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LAG Hamm, 17.11.1989 - 12 Sa 787/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- archive.org (Volltext/Leitsatz)
Außerordentliche Kündigung eines Kranführers bei vorsätzlicher arbeitsvertraglicher Pflichtverletzung - Abmahnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Pflichtverletzung; Gefährdung; Kündigung; Abmahnung
Wird zitiert von ... (3)
- LAG Schleswig-Holstein, 14.08.2007 - 5 Sa 150/07
Kündigung, fristlos, außerordentlich, Unwirksamkeit, Maschinenführer, …
bb) Die vorsätzliche Pflichtverletzung gegen bestehende Sicherheitsvorschriften ist "an sich geeignet", eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen (…LAG Hamm, Urt. v. 14.11.2003 - 15 Sa 559/03 -, zit. N. Juris; LAG Hamm, Urt. v. 17.11.1989 - 12 Sa 787/89 -, LAGE § 626 BGB Nr. 48). - LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2005 - 11 Sa 810/04
Verhaltensbedingte Kündigung - Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften
Die vorsätzliche Missachtung von Sicherheitsvorschriften, die dem Schutz von Leben und Gesundheit von Arbeitskollegen sowie von erheblichen Sachwerten dienen, ist grundsätzlich geeignet, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen (LAG Hamm Urteil vom 17. November 1989 - 12 Sa 787/89 - LAGE § 626 BGB Nr. 48; vgl. auch LAG Köln Urteil vom 17. März 1993 - 7 Sa 13/93 - LAGE § 626 BGB Nr. 71). - LAG Hamm, 23.08.1990 - 16 Sa 293/90
Verletzung eines Alkoholverbots - Außerordentliche Kündigung ohne Abmahnung
So kann ein wichtiger Grund im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB gegeben sein, wenn der Arbeitnehmer mit dem Alkoholgenuß betriebserhebliche Sicherheitsvorschriften vorsätzlich mißachtet (Entscheidung der erkennenden Kammer vom 24.08.1989 - 16 Sa 1670/88 -, zu II 1 a, b der Gründe; LAG Hamm vom 17.11.1989 - 12 Sa 787/89 -, demnächst LAGE § 626 BGB Nr. 46).