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   LG Braunschweig, 17.12.2004 - 12 T 1156/04   

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https://dejure.org/2004,47719
LG Braunschweig, 17.12.2004 - 12 T 1156/04 (https://dejure.org/2004,47719)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 17.12.2004 - 12 T 1156/04 (https://dejure.org/2004,47719)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 17. Dezember 2004 - 12 T 1156/04 (https://dejure.org/2004,47719)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Gerichtsgebührenbefreiung: Gemeinde als Träger eines Krankenhauses in privatrechtlicher Rechtsform

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs 2 S 2 GKG; § 5 Abs 1 GKG; § 5 Abs 6 GKG; § 72 Nr 1 GKG; § 108 Abs 3 Nr 2 GemO ND; § 1 Abs 1 Nr 2 GGebBefrG ND
    Eigengesellschaft; Gebührenbefreiung; Gebührenfreiheit; Gemeinde; Gerichtsgebühr; GmbH; Krankenhausträger; Niedersachsen; privatrechtliche Rechtsform; wirtschaftliches Unternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Naumburg, 22.10.2001 - 13 W 235/01

    Gerichtsgebührenbefreiung von kommunaleigenen Unternehmen

    Auszug aus LG Braunschweig, 17.12.2004 - 12 T 1156/04
    Dies führt jedoch nicht dazu, dass die Angelegenheit damit auch ein wirtschaftliches Unternehmen der Beklagten betrifft (hierzu auch OLG des Landes Sachsen-Anhalt vom 22.10.2001 - 13 W 235/01, zitiert nach juris; OLG des Landes Sachsen-Anhalt vom 01.08.2000 - 1 U 77/99, zitiert nach juris).
  • OLG Naumburg, 01.08.2000 - 1 U 77/99

    Befreiung eines Landkreises in einem Zivilrechtsstreit von den Gerichtsgebühren -

    Auszug aus LG Braunschweig, 17.12.2004 - 12 T 1156/04
    Dies führt jedoch nicht dazu, dass die Angelegenheit damit auch ein wirtschaftliches Unternehmen der Beklagten betrifft (hierzu auch OLG des Landes Sachsen-Anhalt vom 22.10.2001 - 13 W 235/01, zitiert nach juris; OLG des Landes Sachsen-Anhalt vom 01.08.2000 - 1 U 77/99, zitiert nach juris).
  • BGH, 20.04.2010 - VI ZB 65/09

    Keine Gerichtsgebührenfreiheit einer kommunalen GmbH

    aa) Das Landgericht Braunschweig (Beschluss vom 17. Dezember 2004 - 12 T 1156/04 - juris) und der 23. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle (Beschluss vom 9. Januar 2007 - 23 W 35/06 - juris) bejahen eine Gerichtsgebührenbefreiung mit der Begründung, gemäß § 108 Abs. 3 NGO sei der gemeindliche Betrieb einer Einrichtung des Gesundheitswesens auch dann nicht Gegenstand einer wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinde, wenn hierfür eine private Rechtsform gewählt werde.
  • OLG Karlsruhe, 08.08.2007 - 7 W 54/07

    Gerichtsgebührenbefreiung für Gemeinden und Gemeindeverbände: Gebührenbefreiung

    (ebenso zu den gleichlautenden Vorschriften in Sachsen-Anhalt und Niedersachsen: OLG Naumburg, Beschluss vom 22.10.2001, 13 W 235/01; LG Braunschweig, Beschluss vom 17.12.2004, 12 T 1156/04).
  • BGH, 20.04.2010 - VI ZB 70/09

    Pflicht zur Zahlung von Gerichtsgebühren einer durch eine kommunale

    aa) Das Landgericht Braunschweig (Beschluss vom 17. Dezember 2004 - 12 T 1156/04 - juris) und der 23. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle (Beschluss vom 9. Januar 2007 - 23 W 35/06 - juris) bejahen eine Gerichtsgebührenbefreiung mit der Begründung, gemäß § 108 Abs. 3 NGO sei der gemeindliche Betrieb einer Einrichtung des Gesundheitswesens auch dann nicht Gegenstand einer wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinde, wenn hierfür eine private Rechtsform gewählt werde.
  • VGH Bayern, 18.11.2005 - 9 C 05.81

    Streitwertbeschwerde, Übergangsrecht

    Die im Gerichtskostengesetz geregelten Rechtsbehelfe gegen die Streitwertfestsetzung oder den Kostenansatz sind keine "Rechtsmittel" im Sinn des § 72 Nr. 1 Halbs. 2 GKG n. F. (BayVGH vom 7.10.2005 - 1 C 05.151; im Ergebnis ebenso: BFH vom 11.1.2005 - VII E 13/04, Juris; LSG NRW vom 11.10.2004 - L 2 B 66/04 KR, Juris; LG Braunschweig vom 17.12.2004 - 12 T 1156/04, Juris; anderer Ansicht: OLG Koblenz vom 28.2.2005 - 5 W 131/05 MDR 2005, 825/826 = FamRZ 2005, 1768).
  • OLG Braunschweig, 30.09.2008 - 2 W 319/08

    Keine Gerichtsgebührenfreiheit einer kommunalen Krankenhaus-GmbH

    Die in der Rechtsprechung z.T. vertretene Ansicht (OLG Celle, Beschluss vom 09.01.07 - 23 W 35/06 - zitiert bei Juris, LG Braunschweig, Beschluss vom 17.12.04 - 12 T 1156/04 - zitiert bei Juris), wonach es für die Anwendung des Gebührenbefreiungstatbestandes des § 1 Abs. 1 Nds.GGebBefrG nicht entscheidend auf die Rechtsform der handelnden Person ankomme, sondern allein auf deren wirtschaftliche Betätigung, weshalb juristische Personen des Privatrechts trotz ihrer formalrechtlichen Eigenständigkeit nach der o.g. Norm gebührenbefreit seien, sofern sie allein von einer Kommune gehalten werden und ihr Unternehmen nicht wirtschaftlich sei, wird vom hiesigen Senat nicht geteilt.
  • OLG Celle, 09.01.2007 - 23 W 35/06

    Befreiung eines in der Rechtsform einer gemeinnützigen GmbH betriebenen

    Deshalb erfasst die Gebührenbefreiung nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 NGebBefrG auch die Antragstellerin (ebenso LG Braunschweig, Beschluss vom 17.12.2004, 12 T 1156/04, juris; OLG Naumburg, Beschluss vom 22.10.2001, 13 W 235/01, juris, für die seinerzeit vergleichbare Rechtslage in Sachsen-Anhalt; vgl. dazu auch schon OLG Naumburg, Beschluss vom 01.08.2000, 1 U 77/99, juris).
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