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   VGH Hessen, 25.05.2000 - 12 TG 574/00   

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https://dejure.org/2000,4257
VGH Hessen, 25.05.2000 - 12 TG 574/00 (https://dejure.org/2000,4257)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25.05.2000 - 12 TG 574/00 (https://dejure.org/2000,4257)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25. Mai 2000 - 12 TG 574/00 (https://dejure.org/2000,4257)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 19 Abs 1 AuslG, Art 6 EWGAssRBes 1/80, Art 7 EWGAssRBes 1/80
    (Berufsbedingtes Getrenntleben keine Trennung iSd AuslG 1990 § 19; Imam fällt nicht unter Freizügigkeitsregelung des EWGAssRBes 1/80)

  • Judicialis

    AuslG § 19 Abs. 1; ; ARB 1/80 Art. 6; ; ARB 1/80 Art. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländer- und Auslieferungsrecht - Arbeitnehmer, Arbeitsmarkt, Aufhebung, Ausreise, Ehegatte, Lebensgemeinschaft, Aufenthaltsrecht, Eigenständig, Getrenntleben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auf einer berufsbedingten Rückkehr des Ausländers in den Heimatstaat beruhendes Getrenntleben der Ehegatten; Anforderungen an die Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft mit der Folge eines eigenständigen Aufenthaltsrechts für den Ehegatten; Tätigkeit eines vom ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 420 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Hessen, 26.02.1997 - 3 TG 577/96

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten - Ehebestandszeit -

    Auszug aus VGH Hessen, 25.05.2000 - 12 TG 574/00
    Schließlich kann auch nicht von einer Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft gesprochen werden, wenn der eine Ehegatte das Bundesgebiet verlässt, um in seinem Heimatland ein Geschäft zu eröffnen (a.A. Zünkler, in: Huber, Handbuch des Ausländer- und Asylrechts, 100 B, § 19 AuslG Rdnr. 11; Hess. VGH, 26.03.1997 - 3 TG 577/96 -, FamRZ 1998, 615).
  • VGH Hessen, 22.09.1988 - 12 TH 836/88

    Befristete Aufenthaltserlaubnis und vorläufiger Rechtsschutz; Umgehung der

    Auszug aus VGH Hessen, 25.05.2000 - 12 TG 574/00
    Das Verwaltungsgericht hat auf den Antrag der Antragstellerin zu Unrecht die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den ausländerbehördlichen Bescheid vom 13. Juli 1998 in der Form des Widerspruchsbescheids des Regierungspräsidiums Kassel vom 10. September 1998 angeordnet; denn dieser Bescheid erweist sich als offenbar rechtmäßig mit der Folge, dass das öffentliche Interesse an dem sofortigen Vollzug das private Interesse der Antragstellerin an einem vorläufigen weiteren Verbleib im Bundesgebiet auch unter Berücksichtigung der hier gegebenen persönlichen Verhältnisse überwiegt (vgl. dazu BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/93 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382; BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 -, Hess. VGH, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95 - Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).
  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

    Auszug aus VGH Hessen, 25.05.2000 - 12 TG 574/00
    Das Verwaltungsgericht hat auf den Antrag der Antragstellerin zu Unrecht die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den ausländerbehördlichen Bescheid vom 13. Juli 1998 in der Form des Widerspruchsbescheids des Regierungspräsidiums Kassel vom 10. September 1998 angeordnet; denn dieser Bescheid erweist sich als offenbar rechtmäßig mit der Folge, dass das öffentliche Interesse an dem sofortigen Vollzug das private Interesse der Antragstellerin an einem vorläufigen weiteren Verbleib im Bundesgebiet auch unter Berücksichtigung der hier gegebenen persönlichen Verhältnisse überwiegt (vgl. dazu BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/93 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382; BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 -, Hess. VGH, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95 - Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).
  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer

    Auszug aus VGH Hessen, 25.05.2000 - 12 TG 574/00
    Das Verwaltungsgericht hat auf den Antrag der Antragstellerin zu Unrecht die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den ausländerbehördlichen Bescheid vom 13. Juli 1998 in der Form des Widerspruchsbescheids des Regierungspräsidiums Kassel vom 10. September 1998 angeordnet; denn dieser Bescheid erweist sich als offenbar rechtmäßig mit der Folge, dass das öffentliche Interesse an dem sofortigen Vollzug das private Interesse der Antragstellerin an einem vorläufigen weiteren Verbleib im Bundesgebiet auch unter Berücksichtigung der hier gegebenen persönlichen Verhältnisse überwiegt (vgl. dazu BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/93 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382; BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 -, Hess. VGH, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95 - Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).
  • BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 19.93

    Ausländerrecht: Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, Eheschutz

    Auszug aus VGH Hessen, 25.05.2000 - 12 TG 574/00
    Deshalb ist auch im Fall einer Ausweisung oder sonstigen erzwungenen Ausreise des Ausländers § 19 AuslG generell nicht anwendbar (Hailbronner, a.a.O., § 19 AuslG Rdnr. 2b; BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 19.93 -, BVerwGE 101, 236 = EZAR 023 Nr. 9 = DVBl. 1997, 168).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.1998 - 18 B 231/97

    Zugehörigkeit zum regulärem Arbeitsmarkt; Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaats;

    Auszug aus VGH Hessen, 25.05.2000 - 12 TG 574/00
    Die Voraussetzungen des Art. 7 ARB sind ebenfalls nicht erfüllt, da der Ehemann der Antragstellerin, zu dem sie nachgezogen war, mit seiner hier ausgeübten Tätigkeit als Vorbeter im Dienst des türkischen Staates nicht dem regulären Arbeitsmarkt in Deutschland zur Verfügung stand (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.1998 - 18 B 231/97 -, EZAR 029 Nr. 9 = InfAuslR 1999, 102).
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus VGH Hessen, 25.05.2000 - 12 TG 574/00
    Das Verwaltungsgericht hat auf den Antrag der Antragstellerin zu Unrecht die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den ausländerbehördlichen Bescheid vom 13. Juli 1998 in der Form des Widerspruchsbescheids des Regierungspräsidiums Kassel vom 10. September 1998 angeordnet; denn dieser Bescheid erweist sich als offenbar rechtmäßig mit der Folge, dass das öffentliche Interesse an dem sofortigen Vollzug das private Interesse der Antragstellerin an einem vorläufigen weiteren Verbleib im Bundesgebiet auch unter Berücksichtigung der hier gegebenen persönlichen Verhältnisse überwiegt (vgl. dazu BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/93 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382; BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 -, Hess. VGH, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95 - Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.1996 - 11 S 1171/96

    Zum eigenständigen Aufenthaltsrecht des Ehegatten im Falle einer fortbestehenden

    Auszug aus VGH Hessen, 25.05.2000 - 12 TG 574/00
    Es besteht auch keine Verpflichtung der Ausländerbehörde, das Aufenthaltsbegehren des Ehegatten, der seine aufenthaltsrechtliche Position verloren hat oder zu verlieren droht, nach §§ 7 Abs. 1, 13 Abs. 1, 15 AuslG unter entsprechender Berücksichtigung von § 19 AuslG aufenthaltsrechtlich zu würdigen; denn eine Regelungslücke, die unter entsprechender Anwendung des § 19 AuslG geschlossen werden müsste, ist insoweit nicht ersichtlich (Hailbronner, a.a.O., § 19 AuslG Rdnr. 2b; a.A. VGH Baden-Württemberg, 03.07.1996 - 11 S 1171/96 - 07.09.1994 - 11 S 2600/93 -, VBlBW 1995, 249).
  • VGH Hessen, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95

    Sofortvollzug einer Ausweisung eines Straftäters - Gefahrenprognose;

