Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 19.09.2012 - 12 SaGa 17/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,38001
LAG Düsseldorf, 19.09.2012 - 12 SaGa 17/12 (https://dejure.org/2012,38001)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.09.2012 - 12 SaGa 17/12 (https://dejure.org/2012,38001)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. September 2012 - 12 SaGa 17/12 (https://dejure.org/2012,38001)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,38001) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Einstweilige Verfügung auf Unterlassung von Wettbewerb - Eilbedürftigkeit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 253 Abs. 2 Nr. 2, 940 ZPO
    Einstweilige Verfügung auf Unterlassung von Wettbewerb - Eilbedürftigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweilige Verfügung; Entfallen des Berfügungsgrundes infole Zuwartens

  • LAG Düsseldorf PDF

    §§ 253 Abs. 2 Nr. 2, 940 ZPO
    Einstweilige Verfügung auf Unterlassung von Wettbewerb - Eilbedürftigkeit

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ZPO § 940
    Einstweilige Verfügung; Entfallen des Berfügungsgrundes infole Zuwartens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (20)

  • OLG Stuttgart, 25.02.2009 - 4 U 204/08

    Einstweilige Verfügung wegen Urheberrechtsverletzung: Anwendbarkeit der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.09.2012 - 12 SaGa 17/12
    Es ist deshalb allgemein für das Verfahren der einstweiligen Verfügung anerkannt, dass ein Verfügungsgrund dann fehlt, wenn der Verfügungskläger zu lange gewartet hat, bevor er die einstweilige Verfügung beantragt (OLG München 16.01.1996 - 12 UF 1457/95, OLGR München 1996, 203 Rn. 2; KG Berlin 09.02.2001 - 5 U 9667/00, NJW-RR 2001, 1201 Rn. 14; OLG Hamburg 17.12.2003 - 5 U 86/03, OLGR Hamburg 2004, 353 Rn. 5; OLG Hamburg 15.08.2007 - 5 U 173/06, OLGR Hamburg 2008, 170 Rn. 9; OLG Stuttgart 25.02.2009 - 4 U 204/08, OLGR 2009, 633 Rn. 41).

    Dabei kann durchaus auch ein Zeitraum von fast zwei Monaten oder acht Wochen dringlichkeitsschädlich sein (vgl. OLG Hamburg 15.08.2007 a.a.O. Rn. 11; OLG Stuttgart 25.02.2009 a.a.O. Rn. 43).

    Dies wird aber - zu Recht - abgelehnt (OLG Stuttgart 25.02.2009 a.aO. Rn. 64; ebenso z.B. KG Berlin 09.02.2001 a.a.O. Rn. 14; OLG Hamburg 17.12.2003 a.a.O.).

    Die Dringlichkeit wird jedoch dann wieder begründet, wenn die begangene Verletzungshandlung eine andere Qualität aufweist als die Handlung, deren Begehung drohte (OLG Stuttgart 25.02.2009 a.a.O.; OLG Hamburg 17.12.2003 a.a.O.).

  • OLG Hamburg, 17.12.2003 - 5 U 86/03

    Dringlichkeitsfrist für einstweilige Verfügung wegen Titelschutzes

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.09.2012 - 12 SaGa 17/12
    Es ist deshalb allgemein für das Verfahren der einstweiligen Verfügung anerkannt, dass ein Verfügungsgrund dann fehlt, wenn der Verfügungskläger zu lange gewartet hat, bevor er die einstweilige Verfügung beantragt (OLG München 16.01.1996 - 12 UF 1457/95, OLGR München 1996, 203 Rn. 2; KG Berlin 09.02.2001 - 5 U 9667/00, NJW-RR 2001, 1201 Rn. 14; OLG Hamburg 17.12.2003 - 5 U 86/03, OLGR Hamburg 2004, 353 Rn. 5; OLG Hamburg 15.08.2007 - 5 U 173/06, OLGR Hamburg 2008, 170 Rn. 9; OLG Stuttgart 25.02.2009 - 4 U 204/08, OLGR 2009, 633 Rn. 41).

    Dies wird aber - zu Recht - abgelehnt (OLG Stuttgart 25.02.2009 a.aO. Rn. 64; ebenso z.B. KG Berlin 09.02.2001 a.a.O. Rn. 14; OLG Hamburg 17.12.2003 a.a.O.).

    Die Dringlichkeit wird jedoch dann wieder begründet, wenn die begangene Verletzungshandlung eine andere Qualität aufweist als die Handlung, deren Begehung drohte (OLG Stuttgart 25.02.2009 a.a.O.; OLG Hamburg 17.12.2003 a.a.O.).

  • OLG Hamburg, 15.08.2007 - 5 U 173/06

    "Simyo Industries"

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.09.2012 - 12 SaGa 17/12
    Es ist deshalb allgemein für das Verfahren der einstweiligen Verfügung anerkannt, dass ein Verfügungsgrund dann fehlt, wenn der Verfügungskläger zu lange gewartet hat, bevor er die einstweilige Verfügung beantragt (OLG München 16.01.1996 - 12 UF 1457/95, OLGR München 1996, 203 Rn. 2; KG Berlin 09.02.2001 - 5 U 9667/00, NJW-RR 2001, 1201 Rn. 14; OLG Hamburg 17.12.2003 - 5 U 86/03, OLGR Hamburg 2004, 353 Rn. 5; OLG Hamburg 15.08.2007 - 5 U 173/06, OLGR Hamburg 2008, 170 Rn. 9; OLG Stuttgart 25.02.2009 - 4 U 204/08, OLGR 2009, 633 Rn. 41).

    Für die Frage, welcher Zeitraum noch als dringlichkeitsunschädlich anzusehen ist, sind sämtliche Umstände des Einzelfalls, z.B. Umfang und Schwierigkeit der Sache, Notwendigkeit weiterer Ermittlungen, Zeitablauf wegen vorgerichtlichen Schriftverkehrs, Häufung von Feiertagen usw., zu berücksichtigen (OLG Hamburg 15.08.2007 a.a.O. Rn. 11).

    Dabei kann durchaus auch ein Zeitraum von fast zwei Monaten oder acht Wochen dringlichkeitsschädlich sein (vgl. OLG Hamburg 15.08.2007 a.a.O. Rn. 11; OLG Stuttgart 25.02.2009 a.a.O. Rn. 43).

  • KG, 09.02.2001 - 5 U 9667/00

    Schutzfähigkeit von Gartenanlagen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.09.2012 - 12 SaGa 17/12
    Es ist deshalb allgemein für das Verfahren der einstweiligen Verfügung anerkannt, dass ein Verfügungsgrund dann fehlt, wenn der Verfügungskläger zu lange gewartet hat, bevor er die einstweilige Verfügung beantragt (OLG München 16.01.1996 - 12 UF 1457/95, OLGR München 1996, 203 Rn. 2; KG Berlin 09.02.2001 - 5 U 9667/00, NJW-RR 2001, 1201 Rn. 14; OLG Hamburg 17.12.2003 - 5 U 86/03, OLGR Hamburg 2004, 353 Rn. 5; OLG Hamburg 15.08.2007 - 5 U 173/06, OLGR Hamburg 2008, 170 Rn. 9; OLG Stuttgart 25.02.2009 - 4 U 204/08, OLGR 2009, 633 Rn. 41).

    Dies wird aber - zu Recht - abgelehnt (OLG Stuttgart 25.02.2009 a.aO. Rn. 64; ebenso z.B. KG Berlin 09.02.2001 a.a.O. Rn. 14; OLG Hamburg 17.12.2003 a.a.O.).

  • BAG, 26.10.1978 - 3 AZR 649/77

    Rechtliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Verzicht auf Wettbewerbsverbot -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.09.2012 - 12 SaGa 17/12
    Zum einen bestand während des Arbeitsverhältnisses kein Anspruch der Verfügungsklägerin gegen den Verfügungsbeklagten auf Mitteilung des neuen Arbeitgebers (vgl. bereits BAG 29.11.1968 - 3 AZR 402/67, DB 1969, 352; BAG 26.10.1978 - 3 AZR 649/77, DB 1979, 1184).
  • BGH, 05.06.1997 - I ZR 69/95

    Unbestimmter Unterlassungsantrag III - Getarnte Werbung; Bestimmtheit des

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.09.2012 - 12 SaGa 17/12
    Die Verwendung auslegungsbedürftiger Begriffe oder Bezeichnungen kann dabei allerdings hinnehmbar oder im Interesse einer sachgerechten Verurteilung zweckmäßig oder sogar geboten sein, wenn über den Sinngehalt der verwendeten Begriffe oder Bezeichnungen kein Zweifel besteht, so dass die Reichweite von Antrag und Urteil feststeht (BGH 05.06.1997 - I ZR 69/95, GRUR 1998, 489 Rn. 39) bzw. wenn dessen Auslegung zwischen den Parteien nicht streitig ist (vgl. BGH vom 30.04.2008 - I ZR 73/05 GRUR 2008, 702 Rn. 35).
  • BGH, 04.07.2002 - I ZR 38/00

    Zugabenbündel

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.09.2012 - 12 SaGa 17/12
    Welche Anforderungen dabei an die Konkretisierung des Streitgegenstandes im Unterlassungsantrag zu stellen sind, ist auch abhängig von den Besonderheiten des anzuwendenden materiellen Rechts und den Umständen des Einzelfalles (BGH vom 04.07.2002 - I ZR 38/00, WM 2002, 1986 Rn. 28; LAG Sachsen-Anhalt vom 10.07.2009 - 9 Sa 167/08, juris Rn. 51).
  • BGH, 22.11.2007 - I ZR 12/05

    Planfreigabesystem

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.09.2012 - 12 SaGa 17/12
    1.Ein Unterlassungsantrag muss nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO so bestimmt gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts klar umrissen sind und der Beklagte erkennen kann, wogegen er sich verteidigen soll und welche Unterlassungspflichten sich aus einer dem Unterlassungsantrag folgenden Verurteilung ergeben; die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, darf grundsätzlich nicht dem Vollstreckungsgericht überlassen werden (BGH 22.11.2007 - I ZR 12/05, GRUR 2008, 357 Rn. 20; BGH 16.07.2009 - I ZR 56/07, DB 2009, 2091, Rn. 9).
  • BGH, 30.04.2008 - I ZR 73/05

    Internet-Versteigerung III

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.09.2012 - 12 SaGa 17/12
    Die Verwendung auslegungsbedürftiger Begriffe oder Bezeichnungen kann dabei allerdings hinnehmbar oder im Interesse einer sachgerechten Verurteilung zweckmäßig oder sogar geboten sein, wenn über den Sinngehalt der verwendeten Begriffe oder Bezeichnungen kein Zweifel besteht, so dass die Reichweite von Antrag und Urteil feststeht (BGH 05.06.1997 - I ZR 69/95, GRUR 1998, 489 Rn. 39) bzw. wenn dessen Auslegung zwischen den Parteien nicht streitig ist (vgl. BGH vom 30.04.2008 - I ZR 73/05 GRUR 2008, 702 Rn. 35).
  • BGH, 16.07.2009 - I ZR 56/07

    Betriebsbeobachtung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.09.2012 - 12 SaGa 17/12
    1.Ein Unterlassungsantrag muss nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO so bestimmt gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts klar umrissen sind und der Beklagte erkennen kann, wogegen er sich verteidigen soll und welche Unterlassungspflichten sich aus einer dem Unterlassungsantrag folgenden Verurteilung ergeben; die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, darf grundsätzlich nicht dem Vollstreckungsgericht überlassen werden (BGH 22.11.2007 - I ZR 12/05, GRUR 2008, 357 Rn. 20; BGH 16.07.2009 - I ZR 56/07, DB 2009, 2091, Rn. 9).
  • LAG Düsseldorf, 17.11.2010 - 12 SaGa 19/10

    Unbegründeter Eilantrag auf Prozessbeschäftigung; unsubstantiierte Darlegungen

  • LAG Hamm, 01.12.2009 - 14 SaGa 59/09

    Eilantrag auf Unterlassung nachvertraglicher Wettbewerbstätigkeit; unbegründete

  • LAG Hessen, 05.07.2006 - 2 SaGa 632/06

    Dringlichkeit - einstweilige Verfügung - Ranglistenverfahren - Verfügungsgrund

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.09.2007 - 5 SaGa 17/07

    Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung

  • OLG Bremen, 06.09.1990 - 2 U 67/90

    Klage auf Unterlassen der Benutzung einer Firmenbezeichnung; Widerlegung der

  • OLG Frankfurt, 05.07.1990 - 6 U 156/88
  • OLG München, 16.01.1996 - 12 UF 1457/95
  • OLG München, 06.11.1997 - 6 U 4477/97
  • LAG Sachsen-Anhalt, 10.07.2009 - 9 Sa 167/08
  • BAG, 29.11.1968 - 3 AZR 402/67
  • LAG Düsseldorf, 03.06.2020 - 12 SaGa 4/20

    Unterlassungsanspruch, Verwendung von Geschäftsgeheimnissen zum Zwecke des

    Dabei sind an den Verfügungsgrund (§ 940 ZPO) strenge Anforderungen zu stellen: (1) Der Antragsteller muss auf die sofortige Erfüllung seines Anspruchs dringend angewiesen sein, (2) die geschuldete Handlung ist, wenn sie ihren Sinn nicht verlieren soll, so kurzfristig zu erbringen, dass die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren nicht möglich ist, und (3) der dem Antragsteller aus der Nichterfüllung drohende Schaden steht außer Verhältnis zu dem Schaden, der dem Antragsgegner aus der sofortigen - vorläufigen - Erfüllung droht (LAG Düsseldorf 17.11.2010 - 12 SaGa 19/10, juris Rn. 12; LAG Düsseldorf 19.09.2012 - 12 SaGa 17/12, juris Rn. 7).
  • LAG Düsseldorf, 07.10.2020 - 12 SaGa 15/20

    Kündigungsvorwurf und äußerungsrechtlicher Unterlassungsanspruch

    Die Dringlichkeit hat der Kläger nicht selbst widerlegt (vgl. zu diesem Aspekt LAG Düsseldorf 10.02.2012 - 12 SaGa 17/12, juris).
  • ArbG Mönchengladbach, 15.04.2016 - 5 Ga 7/16

    Cora Schumacher verlangt von ihrem ehemaligen Hausmeister die Unterlassung von

    Für die Frage, welcher Zeitraum als dringlichkeitsschädlich anzusehen ist, sind sämtliche Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen (LAG Düsseldorf, Urt. v. 19.9.2012 - 12 SaGa 17/12; LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 6.12.2012 - 10 Sa Ga 11/12), wobei das LAG Düsseldorf in der genannten Entscheidung einen Zeitraum von acht Wochen als dringlichkeitsschädlich angesehen hat (LAG Düsseldorf, Urt. v. 19.9.2012 - 12 SaGa 17/12).
  • LAG Düsseldorf, 29.07.2020 - 12 TaBVGa 4/20

    Betriebsratswahl - Einsicht in die Wahlakten - Vollstreckung

    Dabei sind an den Verfügungsgrund (§ 940 ZPO) strenge Anforderungen zu stellen: (1) Der Antragsteller muss auf die sofortige Erfüllung seines Anspruchs dringend angewiesen sein, (2) die geschuldete Handlung ist, wenn sie ihren Sinn nicht verlieren soll, so kurzfristig zu erbringen, dass die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren nicht möglich ist, und (3) der dem Antragsteller aus der Nichterfüllung drohende Schaden steht außer Verhältnis zu dem Schaden, der dem Antragsgegner aus der sofortigen - vorläufigen - Erfüllung droht (LAG Düsseldorf 17.11.2010 - 12 SaGa 19/10, juris Rn. 12; LAG Düsseldorf 19.09.2012 - 12 SaGa 17/12, juris Rn. 7).
  • LAG Düsseldorf, 19.08.2022 - 12 SaGa 11/22

    Unzulässige Konkurrenztätigkeit nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses; Dauer

    2.Bei der Leistungsverfügung kommt hinzu, dass an den Verfügungsgrund (§ 940 ZPO) strenge Anforderungen zu stellen sind: (1) Der Antragsteller muss auf die sofortige Erfüllung seines Anspruchs dringend angewiesen sein, (2) die geschuldete Handlung ist, wenn sie ihren Sinn nicht verlieren soll, so kurzfristig zu erbringen, dass die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren nicht möglich ist, und (3) der dem Antragsteller aus der Nichterfüllung drohende Schaden steht außer Verhältnis zu dem Schaden, der dem Antragsgegner aus der sofortigen - vorläufigen - Erfüllung droht (LAG Düsseldorf 17.11.2010 - 12 SaGa 19/10, juris Rn. 12; LAG Düsseldorf 19.09.2012 - 12 SaGa 17/12, juris Rn. 7).
  • LAG Hamm, 15.12.2022 - 18 SaGa 16/22

    Wettbewerb; Unterlassungsanspruch; einstweilige Verfügung

    Richtigerweise sind in der Rechtsprechung Anträge unbeanstandet geblieben, die einen Verstoß durch Tätigkeiten in "selbständiger, unselbständiger oder in sonstiger Weise" ( LAG Hamm, Urteil vom 01.12.2009 - 14 SaGa 59/09 ) oder "in sonstiger Weise" ( LAG Düsseldorf, Urteil vom 19.09.2012 - 12 SaGa 17/12 ) zum Gegenstand hatten.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2012 - 10 SaGa 11/12

    Einstweilige Verfügung - Unterlassung unwahrer Tatsachenbehauptungen

    Es ist deshalb allgemein für das Verfahren der einstweiligen Verfügung anerkannt, dass ein Verfügungsgrund dann fehlt, wenn der Verfügungskläger zu lange gewartet hat, bevor er die einstweilige Verfügung beantragt (vgl. zB. LAG Düsseldorf 19.09.2012 - 12 SaGa 17/12 - Rn. 8, Juris, mzN.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.11.2021 - 3 SaGa 4/21

    Einstweilige Verfügung - Verfügungsgrund - Grundsatz der Selbstwiderlegung -

    So können z. B. Vergleichsverhandlungen zu einem Wegfall der Dringlichkeit führen, wenn keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Gegner ernsthaft zu einer vergleichsweisen Regelung bereit ist (LAG Düsseldorf 19.09.2012 - 12 SaGa 17/12); ebenso Verhandlungen des Betriebsrats, die auf eine reine Zeitverzögerung bei Interessenausgleichsverhandlungen gerichtet sind (LAG Rheinland-Pfalz 02.10.2014 - 3 TaBVGa 5/14; s. Dörner/Luczak/Wildschütz/Baeck/Hoß, Handbuch des Arbeitsrechts, 16. Auflage 2021, Kap. 16 Rn. 51 f.).
  • LAG München, 30.12.2013 - 4 SaGa 33/13

    Einstweilige Verfügung, Teilzeitreduzierung/-verteilung

    Zwar können die Eilbedürftigkeit und damit der Verfügungsgrund entfallen, wenn der Verfügungskläger durch zu langes Zuwarten die Dringlichkeit einer vorläufigen Regelung selbst widerlegt hat (vgl. etwa LAG Düsseldorf, U. v. 19.09.2012, 12 SaGa 17/12, Juris - Rz. 8, m. w. N. -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.11.2021 - 3 SaGa 6/21

    Einstweilige Verfügung - Verfügungsgrund - Grundsatz der Selbstwiderlegung -

    So können z. B. Vergleichsverhandlungen zu einem Wegfall der Dringlichkeit führen, wenn keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Gegner ernsthaft zu einer vergleichsweisen Regelung bereit ist (LAG Düsseldorf 19.09.2012 - 12 SaGa 17/12); ebenso Verhandlungen des Betriebsrats, die auf eine reine Zeitverzögerung bei Interessenausgleichsverhandlungen gerichtet sind (LAG Rheinland-Pfalz 02.10.2014 - 3 TaBVGa 5/14; s. Dörner/Luczak/Wildschütz/Baeck/Hoß, Handbuch des Arbeitsrechts, 16. Auflage 2021, Kap. 16 Rn. 51 f.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.11.2021 - 3 SaGa 5/21

    Einstweilige Verfügung - Verfügungsgrund - Grundsatz der Selbstwiderlegung -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht