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   LAG Hamm, 08.07.1998 - 12 Ta 167/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,15234
LAG Hamm, 08.07.1998 - 12 Ta 167/98 (https://dejure.org/1998,15234)
LAG Hamm, Entscheidung vom 08.07.1998 - 12 Ta 167/98 (https://dejure.org/1998,15234)
LAG Hamm, Entscheidung vom 08. Juli 1998 - 12 Ta 167/98 (https://dejure.org/1998,15234)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf nachträgliche Zulassung einer verspätet erhobenen Kündigungschutzklage; Beginn der Antragsfrist ab Kenntnis vom Wegfall des Hindernisses bei Aufbieten der zumutbaren Sorgfalt; Zurechnung eines Verschuldens des Prozessbevollmächtigen zu dem Vertretenen bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Köln, 23.03.2005 - 7 Ta 43/05

    Kündigungsschutzklage, nachträgliche Zulassung, Postbeförderungszeit,

    Nach zutreffender und herrschender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur steht es der positiven Kenntnis von der Versäumung der Klagefrist jedoch gleich, wenn der Arbeitnehmer oder sein Anwalt aufgrund konkreter Anhaltspunkte bei gehöriger Sorgfalt erkennen mussten, dass die Frist möglicherweise versäumt ist (LAG Köln LAGE Nr. 70 zu § 5 KSchG; LAG Hamm LAGE Nr. 81 zu § 5 KSchG; LAG Frankfurt vom 22.10.1999, - 2 Ta 487/99 - LAG Hamm vom 08.07.1998, - 12 Ta 167/98 - HWK/Pods, § 5 KSchG Rz. 11; Erfurter Kommentar/Ascheid, § 5 KSchG Rz. 25).

    Dementsprechend haben in nahezu identischen Fallkonstellationen sowohl das LAG Hamm (Beschluss vom 08.07.1998, - 12 Ta 167/98 -) als auch das LAG Frankfurt (Beschluss vom 20.10.1999, - 2 Ta 487/99 -) Anträge auf nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage wegen Versäumung der Frist des § 5 Abs. 3 Satz 1 KSchG als unzulässig verworfen.

  • LAG Hessen, 22.10.1999 - 2 Ta 487/99

    Zulassung verspäteter Klagen; Versäumung der Antragsfrist; Zurechnung von

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