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   VGH Hessen, 11.03.1992 - 12 TH 2805/91   

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VGH Hessen, 11.03.1992 - 12 TH 2805/91 (https://dejure.org/1992,2131)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11.03.1992 - 12 TH 2805/91 (https://dejure.org/1992,2131)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11. März 1992 - 12 TH 2805/91 (https://dejure.org/1992,2131)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 47 Abs 2 AuslG, § 45 Abs 1 AuslG, § 45 Abs 2 AuslG
    Zum Ausnahmefall für Abgehen von der Regel-Ausweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gerichtliche Überprüfbarkeit des Vorliegens eines Ausnahmefalls zur Rechtfertigung eines Abweichens von der Regelausweisung; Berücksichtigung aller in die Ermessensentscheidung über eine Ausweisung einzubeziehenden Umstände

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 19.03.1990 - 1 B 27.90

    Bindung der Ausländerbehörde an strafrichterliche Prognoseentscheidungen -

    Auszug aus VGH Hessen, 11.03.1992 - 12 TH 2805/91
    Die ausländerrechtliche Beurteilung des Stellenwertes der Strafaussetzung zur Bewährung ist nicht an die strafgerichtliche Begründung gebunden (BVerwG, 29.07.1977 - 1 B 137.77 -, Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 45; 25.03.1985 - 1 B 32.85 -, Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 108; 19.03.1990 - 1 B 27.90 -, Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 122).

    Bei der ausländerrechtlichen Beurteilung spezialpräventiver Gesichtspunkte kann für die Ausweisung eine geringere Wahrscheinlichkeit neuer Verfehlungen auf der Grundlage des Maßstabs genügen, daß die Gefahr einer Wiederholung von Straftaten nicht ausgeschlossen werden kann (BVerwG, 19.03.1990 - 1 B 27.90 -, a.a.O.).

  • BSG, 16.01.1986 - 4b RV 25/85

    VA-Aufhebung - Ausschlußfrist

    Auszug aus VGH Hessen, 11.03.1992 - 12 TH 2805/91
    Die Beantwortung der Frage, ob ein Regel- oder Ausnahmefall vorliegt, ist Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, der Tatbestandsvoraussetzung für die Eröffnung des Ermessens ist, sie ist aber nicht Teil der Ermessensausübung selbst (vgl. dazu grundsätzlich auch BSG, 16.01.1986 - 4b RV 25/85 -, DVBl. 1987, 242).
  • BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 82.76

    Ausweisungsanfechtung I

    Auszug aus VGH Hessen, 11.03.1992 - 12 TH 2805/91
    Grundsätzlich ist eine angefochtene Ausweisungsverfügung nach der Sach- und Rechtslage zu beurteilen, die im Zeitpunkt des Widerspruchsbescheides bestand (BVerwG, 29.11.1978 - 1 B 418.78 -, Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 57; 20.05.1980 - 1 C 82.76 -, BVerwGE 60, 133 = EZAR 120 Nr. 2; 16.10.1989 - 1 B 106.89 -, EZAR 124 Nr. 11).
  • BVerwG, 25.03.1985 - 1 B 32.85

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus VGH Hessen, 11.03.1992 - 12 TH 2805/91
    Die ausländerrechtliche Beurteilung des Stellenwertes der Strafaussetzung zur Bewährung ist nicht an die strafgerichtliche Begründung gebunden (BVerwG, 29.07.1977 - 1 B 137.77 -, Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 45; 25.03.1985 - 1 B 32.85 -, Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 108; 19.03.1990 - 1 B 27.90 -, Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 122).
  • BVerwG, 16.10.1989 - 1 B 106.89

    Trennung zwischen Ausweisungsverfahren und erneuter Gestattung des Aufenthalts -

    Auszug aus VGH Hessen, 11.03.1992 - 12 TH 2805/91
    Grundsätzlich ist eine angefochtene Ausweisungsverfügung nach der Sach- und Rechtslage zu beurteilen, die im Zeitpunkt des Widerspruchsbescheides bestand (BVerwG, 29.11.1978 - 1 B 418.78 -, Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 57; 20.05.1980 - 1 C 82.76 -, BVerwGE 60, 133 = EZAR 120 Nr. 2; 16.10.1989 - 1 B 106.89 -, EZAR 124 Nr. 11).
  • BVerwG, 29.07.1977 - 1 B 137.77

    Bindung der Ausländerbehörde - Ausländer - Ausweis aufgrund spezialpräventiver

    Auszug aus VGH Hessen, 11.03.1992 - 12 TH 2805/91
    Die ausländerrechtliche Beurteilung des Stellenwertes der Strafaussetzung zur Bewährung ist nicht an die strafgerichtliche Begründung gebunden (BVerwG, 29.07.1977 - 1 B 137.77 -, Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 45; 25.03.1985 - 1 B 32.85 -, Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 108; 19.03.1990 - 1 B 27.90 -, Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 122).
  • BVerwG, 29.11.1978 - 1 B 418.78
    Auszug aus VGH Hessen, 11.03.1992 - 12 TH 2805/91
    Grundsätzlich ist eine angefochtene Ausweisungsverfügung nach der Sach- und Rechtslage zu beurteilen, die im Zeitpunkt des Widerspruchsbescheides bestand (BVerwG, 29.11.1978 - 1 B 418.78 -, Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 57; 20.05.1980 - 1 C 82.76 -, BVerwGE 60, 133 = EZAR 120 Nr. 2; 16.10.1989 - 1 B 106.89 -, EZAR 124 Nr. 11).
  • VGH Hessen, 09.09.1993 - 12 TH 1284/93

    AUSWEISUNG; REGELAUSWEISUNG; TÜRKE; STRAFTAT

    Zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit dieser Verfügung kommt es auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt dieser gerichtlichen Entscheidung an, weil ein Widerspruchsbescheid im vorliegenden Verfahren noch nicht ergangen ist und damit auch bei der Anfechtung eines belastenden Verwaltungsakts vom Gericht die zwischenzeitlich eingetretenen Tatsachen in die Beurteilungsgrundlage einzubeziehen sind (Hess. VGH, 11.03.1992 - 12 TH 2805/91 -, EZAR 032 Nr. 3).

    Dies bedeutet, daß bei der Prüfung, ob ein Ausnahmefall im Sinne des § 47 Abs. 2 AuslG vorliegt, der ein Abweichen von der Regelausweisung ermöglicht, alle Umstände einzubeziehen sind, die auch Gegenstand einer Ermessensentscheidung bei einer Ausweisung sind und insoweit zu klären ist, ob sich aus diesen Umständen - insbesondere den in § 45 Abs. 2 AuslG genannten - ergibt, daß trotz des Vorliegens der Voraussetzungen des § 47 Abs. 2 Nr. 1 kein Regelfall einer Ausweisung nach dieser Vorschrift vorliegt (Hess. VGH, 11.03.1992 - 12 TH 2805/91 -, a.a.O.).

    Da es sich bei der Beantwortung der Frage, ob ein Regel- oder Ausnahmefall vorliegt, um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, der Tatbestandsvoraussetzung für die Eröffnung des Ermessens ist, nicht aber um einen Teil der Ermessensausübung selbst handelt (Hess. VGH, 11.03.1992 - 12 TH 2805/91 -, a.a.O.).

    Dies ergibt sich schon aus §§ 48 Abs. 1 Nr. 3 und 4, 47 Abs. 3 Satz 2 AuslG, nach denen eine Ermessensentscheidung über die Ausweisung nach § 47 Abs. 2 AuslG nur zu treffen ist, wenn der Ausländer mit einem ausländischen Familienangehörigen unter bestimmten weiteren Voraussetzungen oder mit einem deutschen Familienangehörigen in familiärer Lebensgemeinschaft lebt (Hess. VGH, 11.03.1992 - 12 TH 2805/91 -, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 10.08.1992 - 12 UE 2254/89

    Ausweisung wegen strafgerichtlicher Verurteilungen Bekanntgabe eines

    Da ein Widerspruchsbescheid im vorliegenden Verfahren nicht ergangen ist, die Widerspruchsbehörde aber alle im Zeitpunkt ihrer Entscheidung vorliegenden Umstände hätte berücksichtigen müssen, und der Erlaß eines solchen Widerspruchsbescheides bis zur gerichtlichen Entscheidung auch in das gerichtliche Verfahren einzubeziehen wäre (Kopp, VwGO, § 75 Rdnr. 21), sind auch bei der Anfechtung eines belastenden Verwaltungsaktes im Wege der Untätigkeitsklage vom Gericht die während des gesamten Verfahrens bis zur gerichtlichen Entscheidung eintretenden Tatsachen in die Beurteilungsgrundlage einzubeziehen (wie bei der Sachlage im einstweiligen Rechtsschutzverfahren vor Erlaß eines Widerspruchsbescheides, vgl. dazu Hess. VGH, 11.03.1992 - 12 TH 2805/91 -, EZAR 032 Nr. 3).

    Bei der Feststellung ob ein Ausnahmefall vorliegt, der ein Abgehen von der Regel-Ausweisung gemäß § 47 Abs. 2 AuslG rechtfertigt, sind alle Umstände - neben general- und spezialpräventiven Aspekten insbesondere auch die in § 45 Abs. 2 AuslG aufgeführten Gesichtspunkte - zu berücksichtigen, die in eine Ermessensentscheidung über eine Ausweisung gemäß § 45 Abs. 1 AuslG einzubeziehen sind (Hess. VGH, 11.03.1992 - 12 TH 2805/91 -, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 08.05.1995 - 12 UE 3336/94

    Zur örtlich zuständigen Behörde bei Ausweisung eines Strafgefangenen; Prüfung

    Wie der Senat schon mehrfach entschieden hat, ist ein Ausnahmefall im Sinne des § 47 Abs. 2 AuslG a. F. nur dann gegeben, wenn trotz Vorliegens der Voraussetzungen dieser Norm der zugrundeliegende Sachverhalt von der vom Gesetzgeber vorausgesetzten Normalsituation so erheblich abweicht, daß angenommen werden muß, eine Ausweisung solle bei einem derartigen atypischen Sachverhalt nur nach Abwägung aller Gesichtspunkte im Rahmen einer Ermessensausübung durch die Ausländerbehörde erfolgen (Hess. VGH, 11.03.1992 - 12 TH 2805/91 -, EZAR 032 Nr. 3).

    Bei der Feststellung eines Ausnahmefalls sind danach alle Umstände zu berücksichtigen, die in eine Ermessensentscheidung über eine Ausweisung nach § 45 Abs. 1 AuslG einzubeziehen sind, also neben generalpräventiven und spezialpräventiven Aspekten insbesondere auch die in § 45 Abs. 2 AuslG aufgeführten Gesichtspunkte (GK-AuslR, § 47 AuslG Rdnr. 35; Hailbronner, AuslR, § 47 AuslG Rdnr. 11; Kanein/ Renner, a.a.O., § 47 AuslG Rdnr. 13; Renner, NJ 1995, 231; Hess. VGH, 11.03.1992 - 12 TH 2805/91 -, EZAR 032 Nr. 3; Hess. VGH, 10.08.1992 - 12 UE 2254/89 -, EZAR 032 Nr. 6 = NVwZ-RR 1993, 432; eher einschränkend OVG Bremen, 20.11.1992 - 1 B 101/92 -, EZAR 032 Nr. 8 = InfAuslR 1993, 85; OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.1991 - 18 B 84/91 -, EZAR 032 Nr. 2 = InfAuslR 1991, 187; OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.1992 - 13 B 12453/91 -, EZAR 032 Nr. 4; a.A. Hailbronner, JZ 1995, 128; Otte, ZAR 1994, 67).

  • VGH Hessen, 07.07.1992 - 12 TH 990/92

    Ausweisung eines anerkannten Asylberechtigten aus schwerwiegenden Gründen der

    Da vorliegend ein Widerspruchsbescheid noch nicht ergangen ist, die Widerspruchsbehörde aber alle im Zeitpunkt ihrer Entscheidung vorliegenden Umstände zu berücksichtigen hat, sind auch bei der Anfechtung eines belastenden Verwaltungsakts vom Gericht die während des Verwaltungsverfahrens bis zum Erlaß des Widerspruchsbescheids eintretenden Tatsachen in die Beurteilungsgrundlage einzubeziehen (vgl. z. B. Hess. VGH, 11.03.1992 - 12 TH 2805/91 -), was für das Verpflichtungsbegehren ohnehin gilt.

    Bei der Beantwortung der Frage, ob ein Regel-Ausnahme-Verhältnis vorliegt, geht es nämlich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs mit der Folge, daß eine Ausweisungsverfügung z. B. nicht schon deswegen aufzuheben ist, weil die Ausländerbehörde das Vorliegen eines Ausnahmefalles nicht geprüft hat, sondern nur dann, wenn tatsächlich objektiv besondere Umstände vorliegen, die einen Ausnahmefall begründen (vgl. Hess. VGH, 11.03.1992 - 12 TH 2805/91 -, EZAR 032 Nr. 3, 26.03.1992 - 12 TH 2738/91 -, 15.04.1992 - 12 TH 456/92 -).

  • SG Osnabrück, 22.10.2008 - S 16 AY 47/08
    Dies ist bei einer Strafaussetzung zur Bewährung im Falle des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln gerade nicht der Fall (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 11.03.1993, Az.: 12 TH 2805/91; Renner, Ausländerrecht, § 54 AufenthG, Rn. 6).

    Dies ergibt sich bereits aus dem Umkehrschluss zu § 53 Nr. 3 AufenthG (vgl. dazu: Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 11.03.1993, Az.: 12 TH 2805/91).

  • VGH Hessen, 15.07.2003 - 12 TG 1484/03

    Ausweisung; Ehe mit einer Deutschen ausländischer Abstammung

    Hierbei ist das Vorliegen eines Ausnahmefalles ein gerichtlich voll überprüfbarer Umstand (Hess. VGH, 11.03.1992 - 12 TH 2805/91 -, EZAR 023 Nr. 3; Hess. VGH, 11.12.1996, a.a.O.; GK-AuslR, § 47 AuslG Rdnr. 89).
  • VGH Hessen, 14.08.1995 - 13 UE 860/94

    Ausländerrecht: Regelausweisung eines Straftäters aus Marokko; keine Auswirkungen

    Ob in diesem Sinne eine Ausnahme von der Regel im Einzelfall vorliegt, unterliegt voller gerichtlicher Nachprüfung (vgl. BVerwG, Beschluß vom 1. September 1994, a. a. O.; Hess. VGH, Beschlüsse vom 11. März 1992 - 12 TH 2805/91 -, EZAR 032 Nr. 3, und vom 7. Juli 1992 - 12 TH 990/92 -, NVwZ 1993, 204 (206); Urteil vom 10. August 1992, a. a. O.; OVG Bremen, Beschluß vom 20. November 1992 - OVG 1 B 101/92, InfAuslR 1993, 85 = EZAR 032 Nr. 8).
  • VGH Hessen, 14.03.1996 - 12 TG 360/96

    Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung trotz Kenntnis von einem

    In diese Prüfung sind alle Umstände einzubeziehen, die auch Gegenstand einer Ermessensentscheidung bei einer Ausweisung sind, und es ist zu klären, ob sich aus diesen Umständen ergibt, daß trotz Vorliegens der Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 Nr. 1 AuslG kein Regelfall einer Versagung der Aufenthaltsgenehmigung nach dieser Vorschrift vorliegt (zu § 47 Abs. 2 AuslG: vgl. Hess. VGH, 11.03.1992 - 12 TH 2805/91 -, EZAR 032 Nr. 3; Hess. VGH, 10.08.1992 - 12 UE 2254/89 -, EZAR 032 Nr. 6 = NVwZ-RR 1993, 432).
  • VG Düsseldorf, 03.11.2010 - 27 L 458/10

    Widerruf Ausweisung Betäubungsmittel Drogen Wiederholungsgefahr

    Dabei handelt es sich bei Betäubungsmitteldelikten schon als solches um Straftaten mit einer verhältnismäßig hohen Rückfallgefährdung, - vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 4. Februar 2010 - 2 A 448/08 -, juris (Rn. 47); Hessischer VGH, Beschluss vom 11. März 1992 - 12 TH 2805/91 -, juris (Rn. 4) - so dass bereits Einzeltaten eine Ausweisung aus spezialpräventiven Gründen auch bei Personen mit besonderem Ausweisungsschutz rechtfertigen können.
  • VGH Bayern, 17.03.2008 - 10 ZB 07.1565

    Regelausweisung; Ausnahme

    Denn eine solche erneute Strafprüfung ist - wie der Hessische Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 11.03.1992, 12 TH 2805/91 juris RdNr. 7) zutreffend ausgeführt hat - grundsätzlich nicht menschenrechtswidrig.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.10.2006 - 2 M 234/06

    Ausweisung unter Anordnung der sofortigen Vollziehung wegen Verstoßes gegen

  • VGH Hessen, 29.04.1996 - 12 TG 3274/95

    Beurteilungszeitpunkt für die Frage der Minderjährigeneigenschaft oder

  • VGH Hessen, 20.02.1995 - 12 TH 2253/94

    Rechtsschutzinteresse für Antrag nach VwGO § 80 Abs 5 gegenüber sofort

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2003 - 2 L 222/01

    Zur Ausnahme von der Regel-Ausweisung bei geringer Schuld und geringem Tatbeitrag

  • VGH Hessen, 22.06.1998 - 13 TZ 1875/98

    Regelausweisung wegen besonderer Gefährlichkeit - Ausnahme wegen Besonderheiten

  • VG München, 30.07.2015 - M 12 K 15.2049

    Regelausweisung; Einschleusen von Ausländern

  • VG Darmstadt, 25.09.2003 - 7 E 3105/00

    Prüfung des Vorliegens eines atypischen Sachverhaltes im Rahmen des besonderen

  • VG Kassel, 03.04.2001 - 4 E 660/00
  • VG Aachen, 09.11.2001 - 8 K 2990/00

    Rechtmäßige Ausweisung eines iranischen Asylberechtigten aufgrund seiner

  • VGH Hessen, 01.11.1993 - 12 TH 1287/93

    AUSWEISUNG; ZUSTÄNDIGKEIT; AUSLÄNDERBEHÖRDE; HAFT

  • VG Kassel, 21.12.2000 - 4 G 2114/00
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