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   LAG Berlin, 25.10.2005 - 12 Sa 865/05   

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https://dejure.org/2005,13263
LAG Berlin, 25.10.2005 - 12 Sa 865/05 (https://dejure.org/2005,13263)
LAG Berlin, Entscheidung vom 25.10.2005 - 12 Sa 865/05 (https://dejure.org/2005,13263)
LAG Berlin, Entscheidung vom 25. Oktober 2005 - 12 Sa 865/05 (https://dejure.org/2005,13263)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW

    TVG § 1 MTV Chemische Industrie § 10
    ETVG, MTV Chemische Industrie

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechenbarkeit von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung auf eine Entgeltfortzahlung im Todesfall nach § 10 Manteltarifvertrag Chemische Industrie (MTV Chemische Industrie); Art der Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages; Sinn und Zweck von ...

  • Judicialis

    TVG § 1; ; MTV Chemische Industrie § 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Anrechnung von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung auf Entgeltfortzahlung im Todesfall in chemischer Industrie

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • doczz.com.br (Leitsatz)

    Entgeltfortzahlung im Todesfall nach § 10 MTV Chemische Industrie, Anrechnung auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 10.08.1993 - 3 AZR 185/93

    Sterbegeld und betriebliche Altersversorgung

    Auszug aus LAG Berlin, 25.10.2005 - 12 Sa 865/05
    Der Hinterbliebene, der kurzfristig ohne Unterhalt des Verstorbenen auskommen muss, und den darüber hinaus die mit dem Todesfall einhergehenden besonderen finanziellen Belastungen treffen, soll hierfür eine Überbrückungshilfe erhalten (vgl. auch BAG vom 10. August 1993, 3 AZR 185/93, NZA 1994, 515 zur Sterbegeldregelung im Tarifvertrag der Eisen-, Metall- und Elektroindustrie).

    Denn eine Altersversorgung in Gestalt eines Kapitalbetrages ist immer dem sofortigen Konsum zugänglich, ohne dass sich dadurch etwas am Charakter als Altersversorgung ändert; auch in diesem Fall dient die Versicherungsleistung der Versorgung und muss dem Versorgungszweck erhalten bleiben (BAG vom 10. August 1993, a.a.O.).

    Selbst Leistungen betrieblicher Unterstützungseinrichtungen sind nicht zwingend solche der betrieblichen Altersversorgung (vgl. BAG vom 10. August 1993, a.a.O.).

  • BAG, 29.09.2004 - 1 ABR 29/03

    Erweiterung der Mitbestimmung des Betriebsrats durch Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Berlin, 25.10.2005 - 12 Sa 865/05
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. beispielsweise BAG vom 29. September 2004, 1 ABR 29/03, NZA 2005, 313, m.w.Nw.).
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