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   LAG Rheinland-Pfalz, 13.05.2005 - 12 Sa 850/04   

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https://dejure.org/2005,12529
LAG Rheinland-Pfalz, 13.05.2005 - 12 Sa 850/04 (https://dejure.org/2005,12529)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13.05.2005 - 12 Sa 850/04 (https://dejure.org/2005,12529)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. Mai 2005 - 12 Sa 850/04 (https://dejure.org/2005,12529)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf eine tarifliche Entgelterhöhung; Auswirkungen einer arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf einen Tarifvertrag; Folgen einer wirksamen Vereinbarung einer Tariferhöhung für die Arbeitnehmer erst nach Austritt des Arbeitgebers aus der für die Arbeitgeberseite ...

  • Judicialis

    TVG § 1 Abs. 2; ; TVG § ... 3 Abs. 1; ; TVG § 3 Abs. 3; ; TVG § 4 Abs. 1; ; TVG § 4 Abs. 5; ; ArbGG § 8 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 69 Abs. 2; ; ZPO § 516; ; ZPO § 518; ; ZPO § 519; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 305 c Abs. 2; ; BGB § 310 Abs. 4 Satz 2; ; C-TV § 14 a; ; C-TV § 67 Abs. 2; ; C-TV § 67 Abs. 3; ; BAT § 15 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gleichstellungsabrede und Verbandsaustritt des Arbeitgebers - Bestimmtheit der Bezugnahme auf Tarifverträge

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 04.08.1999 - 5 AZR 642/98

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall/ 80 % oder 100 %

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.05.2005 - 12 Sa 850/04
    Nach dem Verbandsaustritt des Arbeitgebers nimmt der Arbeitnehmer, dessen Vertrag eine Gleichstellungsabrede enthält, ebenso wie ein tarifgebundener Arbeitnehmer nicht mehr an der Tarifentwicklung teil (BAG 04.08.1999 - 5 AZR 642/98 - NZA 2000, 154, 155; 26.09.2001 - 4 AZR 544/00 - NZA 2002, 634, 635 f.).

    Einem solchen Verständnis der Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag steht auch nicht die Unklarheitenregel nach §§ 310 Abs. 4 Satz 2, 305 c Abs. 2 BGB entgegen (BAG 19.03.2003 - 4 AZR 331/02 - NZA 2003, 1207, 1208; BAG 04.08.1999 aaO).

  • BAG, 10.11.1982 - 4 AZR 1203/79

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Blankettverweisungen in Tarifverträgen,

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.05.2005 - 12 Sa 850/04
    Denn dann hätte ja eine Delegation der Rechtssetzungsbefugnis auf die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes (vgl. BAG 10.11.1982 - 4 AZR 1203/79 - juris) stattgefunden.

    Da das Inkrafttreten der Normen des Tarifvertrags nicht von einer Bekanntmachung abhängt, muss für die normunterworfenen Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Möglichkeit bestehen, vom Inhalt der Normen Kenntnis zu nehmen, was zuverlässig und schnell nur möglich ist, wenn der Tarifvertrag schriftlich abgefasst ist (Löwisch/Rieble aaO1 Rz 540; BAG 10.11.1982 - 4 AZR 1203/79 - jurisRz 27 f.; 20.10.1993 - 4 AZR 26/93 - NZA 1994, 707 f.).

  • BAG, 14.04.2004 - 4 AZR 232/03

    Auslegung eines Koalitionsvertrages

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.05.2005 - 12 Sa 850/04
    Schließlich richtet es sich ebenfalls nach den allgemeinen Regeln über die Vertragsauslegung, wenn es gilt, festzustellen, ob eineVereinbarung zwischen tariffähigen Parteien als Tarifvertrag oder sonstiger Vertrag anzusehen ist (BAG 14.04.2004 - 4 AZR 232/03 - NZA 2005, 178, 180).
  • BAG, 09.07.1980 - 4 AZR 564/78

    Wahrung der Schriftform bei Bezugnahme auf einen verweisenden Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.05.2005 - 12 Sa 850/04
    Entscheidend ist, dass Zweifel über die in Bezug genommene Regelung auszuschließen sind (BAG 09.07.1980 - 4 AZR 564/78 - jurisRz. 17).
  • BAG, 18.06.1997 - 4 AZR 710/95

