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   VGH Hessen, 08.06.1990 - 12 TH 2430/89   

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VGH Hessen, 08.06.1990 - 12 TH 2430/89 (https://dejure.org/1990,3213)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08.06.1990 - 12 TH 2430/89 (https://dejure.org/1990,3213)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08. Juni 1990 - 12 TH 2430/89 (https://dejure.org/1990,3213)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 62 Abs 1 Nr 1 VwGO, § 80 Abs 5 S 1 VwGO, § 80 Abs 5 S 3 VwGO, § 13 Abs 1 GKG, § 20 Abs 3 GKG
    Familiennachzug - Änderung der Erlaßlage - Aufhebung der Vollziehung/Streitwert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (24)

  • VGH Hessen, 14.03.1989 - 12 TH 741/89

    Abschiebungsandrohung; freiwillige Ausreise; Antragswiederholung;

    Auszug aus VGH Hessen, 08.06.1990 - 12 TH 2430/89
    Regelmäßig erledigt sich eine Abschiebungsandrohung nämlich, wenn der Ausländer abgeschoben wird oder wenn er freiwillig ausreist, um seiner Abschiebung zuvorzukommen (Hess. VGH, 14.03.1989 - 12 TH 741/89 -,"EZAR 105 Nr. 23 = NVwZ-RR 1989, 432, m.w.N.).

    Nur dann, wenn die Ausländerbehörde für den Fall einer Rückkehr des Ausländers die bisherige Abschiebungsandrohung als taugliche Grundlage für eine (erneute) Abschiebung anzusehen beabsichtigt, kann ausnahmsweise ein Bedürfnis des Ausländers an vorläufigem Rechtsschutz auch insoweit nicht verneint werden (Hess. VGH, 14.03.1-989 - 12 TH 741/89 -, a.a.O.).

    Der Senat teilt ebenso wie das Verwaltungsgericht nicht die vom Antragsteller gegen die vorgenannte Bestimmung erhobenen und im wesentlichen mit Rechtsstaatlichkeitserwägungen begründeten verfassungsrechtlichen Bedenken, denn insbesondere dem Vertrauensschutz- und dem Verhältnismäßigkeitsprinzip sowie den Schutzgeboten des Art. 6 GG kann und muß im Einzelfall nach den jeweils vorliegenden wesentlichen Besonderheiten entweder mit Hilfe der Härteklausel (Abschn. V des Erlasses vom 15. September 1987) oder außerhalb der ohnehin nur für typische Fallkonstellationen geltenden Erlaßregelung Rechnung getragen werden (BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 4.83 -, BVerwGE 70, 127 = EZAR 105 Nr. 15, u. 04.10.1988 - 1 A 93.88 -, EZAR 105 Nr. 22 = InfAuslR 1988, 315; Hess. VGH, 14.03.1989 - 12 TH 741/89 -, EZAR 105 Nr. 23 = NVwZ-RR 1989, 432, u. 20.07.1989 - 12 TH 3562/87 -, EZAR 105 Nr. 26).

  • VGH Hessen, 21.12.1989 - 12 TH 2820/88

    Aufenthaltserlaubnis: vorläufiger Rechtsschutz; maßgeblicher Zeitpunkt;

    Auszug aus VGH Hessen, 08.06.1990 - 12 TH 2430/89
    Vielmehr führt nur das endgültige freiwillige Verlassen des Bundesgebiets durch einen Ausländer regelmäßig zum Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses für ein von ihm betriebenes aufenthaltsrechtliches Eilverfahren, weil dann davon auszugehen ist, daß er an seinem diesbezüglichen Rechtsschutzbegehren nicht länger festhält (vgl. § 9 Abs. 1 Nr. 3 AuslG, BVerwG, 18.12.1984 - 1 C 19.81 -, EZAR 223 Nr. 10 NVwZ 1985, 428, u. Hess. VGH, 21.04.1989 - 12 TH 4117/88 u. 12 TH 951/89 -, 30.05.198912 TH 1658/89 -"NJW 1989, 140, 21.12.1989 - 12 TH 2820/88 -, EZAR 622 Nr. 7, u. 23.04.1990 - 12 TH 83/90 -).

    Für die gesamte rechtliche Beurteilung sind, da ein Widerspruchsbescheid noch nicht ergangen ist, die derzeitigen tatsächlichen Verhältnisse maßgebend (Hess. VGH, 21.12.1989 - 12 TH 2820/88 -, EZAR 622 Nr. 7 m.w.N.).

  • BVerwG, 09.02.1983 - 1 B 17.83

    Anforderungen an den Nachzug eines minderjährigen Ausländers mit einer im

    Auszug aus VGH Hessen, 08.06.1990 - 12 TH 2430/89
    Immerhin stellt sich die tatsächliche Situation insofern verändert dar, als aufgrund der zwischenzeitlichen Volljährigkeit dem Schutzgebot des Art. 6 GG für das Verhältnis des Antragstellers zu seinen Eltern nur noch geringes Gewicht zukommt (vgl. für die rechtliche Situation vor Eintritt der Volljährigkeit in Fällen der vorliegenden Art BVerwG, 09.02.1983 - 1 B 17.83 -, EZAR 105 Nr. 8 = NJW 1983, 1278) und sich ferner nicht mehr die Frage stellt, welche Bedeutung dem Umstand beizumessen war, daß durch den Nachzug des Antragstellers Erziehungsschwierigkeiten seiner Mutter im Zusammenhang mit seinem auswärtigen Schulbesuch entgegengewirkt werden sollte.
  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

    Auszug aus VGH Hessen, 08.06.1990 - 12 TH 2430/89
    Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs hält der Senat nicht zuletzt deshalb für geboten, weil im Hinblick auf die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nur überwiegende öffentliche Interessen rechtfertigen könnten, den Rechtsschutzanspruch des Antragstellers weiterhin einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten (vgl. BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1); diese öffentlichen Interessen sind auch deshalb als nicht sonderlich schwerwiegend zu bewerten, weil die hier lebenden Väter des Antragstellers und seiner Ehefrau ausweislich der vorliegenden Behördenakten in Arbeitsverhältnissen stehen und deshalb angenommen werden kann, daß sie wie bisher die Unterhaltskosten des Antragstellers und seiner Ehefrau bis zum Abschluß von deren Berufsausbildungen tragen werden.
  • VGH Hessen, 14.11.1988 - 13 TH 1094/87

    Abschiebung in den Iran bei beharrlicher Nichtbeachtung der islamischen

    Auszug aus VGH Hessen, 08.06.1990 - 12 TH 2430/89
    Ob dann, wenn der Ausländer in Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO nur hinsichtlich der Abschiebungsandrohung - also umgekehrt wie hier - Erfolg hat, etwas anderes gilt (so der 13. Senat des Hess. VGH - 13 TH 1094/87 -, InfAuslR 1989, 17, der in einem solchen Fall eine hälftige Kostenteilung angenommen hat), kann offenbleiben, weil hier eine derartige Konstellation nicht gegeben ist.
  • BVerwG, 21.10.1983 - 1 B 116.83

    Klageänderung - Sachdienlichkeit - Ausländer - Aufenthaltserlaubnis -

    Auszug aus VGH Hessen, 08.06.1990 - 12 TH 2430/89
    Denn der Antragsteller hat diesen Aufenthaltszweck in den vorliegenden Rechtsstreit eingeführt, und der Antragsgegner hat sich hierzu rügelos eingelassen und damit in die betreffende Änderung analog § 91 Abs. 1 und 2 VwGO eingewilligt (vgl. dazu BVerwG, 21.10.1983 - 1 B 116.83 -, InfAuslR 1984, 5, u. Hess. VGH, 15.01.1990 - 12 TH 4435/88 - u. 16.05.1990 - 12 TH 3022/89 -).
  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus VGH Hessen, 08.06.1990 - 12 TH 2430/89
    Nach der Stellung des Aufenthaltserlaubnisantrags vom 21. Oktober 1987 galt der Aufenthalt des Antragstellers gemäß § 21 Abs. 3 AuslG bis zur Zustellung der Verfügung der Ausländerbehörde am 16. September 1988 vorläufig als erlaubt, und danach war (bzw. wäre) dem Antragsteller Gelegenheit zur Stellung eines Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO und - nach dessen Ablehnung - auch zur Einlegung der Beschwerde zu geben (gewesen), und - gemäß den jeweiligen Ersuchen der Berichterstatter beider Instanzen vom 2. Februar und 1. September 1989 und der allgemein üblichen Handhabung in der Praxis der Ausländerbehörden - hätte im Hinblick auf die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur die erstinstanzliche Entscheidung abgewartet werden müssen, sondern auch die Beschwerdeentscheidung abgewartet werden sollen (vgl. Kanein/Renner, Ausländerrecht, 4. Aufl., 1988, § 13 AuslG, Rdnr. 13, unter Hinweis auf BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69 u. 14/72 -, BVerfGE 35, 263 ).
  • BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 11.82

    Daueraufenthalt eines volljährigen Ausländers bei seinen deutschen Adoptiveltern

    Auszug aus VGH Hessen, 08.06.1990 - 12 TH 2430/89
    Der beschließende Senat mißt nämlich im Anschluß an den früher für Ausländersachen allein zuständigen 7. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (z.B. 12.11.1986 - 7 UE 1075/85 -) und an das Bundesverwaltungsgericht (z.B. 10.07.1984 - 1 C 11.82 -) einer mit einer Aufenthaltserlaubnisversagung und/oder Ausweisung verbundenen Abschiebungsandrohung weder in kosten- noch streitwertrechtlicher Hinsicht eine selbständige Bedeutung zu (Nachweise siehe oben am Ende des zweiten Abs. der Gründe).
  • BVerwG, 29.07.1985 - 1 C 24.84

    Anspruch eines Ausländers auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis -

    Auszug aus VGH Hessen, 08.06.1990 - 12 TH 2430/89
    Auf derartige Personen werden die Erlaßregelungen freilich ohne weiteres entsprechend angewandt werden können, soweit die Ausländer sich illegal hier aufhalten; dagegen kommt allenfalls eine vorsichtige, den Besonderheiten des Einzelfalls Rechnung tragende Analogie (bejahend etwa BVerwG, 29.07.1985 - 1 C 24.84 -, EZAR 105 Nr. 19 ; u. Bay. VGH, 19.12.1983 - 10 CS 83 A.2284 -, EZAR 105 Nr. 13 ) in Betracht, soweit es um Personen geht, die schon zu einem früheren Zeitpunkt legal eingereist sind und sich seither befugt hier aufhalten oder - wären sie nicht zur Unzeit abgeschoben worden - jedenfalls befugt hier aufhalten würden.
  • BVerwG, 04.07.1986 - 8 C 84.85

    Kriegsdienstverweigerung - Termin der Antragstellung - Dienstzeit

    Auszug aus VGH Hessen, 08.06.1990 - 12 TH 2430/89
    Denn selbst wenn man davon ausgeht, daß nur zulässigerweise bis zum 15. September 1987 gestellte Anträge die für den Ausländer günstigere Rechtsfolge auslösen (so BVerwG, 04.07.1989 - 8 C 84/85 -, NVwZ 1986, 1021, für den ähnlichen Fall eines kürzeren Zivildienstes bei Antragstellung vor einem bestimmten Stichtag), und wenn man außerdem annimmt, der Antragsteller habe - gleichsam um für die Entscheidungsreife unmittelbar bei Vollendung des 16. Lebensjahres vorzusorgen (vgl. BVerwG, 04.07.1987 - 8 C 84/85 -, a.a.O.) - jedenfalls knapp zwei Monate zuvor schon einen Aufenthaltserlaubnisantrag stellen dürfen und die übrigen damals gegebenen Zulässigkeitsmängel - nämliche fehlende Schriftform (vgl. § 21 Abs. 2 Satz 1 AuslG u. Hess. VGH, 14.06.1988 - 12 TP 2278/88 -) und mangelnde Handlungsfähigkeit - seien durch spätere Nachholung rückwirkend geheilt worden, so bleibt es doch dabei, daß die Antragstellung erst mit dem Eingang bei der zuständigen Ausländerbehörde (vgl. BVerwG, 03.06.1988 - 8 C 79/86 -, NVwZ 1988, 1128) und damit hier erst am 27. Oktober 1987 erfolgt ist.
  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 156.83

    Asylrecht - Asylverfahren - Handlungsunfähigkeit - Asylsuchender -

  • BVerwG, 11.11.1982 - 1 C 15.79
  • VGH Hessen, 22.09.1988 - 12 TH 836/88

    Befristete Aufenthaltserlaubnis und vorläufiger Rechtsschutz; Umgehung der

  • BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 4.83

    Ausländer - Nachzug - Ehegatten - Aufenthaltserlaubnis - Wartefrist -

  • VGH Hessen, 17.08.1989 - 12 TH 2791/88

    Fehlerhaftigkeit einer Abschiebungsandrohung wegen mangelnder Begründung der

  • BVerwG, 16.08.1983 - 1 CB 162.80

    Ausländer - Ausländerbehördliches Verfahren - Volljährigkeit - Prozessvollmacht -

  • VGH Hessen, 28.11.1989 - 12 TH 2263/89

    Aufenthaltserlaubnis nach Inanspruchnahme von Rückkehrhilfe;

  • VGH Hessen, 20.07.1989 - 12 TH 3562/87

    Aufenthaltsrecht: Familiennachzug eines Minderjährigen zu den Großeltern

  • BVerwG, 04.09.1986 - 1 C 19.86

    Verweigerung der Aufenthaltserlaubnis - Einreise ohne Visum - Sichtvermerk -

  • VGH Hessen, 08.12.1988 - 12 TH 2512/87

    Aufenthaltserlaubnis eines zur Familienzusammenführung illegal Eingereisten -

  • VGH Hessen, 14.06.1988 - 12 TP 2278/88

    Formloser Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

  • BVerwG, 04.10.1988 - 1 A 93.88

    Ausländer - Ehegattennachzug - Aufenthaltsdauer - Aufenthaltserlaubnis -

  • BVerwG, 19.01.1983 - 1 B 11.83

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Ausstellung eines Fremdenpasses -

  • BVerwG, 18.12.1984 - 1 C 19.81

    Voraussetzung - Annahme - Asylrechtsmißbrauch - Ausweisungsgrund

  • VGH Hessen, 19.11.2003 - 12 TG 2668/03

    Rechtsschutzbedürfnis für Anfechtungsklage bzw. vorläufigen Rechtsschutz nach

    Für die Bestimmung des näheren Inhalts der im Tenor angeordneten Aufhebung der Vollziehung ist zunächst zu berücksichtigen, dass auch insoweit nur eine vorläufige Regelung in Betracht kommt und die Hauptsache dadurch nicht vorweggenommen werden darf (vgl. zu einer derartigen Konstellation nach vollzogener Abschiebung Hess. VGH, 08.06.1990 - 12 TH 2430/89).

    Ferner hat die Antragsgegnerin einen eventuell im Pass des Antragstellers angebrachten Vermerk "abgeschoben" vorläufig ungültig zu stempeln (siehe Hess. VGH, 08.06.1990, a.a.O.; ferner Hess. VGH, 09.05.1986 - 7 TH 107/83).

  • VGH Hessen, 01.07.1991 - 12 UE 2625/90

    Erfolgreiche Asylverpflichtungsklage einer türkischen Staatsangehörigen

    Denn in dem Termin zur Beweisaufnahme am 12. März 1991 hat die jedenfalls zwischenzeitlich nach § 6 AsylVfG handlungsfähige Klägerin zu 2) ihrem Bevollmächtigten ausdrücklich zu Protokoll Prozeßvollmacht erteilt und dadurch sämtliche von diesem bis dahin vorgenommenen Verfahrenshandlungen rückwirkend genehmigt (vgl. Hess. VGH, 21.11.1989- 12 TH 2401/89 -, 28.12.1989 - 12 TH 4942/88 -, 31.05.1990 - 12 TH 1459/89 -, 08.06.1990 - 12 TH 2430/89 - u. 07.12.1990 - 12 TH 1868/90 -).

    Auch mit dieser Verfahrensweise eventuell verbundene Verfahrensfehler sind nämlich jedenfalls in Anbetracht der Vollmachtserteilung durch die zwischenzeitlich volljährige Klägerin zu 2) als geheilt anzusehen, zumal sich die Klägerin zu 2) auf dahingehende Mängel zu keiner Zeit berufen hat (BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 156.83 -, EZAR 600 Nr. 6 = NJW 1985, 576; Hess. VGH, 21.11.1989 - 12 TH 2401/89 -, 31.05.1990 - 12 TH 1459/89 -, 08.06.1990 -12 TH 2430/89 - u. 07.12.1990 - 12 TH 1868/90 -).

  • VGH Hessen, 20.01.2004 - 12 TG 3204/03

    Ausländer; Ausweisung; vorläufiger Rechtsschutz; Rechtsschutzbedürfnis;

    Die aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung nach § 80 Abs. 5 Satz 3 VwGO notwendigen Maßnahmen richten sich nach den besonderen Voraussetzungen für eine Wiedereinreise zum vorläufigen weiteren Aufenthalt nach Ausweisung und Abschiebung (dazu Hess. VGH, 9.5.1986 - 7 TH 107/83, 8.6.1990 - 12 TH 2430/89 und 19.11.2003 - 12 TG 2668/03).
  • VGH Hessen, 14.02.1991 - 12 TH 1568/90

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Versagung einer Aufenthaltsgenehmigung nach

    Auch diese Mängel sind aber durch die inzwischen eingetretene Handlungs- und Prozeßfähigkeit des Antragstellers als geheilt anzusehen, zumal er sich auf die betreffenden Verfahrensfehler zu keiner Zeit berufen hat (vgl. BVerwG, 31.09.1984 - 9 C 156.83 -, EZAR 600 Nr. 6 = NJW 1985, 576, sowie Hess. VGH, 21.11.1989 - 12 TH 2401/89 - u. 08.06.1990 - 12 TH 2430/89 -).
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