAG Niedersachsen, 05.08.2002 - 5 Sa 517/02
Tätliche Auseinandersetzung unter Kollegen als wichtiger Grund zur …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.04.2005 - 12 Sa 74/05
Auch das Landesarbeitsgericht Niedersachsen (05.08.2002 - 5 Sa 517/02 - juris) stellt den Begriff der Tätlichkeit mit einem tätlichen Angriff gleich (…aaO Rz 28). - BAG, 20.01.1994 - 2 AZR 521/93
Fristlose Kündigung; Selbstbeurlaubung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.04.2005 - 12 Sa 74/05
Ist danach ein Grund gegeben, der an sich geeignet ist, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen, so muss dieser Grund im Rahmen einer Interessenabwägung unter besonderer Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere des Verhältnismäßigkeitsprinzips zum Überwiegen des berechtigten Interesses des Kündigenden an der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen (BAG 13.12.1984 - 2 AZR 454/83 - AP BGB § 626 Nr. 81; 20.01.1994 - 2 AZR 521/93 - NZA 1994, 548, 549). - BAG, 13.12.1984 - 2 AZR 454/83
Fristlose Kündigung wegen Diebstahls
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.04.2005 - 12 Sa 74/05
Ist danach ein Grund gegeben, der an sich geeignet ist, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen, so muss dieser Grund im Rahmen einer Interessenabwägung unter besonderer Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere des Verhältnismäßigkeitsprinzips zum Überwiegen des berechtigten Interesses des Kündigenden an der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen (BAG 13.12.1984 - 2 AZR 454/83 - AP BGB § 626 Nr. 81; 20.01.1994 - 2 AZR 521/93 - NZA 1994, 548, 549).
- LAG Hamm, 08.11.2000 - 18 Sa 754/00
Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung; Tätliche Auseinandersetzung zwischen …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.04.2005 - 12 Sa 74/05
Das Bundesarbeitsgericht und auch die ihm folgenden Landesarbeitsgerichte haben - soweit ersichtlich - den Begriff der Tätlichkeit nicht ausdrücklich definiert (vgl. zur Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte etwa LAG Köln 11.12.2002 - 7 Sa 726/02 - juris; LAG Niedersachsen 27.09.2002 - 10 Sa 626/02 - juris; LAG Hamm 08.11.2000 - 18 Sa 754/00 - juris). - BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 51/02
Verdachtskündigung - Videoüberwachung - Beweisverwertung - Mitbestimmung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.04.2005 - 12 Sa 74/05
Auf der Grundlage der bisherigen Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Verwertung von Videoaufnahmen von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz wäre die Verwertung angesichts des Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht des Klägers nur aufgrund einer Interessenabwägung zulässig, bei der auch die Frage der Beweisnot zu berücksichtigen wäre, also die Videoverwertung das praktisch allein verbleibende Mittel zur Aufklärung darstellen müsste (BAG 27.03.2003 - 2 AZR 51/02 - NZA 2003, 1193, Juris Rz 27 f). - BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 492/92
Beginn der Ausschlußfrist; tätliche Auseinandersetzung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.04.2005 - 12 Sa 74/05
b) Tätlichkeiten unter Arbeitnehmern können einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen, häufig reichen sie zumindest für eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung aus (BAG 31.03.1993 - 2 AZR 492/92 - BAGE 73, 42 mit zahlreichen Nachweisen aus Rechtsprechung und Literatur). - LAG Niedersachsen, 27.09.2002 - 10 Sa 626/02
Außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers wegen einer Tätlichkeit gegenüber …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.04.2005 - 12 Sa 74/05
Das Bundesarbeitsgericht und auch die ihm folgenden Landesarbeitsgerichte haben - soweit ersichtlich - den Begriff der Tätlichkeit nicht ausdrücklich definiert (vgl. zur Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte etwa LAG Köln 11.12.2002 - 7 Sa 726/02 - juris; LAG Niedersachsen 27.09.2002 - 10 Sa 626/02 - juris; LAG Hamm 08.11.2000 - 18 Sa 754/00 - juris). - LAG Köln, 11.12.2002 - 7 Sa 726/02
Tätlichkeit; außerordentliche Kündigung; ordentliche Kündigung; …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.04.2005 - 12 Sa 74/05
Das Bundesarbeitsgericht und auch die ihm folgenden Landesarbeitsgerichte haben - soweit ersichtlich - den Begriff der Tätlichkeit nicht ausdrücklich definiert (vgl. zur Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte etwa LAG Köln 11.12.2002 - 7 Sa 726/02 - juris; LAG Niedersachsen 27.09.2002 - 10 Sa 626/02 - juris; LAG Hamm 08.11.2000 - 18 Sa 754/00 - juris).
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2006 - 11 Sa 933/05
Nachträgliches Unvermögen des Arbeitnehmers: Annahmeverzug des Arbeitgebers; …
Die hiergegen gerichtete Berufung hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 01.04.2005 (Az.: 12 Sa 74/05) rechtskräftig zurückgewiesen.