    Fristlose Kündigung eines Firmentarifvertrages

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.05.2005 - 12 Sa 850/04
    Hätten die Tarifvertragsparteien dies gewollt, hätten sie unter der Überschrift "Tarifvertrag" eine entsprechende Regelung im Sinne eines Anerkenntnistarifvertrages getroffen, die aussagt, dass die Entgeltregelungen für den öffentlichen Dienst Inhalt ihres Tarifwerks sein sollen (vgl. etwa die Regelung in der der Entscheidung des BAG vom 18.06.1997 - 4 AZR 710/95 - NZA 1997, 1234 zugrunde liegende Fallgestaltung).
  • BAG, 05.10.1999 - 4 AZR 578/98

    Tarifliche Alterssicherung und zusätzliche Pausenvergütung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.05.2005 - 12 Sa 850/04
    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAG 05.10.1999 - 4 AZR 578/98 - NZA 2000, 268, 269).
  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 26/93

    Bestimmungen in Tarifverträgen für die Bundesbahn über die Eingruppierung -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.05.2005 - 12 Sa 850/04
    Da das Inkrafttreten der Normen des Tarifvertrags nicht von einer Bekanntmachung abhängt, muss für die normunterworfenen Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Möglichkeit bestehen, vom Inhalt der Normen Kenntnis zu nehmen, was zuverlässig und schnell nur möglich ist, wenn der Tarifvertrag schriftlich abgefasst ist (Löwisch/Rieble aaO1 Rz 540; BAG 10.11.1982 - 4 AZR 1203/79 - jurisRz 27 f.; 20.10.1993 - 4 AZR 26/93 - NZA 1994, 707 f.).
  • BAG, 26.09.2001 - 4 AZR 544/00

    Bezugnahmeklausel bei Verbandsaustritt des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.05.2005 - 12 Sa 850/04
    Nach dem Verbandsaustritt des Arbeitgebers nimmt der Arbeitnehmer, dessen Vertrag eine Gleichstellungsabrede enthält, ebenso wie ein tarifgebundener Arbeitnehmer nicht mehr an der Tarifentwicklung teil (BAG 04.08.1999 - 5 AZR 642/98 - NZA 2000, 154, 155; 26.09.2001 - 4 AZR 544/00 - NZA 2002, 634, 635 f.).
  • BAG, 09.07.1997 - 4 AZR 635/95

    Korrigierende Rückgruppierung - Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.05.2005 - 12 Sa 850/04
    b) Die Änderung des C-TV durch den 23. VTV C mit der vom Kläger begehrten Tariferhöhung ist erst nach dem Austritt der Beklagten aus der Tarifgemeinschaft zum 30.09.2003, nämlich erst mit der letzten Unterschrift unter den Tarifvertrag am 19.12.2003 wirksam geworden (Vgl. BAG 09.07.1997 - 4 AZR 635/95 - NZA 1998, 494, 495).
  • BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 331/02

    Bezugnahme auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.05.2005 - 12 Sa 850/04
    Einem solchen Verständnis der Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag steht auch nicht die Unklarheitenregel nach §§ 310 Abs. 4 Satz 2, 305 c Abs. 2 BGB entgegen (BAG 19.03.2003 - 4 AZR 331/02 - NZA 2003, 1207, 1208; BAG 04.08.1999 aaO).
  • BAG, 07.06.2006 - 4 AZR 272/05

    Auslegung einer Tarifvereinbarung

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 13. Mai 2005 - 12 Sa 850/04 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Niedersachsen, 28.07.2005 - 7 Sa 1865/04

    Signalisierung der Gewährung einer Gehaltserhöhung auf Grund der wiederholten

    Die erkennende Kammer folgt dabei in der Begründung im Wesentlichen den Urteilen des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 17.06.2005 (3 Sa 193/05) in einem Parallelverfahren sowie des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 13.05.2005 (12 Sa 850/04, anhängig beim BAG: 4 AZR 272/05) und fasst die wesentlichen Entscheidungsgründe wie folgt zusammen:.
  • LAG Niedersachsen, 28.07.2005 - 7 Sa 1867/04

    Arbeitsrechtliche Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Rückgängigmachung einer

    Die erkennende Kammer folgt dabei in der Begründung im Wesentlichen den Urteilen des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 17.06.2005 ( 3 Sa 193/05 ) in einem Parallelverfahren sowie des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 13.05.2005 ( 12 Sa 850/04 , anhängig beim BAG: 4 AZR 272/05) und fasst die wesentlichen Entscheidungsgründe wie folgt zusammen:.
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