    Auszug aus VGH Hessen, 25.05.2000 - 12 TG 574/00
    Das Verwaltungsgericht hat auf den Antrag der Antragstellerin zu Unrecht die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den ausländerbehördlichen Bescheid vom 13. Juli 1998 in der Form des Widerspruchsbescheids des Regierungspräsidiums Kassel vom 10. September 1998 angeordnet; denn dieser Bescheid erweist sich als offenbar rechtmäßig mit der Folge, dass das öffentliche Interesse an dem sofortigen Vollzug das private Interesse der Antragstellerin an einem vorläufigen weiteren Verbleib im Bundesgebiet auch unter Berücksichtigung der hier gegebenen persönlichen Verhältnisse überwiegt (vgl. dazu BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/93 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382; BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 -, Hess. VGH, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95 - Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.09.1994 - 11 S 2600/93

    Erwerb eines eigenständigen Aufenthaltsrechts des Ehegatten nach AuslG 1990 § 19;

    Auszug aus VGH Hessen, 25.05.2000 - 12 TG 574/00
    Es besteht auch keine Verpflichtung der Ausländerbehörde, das Aufenthaltsbegehren des Ehegatten, der seine aufenthaltsrechtliche Position verloren hat oder zu verlieren droht, nach §§ 7 Abs. 1, 13 Abs. 1, 15 AuslG unter entsprechender Berücksichtigung von § 19 AuslG aufenthaltsrechtlich zu würdigen; denn eine Regelungslücke, die unter entsprechender Anwendung des § 19 AuslG geschlossen werden müsste, ist insoweit nicht ersichtlich (Hailbronner, a.a.O., § 19 AuslG Rdnr. 2b; a.A. VGH Baden-Württemberg, 03.07.1996 - 11 S 1171/96 - 07.09.1994 - 11 S 2600/93 -, VBlBW 1995, 249).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.01.2005 - 10 A 11017/04

    Ermessensausweisung eines supranationalen, aufenthaltsberechtigten türkischen

    Von hier nicht weiter interessierenden Einzelanforderungen abgesehen ist zudem vorausgesetzt, dass er über ein gesichertes Aufenthaltsrecht in dem betreffenden Mitgliedstaat verfügt (vgl. z.B. EuGH, Urteil vom 20. Mai 1990 - Rs. C-192/89 -, DVBl 1991, S. 529 f.) und dort auf einer der innerstaatlichen Arbeitsplatzvermittlung zur Verfügung stehenden Stelle im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses eine tatsächliche und echte wirtschaftliche Tätigkeit ausübt (vgl. z.B. HessVGH, Beschluss vom 25. Mai 2000 - 12 TG 574/00 -, InfAuslR 2000, S. 370 f.; EuGH, Urteil vom 26. November 1998 - Rs. C-1/97 -, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 19. September 2000 - 1 C 13.00 -, a.a.O.).
  • VG Stuttgart, 15.04.2009 - 5 K 4098/08

    Antrag auf Verlängerung seines Aufenthaltstitels und die Fiktionsbescheinigung

    Dies gilt insbesondere dann, wenn sich die häusliche Trennung aus nachvollziehbaren, insbesondere berufsbedingten Gründen ergeben hat (vgl. HessVGH, Beschl. v. 25.05.2000 - 12 TG 574/00 -, InfAuslR 2000, 370, zu einer berufsbedingten Rückkehr des Ausländers in seinen Heimatstaat; OVG Brandenburg, Beschl. v. 13.08.2001 - 4 B 261/01.Z -, Juris = AuAS 2001, 218 = EZAR 020 Nr. 16).
  • VG München, 19.10.2011 - M 25 K 10.582

    Ausweisung wegen versuchten gemeinschaftlichen Handeltreibens von

    Zwar könnten die Auslandsaufenthalte des Klägers von Ende 2003 bis Anfang 2008 durchaus Anlass geben, hieran zu zweifeln (HessVGH, Beschl. v. 25.5.2000 InfAuslR 2000, 370; Marx, GK-AufenthG II-§ 27 RdNr. 78).
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