Rechtsprechung
   VGH Hessen, 19.11.2003 - 12 TG 2668/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2989
VGH Hessen, 19.11.2003 - 12 TG 2668/03 (https://dejure.org/2003,2989)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19.11.2003 - 12 TG 2668/03 (https://dejure.org/2003,2989)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19. November 2003 - 12 TG 2668/03 (https://dejure.org/2003,2989)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,2989) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 4 Abs 1 AuslG 1990, § 58 Abs 1 Nr 2 AuslG 1990, § 59 Abs 1 AuslG 1990, § 80 Abs 5 VwGO, § 42 Abs 2 Nr 1 AuslG 1990

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtschutzbedürfnis für eine Anfechtungsklage gegen die Ausweisung und Abschiebungsandrohung, wenn die Abschiebung schon vollzogen wurde; Erfüllung der Passbesitzpflicht bei Nichtmitführen des Passes; Geltung der Passmitführungspflicht beiÜberschreiten der Binnengrenzen ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 46 Nr 2; AuslG § 58 Abs. 1; AuslG § 59 Abs. 1; AuslG § 92 Abs. 1 Nr. 6
    D (A), Rumänen, Staatenlose, Drittstaatsangehörige, Spanien (A), Aufenthaltsgenehmigung, Illegale Einreise, Passpflicht, Passlosigkeit, Passmitführungspflicht, Schengener Durchführungsübereinkommen, Ausweisung, Abschiebungshaft, Abschiebung, Vorläufiger Rechtsschutz ...

  • Judicialis

    AuslG § 46 Nr. 2; ; AuslG § 58 Abs. 1; ; AuslG § 59 Abs. 1; ; AuslG § 92 Abs. 1 Nr. 6; ; AuslG § 93 Abs. 3 Nr. 4; ; SchÜbkDÜbk Art. 2 Abs. 1; ; SchÜbkDÜbk Art. 96; ; SchÜbkDübk Art... . 21; ; VwGO § 80 Abs. 5 S. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländer- und Auslieferungsrecht - Abschiebung, Aufenthaltstitel, Aufhebung der Vollziehung, Drittausländer, Drittstaatsangehöriger, Passbesitzpflicht, Passmitführungspflicht, Rechtsschutzbedürfnis, Vertragsstaat, unerlaubte Einreise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 54, 112
  • DVBl 2004, 716
  • DÖV 2004, 542
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Hessen, 17.02.1997 - 12 UE 1739/95

    Keine Erledigung einer Abschiebungsandrohung durch Ablauf der Ausreisefrist oder

    Auszug aus VGH Hessen, 19.11.2003 - 12 TG 2668/03
    Im Hinblick darauf ist nach Vollzug der Abschiebung im Hauptsacheverfahren nicht der Übergang auf eine Fortsetzungsfeststellungsklage (§ 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO) geboten und zulässig, sondern die Fortführung des Anfechtungsverfahrens (Hess. VGH, 17.02.1997 - 12 UE 1739/95 -, EZAR 044 Nr. 11 = AuAS 1997, 175; Funke-Kaiser in GK-AuslR, § 50 AuslG Rdnr. 81; Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl., § 113 VwGO Rdnr. 102 und 104; Schmitt in Eyermann, VwGO, 11. Aufl., § 113 VwGO Rdnr. 81; Renner, Ausländerrecht in Deutschland, § 45 Rdnr. 221; VG Hamburg, 09.07.1997 - 15 VG 2635/97, Juris).

    In gleicher Weise wie für das Hauptsacheverfahren besteht auch für die Fortführung des Eilverfahrens ein Rechtsschutzbedürfnis (vgl. Schoch in Schoch u.a., VwGO § 80 VwGO Rdnr. 336; VGH Baden-Württemberg, 31.10.1978 - XI 2307/78 -, ESVGH 29, 11), wobei nach Vollzug der Abschiebung gemäß § 80 Abs. 5 Satz 3 der Rechtsschutzantrag dahin erweitert werden kann, die Aufhebung der Vollziehung anzuordnen (Hess. VGH, 17.02.1997, a.a.O.; Funke-Kaiser in GK-AuslR, a.a.O.; a.A. OVG Berlin, 13.05.2002 - 8 S 16.02 -, NVwZ 2003, 239 = AuAS 2002, 138).

  • VGH Hessen, 08.06.1990 - 12 TH 2430/89

    Familiennachzug - Änderung der Erlaßlage - Aufhebung der Vollziehung/Streitwert

    Auszug aus VGH Hessen, 19.11.2003 - 12 TG 2668/03
    Für die Bestimmung des näheren Inhalts der im Tenor angeordneten Aufhebung der Vollziehung ist zunächst zu berücksichtigen, dass auch insoweit nur eine vorläufige Regelung in Betracht kommt und die Hauptsache dadurch nicht vorweggenommen werden darf (vgl. zu einer derartigen Konstellation nach vollzogener Abschiebung Hess. VGH, 08.06.1990 - 12 TH 2430/89).

