Rechtsprechung
   VGH Hessen, 05.01.1989 - 12 TP 53/88   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 166 VwGO, § 155 Abs 1 S 2 VwGO, § 114 S 1 ZPO, § 115 Abs 1 S 2 ZPO, § 1 Abs 1 S 1 SachBezV 1987
    Prozeßkostenhilfe: Sachbezüge als Einkommen - Erfolgsaussicht für Anfechtung einer Abschiebungsandrohung, nicht aber der Ausweisungsverfügung

Zeitschriftenfundstellen

  • ESVGH 40, 147 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (2)  

  • VGH Hessen, 25.05.1993 - 13 TH 1869/92  

    Ausreisefrist: Ankündigung der Abschiebung drei Monate vorher zur Vorbereitung

    Vielmehr ist nach Auffassung des Senates davon auszugehen, daß in derartigen Fällen die Kosten des Verfahrens zu teilen sind, weil nicht ersichtlich ist, daß dem Interesse des Betroffenen an der Gewährung vorläufigen Rechtschutzes bezüglich der Abschiebungsandrohung geringeres Gewicht zukommt als hinsichtlich der Ablehnung der Aufenthaltsgenehmigung, und die Beteiligten des Eilverfahrens damit zu gleichen Teilen obsiegt haben bzw. unterlegen sind (vgl. bereits Beschluß des Senates vom 14. November 1988, Az. 13 TH 2717/88; anderer Auffassung der 12. Senat des Hess. VGH, Beschluß vom 08. Dezember 1988, Az. 12 TH 2512/87 und Beschluß vom 05. Januar 1989, Az. 12 TP 53/88).
  • VGH Hessen, 28.06.1991 - 6 TP 1065/91  

    Rückwirkende Bewilligung von Prozeßkostenhilfe bei zwischenzeitlicher Erledigung

    Auszugehen ist zunächst davon, daß über einen Prozeßkostenhilfeantrag entschieden werden muß, sobald der Antragsteller die gemäß § 117 ZPO erforderlichen Erklärungen abgegeben und die dort genannten Unterlagen vorgelegt hat sowie der Gegner des zugrundeliegenden Hauptsacheverfahrens nach § 118 Abs. 1 Satz 1 ZPO gehört worden ist (Hess. VGH, Beschlüsse vom 5. Januar 1989 -- 12 TP 53/88 --, 7. Februar 1989 -- 10 TP 4115/88 -- und vom 4. April 1989 -- 12 TP 756/89 --).
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