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   LAG Köln, 17.05.2016 - 12 Sa 991/15   

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LAG Köln, 17.05.2016 - 12 Sa 991/15 (https://dejure.org/2016,13184)
LAG Köln, Entscheidung vom 17.05.2016 - 12 Sa 991/15 (https://dejure.org/2016,13184)
LAG Köln, Entscheidung vom 17. Mai 2016 - 12 Sa 991/15 (https://dejure.org/2016,13184)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Befristung, Bühne, Maskenbildner, künstlerische Tätigkeit, Vereinbarung

  • IWW

    § 66 Abs. 1 Satz 1, 2, § ... 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § 519, § 520 Abs. 1, Abs. 3 ZPO, § 264 Nr. 2 ZPO, § 313 Abs. 1 Nr. 2 ZPO, § 68 ArbGG, § 110 Abs. 3 ArbGG, § 167 ZPO, § 189 ZPO, § 102 Abs. 1 ArbGG, § 17 Satz 1 TzBfG, § 7 KSchG, § 2 ArbGG, § 17 TzBfG, § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG, Art. 5 Abs. 3 GG, Art. 5 Abs. 3 Satz 1 Alt. 1 GG, § 28 VwVfG, § 256 Abs. 1 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der fehlenden Wiedergabe der ehrenamtlichen Richter im Urteilsrubrum; Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Befristungsabrede im Anwendungsbereich des NV-Bühne; Tarifliche Einordnung eines Maskenbildners zum künstlerischen Personal

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NV-Bühne; TzBfG § 14
    Befristung; Bühne; Maskenbildner; künstlerische Tätigkeit; Vereinbarung

  • rechtsportal.de

    NV-Bühne; TzBfG § 14
    Rechtsfolgen der fehlenden Wiedergabe der ehrenamtlichen Richter im Urteilsrubrum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Arbeitsrecht: Maskenbildner und Normalvertrag Bühne

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 25.02.2009 - 7 AZR 942/07

    Bühnenkünstler - Theaterplastiker - Schiedsvereinbarung

    Auszug aus LAG Köln, 17.05.2016 - 12 Sa 991/15
    Die arbeitsvertragliche Vereinbarung bestimmt den Inhalt der arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit und damit den Rahmen und die Grenzen des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts (BAG 25. Februar 2009 - 7 AZR 942/07 - 28. Januar 2009 - 4 AZR 987/07 - BAGE 129, 225).

    Die arbeitsvertragliche Vereinbarung bestimmt den Inhalt der arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit und damit den Rahmen und die Grenzen des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts (BAG 25. Februar 2009 - 7 AZR 942/07 - 28. Januar 2009 - 4 AZR 987/07 - BAGE 129, 225) .

    Vor diesem Hintergrund hat das BAG für Bühnentechniker, in deren Arbeitsvertrag vorgesehen ist, dass sie überwiegend künstlerisch tätig sind, angenommen, dass die überwiegend künstlerische Tätigkeit Inhalt der übereinstimmenden Willenserklärungen der Arbeitsvertragsparteien geworden ist (BAG 25. Februar 2009 - 7 AZR 942/07 - 28. Januar 2009 - 4 AZR 987/07 - BAGE 129, 225; LAG Köln 11. September 2013 - 5 Sa 93/13 -) .

    h) Für diese Annahme spricht auch die Rechtsprechung des Siebten Senats zur Anwendung des NV-Bühne (BAG 25. Februar 2009 - 7 AZR 942/07 - Rn. 23) .

    Der NV-Bühne soll im Bereich der in § 1 Abs. 3 UAbs. 2 genannten Bühnentechniker demnach stets dann gelten, wenn dort - ähnlich wie im Bereich der in Satz 1 genannten Bühnentechniker von vorneherein vorausgesetzt - die als künstlerisch anzusehende Tätigkeit im Spektrum der gesamten vertraglich vereinbarten Tätigkeit überwiegt (BAG 25. Februar 2009 - 7 AZR 942/07 - Rn. 23) .

