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   LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2005 - 12 Sa 99/05   

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https://dejure.org/2005,11476
LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2005 - 12 Sa 99/05 (https://dejure.org/2005,11476)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30.06.2005 - 12 Sa 99/05 (https://dejure.org/2005,11476)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30. Juni 2005 - 12 Sa 99/05 (https://dejure.org/2005,11476)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Abgeltung eines bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch offen stehenden Urlaubsanspruchs; Erfüllung eines Urlaubsanspruchs mit Freistellung; Wirksamkeit einer Vertragsklausel über die Anrechnung einer Freistellung auf den Urlaubsanspruch; Folgen des ...

  • Judicialis

    ArbGG § 8 Abs. 2; ; ArbGG § ... 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ArbGG § 72; ; ZPO § 516; ; ZPO § 518; ; ZPO § 519; ; BUrlG § 7; ; BGB § 133; ; BGB § 145; ; BGB § 150 Abs. 2; ; BGB § 157; ; BGB § 306 Abs. 2; ; BGB § 307 Abs. 1; ; BGB § 307 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 315

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urlaubsabgeltung bei Freistellung während der Kündigungsfrist - kein Ausschluss durch einseitig berechtigende Vertragsklausel bei einvernehmlicher Regelung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 18.01.2000 - 9 AZR 929/98

    Wettbewerbsverbot ohne Karenzschädigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2005 - 12 Sa 99/05
    Allerdings verlangt die Vertragsklausel keine unwiderrufliche Freistellung, was nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aber erforderlich ist, um mit einer Freistellung auch den Urlaubsanspruch zu erfüllen (Vergl. nur BAG 09. November 1999 - 9 AZR 929/98 - jurisRz 28); eine geltungserhaltende Reduktion käme nach § 306 Abs. 2 BGB nicht in Betracht (ErfK/Preis BGB § 311 Rz 99).

    Wegen dieses neuen Antrages hat zunächst der Kläger mit seinem Prozessbevollmächtigten telefonische Rücksprache gehalten und das Angebot sodann angenommen, indem er die Änderung in das von ihm formulierte Schreiben aufgenommen, vermerkt hat, dass die Änderung abgestimmt war, und das ganze mit seiner Unterschrift versehen hat (Vergl. zur Einordnung einer Freistellung trotz einseitig formulierter Erklärung des Arbeitgebers als einvernehmlich auch BAG 09. November 1999 aaO Randziffer 25).

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