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   VGH Hessen, 20.01.2004 - 12 TG 3204/03   

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VGH Hessen, 20.01.2004 - 12 TG 3204/03 (https://dejure.org/2004,2838)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20.01.2004 - 12 TG 3204/03 (https://dejure.org/2004,2838)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20. Januar 2004 - 12 TG 3204/03 (https://dejure.org/2004,2838)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 69 Abs 3 AuslG, § 97 AuslG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen eine Ausweisungsverfügung und Versagung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis; Abschiebung während des Rechtsstreits um den Sofortvollzug einer Aufenthaltsbeendigung; Sperrwirkung eines pauschal durch jede Ausweisung und ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 47 Abs 2; AuslG § 69 Abs 3; AuslG § 7 Abs 2; AuslG § 72
    D (A), Ausländer, Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung, Fristen, Fristversäumnis, Duldung, Erlaubnisfiktion, Ausweisung, Straftäter, Raub, Räuberische Erpressung, Regelausweisung, Jugendstrafe, Freiheitsstrafe, Sofortvollzug, Vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), ...

  • Judicialis

    AuslG § 7 Abs. 2; ; AuslG § 8 Abs. 2; ; AuslG § 47 Abs. 2; ; AuslG § 69 Abs. 3; ; AuslG § 72; ; VwGO § 80 Abs. 5; ; VwGO § 123

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländer- und Auslieferungsrecht - Abschiebung, Ausweisung, Rechtsschutzinteresse, vorläufiger Rechtsschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 54, 192 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (16)

  • VGH Hessen, 19.11.2003 - 12 TG 2668/03

    Rechtsschutzbedürfnis für Anfechtungsklage bzw. vorläufigen Rechtsschutz nach

    Auszug aus VGH Hessen, 20.01.2004 - 12 TG 3204/03
    Wie der beschließende Senat in ständiger Rechtsprechung entscheidet, besteht für die Fortführung des Eilverfahrens auch nach dem Vollzug der Ausreisepflicht durch Abschiebung zumindest dann weiterhin ein Rechtsschutzbedürfnis, wenn zugleich nach § 50 Abs. 5 Satz 3 die Aufhebung der Vollziehung beantragt wird (zuletzt näher begründet und mit Nachw. versehen in Hess. VGH, 19.11.2003 - 12 TG 2668/03 -).

    Dabei ist von der Überlegung auszugehen, dass im Anfechtungsstreit um eine Ausweisungsverfügung nach zwischenzeitlicher Abschiebung nicht der Übergang zur Fortsetzungsfeststellungsklage geboten und zulässig ist, sondern weiterhin die Anfechtung der Ausweisung und der Abschiebungsandrohung begehrt werden darf und muss, um deren Rechtswidrigkeit festzustellen (dazu m. Nachw. der st. Rspr. Hess. VGH, 19.11.2003, a.a.O.; Renner, Ausländerrecht in Deutschland, 1998, Rdnr. 8/221).

    Die aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung nach § 80 Abs. 5 Satz 3 VwGO notwendigen Maßnahmen richten sich nach den besonderen Voraussetzungen für eine Wiedereinreise zum vorläufigen weiteren Aufenthalt nach Ausweisung und Abschiebung (dazu Hess. VGH, 9.5.1986 - 7 TH 107/83, 8.6.1990 - 12 TH 2430/89 und 19.11.2003 - 12 TG 2668/03).

  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

    Auszug aus VGH Hessen, 20.01.2004 - 12 TG 3204/03
    a) Für die Auslegung und Anwendung der einschlägigen Vorschriften der §§ 80 Abs. 5, 123 VwGO ist zunächst zugrunde zu legen, dass auch für Ausländer ein grundgesetzlicher Anspruch auf wirksamen Rechtsschutz gegen Maßnahmen der öffentlichen Gewalt (Art. 19 Abs. 4 GG) gewährleistet ist (vgl. z. B. BVerfG, 18.7.1979 - 1 BvR 650/77 -, BVerfGE 51, 386 = EZAR 123 Nr. 2; BVerfG, 21.3.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1 = NVwZ 1985, 409; BVerfG, 12.9.1995 - 2 BvR 1179/95 -, EZAR 622 Nr. 25 = NVwZ 1996, 58) und der Suspensiveffekt der Rechtsmittel in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten einen fundamentalen Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit (Art. 20 Abs. 3 GG) bildet (BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 14/72 u.a. -, BVerfGE 35, 263 = NJW 1973, 2196), der Sofortvollzug also nur die aufgrund einer sorgfältigen Interessenabwägung gerechtfertigte Ausnahme von der Regel der aufschiebenden Wirkung bleiben muss.

    Die Ausweisung, die Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis und die Abschiebungsandrohung sind nämlich offensichtlich rechtmäßig, und im Hinblick darauf rechtfertigen es öffentliche Belange unter Berücksichtigung der hier gegebenen persönlichen Verhältnisse, welche die persönlichen Interessen des Ast. überwiegen und über das den angegriffenen Verwaltungsakt selbst rechtfertigende Interesse hinausgehen, den Rechtsschutzanspruch des Ast. einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten (BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382; BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 - Hess. VGH, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95 - Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).

  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer

    Auszug aus VGH Hessen, 20.01.2004 - 12 TG 3204/03
    a) Für die Auslegung und Anwendung der einschlägigen Vorschriften der §§ 80 Abs. 5, 123 VwGO ist zunächst zugrunde zu legen, dass auch für Ausländer ein grundgesetzlicher Anspruch auf wirksamen Rechtsschutz gegen Maßnahmen der öffentlichen Gewalt (Art. 19 Abs. 4 GG) gewährleistet ist (vgl. z. B. BVerfG, 18.7.1979 - 1 BvR 650/77 -, BVerfGE 51, 386 = EZAR 123 Nr. 2; BVerfG, 21.3.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1 = NVwZ 1985, 409; BVerfG, 12.9.1995 - 2 BvR 1179/95 -, EZAR 622 Nr. 25 = NVwZ 1996, 58) und der Suspensiveffekt der Rechtsmittel in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten einen fundamentalen Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit (Art. 20 Abs. 3 GG) bildet (BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 14/72 u.a. -, BVerfGE 35, 263 = NJW 1973, 2196), der Sofortvollzug also nur die aufgrund einer sorgfältigen Interessenabwägung gerechtfertigte Ausnahme von der Regel der aufschiebenden Wirkung bleiben muss.

    Die Ausweisung, die Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis und die Abschiebungsandrohung sind nämlich offensichtlich rechtmäßig, und im Hinblick darauf rechtfertigen es öffentliche Belange unter Berücksichtigung der hier gegebenen persönlichen Verhältnisse, welche die persönlichen Interessen des Ast. überwiegen und über das den angegriffenen Verwaltungsakt selbst rechtfertigende Interesse hinausgehen, den Rechtsschutzanspruch des Ast. einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten (BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382; BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 - Hess. VGH, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95 - Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).

  • VGH Hessen, 05.07.2002 - 12 TG 959/02

    Streitgegenstand des Beschwerdeverfahrens durch fristgerecht vorgebrachte Gründe

    Auszug aus VGH Hessen, 20.01.2004 - 12 TG 3204/03
    Gegen die Zulässigkeit der Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz bestehen nach dem Beschwerdevorbringen keine durchgreifenden Bedenken (zur grundsätzlichen Beschränkung der Überprüfung im Beschwerdeverfahren vgl. § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO; Hess. VGH, 5.7.2002 - 12 TG 959/02 -, EZAR 037 Nr. 7; Hess. VGH, 23.10.2002 - 9 TG 2712/02 -, EZAR 012 Nr. 7 = InfAuslR 2003, 84).
  • VGH Hessen, 08.06.1990 - 12 TH 2430/89

    Familiennachzug - Änderung der Erlaßlage - Aufhebung der Vollziehung/Streitwert

    Auszug aus VGH Hessen, 20.01.2004 - 12 TG 3204/03
    Die aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung nach § 80 Abs. 5 Satz 3 VwGO notwendigen Maßnahmen richten sich nach den besonderen Voraussetzungen für eine Wiedereinreise zum vorläufigen weiteren Aufenthalt nach Ausweisung und Abschiebung (dazu Hess. VGH, 9.5.1986 - 7 TH 107/83, 8.6.1990 - 12 TH 2430/89 und 19.11.2003 - 12 TG 2668/03).
  • VGH Hessen, 04.12.1995 - 12 TG 3096/95

    Versagung einer Aufenthaltsgenehmigung im Falle des AuslG 1990 § 69 Abs 3 S 1 Nr

    Auszug aus VGH Hessen, 20.01.2004 - 12 TG 3204/03
    Es muss nämlich, da die Ausländerbehörde dem Ast. die verspätete Antragstellung weder mit der angegriffenen Verfügung vom 13. Juni 2003 noch sonst entgegengehalten hat, zugrunde gelegt werden, dass die Ausländerbehörde die Unterbrechung des rechtmäßigen Aufenthalts um wenige Tage gemäß § 97 AuslG außer Betracht gelassen hat (Hess. VGH, 04.12.1995 - 12 TG 3096/95 -, EZAR 025 Nr. 16 = NVwZ-RR 1997, 67 = InfAuslR 1996, 133).
  • VGH Hessen, 19.03.2002 - 12 TG 165/02

    Rechtsschutzbedürfnis für vorläufigen Rechtsschutz bei Ausweisung aus mehreren

    Auszug aus VGH Hessen, 20.01.2004 - 12 TG 3204/03
    Zwar kann und muss ein Klage- oder Antragsbegehren als unzulässig angesehen werden, wenn sich die Positionen des Rechtsmittelführers auch im Falle seines Erfolgs nicht günstiger darstellen würden, die Rechtsverfolgung als keinen rechtlichen oder tatsächlichen Vorteil verspricht (dazu m.w.N. Hess. VGH, 19.3.2002 - 12 TG 165/02 -, EZAR 040 Nr. 5 = AuAS 2002, 125).
  • VGH Hessen, 17.03.1997 - 3 TG 3656/96

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für Aussetzungsverfahren hinsichtlich einer

    Auszug aus VGH Hessen, 20.01.2004 - 12 TG 3204/03
    Dann kann nur asylrechtlicher vorläufiger Rechtsschutz in Anspruch genommen werden (zu einem Zusammentreffen zweier derartiger Ausreisepflichten vgl. Hess. VGH, 17.3.1997 - 3 TG 3656/96 -, NVwZ-Beil. 1997, 57 = AuAS 1997, 207).
  • VGH Hessen, 11.12.2003 - 9 TG 546/03

    Keine Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Ausweisungsverfügung nach

    Auszug aus VGH Hessen, 20.01.2004 - 12 TG 3204/03
    Der davon abweichenden Ansicht des 9. Senats des Gerichtshofs, die dieser soweit ersichtlich erstmals in dem Beschluss vom 11. Dezember 2003 (9 TG 546/03) vertreten hat, vermag der beschließende Senat nicht zu folgen.
  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus VGH Hessen, 20.01.2004 - 12 TG 3204/03
    a) Für die Auslegung und Anwendung der einschlägigen Vorschriften der §§ 80 Abs. 5, 123 VwGO ist zunächst zugrunde zu legen, dass auch für Ausländer ein grundgesetzlicher Anspruch auf wirksamen Rechtsschutz gegen Maßnahmen der öffentlichen Gewalt (Art. 19 Abs. 4 GG) gewährleistet ist (vgl. z. B. BVerfG, 18.7.1979 - 1 BvR 650/77 -, BVerfGE 51, 386 = EZAR 123 Nr. 2; BVerfG, 21.3.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1 = NVwZ 1985, 409; BVerfG, 12.9.1995 - 2 BvR 1179/95 -, EZAR 622 Nr. 25 = NVwZ 1996, 58) und der Suspensiveffekt der Rechtsmittel in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten einen fundamentalen Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit (Art. 20 Abs. 3 GG) bildet (BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 14/72 u.a. -, BVerfGE 35, 263 = NJW 1973, 2196), der Sofortvollzug also nur die aufgrund einer sorgfältigen Interessenabwägung gerechtfertigte Ausnahme von der Regel der aufschiebenden Wirkung bleiben muss.
  • VGH Hessen, 22.09.1988 - 12 TH 836/88

    Befristete Aufenthaltserlaubnis und vorläufiger Rechtsschutz; Umgehung der

  • VGH Hessen, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95

    Sofortvollzug einer Ausweisung eines Straftäters - Gefahrenprognose;

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

  • VGH Hessen, 09.03.1999 - 12 TZ 74/99

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für Eilverfahren gegen sofort vollziehbar

  • VGH Hessen, 23.10.2002 - 9 TG 2712/02

    Gerichtlicher Prüfungsumfang im Beschwerdeverfahren; ausländerrechtliche

  • VG Gießen, 30.10.2006 - 7 G 439/06

    D (A), abgelehnte Asylbewerber, Ehegattennachzug, Deutschverheiratung,

    Art und Umfang des vorläufigen Rechtsschutzes müssen sich entsprechend dessen Sicherungszweck an der besonderen Ausgestaltung des Hauptsacheverfahrens ausrichten (Hess. VGH, 20.01.2004 12 TG 3204/03).

    Ein Rechtschutzinteresse kann billigerweise mit Hinweis auf den bereits vorgenommenen Vollzug dann nicht verneint werden, wenn diese Grundsätze eingehalten werden (Hess. VGH, B. v. 20.01.2004 a.a.O.).

    Dies kann erst mit einem Erfolg in der Hauptsache erreicht werden (vgl. dazu im Einzelnen Hess. VGH, B. v. 20.01.2004, a.a.O.).

    Die auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung notwendigen Maßnahmen richten sich nach den besonderen Voraussetzungen für eine Wiedereinreise zum vorläufigen weiteren Aufenthalt (Hess. VGH, B. v. 20.01.2004, a.a.O., zu einem Eilrechtsverfahren nach § 80 Abs. 5 S. 3 VwGO u. H. a. weitere Rspr. des Hess. VGH).

    Dazu gehört insbesondere, dass die Ausländerbehörde die vorläufige Ungültigkeit des Abschiebungsvermerks in dem Nationalpass des Ausländers veranlasst sowie eine Betretenserlaubnis und eine Duldung erteilt (so ausdrücklich Hess. VGH, B. v. 20.01.2004 a.a.O.).

    Auch hat die Ausländerbehörde um ihrer Verpflichtung zu genügen, dem Antragsteller die Wiedereinreise zu ermöglichen, erforderlichenfalls das Auswärtige Amt, die Bundespolizei und/oder andere Ausländerbehörden um Amtshilfemaßnahmen zu ersuchen (so ausdrücklich Hess. VGH, B. v. 20.01.2004 a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2007 - 18 B 2533/06

    Abschiebung Sperrwirkung Wiedereinreise Folgenbeseitigung Befristung

    auch Hess. VGH, Beschluss vom 20.1.2004 - 12 TG 3204/03 -, EZAR 622 Nr. 42, und VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12.5.2005 - 13 S 195/05 -, juris.

    hierzu Hess. VGH, Beschluss vom 20.1.2004 - 12 TG 3204/03 -, a.a.O.; Discher in GK-AufenthG, II-Vor §§ 53 ff. Rn. 1656.

  • VGH Hessen, 20.10.2016 - 7 B 2174/16

    Fiktionswirkung eines Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

    Die wahre Rechtslage wird deshalb auch durch eine unrichtig erteilte Fiktionsbescheinigung nicht berührt (vgl. BVerwG, Urteil vom 03. Juni 1997 - BVerwG 1 C 7.96 -, juris, Rdnr. 27; Hess. VGH, Beschluss vom 20. Januar 2004 - 12 TG 3204/03 -, juris, Rdnr. 15; Nds. OVG, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 8 ME 162/13 -, juris, Rdnr. 21).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.2005 - 13 S 881/05

    Ausschluss der Abänderung nach § 80 Abs 7 VwGO durch Anhörungsrüge nach § 152a

    Das Interesse des Antragstellers an der Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis und die gleichzeitig ergangene Abschiebungsandrohung (Verfügung der Antragsgegnerin vom 20.04.2004; Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 05.10.2004) überwiegt - unabhängig von der am 11.10.2004 vollzogenen Abschiebung des Antragstellers (s. dazu Hess. VGH, Beschluss vom 20.01.2004 -12 TG 3204/03 -, EZAR 622 Nr. 42 und schon VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 02.06.1992 - 11 S 736/92 -, InfAuslR 1992, 342) - nach wie vor das entgegenstehende Interesse der Antragsgegnerin, das darauf gerichtet ist, den Antragsteller auch während des Klageverfahrens (weiterhin) vom Bundesgebiet fernzuhalten.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2021 - 2 M 101/20

    Ausweisung eines anerkannten Flüchtlings nach Verurteilung u.a. wegen

    Insoweit erweist sich der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO nicht als von vorn herein nutzlos (vgl. Beschluss des Senats vom 22. Februar 2000 - B 2 S 504/99 - juris Rn. 6; ebenso: HessVGH, Beschluss vom 20. Februar 1995 - 12 TH 2253/94 - juris Rn. 2; Beschluss vom 20. Januar 2004 - 12 TG 3204/03 - juris Rn. 5; VGH BW, Beschluss vom 11. September 2008 - 11 S 2042/08 - juris Rn. 10; Beschluss vom 26. Januar 2010 - 11 S 2482/09 - juris Rn. 15; NdsOVG, Beschluss vom 19. Mai 2010 - 11 ME 133/10 - a.a.O. Rn. 9; Cziersky-Reis, in: Hofmann, Ausländerrecht, 2. Auflage 2016, § 53 AufenthG Rn. 56).
  • OVG Niedersachsen, 29.03.2019 - 13 ME 519/18

    Abschiebung; Beschwerde; einstweilige Anordnung; Folgenbeseitigung;

    Dies kann beispielweise die Erteilung einer Betretenserlaubnis nach § 11 Abs. 8 AufenthG, eine erforderliche ausländerbehördliche Mitwirkung in einem durchzuführenden Visumverfahren oder die Gewährung einer erforderlichen finanziellen Unterstützung umfassen (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 13.5.2014 - 8 ME 39/14 -, juris Rn. 16 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 8.7.2010, a.a.O., Rn. 11; Hessischer VGH, Beschl. v. 20.1.2004 - 12 TG 3204/03 -, juris Rn. 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2008 - 11 S 1136/07

    Vorläufiger Rechtsschutz - Einreise eines Ausländers aufgrund eines

    Allerdings führt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Widersprüche gegen die die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ablehnenden Entscheidungen der Antragsgegnerin vom 02.03.2007 zur Rechtswidrigkeit der Abschiebung und begründet ein Recht der Antragsteller, sich während des Rechtsbehelfsverfahrens bis zu dem durch § 80b Abs. 1 Satz 1 VwGO bestimmten Zeitpunkt vorläufig wie geduldet im Bundesgebiet aufzuhalten (zu diesem Recht vgl. VGH Bad.-Württ. Beschl. v. 20.11.2007, a.a.O.; Beschl. v. 15.10.2003, a.a.O.; zum Bestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses auch nach erfolgter Abschiebung vgl. auch HessVGH, Beschl. v. 20.01.2004 12 TG 3204/03 -, EzAR 622 Nr. 42; BayVGH, Beschl. v. 17.07.2006 - 19 CS 06.771 -, juris; ).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.09.2008 - 11 S 2042/08

    Rechtsschutzbedürfnis bei Eilantrag gegen Ausweisung und gleichzeitiger

    Die Verneinung des Rechtsschutzinteresses würde in dieser Konstellation gegen den Grundsatz des effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG und das Gebot der "Waffengleichheit" verstoßen (ebenso: VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 06.05.1997 - 13 S 1997/96 - InfAuslR 1997, 363; Hess. VGH, Beschluss vom 20.01.2004 - 12 TG 3204/03 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.10.2007 - 11 S 2231/07

    Zulässige Beschwerde nach Erledigungserklärung des Antragstellers; Streitwert bei

    Denn nach der überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24.03.1994 - 1 B 134/93 -, InfAuslR 1994, 395, vom 04.02.1998 - 1 B 9.98 -, InfAuslR 1998, 220, vom 17.05.2004 - 1 VR 1.04 -, InfAuslR 2005, 103 und vom 13.09.2005 - 1 VR 5.05 -, InfAuslR 2005, 462; VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 12.05.2005 - 13 S 195/05 -, InfAuslR 313 und vom 14.02.2007 - 13 S 2969/06 -, InfAuslR 2007, 193; Hess.VGH, Beschluss vom 20.01.2004 - 12 TG 3204/03 -, EZAR 622; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.03.2007 - 18 B 2533/06 -, InfAuslR 2007, 233) wäre eine solche Regelung - trotz der bereits gegebenen faktischen Vollziehung - in entsprechender Anwendung des § 80 Abs. 5 Satz 3 VwGO möglich und wohl auch in der Sache rechtmäßig gewesen.
  • VG Darmstadt, 18.11.2022 - 6 L 1941/21
    Im Falle ihrer Unrichtigkeit kann jederzeit auf die wahre, durch das Gesetz vermittelte Rechtslage zurückgegriffen werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.06.1997, 1 C 7/96, juris; vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 20.01.2004, 12 TG 3204/03, juris; Beck´scher Online-Kommentar zum AufenthG, § 81 Rn. 44).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.2010 - 11 S 2482/09

    Vorläufiger Rechtsschutz - Familiennachzug eines Drittstaatsangehörigen zu einem

  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.2005 - 13 S 195/05

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für Abänderungsantrag eines abgeschobenen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.10.2007 - 2 M 206/07

    Ausweisung unter Anordnung der sofortigen Vollziehung

  • FG Münster, 14.01.2005 - 11 K 3588/04

    Anspruchsberechtigung; Aufenthaltserlaubnis, Ausländer; Kindergeld

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2006 - 17 B 2058/05

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Ehegattennachzugs; Einreise

  • VG Potsdam, 18.08.2023 - 3 L 284/23
  • VG Schleswig, 07.07.2011 - 12 A 242/08

    Dublin II-VO, Dublinverfahren, Griechenland, Folgenbeseitigungsanspruch,

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