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   LAG Düsseldorf, 17.11.2010 - 12 SaGa 19/10   

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LAG Düsseldorf, 17.11.2010 - 12 SaGa 19/10 (https://dejure.org/2010,14006)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.11.2010 - 12 SaGa 19/10 (https://dejure.org/2010,14006)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. November 2010 - 12 SaGa 19/10 (https://dejure.org/2010,14006)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 935, § 938, 940 ZPO, § 611, § 613 a BGB, § 1 KSchG
    Beschäftigungsverfügung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611 Abs. 1; ZPO § 935; ZPO § 940
    Unbegründeter Eilantrag auf Prozessbeschäftigung; unsubstantiierte Darlegungen des Arbeitnehmers zum besonderen Beschäftigungsinteresse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Düsseldorf, 10.11.2010 - 12 Sa 1321/10

    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei unzureichender Massenentlassungsanzeige

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 17.11.2010 - 12 SaGa 19/10
    Die Berufung des Insolvenzverwalters wurde vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf am 10.11.2010 zurückgewiesen (Gesch.-Nr. 12 Sa 1321/10).

    Mit dem am 06.09.2010 beim Arbeitsgericht Solingen eingereichten Verfügungsantrag hat der Antragsteller von der Antragsgegenerin begehrt, bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsrechtsstreits ArbG Solingen 1 Ca 649/09 lev = LAG Düsseldorf 12 Sa 1321/10 zu den bisherigen arbeitsvertraglichen Bedingungen gegen ein Monatsentgelt von EUR 3.338,76 brutto weiterbeschäftigt zu werden.

    Die Kündigung des Insolvenzverwalters vom 11.03.2009 ist zwar nach dem Urteil der Kammer vom 10.11.2010 - 12 Sa 1321/10 - wegen Verstoßes gegen § 17 Abs. 3 Satz 2 u. 3 KSchG iVm. § 134 BGB nichtig.

  • LAG Köln, 10.09.2004 - 4 Ta 298/04

    Einstweilige Verfügung auf Beschäftigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 17.11.2010 - 12 SaGa 19/10
    Das Interesse des Arbeitnehmers an der Erzielung von Lohneinkünften ("Notbedarf") gibt keinen Verfügungsgrund für eine Beschäftigungsverfügung (wie LAG Köln 10.09.2004 - 4 Ta 298/04 - Juris Rn. 4).

    Im übrigen kann das wirtschaftliche Interesse an der Erzielung von Lohneinkünften keine Beschäftigungsverfügung rechtfertigen, weil ein entsprechender Weiterbeschäftigungstitel überhaupt keine Verurteilung zur Lohnzahlung enthielte und daher ungeeignet wäre, die wirtschaftliche Existenz des Arbeitnehmers zu sichern (LAG Köln 10.09.2004 - 4 Ta 298/04 - Juris Rn. 4 = LAGE Nr. 4 zu § 611 BGB 2002 Beschäftigungspflicht).

  • ArbG Solingen, 24.06.2010 - 1 Ca 649/09

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung bei Fehlen einer

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 17.11.2010 - 12 SaGa 19/10
    Der gegen die Kündigung vom 11.03.2009 erhobenen Kündigungsschutzklage gab das Arbeitsgericht Solingen am 24.06.2010 statt (Gesch.-Nr. 1 Ca 649/09 lev).

    Mit dem am 06.09.2010 beim Arbeitsgericht Solingen eingereichten Verfügungsantrag hat der Antragsteller von der Antragsgegenerin begehrt, bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsrechtsstreits ArbG Solingen 1 Ca 649/09 lev = LAG Düsseldorf 12 Sa 1321/10 zu den bisherigen arbeitsvertraglichen Bedingungen gegen ein Monatsentgelt von EUR 3.338,76 brutto weiterbeschäftigt zu werden.

