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VGH Hessen, 09.12.1999 - 12 TZ 1615/99 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 3 EWGAssRBes 3/80
(EWGAssRBes 3/80 Art 3 Abs 1 vermittelt kein Aufenthaltsrecht) - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 26.04.1999 - 11 G 3795/97
- VGH Hessen, 09.12.1999 - 12 TZ 1615/99
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 04.05.1999 - C-262/96
Sürül
Auszug aus VGH Hessen, 09.12.1999 - 12 TZ 1615/99
Diese Norm, die unmittelbar zu Gunsten türkischer Staatsangehöriger anwendbar ist (vgl. EuGH, 04.05.1999 -- C -- 262/96 --, EZAR 816 Nr. 2 = InfAuslR 1999, 324), stellt das Verbot auf, Personen, die im Gebiet eines Mitgliedstaates wohnen und für die dieser Beschluss gilt, aus Gründen der Staatsangehörigkeit zu diskriminieren.Der türkische Staatsangehörige muss sich daher rechtmäßig im Mitgliedsstaat aufhalten (EuGH, 04.05.1999, a.a.O., Rdnr. 98).
Er bezweckt damit, die Gewährung der Leistungen der sozialen Sicherheit für die türkischen Wanderarbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft sicherzustellen (EuGH, 04.05.1999, a. a. O., Rdnr. 71), d. h., es geht mit diesem Beschluss um die Erhaltung der sozialen Sicherung türkischer Arbeitnehmer, wobei dies durch entsprechende Geldzahlungen erfolgt.
- VGH Hessen, 27.12.1982 - X TE 29/82
Auszug aus VGH Hessen, 09.12.1999 - 12 TZ 1615/99
Grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 146 Abs. 4 i.V.m. § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO hat eine Rechtsstreitigkeit nur dann, wenn sie eine rechtliche oder eine tatsächliche Frage aufwirft, die für die Beschwerdeinstanz entscheidungserheblich ist und über den Einzelfall hinaus im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung einer Klärung bedarf (ebenso für das Asylverfahren BVerwG, 31.07.1984 -- 9 C 46.84 --, BVerwGE 70, 24 = EZAR 633 Nr. 9; Hess. VGH, 27.12.1982 -- X TE 29/82 --, EZAR 633 Nr. 4 = NVwZ 1983, 237; Hess. VGH, 14.10.1987 -- 12 TE 1770/84 --, EZAR 633 Nr. 13). - BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84
Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig - …
Auszug aus VGH Hessen, 09.12.1999 - 12 TZ 1615/99
Grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 146 Abs. 4 i.V.m. § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO hat eine Rechtsstreitigkeit nur dann, wenn sie eine rechtliche oder eine tatsächliche Frage aufwirft, die für die Beschwerdeinstanz entscheidungserheblich ist und über den Einzelfall hinaus im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung einer Klärung bedarf (ebenso für das Asylverfahren BVerwG, 31.07.1984 -- 9 C 46.84 --, BVerwGE 70, 24 = EZAR 633 Nr. 9; Hess. VGH, 27.12.1982 -- X TE 29/82 --, EZAR 633 Nr. 4 = NVwZ 1983, 237; Hess. VGH, 14.10.1987 -- 12 TE 1770/84 --, EZAR 633 Nr. 13). - VGH Hessen, 14.10.1987 - 12 TE 1770/84
Auszug aus VGH Hessen, 09.12.1999 - 12 TZ 1615/99
Grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 146 Abs. 4 i.V.m. § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO hat eine Rechtsstreitigkeit nur dann, wenn sie eine rechtliche oder eine tatsächliche Frage aufwirft, die für die Beschwerdeinstanz entscheidungserheblich ist und über den Einzelfall hinaus im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung einer Klärung bedarf (ebenso für das Asylverfahren BVerwG, 31.07.1984 -- 9 C 46.84 --, BVerwGE 70, 24 = EZAR 633 Nr. 9; Hess. VGH, 27.12.1982 -- X TE 29/82 --, EZAR 633 Nr. 4 = NVwZ 1983, 237; Hess. VGH, 14.10.1987 -- 12 TE 1770/84 --, EZAR 633 Nr. 13).
- VGH Baden-Württemberg, 07.06.2001 - 11 S 1463/00
Zugehörigkeit zum regulären Arbeitsmarkt
Ungeachtet der Frage, ob diese Bestimmung überhaupt unmittelbare Wirkung entfaltet (wohl verneinend EuGH…, Urteil vom 4.5.1999 , a.a.O. und Urteil vom 10.9.1996 - Rs C-277/94 - , NVwZ 1997, 679), lässt sich daraus ein Aufenthaltsrecht nicht ableiten, denn es bedarf im Regelfall keines aufenthaltsrechtlichen Anspruchs, um sozialversicherungsrechtliche Ansprüche effektiv wahrnehmen zu können (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 9.12.1999 - 12 TZ 1615/99 -, AuAS 2000, 50 zu Art. 3 Abs. 1 ARB 3/80).