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   LAG Köln, 26.10.2010 - 12 Sa 936/10   

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https://dejure.org/2010,12963
LAG Köln, 26.10.2010 - 12 Sa 936/10 (https://dejure.org/2010,12963)
LAG Köln, Entscheidung vom 26.10.2010 - 12 Sa 936/10 (https://dejure.org/2010,12963)
LAG Köln, Entscheidung vom 26. Oktober 2010 - 12 Sa 936/10 (https://dejure.org/2010,12963)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Außerordentliche Kündigung; Sachbeschädigung; Anhörung der Mitarbeitervertretung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 626 Abs. 1 BGB; § 31 MAVO
    Außerordentliche Kündigung; Sachbeschädigung; Anhörung der Mitarbeitervertre-tung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen Sachbeschädigung bei Entschuldigung und Angebot zur Schadenswiedergutmachung; Abmahnungserfordernis bei vorsätzlicher Sachbeschädigung; Unvollständige und irreführende Unterrichtung der Mitarbeitervertretung in Einrichtung des ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Vorsätzliche Sachbeschädigung durch Arbeitnehmer - fristlose Kündigung

  • hensche.de

    Kündigung: Außerordentlich, Mitarbeitervertretung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen Sachbeschädigung bei Entschuldigung und Angebot zur Schadenswiedergutmachung; Abmahnungserfordernis bei vorsätzlicher Sachbeschädigung; unvollständige und irreführende Unterrichtung der Mitarbeitervertretung in Einrichtung des ...

  • rechtsportal.de

    Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen Sachbeschädigung bei Entschuldigung und Angebot zur Schadenswiedergutmachung; Abmahnungserfordernis bei vorsätzlicher Sachbeschädigung; unvollständige und irreführende Unterrichtung der Mitarbeitervertretung in Einrichtung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • arbeitsrechtsiegen.de (Kurzinformation)

    Vorsätzliche Sachbeschädigung durch Arbeitnehmer - fristlose Kündigung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Köln, 26.10.2010 - 12 Sa 936/10
    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (ständige Rechtsprechung des BAG, zuletzt Urteil vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 -, Rdnr. 16).

    Begeht der Arbeitnehmer bei oder im Zusammenhang mit seiner Arbeit rechtswidrige oder vorsätzliche - ggfs. strafbare - Handlungen unmittelbar gegen das Vermögen seines Arbeitgebers, verletzt er zugleich in schwerwiegender Weise seine schuldrechtliche Pflicht zur Rücksichtnahme (§ 241 Abs. 2 BGB) und missbraucht das in ihn gesetzte Vertrauen (BAG, Urteil vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 -, Rdnr. 25 f.).

    Die Notwendigkeit der Prüfung, ob nicht schon eine Abmahnung ausreichend gewesen wäre, folgt aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und trägt zugleich dem Prognoseprin-zip bei der verhaltensbedingten Kündigung Rechnung (BAG, Urteil vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 -, Rdnr. 34, 35).

    Sie ist vielmehr nur gerechtfertigt, wenn eine störungsfreie Vertragserfüllung in Zukunft nicht mehr zu erwarten steht, künftigen Pflichtverstößen demnach nur durch die Beendigung der Vertragsbeziehung begegnet werden kann (BAG, Urteil vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 -, Rdnr. 28).

    Auch bei Straftaten gegen das Vermögen und Eigentum des Arbeitgebers ist stets konkret zu prüfen, ob nicht objektiv die Prognose berechtigt ist, der Arbeitnehmer werde sich jedenfalls nach einer Abmahnung künftig wieder vertragstreu verhalten (BAG, Urteil vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 -, Rdnr. 35 - 38).

    Es geht allein um die von einem objektiven Standpunkt aus zu beantwortende Frage, ob mit einer korrekten Erfüllung der Vertragspflichten zu rechnen ist (BAG, Urteil vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 -, Rdnr. 47).

  • BAG, 22.09.1994 - 2 AZR 31/94

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Köln, 26.10.2010 - 12 Sa 936/10
    Die bewusst unvollständige Information ist nicht mit dem Grundsatz der subjektiven Determinierung zu rechtfertigen (BAG, Urteil vom 22.09.1994 - 2 AZR 31/94 -, juris, Rdnr. 24).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 13.02.2007 - 11 Sa 409/06

    Außerordentliche Kündigung einer Verkaufsstellenleiterin bei verbotswidriger

    Auszug aus LAG Köln, 26.10.2010 - 12 Sa 936/10
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist noch nicht abschließend geklärt, inwieweit Einlassungen und Entschuldigungen des zu kündigenden Arbeitnehmers mitzuteilen sind, wenn der Arbeitgeber sie subjektiv nicht für zutreffend oder relevant hält (für eine Mitteilungspflicht: LAG München, Urteil vom 29.07.2009 - 11 Sa 801/08; eher auf die Sichtweise des Arbeitgebers abstellend: LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13.02.2007 - 11 Sa 409/06; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 09.11.2006 - 1 Sa 186/06).
  • BAG, 16.10.1991 - 2 AZR 156/91

