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| VGH Hessen, 08.12.1988 - 12 TH 2512/87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 6 Abs 1 GG, § 2 Abs 1 S 2 AuslG, § 5 Abs 2 AuslG, § 5 Abs 5 AuslG, § 5 Abs 1 Nr 1 AuslGDV
Aufenthaltserlaubnis eines zur Familienzusammenführung illegal Eingereisten - Interessenabwägung - Kostentragung bei Erledigung einer mit der Aufenthaltserlaubnisversagung verbundenen Abschiebungsandrohung
Zeitschriftenfundstellen
- ESVGH 40, 78 (Ls.)
- NVwZ-RR 1989, 581 (Ls.)
- FamRZ 1989, 739 (Ls.)
Wird zitiert von ... (11)
- VGH Hessen, 14.03.1989 - 12 TH 741/89
Abschiebungsandrohung; freiwillige Ausreise; Antragswiederholung; …
Indessen kommt eine Ausnahme von diesen Grundsätzen dann in Betracht, wenn die auch bei Anwendung der Negativschranke des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG gebotene Güte- und Interessenabwägung ergibt, daß die Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis überwiegenden öffentlichen Interessen zuwiderliefe oder für den Ausländer eine mit den Gesetzeszwecken nicht zu vereinbarende Härte darstellte (…BVerwG, 26.01.1984 - 1 B 12.84 - a. a. O.;… BVerwG, 31.08.1984 - 1 B 99.84 - a. a. O.; Hess. VGH, 08.12.1988 - 12 TH 2512/87 - m.w.N.).Die Schutzgebote des Art. 6 Abs. 1 und 2 GG hindern grundsätzlich nicht, einen Ausländer, der ohne den erforderlichen Sichtvermerk eingereist ist, auf das Sichtvermerksverfahren zu verweisen, auch wenn dies eine Belastung für seine Familie mit sich bringt (Hess. VGH, 08.12.1988 - 12 TH 2512/87 - m.w.N.).
Zwar müssen Ausländer, die unter Verstoß gegen Sichtvermerksvorschriften ins Bundesgebiet eingereist sind, in aller Regel möglichst schnell zur Ausreise veranlaßt und auf das Sichtvermerksverfahren verwiesen werden (vgl. Hess. VGH, 08.12.1988 - 12 TH 2512/87 - m.w.N.).
- VGH Hessen, 10.03.1989 - 12 TH 3026/87
Aufenthaltserlaubnis - Rechtsschutzinteresse - Härtefall - Angeblich deutscher …
Denn zu den Belangen im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG zählt auch das öffentliche Interesse an der Einhaltung der Einreisevorschriften (BVerwG, 31.08.1984 - 1 B 99.84 -, BVerwGE 70, 54 = EZAR 101 Nr. 2; BVerwG, 04.09.1986 - 1 C 19.86 -, BVerwGE 75, 20 = EZAR 100 Nr. 20; Hess. VGH, 08.12.1988 - 12 TH 2512/87 - m.w.N.).Demzufolge kommt der Abschiebungsandrohung, die mit der Versagung der Aufenthaltserlaubnis verbunden ist, weder in streitwert- noch in kostenrechtlicher Hinsicht eine selbständige Bedeutung zu (Hess. VGH st. Rechtsprechung; z. B. 08.12.1988 - 12 TH 2512/87 - m.w.N.; anderer Auffassung allerdings jetzt Hess. VGH, 13. Senat, 14.11.1988 - 13 TH 2717/88 für den hier nicht gegebenen Fall eines Abschiebungshindernisses aus § 14 AuslG).
- VGH Hessen, 25.05.1993 - 13 TH 1869/92
Ausreisefrist: Ankündigung der Abschiebung drei Monate vorher zur Vorbereitung …
Vielmehr ist nach Auffassung des Senates davon auszugehen, daß in derartigen Fällen die Kosten des Verfahrens zu teilen sind, weil nicht ersichtlich ist, daß dem Interesse des Betroffenen an der Gewährung vorläufigen Rechtschutzes bezüglich der Abschiebungsandrohung geringeres Gewicht zukommt als hinsichtlich der Ablehnung der Aufenthaltsgenehmigung, und die Beteiligten des Eilverfahrens damit zu gleichen Teilen obsiegt haben bzw. unterlegen sind (vgl. bereits Beschluß des Senates vom 14. November 1988, Az. 13 TH 2717/88; anderer Auffassung der 12. Senat des Hess. VGH, Beschluß vom 08. Dezember 1988, Az. 12 TH 2512/87 und Beschluß vom 05. Januar 1989, Az. 12 TP 53/88).
- VGH Hessen, 08.06.1990 - 12 TH 2430/89
Familiennachzug - Änderung der Erlaßlage - Aufhebung der Vollziehung/Streitwert
Eines besonderen gerichtlichen Hinweises auf das hinsichtlich der Abschiebungsandrohung fehlende Rechtsschutzbedürfnis des Antragstellers bedurfte es trotz dessen ausdrücklicher diesbezüglicher Bitte mit Schriftsatz vom 13. Oktober 1989 nicht, weil von der gegenstandslos gewordenen Abschiebungsandrohung belastende Wirkungen nicht mehr ausgehen und weil die insoweit erfolgende Verwerfung der Beschwerde auch in kostenrechtlicher Hinsicht keine Nachteile für den Antragsteller hat (vgl. Hess. VGH, 08.12.1988 - 12 TH 2512/87 -, FamRZ 1989, 739 = NVwZ-RR 1989, 581 , 23.03.1989 - 12 TH 1097/87 -, 17.08.1989 - 12 TH 2791/88 -, InfAuslR 1989, 299, u. 28.11.1989 - 12 TH 2263/89 EZAR 100 Nr. 24). - VGH Hessen, 28.11.1989 - 12 TH 2263/89
Aufenthaltserlaubnis nach Inanspruchnahme von Rückkehrhilfe; …
Demgegenüber hält freilich der Senat das Vorliegen eines Ausnahmefalls dann für denkbar, wenn im Zeitpunkt der Einreise oder in dem maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage (vgl. hierzu BVerwG, 21.10.1983 -- 1 B 116.83 --, InfAuslR 1984, 5) die Voraussetzungen nach dem wegen der Aufenthaltserlaubnisbeantragung der Antragstellerin vor dem 15. September 1987 gemäß Abschn. X Ziff. 2 des Erlasses des Hessischen Ministers des Innern vom 15. September 1987 (StAnz. S. 1955) noch einschlägigen Erlaß des Hessischen Ministers des Innern betreffend Aufenthaltserlaubnis bei Familiennachzug vom 13. Juli 1984 (StAnz. S. 1486) erfüllt waren bzw. erfüllt sind (Hess. VGH, 05.12.1988 -- 12 TH 2512/87 --). - VGH Hessen, 05.01.1989 - 12 TP 53/88
Prozeßkostenhilfe: Sachbezüge als Einkommen - Erfolgsaussicht für Anfechtung …
Wenn nämlich Ausweisung und Abschiebungsandrohung -- wie hier -- miteinander verbunden sind und gemeinsam angefochten werden, bleibt die Abschiebungsandrohung bei der Kostenentscheidung regelmäßig nach § 155 Abs. 1 Satz 3 VwGO unberücksichtigt; entsprechendes gilt hinsichtlich der Streitwertfestsetzung (Hess. VGH, 08.12.1988 -- 12 TH 2512/87 -- u. 22.12.1988 -- 12 TH 728/87 --, jeweils m.w.N.). - VGH Hessen, 17.08.1989 - 12 TH 2791/88
Fehlerhaftigkeit einer Abschiebungsandrohung wegen mangelnder Begründung der …
Demzufolge kommt der Abschiebungsandrohung, die mit der Versagung der Aufenthaltserlaubnis verbunden ist, weder in streitwert- noch in kostenrechtlicher Hinsicht eine selbständige Bedeutung zu (Hess. VGH, st. Rspr., z.B. 08.12.1988 - 12 TH 2512/87 - m.w.N.; 30.03.1989 - 12 TH 3858/87 - a.A. allerdings Hess. VGH, 13. Senat, 14.11.1988 - 13 TH 2717/88 - hinsichtlich eines - hier nicht vorliegenden Abschiebungshindernisses aus § 14 Abs. 1 AuslG). - VGH Hessen, 29.11.1989 - 12 TH 3171/88
Ausländerrecht: Ausweisung wegen Anstaltsunterbringung aufgrund Strafurteils
Die Ausweisung, deren sofortige Vollziehung ordnungsgemäß entsprechend § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO begründet worden ist, und die Abschiebungsanordnung sind nämlich bei summarischer Überprüfung offensichtlich rechtmäßig, und im Hinblick darauf rechtfertigen es öffentliche Belange, welche die persönlichen Interessen des Antragstellers überwiegen und über das den angegriffenen Verwaltungsakt selbst rechtfertigende Interesse hinausgehen, den Rechtsschutzanspruch des Antragstellers einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten (BVerfG, 21.03.1985 -- 2 BvR 1642/83 --, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; vgl. auch Hess. VGH, 08.12.1988 -- 12 TH 2512/87 --; Hess. VGH, 22.09.1988 -- 12 TH 836/88 --, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14). - OVG Thüringen, 03.09.1996 - 3 EO 507/96
Ausländerrecht ; Ausländerrecht; Aufenthaltsgenehmigung; nachträgliche …
Der mit der nachträglichen Befristung verbundenen Abschiebungsandrohung kommt dabei keine selbständige Bedeutung zu (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluß vom 08. Dezember 1988 - 12 TH 2512/87 -, NVwZ-RR 1989 Seite 581). - OVG Thüringen, 31.01.1996 - 3 EO 11/96
Ausländerrecht ; Ausländerrecht; Eheschließung des Ausländers
Dem Senat erscheint es angebracht, für das Beschwerdeverfahren von dem Auffangstreitwert des § 13 Abs. 1 Satz 2 GKG auszugehen, diesen aber im Hinblick darauf, daß es sich um ein nur vorläufiges Rechtsschutzverfahren handelt, auf DM 4.000 zu halbieren; entscheidend für die Bemessung des Streitwerts ist dabei allein die streitgegenständliche Aufenthaltsgenehmigung, denn der mit ihrer Versagung verbundenen Abschiebungsandrohung kommt keine selbständige Bedeutung zu (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluß vom 8. Dezember 1988 - 12 TH 2512/87 -, NVwZ-RR 1989, Seite 581). - VGH Baden-Württemberg, 27.10.1999 - 11 S 1526/99
Ausweisung wegen besonderer Gefährlichkeit: Betäubungsmitteldelikt - Widerruf …