    Ein möglicher Widerspruch zwischen der von einem Angehörigen der in § 1 Abs. 3 UAbs. 2 NV-Bühne genannten Berufsgruppen tatsächlich ausgeübten Tätigkeit und der Charakterisierung dieser Tätigkeit als überwiegend künstlerisch ist für die Frage, ob er dem personellen Anwendungsbereich des NV-Bühne unterliegt, nicht von Bedeutung, sondern dafür, ob er vertragsgemäß beschäftigt wird oder nicht (BAG 25. Februar 2009 - 7 AZR 942/07 - Rn. 23) .

  • BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 987/07

    Bühnentechniker - Auslegung des Arbeitsvertrages - Schiedsabrede

    Auszug aus LAG Köln, 17.05.2016 - 12 Sa 991/15
    Die arbeitsvertragliche Vereinbarung bestimmt den Inhalt der arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit und damit den Rahmen und die Grenzen des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts (BAG 25. Februar 2009 - 7 AZR 942/07 - 28. Januar 2009 - 4 AZR 987/07 - BAGE 129, 225).

    Sie ist auch statthaft, die Schiedsabrede ist wirksam getroffen, § 102 Abs. 1 ArbGG iVm. § 53, § 1 Abs. 3 UAbs. 2 NV-Bühne (vgl. hierzu BAG 28. Januar 2009 - 4 AZR 987/07 - BAGE 129, 225) .

    Die arbeitsvertragliche Vereinbarung bestimmt den Inhalt der arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit und damit den Rahmen und die Grenzen des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts (BAG 25. Februar 2009 - 7 AZR 942/07 - 28. Januar 2009 - 4 AZR 987/07 - BAGE 129, 225) .

    Vor diesem Hintergrund hat das BAG für Bühnentechniker, in deren Arbeitsvertrag vorgesehen ist, dass sie überwiegend künstlerisch tätig sind, angenommen, dass die überwiegend künstlerische Tätigkeit Inhalt der übereinstimmenden Willenserklärungen der Arbeitsvertragsparteien geworden ist (BAG 25. Februar 2009 - 7 AZR 942/07 - 28. Januar 2009 - 4 AZR 987/07 - BAGE 129, 225; LAG Köln 11. September 2013 - 5 Sa 93/13 -) .

  • BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 665/11

    Nichtverlängerungsmitteilung - Anhörung

    Auszug aus LAG Köln, 17.05.2016 - 12 Sa 991/15
    Will ein Arbeitnehmer - im Anwendungsbereich des NV-Bühne - die Unwirksamkeit einer Befristungsabrede neben der Unwirksamkeit der Nichtverlängerungsmitteilung geltend machen, hat er innerhalb der gesetzlichen 3-Wochen-Frist eine Befristungskontrollklage zum Bühnenschiedsgericht nach § 17 Satz 1 TzBfG zu erheben - gerichtet auf die Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund der Befristung nicht beendet worden ist (vgl. BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - Rn. 29, BAGE 145, 142; 24. September 1970 - 5 AZR 54/70 - BAGE 22, 441).

    Erforderlich ist außerdem, dass berechtigte Interessen der gegnerischen Partei nicht beeinträchtigt werden (BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - Rn. 20, BAGE 145, 142) .

    a) Will ein Arbeitnehmer - im Anwendungsbereich des NV-Bühne - die Unwirksamkeit einer Befristungsabrede neben der Unwirksamkeit der Nichtverlängerungsmitteilung geltend machen, hat er innerhalb der gesetzlichen 3-Wochen-Frist eine Befristungskontrollklage zum Bühnenschiedsgericht nach § 17 Satz 1 TzBfG zu erheben - gerichtet auf die Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund der Befristung nicht beendet worden ist (vgl. BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - Rn. 29, BAGE 145, 142; 24. September 1970 - 5 AZR 54/70 - BAGE 22, 441) .

    § 69 Abs. 4 Satz 2 NV-Bühne verlangt vom klaren Wortlaut her (vgl. zu diesem Merkmal BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - Rn. 45, BAGE 145, 142) nur eine schriftliche Einladung fünf Tage vor dem Termin der Anhörung.

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus LAG Köln, 17.05.2016 - 12 Sa 991/15
    In persönlicher Hinsicht schützt Art. 5 Abs. 3 Satz 1 Alt. 1 GG sowohl die Person des Künstlers als unmittelbar Kunstschaffenden als auch denjenigen, der eine "unentbehrliche Mittlerfunktion" hat (BVerfG 24. Februar 1971 - 1 BvR 435/68 - BVerfGE 30, 173, 191; BeckOK GG/Kempen Stand März 2016 Art. 5 Rn. 172) .

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Kunstfreiheit in einen sog. "Werk-" und "Wirkbereich" unterteilt und auch Letzteren dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt 1 unterstellt (BVerfG 24. Februar 1971 - 1 BvR 435/68 - BVerfGE 30, 173, 189; BeckOK GG/Kempen GG Art. 5 Rn. 168) .

  • LAG Köln, 11.09.2013 - 5 Sa 93/13

    Bühnenschiedsgerichtliches Verfahren

    Auszug aus LAG Köln, 17.05.2016 - 12 Sa 991/15
    Außerdem liegt es im eigenen Interesse der Künstler am Erhalt der Freizügigkeit ihres Engagementwechsels, dass an anderen Bühnen durch Beendigung befristeter Engagements Arbeitsplätze frei werden (BAG 26. August 1998 - 7 AZR 263/97 - BAGE 89, 339; LAG Köln 11. September 2013 - 5 Sa 93/13 -) .

    Vor diesem Hintergrund hat das BAG für Bühnentechniker, in deren Arbeitsvertrag vorgesehen ist, dass sie überwiegend künstlerisch tätig sind, angenommen, dass die überwiegend künstlerische Tätigkeit Inhalt der übereinstimmenden Willenserklärungen der Arbeitsvertragsparteien geworden ist (BAG 25. Februar 2009 - 7 AZR 942/07 - 28. Januar 2009 - 4 AZR 987/07 - BAGE 129, 225; LAG Köln 11. September 2013 - 5 Sa 93/13 -) .

  • BAG, 02.07.2003 - 7 AZR 612/02

    Wirksamkeit einer arbeitsvertraglich vereinbarten auflösenden Bedingung

    Auszug aus LAG Köln, 17.05.2016 - 12 Sa 991/15
    Die Befristung von Arbeitsverträgen mit künstlerisch tätigen Arbeitnehmern wie Theaterschauspielern, Kapellmeistern, Choreographen oder Dramaturgen, die sich regelmäßig auf die Spielzeit von einem Jahr erstreckt, ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sachlich gerechtfertigt (BAG 2. Juli 2003 - 7 AZR 612/02 - 21. Mai 1981 - 2 AZR 1117/78 - BAGE 35, 309) .

    Die verfassungsrechtlich verbürgte künstlerische Gestaltungsfreiheit muss dem Arbeitgeber ua. eine flexible Reaktion auf wechselnde Vorstellungen ermöglichen, wie die Kunstfreiheit konkret umgesetzt werden soll (vgl. BAG 2. Juli 2003 - 7 AZR 612/02 -) .

  • BGH, 01.03.2016 - VIII ZB 57/15

    Rechtsbeschwerde gegen die Ablehnung eines Wiedereinsetzung in die versäumte

    Auszug aus LAG Köln, 17.05.2016 - 12 Sa 991/15
    Die Unterschriften der Richter ersetzen die zusätzliche Namensangabe im Kopf des Urteils jedenfalls in den Fällen, in denen kein Zweifel bestehen kann, dass die Richter, die die Entscheidung unterzeichnet haben, auch an der Entscheidung mitgewirkt haben; dann kann von einer stillschweigenden Verweisung auf die Unterschriften ausgegangen werden (BGH 1. März 2016 - VIII ZB 57/15 -).

    Die Unterschriften der Richter ersetzen die zusätzliche Namensangabe im Kopf des Urteils jedenfalls in den Fällen, in denen kein Zweifel bestehen kann, dass die Richter, die die Entscheidung unterzeichnet haben, auch an der Entscheidung mitgewirkt haben; dann kann von einer stillschweigenden Verweisung auf die Unterschriften ausgegangen werden (BGH 1. März 2016 - VIII ZB 57/15 -) .

  • ArbG Köln, 03.09.2015 - 5 Ha 7/15

    Vereinbarung überwiegend künstlerischer Tätigkeit als ausreichender Sachgrund für

    Auszug aus LAG Köln, 17.05.2016 - 12 Sa 991/15
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 3. September 2015 - 5 Ha 7/15 - wird zurückgewiesen.

    Die Klägerin beantragt - soweit für das Berufungsverfahren nach Antragsänderungen noch von Relevanz, das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 3. September 2015 - 5 Ha 7/15 - abzuändern, die Schiedssprüche des Bühnenoberschiedsgerichts Frankfurt am Main vom 19. Januar 2015 - BOSchG 6/14 - und des Bühnenschiedsgerichts - Bezirksschiedsgericht München vom 12. Mai 2014 - Reg.Nr.: 9/13 - aufzuheben und.

  • BAG, 24.09.1970 - 5 AZR 54/70

    Wahrung der Klagefrist - Kündigungsschutzklage - Einrede des Schiedsvertrages -

    Auszug aus LAG Köln, 17.05.2016 - 12 Sa 991/15
    Will ein Arbeitnehmer - im Anwendungsbereich des NV-Bühne - die Unwirksamkeit einer Befristungsabrede neben der Unwirksamkeit der Nichtverlängerungsmitteilung geltend machen, hat er innerhalb der gesetzlichen 3-Wochen-Frist eine Befristungskontrollklage zum Bühnenschiedsgericht nach § 17 Satz 1 TzBfG zu erheben - gerichtet auf die Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund der Befristung nicht beendet worden ist (vgl. BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - Rn. 29, BAGE 145, 142; 24. September 1970 - 5 AZR 54/70 - BAGE 22, 441).

    a) Will ein Arbeitnehmer - im Anwendungsbereich des NV-Bühne - die Unwirksamkeit einer Befristungsabrede neben der Unwirksamkeit der Nichtverlängerungsmitteilung geltend machen, hat er innerhalb der gesetzlichen 3-Wochen-Frist eine Befristungskontrollklage zum Bühnenschiedsgericht nach § 17 Satz 1 TzBfG zu erheben - gerichtet auf die Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund der Befristung nicht beendet worden ist (vgl. BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - Rn. 29, BAGE 145, 142; 24. September 1970 - 5 AZR 54/70 - BAGE 22, 441) .

  • BAG, 21.05.1981 - 2 AZR 1117/78

    Einstellung mit befristeten Normalverträgen für Bühnenpersonal - Rechtfertigung

    Auszug aus LAG Köln, 17.05.2016 - 12 Sa 991/15
    Die Befristung von Arbeitsverträgen mit künstlerisch tätigen Arbeitnehmern wie Theaterschauspielern, Kapellmeistern, Choreographen oder Dramaturgen, die sich regelmäßig auf die Spielzeit von einem Jahr erstreckt, ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sachlich gerechtfertigt (BAG 2. Juli 2003 - 7 AZR 612/02 - 21. Mai 1981 - 2 AZR 1117/78 - BAGE 35, 309) .
  • BAG, 26.08.1998 - 7 AZR 263/97

    Nichtverlängerung des befristeten Arbeitsvertrages einer Schauspielmusikerin

  • BAG, 28.10.1986 - 1 ABR 16/85

    Personelle Einzelmaßnahmen gegenüber Tendenzträgern

  • LAG Köln, 28.06.2012 - 6 Sa 324/12

    Aufhebungsklage; überwiegend künstlerische Tätigkeit; Bühnentechniker

  • BGH, 04.06.1992 - III ZR 39/91

    Revision bei irrevisibler Rechtsgrundlage - Anhörungspflicht nach

  • BAG, 12.02.2015 - 6 AZR 845/13

    Verdachtskündigung - Berufsausbildungsverhältnis

  • BAG, 27.01.1993 - 7 AZR 124/92

    Keine Zurückverweisung an Bühnenschiedsgerichtsbarkeit

  • BAG, 11.03.1982 - 2 AZR 233/81

    Vertragsverlängerung

  • EuGH, 26.02.2015 - C-238/14

    Luxemburg hat seine Pflicht verletzt, in Bezug auf die Kurzzeit-Beschäftigten des

  • EuGH, 26.01.2012 - C-586/10

    Die Verlängerung befristeter Arbeitsverträge kann auch dann durch einen

  • BAG, 13.12.2017 - 7 AZR 369/16

    Befristung des Arbeitsvertrags einer Maskenbildnerin

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 17. Mai 2016 - 12 Sa 991/15 - wird zurückgewiesen.
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