    Kündigung einer Mitarbeiterin in kirchlicher Einrichtung - Anhörung der

    Auszug aus LAG Köln, 26.10.2010 - 12 Sa 936/10
    Ebenso wie im Rahmen von § 30 MAVO (hierzu: BAG, Urteil vom 16.10.1991 - 2 AZR 156/91 -, juris, Rdnr. 25) kann daher auf die zu § 102 BetrVG entwickelten Grundsätze zurückgegriffen werden.
  • LAG München, 29.07.2009 - 11 Sa 801/08

    Ordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Köln, 26.10.2010 - 12 Sa 936/10
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist noch nicht abschließend geklärt, inwieweit Einlassungen und Entschuldigungen des zu kündigenden Arbeitnehmers mitzuteilen sind, wenn der Arbeitgeber sie subjektiv nicht für zutreffend oder relevant hält (für eine Mitteilungspflicht: LAG München, Urteil vom 29.07.2009 - 11 Sa 801/08; eher auf die Sichtweise des Arbeitgebers abstellend: LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13.02.2007 - 11 Sa 409/06; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 09.11.2006 - 1 Sa 186/06).
  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 474/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Tat- bzw. Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Köln, 26.10.2010 - 12 Sa 936/10
    Es müssen dem Betriebsrat nicht alle objektiv kündigungsrelevante Tatsachen, sondern nur die vom Arbeitgeber für die Kündigung für ausschlaggebend angesehenen Umstände mitgeteilt werden (BAG, Urteil vom 23.06.2009 - 2 AZR 474/07 -, juris, Rdnr. 34).
  • LAG Hessen, 17.06.1999 - 5 Sa 2582/98

    Unbegründete außerordentliche Kündigung eines ordentlich unkündbaren angestellten

    Auszug aus LAG Köln, 26.10.2010 - 12 Sa 936/10
    Die Gründe für die Absicht des Arbeitgebers, eine Kündigung auszusprechen, können auch nicht durch eine Befragung des betroffenen Arbeitnehmers ermittelt werden, da dieser allenfalls seine Sicht der Dinge kennt und nicht diejenige des Arbeitgebers (so auch Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 17.06.1999 - 5 Sa 2582/98 -, juris, Rdnr. 33).
  • BAG, 17.02.1994 - 2 AZR 673/93
    Auszug aus LAG Köln, 26.10.2010 - 12 Sa 936/10
    Für eine diesbezügliche Mitteilungspflicht spricht schließlich, dass der Arbeitgeber nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts den Inhalt von Gegendarstellungen des Arbeitnehmers zu einschlägigen Abmahnungen auch dann mitteilen muss, wenn er subjektiv der Meinung ist, das sie nicht der Wahrheit entsprechen (BAG, Urteil vom 17.02.1994 - 2 AZR 673/93 -, juris, Rdnr. 20).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.11.2006 - 1 Sa 186/06
    Auszug aus LAG Köln, 26.10.2010 - 12 Sa 936/10
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist noch nicht abschließend geklärt, inwieweit Einlassungen und Entschuldigungen des zu kündigenden Arbeitnehmers mitzuteilen sind, wenn der Arbeitgeber sie subjektiv nicht für zutreffend oder relevant hält (für eine Mitteilungspflicht: LAG München, Urteil vom 29.07.2009 - 11 Sa 801/08; eher auf die Sichtweise des Arbeitgebers abstellend: LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13.02.2007 - 11 Sa 409/06; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 09.11.2006 - 1 Sa 186/06).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Köln, 26.10.2010 - 12 Sa 936/10
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die Anerkennung des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs für die Zeit des laufenden Kündigungsschutzprozesses durch den Großen Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in seiner Entscheidung vom 27.02.1985 (DB 1985, 2197) eine zulässige richterliche Rechtsfortbildung darstellt.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.07.2005 - 2 TaBV 25/05

    Sachbeschädigung als außerordentlicher Kündigungsgrund

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.11.2005 - 9 Sa 485/05

    Fristlose Kündigung und Sachbeschädigung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.10.2015 - 3 Sa 251/15

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitszeitbetrug - Verhältnismäßigkeit

    Denn entscheidend ist nicht die strafrechtliche Würdigung, sondern der mit der Vertragsverletzung, dem Verstoß gegen vertragliche Haupt- oder Nebenpflichten verbundene schwere Vertrauensbruch (BAG 25.11.2010 EzA § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 9; 10.06.2010 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 32; 02.03.2006 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 26; 21.04.2005 EzA § 91 SGB IX Nr. 1; LAG SchlH 17.08.2011 LAGE § 626 BGB 2002 Nr. 36; LAG Köln 26.10.2010- 12 Sa 936/10, ZTR 2011, 318 LS: Sachbeschädigung; s.a. BAG 26.09.2013 EzA § 4 KSchG n.F. Nr. 193 = NZA 2014, 443: Stechuhr).
  • LAG Bremen, 14.01.2014 - 1 Sa 14/13

    Unwirksame verhaltensbedingte Kündigung eines Klinikmitarbeiters bei

    Nach herrschender Meinung ist insoweit auf die Grundsätze zu § 102 BetrVG zurückzugreifen (BAG Urteil v. 16.10.1991, 2 AZR 156/91 EzA 83 zu § 102 BetrVG 1972; LAG Köln Urteil v. 26.10.2010, 12 Sa 936/10 ZTR 2011, 318).
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