  • LAG Düsseldorf, 01.06.2005 - 12 Sa 352/05

    Einstweilige Verfügung auf tatsächliche Beschäftigung, Verfügungsgrund

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 17.11.2010 - 12 SaGa 19/10
    Vielmehr ist erforderlich, dass der Arbeitnehmer über die bloße, durch seine Nichtbeschäftigung verursachte Rechtsbeeinträchtigung hinaus ein ernsthaftes Bedürfnis an einer gerichtlichen Eilentscheidung glaubhaft macht, etwa die von tatsächlicher Beschäftigung abhängige Erlangung oder Sicherung einer beruflichen Qualifikation (Kammer 01.06.2005 - 12 Sa 352/05 - Juris Rn. 18 = MDR 2005, 1419, mwN, LAG Köln 21.07.2010 - 3 SaGa 8/10 - Juris Rn. 39, ff., GK-ArbGG/Vossen, § 62 Rn. 64/70, GMPM/Germelmann, ArnGG, 7. Aufl., § 62 Rn. 105, BCF/Creutzfeldt, ArbGG, 3. Aufl., § 62 Rn. 98, Reinhard/Kliemt, NZA 2005, 547).
  • LAG Köln, 21.07.2010 - 3 SaGa 8/10

    Unbegründeter Eilantrag auf Weiterbeschäftigung bei fehlender Antragstellung im

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 17.11.2010 - 12 SaGa 19/10
    Vielmehr ist erforderlich, dass der Arbeitnehmer über die bloße, durch seine Nichtbeschäftigung verursachte Rechtsbeeinträchtigung hinaus ein ernsthaftes Bedürfnis an einer gerichtlichen Eilentscheidung glaubhaft macht, etwa die von tatsächlicher Beschäftigung abhängige Erlangung oder Sicherung einer beruflichen Qualifikation (Kammer 01.06.2005 - 12 Sa 352/05 - Juris Rn. 18 = MDR 2005, 1419, mwN, LAG Köln 21.07.2010 - 3 SaGa 8/10 - Juris Rn. 39, ff., GK-ArbGG/Vossen, § 62 Rn. 64/70, GMPM/Germelmann, ArnGG, 7. Aufl., § 62 Rn. 105, BCF/Creutzfeldt, ArbGG, 3. Aufl., § 62 Rn. 98, Reinhard/Kliemt, NZA 2005, 547).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 17.11.2010 - 12 SaGa 19/10
    II.Ob ausnahmsweise in Fällen, in denen die Kündigung des Arbeitgebers offensichtlich unwirksam ist (vgl. hierzu BAG GS 27.02.1985 - GS 1/84 - Juris Rn. 83 ff.), der Verfügungsanspruch das Vorliegen eines Verfügungsgrundes indizieren kann (vgl. GK-ArbGG/Vossen, § 62 Rn. 70), bedarf vorliegend keiner Erörterung.
  • LAG Düsseldorf, 03.06.2020 - 12 SaGa 4/20

    Unterlassungsanspruch, Verwendung von Geschäftsgeheimnissen zum Zwecke des

    Dabei sind an den Verfügungsgrund (§ 940 ZPO) strenge Anforderungen zu stellen: (1) Der Antragsteller muss auf die sofortige Erfüllung seines Anspruchs dringend angewiesen sein, (2) die geschuldete Handlung ist, wenn sie ihren Sinn nicht verlieren soll, so kurzfristig zu erbringen, dass die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren nicht möglich ist, und (3) der dem Antragsteller aus der Nichterfüllung drohende Schaden steht außer Verhältnis zu dem Schaden, der dem Antragsgegner aus der sofortigen - vorläufigen - Erfüllung droht (LAG Düsseldorf 17.11.2010 - 12 SaGa 19/10, juris Rn. 12; LAG Düsseldorf 19.09.2012 - 12 SaGa 17/12, juris Rn. 7).
  • LAG Düsseldorf, 29.07.2020 - 12 TaBVGa 4/20

    Betriebsratswahl - Einsicht in die Wahlakten - Vollstreckung

    Dabei sind an den Verfügungsgrund (§ 940 ZPO) strenge Anforderungen zu stellen: (1) Der Antragsteller muss auf die sofortige Erfüllung seines Anspruchs dringend angewiesen sein, (2) die geschuldete Handlung ist, wenn sie ihren Sinn nicht verlieren soll, so kurzfristig zu erbringen, dass die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren nicht möglich ist, und (3) der dem Antragsteller aus der Nichterfüllung drohende Schaden steht außer Verhältnis zu dem Schaden, der dem Antragsgegner aus der sofortigen - vorläufigen - Erfüllung droht (LAG Düsseldorf 17.11.2010 - 12 SaGa 19/10, juris Rn. 12; LAG Düsseldorf 19.09.2012 - 12 SaGa 17/12, juris Rn. 7).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2016 - 2 SaGa 3/16

    Einstweilige Verfügung des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber wegen

    Vielmehr muss der Arbeitnehmer ein besonderes Beschäftigungsinteresse darlegen und glaubhaft machen, aufgrund dessen er - etwa zur Erhaltung oder Sicherung seiner beruflichen Qualifikation - gerade auf die Beschäftigung bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache angewiesen ist ( LAG Rheinland-Pfalz 24. Juni 2015 - 4 SaGa 2/15 - Rn. 29 und 30, juris; LAG Hamm 13. Februar 2015 - 18 SaGa 1/15 - Rn. 33 und 34, NZA-RR 2015, 460; LAG Berlin-Brandenburg 16. März 2011 - 4 SaGa 2600/11 - Rn. 30 ff., NZA-RR 2011, 551; LAG Düsseldorf 17. November 2010 - 12 SaGa 19/10 - Rn. 13, juris ).
  • LAG Düsseldorf, 19.09.2012 - 12 SaGa 17/12

    Einstweilige Verfügung; Entfallen des Berfügungsgrundes infole Zuwartens

    Dabei sind an den Verfügungsgrund (§ 940 ZPO) strenge Anforderungen zu stellen: (1) Der Antragsteller muss auf die sofortige Erfüllung seines Anspruchs dringend angewiesen sein, (2) die geschuldete Handlung ist, wenn sie ihren Sinn nicht verlieren soll, so kurzfristig zu erbringen, dass die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren nicht möglich ist, und (3) der dem Antragsteller aus der Nichterfüllung drohende Schaden steht außer Verhältnis zu dem Schaden, der dem Antragsgegner aus der sofortigen - vorläufigen - Erfüllung droht (LAG Düsseldorf 17.11.2010 - 12 SaGa 19/10, juris Rn. 12).
  • LAG Düsseldorf, 19.08.2022 - 12 SaGa 11/22

    Unzulässige Konkurrenztätigkeit nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses; Dauer

    2.Bei der Leistungsverfügung kommt hinzu, dass an den Verfügungsgrund (§ 940 ZPO) strenge Anforderungen zu stellen sind: (1) Der Antragsteller muss auf die sofortige Erfüllung seines Anspruchs dringend angewiesen sein, (2) die geschuldete Handlung ist, wenn sie ihren Sinn nicht verlieren soll, so kurzfristig zu erbringen, dass die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren nicht möglich ist, und (3) der dem Antragsteller aus der Nichterfüllung drohende Schaden steht außer Verhältnis zu dem Schaden, der dem Antragsgegner aus der sofortigen - vorläufigen - Erfüllung droht (LAG Düsseldorf 17.11.2010 - 12 SaGa 19/10, juris Rn. 12; LAG Düsseldorf 19.09.2012 - 12 SaGa 17/12, juris Rn. 7).
  • LAG Düsseldorf, 26.05.2011 - 11 Sa 181/11

    Zurückweisung eines Aussetzungsantrags für die vom Ausgang des vorgreiflichen

    Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat durch Urteil vom 17.11.2010 - 12 SaGa 19/10 - dieses Urteil abgeändert und den Antrag des Klägers auf Weiterbeschäftigung zurückgewiesen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2011 - 4 SaGa 432/11

    Einstweilige Verfügung - Verfügungsgrund auch für Weiterbeschäftigungsanspruch

    für den allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch; LAG Berlin 4. Januar 2005 - 17 Sa 2664/04 - zitiert nach juris; LAG Düsseldorf 17. November 2010 - 12 SaGa 19/10 - nv, zitiert nach juris; LAG Düsseldorf 1. Juni 2005 - 12 Sa 352/05 - MDR 2005, 1419 mwN, LAG Köln 21. Juli .2010 - 3 SaGa 8/10 - zitiert nach juris., LAG Nürnberg 18. September 2007 - 4 Sa 586/07 - ZTR 2008, 108, LAG Nürnberg 17. August 2004 - 6 Sa 439/04 - LAGE Nr. 2 zu § 102 BetrVG 2001 Beschäftigungspflicht; LAG München 14. September 2005 - 9 Sa 891/05 - zitiert nach juris; LAG Nürnberg 24. Juni 2003 - 6 Sa 181/03 - zitiert nach juris; GK-ArbGG/Vossen Stand September 2008 § 62 Rn. 64 und 70, GMP-GM/Germelmann ArbGG 7. Aufl. § 62 Rn. 105, BCF/Creutzfeld ArbGG 5. Aufl. § 62 Rn. 102, Reinhard/Kliemt NZA 2005, 547).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2011 - 4 SaGa 2600/11

    Einstweilige Verfügung - Weiterbeschäftigungsanspruch

    Nach überwiegender und zutreffender Auffassung genügt weder das unzweifelhafte Bestehen eines Beschäftigungsanspruchs noch der aufgrund Zeitablaufs drohende Rechtsverlust dieses Beschäftigungsanspruchs für das Vorliegen eines Verfügungsgrundes (LAG Berlin-Brandenburg - 12. Januar 2011 - 3 Ta 7/11 - nv., LAG Berlin 4. Oktober 2005 - 12 Sa 1267/05 - LAG Berlin vom 4. Januar 2005 - 17 Sa 2664/04 - LAG Düsseldorf 17. November 2010 - 12 SaGa 19/10 - nv, zitiert nach juris; LAG Düsseldorf 1. Juni 2005 - 12 Sa 352/05 - MDR 2005, 1419, mwN, LAG Köln 21. Juli .2010 - 3 SaGa 8/10 - nv., zitiert nach juris; GK-ArbGG/Vossen Stand September 2008 § 62 Rn. 64 und 70, GMPM/Germelmann ArbGG 7. Aufl. § 62 Rn. 105, BCF/Creutzfeld ArbGG 5. Aufl. § 62 Rn. 102, Reinhard/Kliemt, NZA 2005, 547).
  • LAG Sachsen, 10.05.2022 - 3 SaGa 3/22

    Beschäftigungsanspruch - Pflegekraft ohne Immunitätsnachweis - einstweiliger

    Für den Erlass einer Leistungsverfügung spricht, dass der Antragsteller auf die sofortige Erfüllung seines Anspruchs dringend angewiesen ist und der ihm aus der Nichterfüllung drohende Schaden außer Verhältnis zu dem Schaden steht, der dem Antragsgegner aus der sofortigen - vorläufigen - Erfüllung droht (vgl. LAG Düsseldorf, Urteil vom 17.11.2010 - 12 SaGa 19/10 - Rn. 12 und Hess. LAG , Urteil vom 17.12.2019 - 15 SaGa 1242/19 - Rn. 23, beide zitiert nach Juris).
  • LAG Hessen, 17.12.2019 - 15 SaGa 1242/19

    Strenge Anforderungen an den Verfügungsgrund im einstweiligen

    Dabei sind an den Verfügungsgrund (§ 940 ZPO) strenge Anforderungen zu stellen: Der Antragsteller muss auf die sofortige Erfüllung seines Anspruchs dringend angewiesen sein, die geschuldete Handlung ist, wenn sie ihren Sinn nicht verlieren soll, so kurzfristig zu erbringen, dass die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren nicht möglich ist, und der dem Antragsteller aus der Nichterfüllung drohende Schaden steht außer Verhältnis zu dem Schaden, der dem Antragsgegner aus der sofortigen - vorläufigen - Erfüllung droht (LAG Düsseldorf 17. November 2010 - 12 SaGa 19/10, juris Rn. 12).
  • LAG Köln, 22.01.2014 - 11 SaGa 10/13

    Zulässigkeit einer einstweiligen Verfügung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2011 - 4 SaGa 2600/10

    Unbegründeter Eilantrag einer Altenpflegerin auf vertragsgerechte Beschäftigung

  • ArbG Aachen, 14.01.2021 - 2 Ga 39/20

    Weiterbeschäftigung, Eilbedürfnis, einstweilige Verfügung

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