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   LAG Hessen, 21.01.2014 - 12 Ta 191/13   

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https://dejure.org/2014,18357
LAG Hessen, 21.01.2014 - 12 Ta 191/13 (https://dejure.org/2014,18357)
LAG Hessen, Entscheidung vom 21.01.2014 - 12 Ta 191/13 (https://dejure.org/2014,18357)
LAG Hessen, Entscheidung vom 21. Januar 2014 - 12 Ta 191/13 (https://dejure.org/2014,18357)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 888
    Bestimmtheit der geschuldeten Handlung; Unmöglichkeit - Einzelfall einer unbegründeten sofortigen Beschwerde gegen einen Zwangsgeldbeschluss zur Durchsetzung eines Titels auf Weiterbeschäftigung.

  • rechtsportal.de

    ZPO § 888
    Vollstreckung der Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung einer Arbeitnehmerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 15.04.2009 - 3 AZB 93/08

    Zwangsvollstreckung - hinreichende Bestimmtheit eines ausgeurteilten

    Auszug aus LAG Hessen, 21.01.2014 - 12 Ta 191/13
    Dessen Aufgabe ist es zu klären, ob der Schuldner einer festgelegten Verpflichtung nachgekommen ist, nicht aber worin die Verpflichtung besteht (BAG Beschluss vom 15.04.2009 - 3 AZB 93/08 - NZA 2009, 917).

    Soweit das Gericht davon Gebrauch gemacht hat, sind diese Unterlagen deshalb als Teil des vollstreckbaren Titels zu betrachten (BAG Beschluss vom 15.04.2009 - 3 AZB 93/08 - a.a.O.; Hess LAG 23.01.2003 - 16 Ta 672/02; Hess LAG 25.06.2007 - 12 Ta 194/07).

    Es hat allein zum Gegenstand, die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung auf der Grundlage des vorliegenden vollstreckbaren Titels zu überprüfen (BAG 15.04.2009 - 3 AZB 93/08; Hess LAG 23.10.2008 - 12 Ta 383/08; 25.06.2007 - 12 Ta 194/07; LAG Baden-Württemberg 21.02.2007 - 17 Ta 1/07 - juris).

  • LAG Hessen, 23.10.2008 - 12 Ta 383/08

    Zwangsvollstreckung - Weiterbeschäftigung - Unmöglichkeit

    Auszug aus LAG Hessen, 21.01.2014 - 12 Ta 191/13
    Dazu reicht es aus, wenn der Titel entweder das Berufsbild, mit dem der Arbeitnehmer beschäftigt werden soll, enthält oder sich aus dem Titel in vergleichbarer Weise ergibt, worin die Tätigkeit bestehen soll (BAG a.a.O.; Hessisches LAG vom 23.10.2008 - 12 Ta 383/08; juris).

    Es hat allein zum Gegenstand, die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung auf der Grundlage des vorliegenden vollstreckbaren Titels zu überprüfen (BAG 15.04.2009 - 3 AZB 93/08; Hess LAG 23.10.2008 - 12 Ta 383/08; 25.06.2007 - 12 Ta 194/07; LAG Baden-Württemberg 21.02.2007 - 17 Ta 1/07 - juris).

  • LAG Baden-Württemberg, 21.02.2007 - 17 Ta 1/07

    Weiterbeschäftigungstitel: Bestimmtheit eines Weiterbeschäftigungstitels; Wegfall

    Auszug aus LAG Hessen, 21.01.2014 - 12 Ta 191/13
    Es hat allein zum Gegenstand, die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung auf der Grundlage des vorliegenden vollstreckbaren Titels zu überprüfen (BAG 15.04.2009 - 3 AZB 93/08; Hess LAG 23.10.2008 - 12 Ta 383/08; 25.06.2007 - 12 Ta 194/07; LAG Baden-Württemberg 21.02.2007 - 17 Ta 1/07 - juris).
  • LAG Hessen, 08.09.2016 - 10 Ta 337/16

    1. Die Regelung in einem gerichtlichen Vergleich, in der sich der Schuldner zur

    Unklarheiten über den Inhalt der Verpflichtung dürfen deshalb nicht aus dem Erkenntnisverfahren ins Vollstreckungsverfahren verlagert werden (vgl. Hess. LAG 21. Januar 2014 - 12 Ta 191/13 - Rn. 9, Juris).
  • LAG Hessen, 06.07.2016 - 10 Ta 266/16

    1. Der Einwand der Unmöglichkeit ist im Rahmen der Zwangsvollstreckung nach § 888

    Unklarheiten über den Inhalt der Verpflichtung dürfen deshalb nicht aus dem Erkenntnisverfahren ins Vollstreckungsverfahren verlagert werden (vgl. Hess. LAG 21. Januar 2014 - 12 Ta 191/13 - Rn. 9, Juris).
  • LAG Hessen, 02.11.2018 - 10 Ta 329/18

    Bei einem Weiterbeschäftigungstitel kann im Zwangsvollstreckungsverfahren die Art

    Unklarheiten über den Inhalt der Verpflichtung dürfen nicht aus dem Erkenntnisverfahren ins Vollstreckungsverfahren verlagert werden (vgl. Hess. LAG 14. Februar 2018 - 10 Ta 11/18 - n.v.; Hess. LAG 20. Mai 2016 - 10 Ta 132/16 - n.v.; Hess. LAG 21. Januar 2014 - 12 Ta 191/13 - Rn. 9, Juris) .
  • LAG Hessen, 30.11.2015 - 10 Ta 328/15

    Bei dem Anspruch auf Erteilung von Auskünften über die verdienten Provisionen

    Unklarheiten über den Inhalt der Verpflichtung dürfen deshalb nicht aus dem Erkenntnisverfahren ins Vollstreckungsverfahren verlagert werden (vgl. BAG 15. April 2009 - 3 AZB 93/08 - Rn. 16, NZA 2009, 917 [BAG 15.04.2009 - 3 AZB 93/08] ; Hess. LAG 21. Oktober 2014 - 12 Ta 6/14 - Rn. 15, Juris; Hess. LAG 21. Januar 2014 - 12 Ta 191/13 - Rn. 9, Juris).
  • LAG Hessen, 30.10.2017 - 10 Ta 323/17
    Unklarheiten über den Inhalt der Verpflichtung dürfen deshalb nicht aus dem Erkenntnisverfahren ins Vollstreckungsverfahren verlagert werden (vgl. Hess. LAG 21. Januar 2014 - 12 Ta 191/13 - Rn. 9 , Juris) .
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