    Ferner hat die Antragsgegnerin einen eventuell im Pass des Antragstellers angebrachten Vermerk "abgeschoben" vorläufig ungültig zu stempeln (siehe Hess. VGH, 08.06.1990, a.a.O.; ferner Hess. VGH, 09.05.1986 - 7 TH 107/83).

  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer

    Auszug aus VGH Hessen, 19.11.2003 - 12 TG 2668/03
    Die Ausweisungsverfügung und die Abschiebungsandrohung sind nämlich offensichtlich rechtswidrig, und im Hinblick darauf rechtfertigen es öffentliche Belange nicht, die persönlichen Interessen des Antragstellers einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten (BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382; BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 - Hess. VGH, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95 - Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).
  • VGH Hessen, 25.09.2002 - 12 TG 2216/02

    Beschwerde: bestimmter Antrag erforderlich

    Auszug aus VGH Hessen, 19.11.2003 - 12 TG 2668/03
    Zwar enthielt das Beschwerdevorbringen zunächst keinen ausdrücklichen Beschwerdeantrag, jedoch lässt sich dem Beschwerdevorbringen hinreichend deutlich entnehmen, dass der Antragsteller seinen erstinstanzlich gestellten Antrag, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den ausländerbehördlichen Bescheid der Antragsgegnerin anzuordnen, in vollem Umfang weiterverfolgt (siehe zu den Anforderungen an die Bestimmtheit des Antrags: Hess. VGH, 25.09.2002 - 12 TG 2216/02.A -, EZAR 625 Nr. 3).
  • VGH Hessen, 22.09.1988 - 12 TH 836/88

    Befristete Aufenthaltserlaubnis und vorläufiger Rechtsschutz; Umgehung der

    Auszug aus VGH Hessen, 19.11.2003 - 12 TG 2668/03
    Die Ausweisungsverfügung und die Abschiebungsandrohung sind nämlich offensichtlich rechtswidrig, und im Hinblick darauf rechtfertigen es öffentliche Belange nicht, die persönlichen Interessen des Antragstellers einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten (BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382; BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 - Hess. VGH, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95 - Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).
  • OVG Berlin, 13.05.2002 - 8 S 16.02

    Unstatthafter Antrag auf Zulassung der Beschwerde; "Verbrauch" der

    Auszug aus VGH Hessen, 19.11.2003 - 12 TG 2668/03
    In gleicher Weise wie für das Hauptsacheverfahren besteht auch für die Fortführung des Eilverfahrens ein Rechtsschutzbedürfnis (vgl. Schoch in Schoch u.a., VwGO § 80 VwGO Rdnr. 336; VGH Baden-Württemberg, 31.10.1978 - XI 2307/78 -, ESVGH 29, 11), wobei nach Vollzug der Abschiebung gemäß § 80 Abs. 5 Satz 3 der Rechtsschutzantrag dahin erweitert werden kann, die Aufhebung der Vollziehung anzuordnen (Hess. VGH, 17.02.1997, a.a.O.; Funke-Kaiser in GK-AuslR, a.a.O.; a.A. OVG Berlin, 13.05.2002 - 8 S 16.02 -, NVwZ 2003, 239 = AuAS 2002, 138).
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus VGH Hessen, 19.11.2003 - 12 TG 2668/03
    Die Ausweisungsverfügung und die Abschiebungsandrohung sind nämlich offensichtlich rechtswidrig, und im Hinblick darauf rechtfertigen es öffentliche Belange nicht, die persönlichen Interessen des Antragstellers einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten (BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382; BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 - Hess. VGH, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95 - Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).
  • VGH Hessen, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95

    Sofortvollzug einer Ausweisung eines Straftäters - Gefahrenprognose;

    Auszug aus VGH Hessen, 19.11.2003 - 12 TG 2668/03
    Die Ausweisungsverfügung und die Abschiebungsandrohung sind nämlich offensichtlich rechtswidrig, und im Hinblick darauf rechtfertigen es öffentliche Belange nicht, die persönlichen Interessen des Antragstellers einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten (BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382; BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 - Hess. VGH, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95 - Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.10.1978 - XI 2307/78
    Auszug aus VGH Hessen, 19.11.2003 - 12 TG 2668/03
    In gleicher Weise wie für das Hauptsacheverfahren besteht auch für die Fortführung des Eilverfahrens ein Rechtsschutzbedürfnis (vgl. Schoch in Schoch u.a., VwGO § 80 VwGO Rdnr. 336; VGH Baden-Württemberg, 31.10.1978 - XI 2307/78 -, ESVGH 29, 11), wobei nach Vollzug der Abschiebung gemäß § 80 Abs. 5 Satz 3 der Rechtsschutzantrag dahin erweitert werden kann, die Aufhebung der Vollziehung anzuordnen (Hess. VGH, 17.02.1997, a.a.O.; Funke-Kaiser in GK-AuslR, a.a.O.; a.A. OVG Berlin, 13.05.2002 - 8 S 16.02 -, NVwZ 2003, 239 = AuAS 2002, 138).
  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

    Auszug aus VGH Hessen, 19.11.2003 - 12 TG 2668/03
    Die Ausweisungsverfügung und die Abschiebungsandrohung sind nämlich offensichtlich rechtswidrig, und im Hinblick darauf rechtfertigen es öffentliche Belange nicht, die persönlichen Interessen des Antragstellers einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten (BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382; BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 - Hess. VGH, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95 - Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).
  • VG Hamburg, 09.07.1997 - 15 VG 2635/97
  • VGH Hessen, 20.01.2004 - 12 TG 3204/03

    Ausländer; Ausweisung; vorläufiger Rechtsschutz; Rechtsschutzbedürfnis;

    Wie der beschließende Senat in ständiger Rechtsprechung entscheidet, besteht für die Fortführung des Eilverfahrens auch nach dem Vollzug der Ausreisepflicht durch Abschiebung zumindest dann weiterhin ein Rechtsschutzbedürfnis, wenn zugleich nach § 50 Abs. 5 Satz 3 die Aufhebung der Vollziehung beantragt wird (zuletzt näher begründet und mit Nachw. versehen in Hess. VGH, 19.11.2003 - 12 TG 2668/03 -).

    Dabei ist von der Überlegung auszugehen, dass im Anfechtungsstreit um eine Ausweisungsverfügung nach zwischenzeitlicher Abschiebung nicht der Übergang zur Fortsetzungsfeststellungsklage geboten und zulässig ist, sondern weiterhin die Anfechtung der Ausweisung und der Abschiebungsandrohung begehrt werden darf und muss, um deren Rechtswidrigkeit festzustellen (dazu m. Nachw. der st. Rspr. Hess. VGH, 19.11.2003, a.a.O.; Renner, Ausländerrecht in Deutschland, 1998, Rdnr. 8/221).

    Die aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung nach § 80 Abs. 5 Satz 3 VwGO notwendigen Maßnahmen richten sich nach den besonderen Voraussetzungen für eine Wiedereinreise zum vorläufigen weiteren Aufenthalt nach Ausweisung und Abschiebung (dazu Hess. VGH, 9.5.1986 - 7 TH 107/83, 8.6.1990 - 12 TH 2430/89 und 19.11.2003 - 12 TG 2668/03).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.2005 - 13 S 195/05

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für Abänderungsantrag eines abgeschobenen

    Ein Rechtsschutzbedürfnis des Antragstellers für die begehrte Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen die Ausweisungsverfügung des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 20.11.2003 lässt sich nach seiner Abschiebung in die Türkei - anders als in den beim Hessischen Verwatungsgerichtshof anhängig gewesenen Verfahren 12 TG 2668/03 (InfAuslR 2004, 141) und 12 TG 3204/03 (EZAR 622 Nr. 42) [vgl. insoweit auch den Beschluss des Senats vom 15.10.2003 - 13 S 1618/03 - VBlBW 2004, 154] - auch nicht im Hinblick auf § 80 Abs. 5 Satz 3 VwGO begründen.
  • VGH Hessen, 11.12.2003 - 9 TG 546/03

    Keine Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Ausweisungsverfügung nach

    Die im Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19. November 2003 - 12 TG 2668/03 - vertretene Auffassung, dass ein Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag auf Herstellung der aufschiebenden Wirkung im Hinblick auf derartige Maßnahme zu bejahen ist, teilt der Senat nicht.
  • VG Frankfurt/Main, 21.07.2004 - 1 E 2479/04

    D (A), Inder, Ausweisung, Illegale Einreise, Spanien (A), Aufenthaltserlaubnis,

    Soweit der HessVGH in seinem Beschluss vom 19.11.2003 InfAuslR 2004, S. 141 daraus, dass mit dem Wegfall der Personenkontrollen an den Binnengrenzen der Vertragsstaaten des Schengener Übereinkommens auch die Passmitwirkungspflicht entfallen sei, weil im Normalfall keine Personenkontrollen mehr stattfinden, schließt, dass auch die Passmitführungspflicht entfallen sei, vermag das Gericht dem nicht zu folgen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht