Rechtsprechung
   VGH Hessen, 14.01.2002 - 12 TG 724/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3727
VGH Hessen, 14.01.2002 - 12 TG 724/01 (https://dejure.org/2002,3727)
VGH Hessen, Entscheidung vom 14.01.2002 - 12 TG 724/01 (https://dejure.org/2002,3727)
VGH Hessen, Entscheidung vom 14. Januar 2002 - 12 TG 724/01 (https://dejure.org/2002,3727)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,3727) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 17 Abs 1 AuslG, § 19 Abs 1 AuslG, § 69 Abs 2 AuslG, § 69 Abs 3 AuslG, § 13 GKG
    Erlaubnisfiktion trotz verspäteten Aufenthaltsgenehmigungsantrags; eheliche Lebensgemeinschaft; Streitwert

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überwiegen des Interesses der Antragstellerin an einem vorläufigen weiteren Verbleib im Bundesgebiet gegenüber dem öffentlichen Interesse an einer sofortigen Ausreise der Antragstellerin; Fiktives Aufenthaltsrecht, wenn der Ausländer mit einem mit Zustimmung der ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 17 Abs. 1; AuslG § 19 Abs. 1; AuslG § 69 Abs. 3; AuslG § 68 Abs. 2; VwGO § 80 Abs. 5
    D (A), Ausländer, Aufenthaltserlaubnis, Verlängerungsantrag, Fiktionswirkung, Einreise, Visum, Zustimmungsvisum, Eheliche Lebensgemeinschaft, Eigenständiges Aufenthaltsrecht, Scheinehe, Vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Suspensiveffekt, Streitwert

  • Judicialis

    AuslG § 17 Abs. 1; ; AuslG § 19 Abs. 1; ; AuslG § 69 Abs. 2; ; AuslG § 69 Abs. 3; ; GKG § 13; ; GKG § 20 Abs. 3; ; GKG § 73

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländer- und Auslieferungsrecht - eigenständiges Aufenthaltsrecht, eheliche Lebensgemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 52, 183 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (17)

  • VGH Hessen, 21.03.2000 - 12 TG 2545/99

    Behördliche Untersuchung zum Vorliegen einer Scheinehe

    Auszug aus VGH Hessen, 14.01.2002 - 12 TG 724/01
    Sobald eine Ehe geschlossen ist, ist sie auch von der Ausländerbehörde zu beachten, es sei denn, sie wird aufgehoben oder geschieden (Hess. VGH, 21.03.2000 - 12 TG 2545/99 -, EZAR 023 Nr. 20 = NVwZ-RR 2000, 63).

    Das Recht des verheirateten Ausländers auf Zuzug und auf Aufenthalt im Inland aus familiären Gründen setzt über das Bestehen der Ehe hinaus auch die Verwirklichung des Willens der Ehepartner voraus, im Inland eine Art. 6 GG entsprechende eheliche Lebensgemeinschaft zu führen (§ 17 Abs. 1 AuslG; vgl. Hess. VGH, 21.03.2000, a.a.O.).

    Ein vorübergehendes Getrenntleben der Eheleute ist unschädlich, wenn es nicht auf dem gemeinsamen Entschluss der Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft, sondern auf beruflichen, gesundheitlichen oder ähnlichen sachlichen Gründen beruht, die das Fortbestehen der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht in Zweifel ziehen (dazu Hess. VGH, 21.03.2000, a.a.O.).

  • BVerwG, 03.06.1997 - 1 C 7.96

    Ausländerrecht - Voraussetzungen für einen gesetzlichen Anspruch auf

    Auszug aus VGH Hessen, 14.01.2002 - 12 TG 724/01
    Soweit das Bundesverwaltungsgericht demgegenüber annimmt, die Fiktion des erlaubten Aufenthalts nach § 69 Abs. 3 Satz 1 AuslG trete bei einem Aufenthalt aufgrund einer nach der Einreise erteilten befristeten Aufenthaltsgenehmigung nur dann gemäß § 69 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AuslG ein, wenn der Verlängerungsantrag vor Fristablauf und nach einem mehr als sechsmonatigen rechtmäßigen Aufenthalt gestellt sei, und dies gelte auch für die Einreise mit einem mit Zustimmung der Ausländerbehörde erteilten Visum (BVerwG, 03.06.1997 - 1 C 7.96 -, EZAR 017 Nr. 12 = NVwZ 1998, 185 = InfAuslR 1997, 391), kann dem nicht gefolgt werden.

    Bei der Bescheinigung über die Duldungs- und Erlaubnisfiktion nach § 69 Abs. 2 und 3 AuslG handelt es sich lediglich um eine deklaratorische Feststellung; eine irrtümliche Bescheinigung vermag also eine Fiktion nicht zu begründen (dazu BVerwG, 03.06.1997, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 06.03.2001 - 11 MA 690/01

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsrecht; Ausländer; Bestandszeit; Dauer; Ehe;

    Auszug aus VGH Hessen, 14.01.2002 - 12 TG 724/01
    2001, 1 = InfAuslR 2000, 497 = DVBl. 2001, 229 = StAZ 2001, 178 = FamRZ 2001, 912; Hess. VGH, 16.01.2001 - 10 TZ 4028/00 - so auch OVG Niedersachsen, 06.03.2001 - 11 MA 690/01 -, NVwZ-Beil.

    2001, 85 = InfAuslR 2001, 281; VG Gera, 27.08.2001 - 1 K 1632/99 - VG Karlsruhe, 15.02.2001 - 6 K 861/00 - Renner, Ausländerrecht, Nachtrag zur 7. Auflage, 2000, § 19 AuslG Rdnr. 45; a.A., VGH Baden-Württemberg, 27.11.2001 - 11 S 541/01 -, demn.

  • VGH Hessen, 01.09.2000 - 12 UZ 2783/00

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten - Neuregelung - zeitlicher

    Auszug aus VGH Hessen, 14.01.2002 - 12 TG 724/01
    Hierzu sei, ohne dass es für die Entscheidung über die Beschwerde hierauf ankommt, darauf hingewiesen, dass der beschließende Senat an seiner in ständiger Rechtsprechung vertretenen Auffassung festhält, die Neufassung des § 19 Abs. 1 AuslG sei auf diejenigen Fälle nicht anwendbar, in denen die eheliche Lebensgemeinschaft vor dem Inkrafttreten der Neufassung am 1. Mai 2000 aufgehoben war (Hess. VGH, 01.09.2000 - 12 UZ 2783/00 -, NVwZ-Beil.

    2001, 1 = InfAuslR 2000, 497 = DVBl. 2001, 229 = StAZ 2001, 178 = FamRZ 2001, 912; Hess. VGH, 16.01.2001 - 10 TZ 4028/00 - so auch OVG Niedersachsen, 06.03.2001 - 11 MA 690/01 -, NVwZ-Beil.

  • VGH Baden-Württemberg, 31.08.1992 - 13 S 1638/92

    Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht - Wirkung eines Antrages auf

    Auszug aus VGH Hessen, 14.01.2002 - 12 TG 724/01
    Die Gegenmeinung (VGH Baden-Württemberg, 31.08.1992 - 13 S 1638/92 -, EZAR 040 Nr. 2 = NVwZ 1993, 101) beruht auf einer unzutreffenden Bewertung des Verhältnisses der Vorschriften der §§ 42 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 69 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 AuslG zu einander (so zutreffend GK-AuslR, a.a.O., Rdnr. 40).

    Die davon abweichenden Überlegungen des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (31.08.1992, a.a.O.) vermögen den beschließenden Senat nicht zu überzeugen (so auch GK-AuslR, § 69 AuslG Rdnr. 40).

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus VGH Hessen, 14.01.2002 - 12 TG 724/01
    Es wäre jedoch mit Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG schwerlich vereinbar, wenn die Verwaltung es unternähme, sich diese Kenntnis von Amts wegen zu verschaffen, und wenn den Betroffenen vorbehaltlos die Last auferlegt würde darzutun, dass es sich bei ihrer Ehe nicht um eine "Scheinehe" handele (BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83 u.a. -, BVerfGE 76, 1 = EZAR 105 Nr. 20).
  • VGH Hessen, 27.08.1996 - 12 TG 3190/96

    Besonderer Ausweisungsschutz nach AuslG 1990 § 48 Abs 1 Nr 4 - zum Vorliegen

    Auszug aus VGH Hessen, 14.01.2002 - 12 TG 724/01
    Es muss ein gemeinsamer Lebensmittelpunkt bestehen, der ein eheliches Zusammenleben erst ermöglicht (Hess. VGH, 27.08.1996 - 12 TG 3190/96 -, EZAR 035 Nr. 15 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 16.01.2001 - 10 TZ 4028/00

    Neufassung des AuslG 1990 § 19 Abs 1 gilt nicht rückwirkend

    Auszug aus VGH Hessen, 14.01.2002 - 12 TG 724/01
    2001, 1 = InfAuslR 2000, 497 = DVBl. 2001, 229 = StAZ 2001, 178 = FamRZ 2001, 912; Hess. VGH, 16.01.2001 - 10 TZ 4028/00 - so auch OVG Niedersachsen, 06.03.2001 - 11 MA 690/01 -, NVwZ-Beil.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2001 - 18 B 1908/00

    Voraussetzungen zur Beschränkung einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung;

    Auszug aus VGH Hessen, 14.01.2002 - 12 TG 724/01
    EZAR 023 Nr. 24; OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2001 - 18 B 1908/00 -, EZAR 023 Nr. 23 = NVwZ-Beil.
  • VGH Hessen, 08.04.1992 - 12 TH 611/92

    Aufenthaltserlaubnis: Ermessen bei Berücksichtigung von Unterbrechungen des

    Auszug aus VGH Hessen, 14.01.2002 - 12 TG 724/01
    Da der Aufenthalt der Antragstellerin seit der Antragstellung als erlaubt galt, ist in diesem Zusammenhang ohne Bedeutung, ob die Ausländerbehörde von dem ihr nach § 97 AuslG eingeräumten Ermessen Gebrauch gemacht hat, Unterbrechungen der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts bis zu einem Jahr außer Betracht zu lassen (vgl. dazu allgemein Hess. VGH, 08.04.1992 - 12 TH 611/92 -, EZAR 622 Nr. 16).
  • VGH Hessen, 10.03.1993 - 12 TH 2740/92

    Beginn der Erlaubnisfiktion in den Fällen des AuslG 1990 § 69 Abs 3 S 2 iVm Abs 1

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.03.1999 - 1 M 4/99

    Sofortvollzug; Kostenbeiträge; Beitreibungsverfahren; Kinder- und Jugendhilfe

  • BVerwG, 01.02.2000 - 1 C 14.99

    Aufenthaltsbefugnis; Ausreisepflicht; Fiktionswirkung; im Bundesgebiet geborenes

  • BVerwG, 13.07.1999 - 1 C 14.98

    Rechtmäßigkeit von Beiträgen zur betrieblichen Altersvorsorge - Beiträge der

  • VG Karlsruhe, 15.02.2001 - 6 K 861/00

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten - Ehebestandszeit

  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2001 - 11 S 541/01

    Anwendung der Neuregelung zur Mindestehebestandszeit auf Altfälle

  • VG Gera, 27.08.2001 - 1 K 1632/99

    Rechtmäßigkeit eines ausländerrechtlichen Bescheides; Nachträgliche Befristung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2009 - 2 B 11.08

    Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug; Beweislast für den Willen zur

    Je mehr sich die individuelle Gestaltung einer ehelichen Lebensgemeinschaft nach dem äußeren Erscheinungsbild vom Regelfall entfernt, umso mehr bedarf es im Zweifelsfall zusätzlicher tatsächlicher Darlegungen, um die Annahme zu rechtfertigen, dass die Beziehung der Ehegatten den inhaltlichen Kriterien entspricht, wie sie für den Herstellungswillen typisch sind (HessVGH, Beschluss vom 14. Januar 2002 - 12 TG 724/01 -, InfAuslR 2002, 426).
  • VGH Hessen, 09.08.2004 - 9 TG 1179/04

    Ausländerrecht: Glaubhaftmachung des Bestehens einer ehelichen Lebensgemeinschaft

    Eine Beantwortung der Frage nach dem Vorliegen einer ehelichen Lebensgemeinschaft hat von folgenden, die neuere Rechtsprechung zu diesem Problemkreis tragenden Grundsätzen auszugehen (vgl. hierzu etwa die Senatsbeschlüsse vom 21. März 2003 - 9 TG 2001/02 - und vom 16. Januar 2004 - 9 TG 3438/03 - Hess. VGH, Beschluss vom 14. Januar 2002 - 12 TG 724/01 -, InfAuslR 2002, 426 = EZAR 023 Nr. 25; BVerfG, 2. Senat 1. Kammer, Beschluss vom 5. Mai 2003 - 2 BvR 2042/02 -, a.a.O.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22. Juni 2000 - 3 M 35/00 -, NVwZ-RR 2001, 192 = InfAuslR 2001, 128 = EZAR 023 Nr. 21 = AuAS 2001, 52; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18. November 2000 - 4 M 80/00 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 1. August 2002 - 18 B 1063/00 -, ZAR 2003, 23 = AuAS 023 Nr. 27): .
  • VGH Hessen, 10.03.2003 - 12 UE 2568/02

    Ehegattenaufenthalt; Anwendbarkeit von AuslG 1990 § 19

    Infolge dessen ist die am 1. Juni 2000 in Kraft getretene Neufassung des § 19 Abs. 1 Satz 1 AuslG (siehe unter a) nur auf Fälle anwendbar, in denen die eheliche Lebensgemeinschaft erst zu diesem Zeitpunkt oder später aufgehoben worden ist (z. B. Hess. VGH, 14.01.2002 - 12 TG 724/01 -, EZAR 023 Nr. 25 = InfAuslR 2002, 426; Hess. VGH, NVwZ-Beil. 2001, 1 = InfAuslR 2000, 497; Hess. VGH, 16.01.2001 = 10 TZ 4028/00 - OVG Lüneburg, NVwZ-Beil. 2001, 85 = InfAuslR 2001, 281; Renner, Ausländerrecht, Nachtrag zur 7. Auflage, 2000, § 19 AuslG Rdnr. 45).
  • VGH Hessen, 04.03.2002 - 12 UE 201/02

    Rücknahme der Aufenthaltserlaubnis für deutschverheirateten Ausländer

    Hinsichtlich eines eigenständigen Aufenthaltsrechts des Klägers als des ehemaligen Ehegatten einer Deutschen sei darauf hingewiesen, dass auf die damaligen Lebensverhältnisse des im Juni 1995 geschiedenen und schon zuvor getrennt von seiner damaligen Ehefrau lebenden Klägers die damals geltende Fassung von § 19 AuslG anzuwenden ist und die nachfolgenden Gesetzesänderungen (Ges. vom 29.10.1997 und vom 25.05.2000, BGBl. 1997 I 2584 und 2000 I 742) nicht zu berücksichtigen sind (vgl. Hess. VGH, 14.01.2002 - 12 TG 724/01 -, EZAR 023 Nr. 25 mwN, auch der insoweit abweichenden Judikatur; zustimmend auch VGH Baden-Württemberg, 21.11.2001, a.a.O.).
  • VGH Hessen, 30.11.2002 - 7 UZ 4082/00

    Einrichtung einer Bootssteganlage - öffentliche Belange - bereichsspezifische

    Die Streitwertfestsetzung beruht auf §§ 13 Abs. 1 Satz 1 a. F., 14 Abs. 1 und 3, 73 Abs. 1 Satz 1 GKG (vgl. Hess. VGH, B. v. 14.01.2002 - 12 TG 724/01 -).
  • VG Berlin, 21.08.2012 - 14 K 364.11

    Erteilung eines Visums zum Ehegattennachzug; Vorliegen einer Scheinehe (hier:

    Je mehr sich die individuelle Gestaltung einer ehelichen Lebensgemeinschaft nach dem äußeren Erscheinungsbild vom Regelfall entfernt, umso mehr bedarf es im Zweifelsfall zusätzlicher tatsächlicher Darlegungen, um die Annahme zu rechtfertigen, dass die Beziehung der Ehegatten den inhaltlichen Kriterien entspricht, wie sie für den Herstellungswillen typisch sind (HessVGH, Beschluss vom 14. Januar 2002 - 12 TG 724/01 -, InfAuslR 2002, 426, OVG Berlin-Brandenburg, a. a. O. Rdnr. 23).
  • VG Berlin, 30.03.2012 - 14 K 337.11

    Visum zum Ehegattennachzug; Vorliegen einer Scheinehe (hier: verneint)

    Je mehr sich die individuelle Gestaltung einer ehelichen Lebensgemeinschaft nach dem äußeren Erscheinungsbild vom Regelfall entfernt, umso mehr bedarf es im Zweifelsfall zusätzlicher tatsächlicher Darlegungen, um die Annahme zu rechtfertigen, dass die Beziehung der Ehegatten den inhaltlichen Kriterien entspricht, wie sie für den Herstellungswillen typisch sind (HessVGH, Beschluss vom 14. Januar 2002 - 12 TG 724/01 -, InfAuslR 2002, 426, OVG Berlin-Brandenburg, a. a. O. Rdnr. 23).
  • VG Berlin, 22.01.2014 - 3 K 334.13

    Erteilung eines Visums zur Familienzusammenführung

    Je mehr sich die individuelle Gestaltung einer ehelichen Lebensgemeinschaft nach dem äußeren Erscheinungsbild vom Regelfall entfernt, umso mehr bedarf es im Zweifelsfall zusätzlicher Darlegungen, um die Annahme zu rechtfertigen, dass die Beziehung der Ehegatten den inhaltlichen Kriterien entspricht, wie sie für den Herstellungswillen typisch sind (Hessischer VGH, Beschluss vom 14. Januar 2002, 12 TG 724/01, InfAuslR 2002, 426).
  • VG Gießen, 23.04.2003 - 7 G 68/03

    Erlaubnisfiktion nach Einreise mit Visum

    Ob der Aufenthalt eines mit Zustimmung der Ausländerbehörde eingereisten Ausländers gem. § 69 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 AuslG auch dann während des Verfahrens bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als erlaubt gilt, wenn der Genehmigungsantrag nach Ablauf der Geltungsdauer einer zuvor verlängerten Aufenthaltsgenehmigung gestellt worden ist, wird in Rechtsprechung und Literatur kontrovers diskutiert (dagegen: BVerwG, U. v. 03.06.1997 - 1 C 7.96 -, EZAR 017 Nr. 12; VGH Baden-Württemberg, B. v. 31.08.1992 - 13 S 1638/92 -, EZAR 040 Nr. 2; Hailbronner, AuslR, 10. Ergänzungslieferung Oktober 1996, § 69 Randnr. 45; dafür: Hess. VGH, B. v. 14.01.2002 - 12 TG 724/01 -, EZAR 023 Nr. 25; Fränkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländergesetz, 1991, S. 22; GK-AuslR, § 69 AuslG Randnr. 40).
  • VG Düsseldorf, 04.05.2015 - 7 K 7063/14

    Verlängerung der für den Nachzug zur deutschen Ehefrau erteilten

    vgl. Beschluss des Hess. VGH vom 14. Januar 2002 - 12 TG 724/01 -, InfAuslR 2002, 426 (430) und juris.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht