Rechtsprechung
   VGH Hessen, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,573
VGH Hessen, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95 (https://dejure.org/1995,573)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09.11.1995 - 12 TG 2783/95 (https://dejure.org/1995,573)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09. November 1995 - 12 TG 2783/95 (https://dejure.org/1995,573)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,573) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 11 AuslG, § 8 Abs 2 S 2 AuslG, § 17 AuslG, § 42 Abs 1 S 2 AuslG, § 45 AuslG
    (Sofortvollzug einer Ausweisung eines Straftäters - Gefahrenprognose; Fiktionswirkungen des AuslG 1990 § 69 begründen keinen ordnungsgemäßen Aufenthalt iSd EuNiederlAbk Art 3; keine Identität der schwerwiegenden Gründe des AuslG 1990 § 48 mit denen des EuNiederlAbk Art 3 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sofortvollzug der Ausweisung; Zeitnahe Feststellung begründeter Anhaltspunkte für das Vorliegen der Gefahr erneuter Straftaten in dem Zeitraum bis zum rechtskräftigen Abschluß des Hauptsacheverfahrens; Fiktive Aufenthalts- und Bleiberechte nach § 69 Abs. 2 und 3 ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 358 (Ls.)
  • DVBl 1996, 216 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (17)

  • VGH Hessen, 10.07.1995 - 12 TG 1800/95

    Ausweisung eines Ausländers wegen Straftatbegehung - Gefahrenprognose bei einem

    Auszug aus VGH Hessen, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95
    Soweit das Verwaltungsgericht in seinem Beschluß auf S. 12 unten und S. 13 oben hinsichtlich des Vorliegens einer besonders schwerwiegenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung im Sinne des Art. 3 Abs. 3 ENA ausführt, die Ermessenserwägungen der Ausländerbehörde würden den Anforderungen an Bejahung besonders schwerwiegender Gründe gerecht, ist klarzustellen, daß es sich bei der Voraussetzung des Vorliegens besonders schwerwiegender Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung um einen der Ermessensentscheidung zugrundeliegenden unbestimmten Rechtsbegriff handelt, der von der Ausländerbehörde durch Feststellung entsprechender Tatsachen auszufüllen ist und bei dessen Prüfung ihr insoweit kein Ermessensspielraum zusteht (Hess. VGH, 08.08.1994 - 12 UE 2589/93 - 08.05.1995 - 12 UE 3336/94 -, EZAR 032 Nr. 11; 10.07.1995 - 12 TG 1800/95 -, demnächst EZAR 030 Nr. 3).

    Ohne die aus dem jeweiligen Aufenthaltszweck folgenden spezifischen Erlaubnisse entspricht der Aufenthalt insgesamt nicht den für den Ausländeraufenthalt relevanten Rechtsregeln, deren Ausgestaltung die Vertragsstaaten sich vorbehalten haben und an deren Beachtung die Ordnungsgemäßheit des Aufenthalts gekoppelt ist (Hess. VGH, 10.07.1995, a.a.O.).

  • BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 23.81

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Rechtmäßigkeit

    Auszug aus VGH Hessen, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95
    Die maßgebenden Gründe müssen also so gewichtig sein, daß die Anwesenheit des Ausländers auch bei Anlegung strenger Maßstäbe nicht länger hingenommen werden kann, die Ausweisung also die ultima ratio ausländerrechtlichen Handelns darstellt (vgl. BVerwG, 28.05.1979 - 1 B 238.77 -, EZAR 124 Nr. 2 = DÖV 1979, 828; 18.08.1981 - 1 C 23.81 -, EZAR 124 Nr. 5 = InfAuslR 1981, 291; 19.10.1982 - 1 C 100.78 -, EZAR 124 Nr. 6 = NVwZ 1983, 227).

    In diesem Fall zählt auch der Aufenthalt vom Ablauf der Erlaubnis an als ordnungsgemäß, wenn der Verlängerungsantrag rechtzeitig gestellt worden ist (BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 23.81 -, BVerwGE 64, 13 = EZAR 124 Nr. 5).

  • VGH Hessen, 08.05.1995 - 12 UE 3336/94

    Zur örtlich zuständigen Behörde bei Ausweisung eines Strafgefangenen; Prüfung

    Auszug aus VGH Hessen, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95
    Soweit das Verwaltungsgericht in seinem Beschluß auf S. 12 unten und S. 13 oben hinsichtlich des Vorliegens einer besonders schwerwiegenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung im Sinne des Art. 3 Abs. 3 ENA ausführt, die Ermessenserwägungen der Ausländerbehörde würden den Anforderungen an Bejahung besonders schwerwiegender Gründe gerecht, ist klarzustellen, daß es sich bei der Voraussetzung des Vorliegens besonders schwerwiegender Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung um einen der Ermessensentscheidung zugrundeliegenden unbestimmten Rechtsbegriff handelt, der von der Ausländerbehörde durch Feststellung entsprechender Tatsachen auszufüllen ist und bei dessen Prüfung ihr insoweit kein Ermessensspielraum zusteht (Hess. VGH, 08.08.1994 - 12 UE 2589/93 - 08.05.1995 - 12 UE 3336/94 -, EZAR 032 Nr. 11; 10.07.1995 - 12 TG 1800/95 -, demnächst EZAR 030 Nr. 3).

    Die Ablehnung der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis durch den Antragsgegner ist offensichtlich rechtmäßig, da, wie vom Verwaltungsgericht zu Recht ausgeführt, § 8 Abs. 2 Satz 1 AuslG entgegensteht (Hess. VGH, 08.05.1995 - 12 UE 3336/94 - m.w.N., 18.05.1995 - 12 TH 885/95 -).

  • BVerwG, 28.05.1979 - 1 B 238.77

    Ausweisung eines italienischen Staatsangehörigen - Voraussetzungen des besonderen

    Auszug aus VGH Hessen, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95
    Die maßgebenden Gründe müssen also so gewichtig sein, daß die Anwesenheit des Ausländers auch bei Anlegung strenger Maßstäbe nicht länger hingenommen werden kann, die Ausweisung also die ultima ratio ausländerrechtlichen Handelns darstellt (vgl. BVerwG, 28.05.1979 - 1 B 238.77 -, EZAR 124 Nr. 2 = DÖV 1979, 828; 18.08.1981 - 1 C 23.81 -, EZAR 124 Nr. 5 = InfAuslR 1981, 291; 19.10.1982 - 1 C 100.78 -, EZAR 124 Nr. 6 = NVwZ 1983, 227).

    Außer den Vorschriften über Einreise, Aufenthalt und Freizügigkeit müssen auch die besonderen Bestimmungen über die Ausübung einer Erwerbstätigkeit eingehalten sein (vgl. BVerwG, 28.05.1979 - 1 B 238.77 -, EZAR 124 Nr. 2).

  • BVerwG, 25.10.1977 - I C 31.74

    Notwendige Beiladung - Deutscher Ehegatte - Ausgewiesener Ausländer -

    Auszug aus VGH Hessen, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95
    Seit dem noch unter Geltung des Ausländergesetzes 1965 ergangenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Oktober 1977 (- 1 C 31.74 -, BVerwGE 55, 8 = NJW 1978, 1762) ist in ständiger Rechtsprechung geklärt, daß sich die Frage der besonders schwerwiegenden Ausweisungsgründe nach dem Sinn der oben genannten Vertragsbestimmungen beantwortet, einen Ausländer im Falle eines sehr langen ordnungsgemäßen Aufenthalts in einem Vertragsstaat nur noch dann ausweisen zu können, wenn dies für den Staat unvermeidbar erscheint.

    Seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Oktober 1977 (a.a.O., S. 14, 15) ist ebenfalls geklärt, daß die besonders schwerwiegenden Ausweisungsgründe der obigen völkerrechtlichen Verträge nicht mit den schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung identisch sind, sondern als ultima ratio über diese hinausgehen.

  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

    Auszug aus VGH Hessen, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95
    Er genügt insbesondere den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten und in seinem Kammerbeschluß vom 12. September 1995 (2 BvR 1179/95) unter Bezugnahme auf die Entscheidungen vom 18. Juli 1973 (- 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382, 401), 16. Juli 1974 (- 1 BvR 75/74 -, BVerfGE 38, 52, 57) und vom 21. März 1985 (- 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1) bekräftigten Anforderungen.

    Diese Vorgaben sind nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 21. März 1985 (a.a.O.) unabhängig davon zu beachten, ob der Sofortvollzug behördlich (§ 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO) oder gesetzlich (vgl. § 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) angeordnet ist.

  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer

    Auszug aus VGH Hessen, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95
    Er genügt insbesondere den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten und in seinem Kammerbeschluß vom 12. September 1995 (2 BvR 1179/95) unter Bezugnahme auf die Entscheidungen vom 18. Juli 1973 (- 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382, 401), 16. Juli 1974 (- 1 BvR 75/74 -, BVerfGE 38, 52, 57) und vom 21. März 1985 (- 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1) bekräftigten Anforderungen.

    Diese Anhaltspunkte können sich schon aus den Feststellungen zur Wiederholungsgefahr im Rahmen der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Ausweisung ergeben (BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 -).

  • BVerwG, 08.10.1993 - 1 B 71.93

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Örtliche Zuständigkeit für die

    Auszug aus VGH Hessen, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95
    Demgegenüber verbietet sich eine Angleichung des völkervertraglichen besonderen Ausweisungsschutzes an den geringeren des nationalen Ausländerrechts in § 48 Abs. 1 AuslG wegen des Vorranges der völkervertraglichen Regelungen (vgl. BVerwG, 08.10.1993 - 1 B 71.93 -, InfAuslR 1994, 13 = Buchholz 402.24 § 47 AuslG 1990 Nr. 2 mit Anm. Rittstieg) von selbst.
  • EuGH, 16.12.1992 - C-237/91

    Kus / Landeshauptstadt Wiesbaden

    Auszug aus VGH Hessen, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95
    Insoweit dürfte nach Auffassung des Senats nach der vorliegend nur möglichen summarischen Prüfung auf die Grundsätze zurückzugreifen sein, die der Europäische Gerichtshof in seinen Entscheidungen zu den aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Beschäftigung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 aufgestellt hat (Urteil vom 16.12.1992 - C-237/91 -, EZAR 810 Nr. 7 = NVwZ 1993, 258).
  • BVerwG, 29.09.1993 - 1 B 62.93

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache -

    Auszug aus VGH Hessen, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95
    Dort ist unter Rdnr. 7 aus einem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. September 1993 (InfAuslR 1994, 45 = EZAR 034 Nr. 4 = Buchholz 402.24 § 48 AuslG Nr. 3) wie folgt zitiert: "Daß sowohl Art. 3 Abs. 3 ENA als auch § 48 Abs. 1 AuslG dem Wortlaut nach auf schwerwiegende Ausweisungsgründe abstellen, bedeutet nicht, daß § 48 Abs. 1 AuslG auch bei Fehlen der dort genannten weiteren Tatbestandsvoraussetzungen auf solche Personen anwendbar ist, die sich auf das Europäische Niederlassungsabkommen berufen können.".
  • BVerfG, 16.07.1974 - 1 BvR 75/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anordnung der sofortigen Vollziehung

  • VGH Hessen, 21.12.1989 - 12 TH 2820/88

    Aufenthaltserlaubnis: vorläufiger Rechtsschutz; maßgeblicher Zeitpunkt;

  • VGH Hessen, 22.09.1988 - 12 TH 836/88

    Befristete Aufenthaltserlaubnis und vorläufiger Rechtsschutz; Umgehung der

  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 100.78

    Ausländer - Ausweisung - Verurteilung - Strafrecht

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

  • VGH Hessen, 18.06.1991 - 14 TH 391/91

    Anordnung der sofortigen Vollziehung der Festsetzung von Emissionsbegrenzungen

  • VGH Hessen, 02.09.1988 - 12 TH 3533/87

    Nachträgliche Befristung einer Aufenthaltserlaubnis; Sofortvollzug und Ergänzung

  • VGH Hessen, 26.02.1996 - 12 UE 1846/95

    Ausweisung eines mehrfach straffällig gewordenen türkischen Staatsangehörigen -

    Die Ordnungsgemäßheit des Aufenthalts des Ausländers im Sinne des ENA setzt voraus, daß er den nationalen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland über Einreise, Aufenthalt, Freizügigkeit und Ausübung einer Erwerbstätigkeit entspricht, insbesondere sein Aufenthalt erlaubt ist (Hess. VGH, 10.07.1995 - 12 TG 1800/95 -, EZAR 030 Nr. 3; zuletzt: 09.11.1995 - 12 TG 2783/95 - demn. EZAR 035 Nr. 12 DVBl. 1996, 216 nur Leitsatz).

    Das Abstellen auf den späteren Zeitpunkt der Bekanntgabe des Widerspruchsbescheides würde dazu führen, daß derjenige Ausländer, der sich auf den Ausweisungsschutz des ENA berufen kann, die Voraussetzungen des Art. 3 Abs. 3 ENA schon deshalb nicht erfüllen könnte, weil er mit Bekanntgabe der Ausweisungsverfügung die für den ordnungsgemäßen Aufenthalt erforderliche gefestigte aufenthaltsrechtliche Position die ihm grundsätzlich nur eine Aufenthaltsgenehmigung zu verschaffen vermag, verliert (Hess. VGH, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95 -, a. a. O., auch dazu, daß ein vorläufiger verfahrensbedingter Aufenthalt kein ordnungsgemäßer im Sinne des Art. 3 Abs. 3 ENA ist).

    Nach Erlaß der Aufenthaltserlaubnis ist er rückwirkend so zu behandeln als habe er während des fraglichen Zeitraumes nicht ein nur vorläufiges Aufenthaltsrecht besessen (Hess. VGH, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95 -, a. a. O.).

    Dabei handelt es sich bei dem Begriff der besonders schwerwiegenden Gründe der öffentlichen Ordnung um einen gerichtlich voll nachprüfbaren unbestimmten Rechtsbegriff, der von der Ausländerbehörde durch Feststellung entsprechender Tatsachen auszufüllen ist und bei dessen Prüfung ihr insoweit kein Ermessensspielraum zusteht (Hess. VGH, 08.08.1994 - 12 UE 2589/93 - 08.05.1995 - 12 UE 3336/94 - EZAR 032 Nr. 11; 09.11.1995 - 12 TG 2783/95 -, a. a. O.).

  • BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 24.94

    Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen

    Deswegen läßt sich dem Merkmal "besonders schwerwiegend" in Art. 3 Abs. 3 ENA nicht entnehmen, der Ausweisungsgrund müsse ein Gewicht besitzen, das deutlich über dem der in § 48 Abs. 1 AuslG genannten "schwerwiegenden Gründe" liegt (vgl. aber VGH Kassel, InfAuslR 1996, 108 (110 ff.)).
  • VGH Hessen, 09.02.2004 - 12 TG 3548/03

    Erlöschen eines assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts

    Die Ausweisung und die Abschiebungsandrohung sind nämlich nach Maßgabe des Beschwerdevorbringens offensichtlich rechtmäßig, und im Hinblick darauf rechtfertigen es öffentliche Belange unter Berücksichtigung der hier gegebenen persönlichen Verhältnisse, welche die persönlichen Interessen des Antragstellers überwiegen und über das den angegriffenen Verwaltungsakt selbst rechtfertigende Interesse hinausgehen, den Rechtsschutzanspruch des Antragstellers einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten (BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382; BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 - Hess. VGH, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95 - Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).
  • VGH Hessen, 16.03.2005 - 12 TG 298/05

    Einreise ohne erforderliches Visum; Auslösung der Fiktionswirkung;

    Die Ausweisung und Abschiebungsandrohung sind nach den nunmehr anwendbaren Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes offensichtlich rechtswidrig mit der Folge, dass das persönliche Interesse des Antragstellers an einem vorläufigen weiteren Verbleib im Bundesgebiet unter Berücksichtigung der hier gegebenen persönlichen Verhältnisse das öffentliche Interesse an dessen sofortiger Ausreise überwiegt (BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220; Hess. VGH, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95 -).
  • BVerwG, 08.05.1996 - 1 B 136.95

    Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen

    Offenbleiben kann, ob bei Vorliegen schwerwiegender Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung i.S. des § 48 Abs. 1 AuslG der Ausweisungsschutz des Art. 3 Abs. 3 ENA nicht eingreift (vgl. dazu VGH Kassel, InfAuslR 1996, 108 ).
  • VGH Hessen, 19.11.2003 - 12 TG 2668/03

    Rechtsschutzbedürfnis für Anfechtungsklage bzw. vorläufigen Rechtsschutz nach

    Die Ausweisungsverfügung und die Abschiebungsandrohung sind nämlich offensichtlich rechtswidrig, und im Hinblick darauf rechtfertigen es öffentliche Belange nicht, die persönlichen Interessen des Antragstellers einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten (BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382; BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 - Hess. VGH, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95 - Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).
  • VGH Hessen, 18.02.2000 - 12 TG 2846/99

    Ausweisung eines im Bundesgebiet aufgewachsenen ausländischen Heranwachsenden -

    Die Ausweisung, die Ablehnung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis und die Abschiebungsandrohung sind nämlich offensichtlich rechtmäßig, und im Hinblick darauf rechtfertigen es öffentliche Belange unter Berücksichtigung der hier gegebenen persönlichen Verhältnisse, welche die persönlichen Interessen des Antragstellers überwiegen und über das den angegriffenen Verwaltungsakt selbst rechtfertigende Interesse hinausgehen, den Rechtsschutzanspruch des Antragstellers einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten (BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382; BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 - Hess. VGH, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95 - Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).

    Soweit sich das Verwaltungsgericht in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des beschließenden Senats vom 9. November 1995 - 12 TG 2783/95 - (EZAR 035 Nr. 12 = InfAuslR 1996, 108) und auf die bereits zitierte Entscheidung des OVG Nordrhein-Westfalen beruft, ist außer Acht gelassen, dass es sich bei dem von dem beschließenden Senat entschiedenen Fall um eine Ausweisung nach § 47 Abs. 2 Nr. 1 AuslG und bei dem von dem OVG Nordrhein-Westfalen entschiedenen Fall um eine Ausweisung nach § 47 Abs. 1 Nr. 1 AuslG handelte, in beiden Fällen also die Ausweisung trotz häuslicher Lebensgemeinschaft mit den Eltern grundsätzlich zulässig war und die Herabstufung in eine Ermessensausweisung voraussetzte, dass der Heranwachsende einen der im Gesetz genannten verfestigten Aufenthaltstitel besaß.

  • VGH Hessen, 29.04.1996 - 12 TG 3274/95

    Beurteilungszeitpunkt für die Frage der Minderjährigeneigenschaft oder

    Die Ausweisung, die Ablehnung der Aufenthaltsgenehmigung und die Abschiebungsandrohung sind offensichtlich rechtswidrig, so daß ein öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung nicht bestehen kann und es öffentliche Belange nicht rechtfertigen, den Rechtsschutzanspruch des Antragstellers einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten (BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 -, NVwZ 1996, 58; BVerfG, 21.03.1985, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; Hess. VGH, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95 -, InfAuslR 1996, 108).

    Entgegen der Auffassung von Widerspruchsbehörde und Verwaltungsgericht ist diese Vorschrift auf den Fall des am 4. Juni 1976 geborenen Antragstellers anwendbar, weil er zum Zeitpunkt des Ergehens der Ausweisungsverfügung am 20. April 1994 noch minderjährig war und dieser Zeitpunkt - nicht der Zeitpunkt des Widerspruchsbescheides und auch nicht etwa der Zeitpunkt der Tatbegehung - für den besonderen Ausweisungsschutz nach § 48 Abs. 2 AuslG maßgeblich ist (Kanein/Renner, a.a.O., § 48 AuslG Rdnr. 12; Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländergesetz, S. 259; Hess. VGH, 28.12.1994 - 12 TH 3162/94 - 09.11.1995 - 12 TG 2783/95 -, InfAuslR 1996, 108; auf den Zeitpunkt des Widerspruchsbescheides hingegen noch abstellend Hess. VGH, 08.05.1995 - 12 UE 3336/94 - sowie GK-AuslR, § 48 AuslG Rdnr. 85 f.; für den Zeitpunkt der Beendigung der Straftat Mazanke, NVwZ 1996, 147; offen gelassen von VGH Baden-Württemberg, 27.02.1995, InfAuslR 1995, 232).

  • VGH Hessen, 20.01.2004 - 12 TG 3204/03

    Ausländer; Ausweisung; vorläufiger Rechtsschutz; Rechtsschutzbedürfnis;

    Die Ausweisung, die Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis und die Abschiebungsandrohung sind nämlich offensichtlich rechtmäßig, und im Hinblick darauf rechtfertigen es öffentliche Belange unter Berücksichtigung der hier gegebenen persönlichen Verhältnisse, welche die persönlichen Interessen des Ast. überwiegen und über das den angegriffenen Verwaltungsakt selbst rechtfertigende Interesse hinausgehen, den Rechtsschutzanspruch des Ast. einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten (BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382; BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 - Hess. VGH, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95 - Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2003 - 18 B 1419/02

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer Ausweisungsverfügung bzw. der Versagung

    vgl. BVerwG, Urteil vom 1. März 1983 - 1 C 14.81 -, InfAuslR 1983, 170; Hess. VGH, Beschluss vom 9. November 1995 - 12 TG 2783/95 -, InfAuslR 1996, 108, 110; VGH Bad.

    vgl. Beschluss vom 9. November 1995 - 12 TG 2783/95 -, a.a.O.

  • VGH Hessen, 26.03.1998 - 6 TZ 4017/97

    Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel am Ergebnis der Entscheidung;

  • VGH Hessen, 15.07.2003 - 12 TG 1484/03

    Ausweisung; Ehe mit einer Deutschen ausländischer Abstammung

  • VGH Hessen, 21.03.2000 - 12 TG 2545/99

    Behördliche Untersuchung zum Vorliegen einer Scheinehe

  • VGH Hessen, 08.06.2004 - 12 TG 1525/04

    Eilrechtsschutz vom Inland aus bei Versagung der rechtzeitig beantragten

  • VGH Hessen, 09.01.2004 - 12 TG 3002/03

    EG-Ausweisung; örtliche Zuständigkeit; Freiheitsstrafe wegen Schleusens

  • VGH Hessen, 24.10.2003 - 12 TG 2210/03

    Ausländer; eigenständiges Aufenthaltsrecht; besondere Härte

  • VGH Hessen, 31.07.2003 - 12 TG 1726/03

    Aufenthaltserlaubnis; Verlängerung; unzulässige Bedingung

  • VGH Hessen, 05.07.2002 - 12 TG 959/02

    Streitgegenstand des Beschwerdeverfahrens durch fristgerecht vorgebrachte Gründe

  • VGH Hessen, 06.04.2001 - 12 TG 368/01

    Anfechtung eines Erwerbstätigkeitsverbotes in einer Duldung; verweigerter

  • VGH Hessen, 25.05.2000 - 12 TG 574/00

    Berufsbedingtes Getrenntleben keine Trennung iSd AuslG 1990 § 19; Imam fällt

  • VGH Hessen, 12.01.1998 - 12 TG 4426/96

    Übergang von Lehrzeit zur Gesellenzeit stellt neuen Aufenthaltszweck dar; zur

  • VGH Hessen, 16.07.2003 - 12 TG 1676/03

    Ausweisung eines straffälligen Ausländers

  • VGH Hessen, 14.06.1996 - 12 TG 1590/96

    Aufenthaltsgenehmigung zwecks Familiennachzugs: Prüfungspflichten hinsichtlich

  • VGH Hessen, 11.06.2003 - 12 TG 1238/03

    Ausländerehe - zumutbare Lebensführung in einem der beiden Herkunftsstaaten

  • VGH Hessen, 14.03.1996 - 12 TG 360/96

    Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung trotz Kenntnis von einem

  • VGH Hessen, 19.03.2002 - 12 TG 165/02

    Rechtsschutzbedürfnis für vorläufigen Rechtsschutz bei Ausweisung aus mehreren

  • VGH Hessen, 20.02.2001 - 12 TG 1564/99

    Verhältnis zwischen Aufnahmebescheid und Spätaussiedlerbescheinigung

  • VGH Hessen, 12.01.2004 - 12 TG 3028/03

    Kindernachzug; unerlaubte Einreise der Mutter

  • VGH Hessen, 22.05.1996 - 12 TG 657/96

    Verlängerung der einem türkischen Spezialitätenkoch aufgrund AAV § 4 Abs 4

  • VG Braunschweig, 10.06.1999 - 6 A 6197/98

    Zum Abschiebungsschutz wegen Drogentherapie bei Ausweisung.; Ausweisung; Drogen;

  • VGH Hessen, 20.02.1996 - 12 TG 4149/95

    Aufenthaltserlaubnis zwecks Kindernachzugs nach AuslG 1990 § 20 -

  • VGH Hessen, 05.02.1998 - 6 TG 410/98

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten: Ehebestandszeit - rechtmäßiger

  • VGH Hessen, 27.09.1996 - 12 TG 3290/96

    Ausweisung eines fremden Staatsangehörigen, der sich im vorläufigen

  • VGH Hessen, 17.05.1999 - 12 TG 1272/99

    Ausweisung wegen besonderer Gefährlichkeit

  • VGH Hessen, 07.02.1996 - 12 TG 2525/95

    Befreiung vom Erfordernis der Aufenthaltsgenehmigung für Ausländer unter 16

  • VGH Hessen, 25.11.1996 - 12 TG 2244/96

    Zum Aufenthaltsrecht zwecks Arbeitsmarktzugang - EWGAssRBes 1/80 Art 7 S 1

  • VG München, 26.04.2012 - M 24 K 11.2544

    Ermessensausweisung rechtswidrig; Dauer des Aufenthalts; kein Anspruch auf

  • VGH Hessen, 07.04.2004 - 12 TG 649/04
  • VGH Hessen, 18.02.2008 - 11 TG 2500/07

    D (A), Ausweisung, besonderer Ausweisungsschutz, Beurteilungszeitpunkt,

  • VG Frankfurt/Main, 15.07.1997 - 6 E 3043/95
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht