Rechtsprechung
   LAG Hessen, 23.10.2008 - 12 Ta 383/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,9331
LAG Hessen, 23.10.2008 - 12 Ta 383/08 (https://dejure.org/2008,9331)
LAG Hessen, Entscheidung vom 23.10.2008 - 12 Ta 383/08 (https://dejure.org/2008,9331)
LAG Hessen, Entscheidung vom 23. Oktober 2008 - 12 Ta 383/08 (https://dejure.org/2008,9331)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,9331) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 888 ZPO
    Zwangsvollstreckung - Weiterbeschäftigung - Unmöglichkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zwangsgeld zur Vollstreckung einer titulierten Weiterbeschäftigung als Industriemechaniker; Einwand der Unmöglichkeit

  • Judicialis

    ArbGG § 62 Abs. 2; ; ZPO § 569 Abs. 1; ; ZPO § 750; ; ZPO § 793; ; ZPO § 888

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 888
    Zwangsgeld zur Vollstreckung einer titulierten Weiterbeschäftigung als Industriemechaniker - Einwand der Unmöglichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Baden-Württemberg, 21.02.2007 - 17 Ta 1/07

    Weiterbeschäftigungstitel: Bestimmtheit eines Weiterbeschäftigungstitels; Wegfall

    Auszug aus LAG Hessen, 23.10.2008 - 12 Ta 383/08
    Da aus dem Weiterbeschäftigungstitel nur der Beschäftigungsanspruch, nicht aber die damit zusammenhängenden Ansprüche auf Entgelt, Zuwendungen etc. vollstreckt werden, erfüllt die Schuldnerin ihre Verpflichtung aus dem Titel bereits dadurch, dass sie den Gläubiger in Ausübung ihres Direktionsrechts, wie ausgeurteilt, als Industriemechaniker weiterbeschäftigt (LAG Baden-Württemberg 21.02.2007 - 17 Ta 1/07).

    Es hat allein zum Gegenstand, die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung auf der Grundlage des vorliegenden vollstreckbaren Titels zu überprüfen (Hess. LAG Beschluss v. 22.8.2003 Az. 16 Ta 407/03; Hess LAG 13.12.2005 - 12 Ta 381/05 u. 25.06.2007 - 12 Ta 194/07; Thüringer Landesarbeitsgericht 5.01.2005 - 1 Ta 148/04 - juris ; LAG Baden-Württemberg 21.02.2007 - 17 Ta 1/07 - juris; a.A., aber abzulehnen nur LAG München v. 14.2.2006 - 10 Ta 493/05 - juris).

  • LAG München, 14.02.2006 - 10 Ta 493/05

    Zwangsvollstreckung aus einem Urteil auf Weiterbeschäftigung

    Auszug aus LAG Hessen, 23.10.2008 - 12 Ta 383/08
    Es hat allein zum Gegenstand, die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung auf der Grundlage des vorliegenden vollstreckbaren Titels zu überprüfen (Hess. LAG Beschluss v. 22.8.2003 Az. 16 Ta 407/03; Hess LAG 13.12.2005 - 12 Ta 381/05 u. 25.06.2007 - 12 Ta 194/07; Thüringer Landesarbeitsgericht 5.01.2005 - 1 Ta 148/04 - juris ; LAG Baden-Württemberg 21.02.2007 - 17 Ta 1/07 - juris; a.A., aber abzulehnen nur LAG München v. 14.2.2006 - 10 Ta 493/05 - juris).
  • LAG Thüringen, 05.01.2005 - 1 Ta 148/04

    Vollstreckung des Anspruchs auf Weiterbeschäftigung

    Auszug aus LAG Hessen, 23.10.2008 - 12 Ta 383/08
    Es hat allein zum Gegenstand, die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung auf der Grundlage des vorliegenden vollstreckbaren Titels zu überprüfen (Hess. LAG Beschluss v. 22.8.2003 Az. 16 Ta 407/03; Hess LAG 13.12.2005 - 12 Ta 381/05 u. 25.06.2007 - 12 Ta 194/07; Thüringer Landesarbeitsgericht 5.01.2005 - 1 Ta 148/04 - juris ; LAG Baden-Württemberg 21.02.2007 - 17 Ta 1/07 - juris; a.A., aber abzulehnen nur LAG München v. 14.2.2006 - 10 Ta 493/05 - juris).
  • LAG Hamm, 22.01.2008 - 7 Ta 10/08

    Beschäftigungstitel; Verbrauchen des Titels; Rechtskraft

    Auszug aus LAG Hessen, 23.10.2008 - 12 Ta 383/08
    Auch unter Heranziehung der Entscheidung des LAG Hamm (Beschluss vom 10.01.2008 - 7 Ta 10/08) käme man im vorliegenden Fall kein anderes Ergebnis in Betracht.
  • LAG Hessen, 16.05.2003 - 16 Ta 158/03
    Auszug aus LAG Hessen, 23.10.2008 - 12 Ta 383/08
    Das ist der Fall, wenn der Titel die Art der zu leistenden Beschäftigung nach Verkehrsüblichkeit und Herkommen für einen Dritten eindeutig erkennen lässt (Hessisches LAG 16.05.2003 - 16 Ta 158/03 - LAG Frankfurt 27.11.1992 - LAGE § 888 ZPO Nr. 30).
  • BAG, 15.04.2009 - 3 AZB 93/08

    Zwangsvollstreckung - hinreichende Bestimmtheit eines ausgeurteilten

    Dafür reicht es aus, wenn das Berufsbild, mit dem der Arbeitnehmer beschäftigt werden soll, sich aus dem Titel ergibt (Hessisches LAG 23. Oktober 2008 - 12 Ta 383/08 - zu II der Gründe; aA LAG Niedersachsen 2. Februar 2007 - 12 Ta 621/06 - zu II 2 c der Gründe, AE 2008, 71) oder sich in vergleichbarer Weise ergibt, worin die Tätigkeit bestehen soll.

    Welche Verpflichtungen bestehen, ist unter Berücksichtigung des einschlägigen Sachvortrags im Erkenntnisverfahren festzustellen, im Vollstreckungsverfahren geht es nur noch um die Feststellung, welche Verpflichtungen tatsächlich tituliert wurden (wie hier: Hessisches LAG 23. Oktober 2008 - 12 Ta 383/08 - zu II der Gründe; LAG Baden-Württemberg 21. Februar 2007 - 17 Ta 1/07 - zu II 1 c (1) der Gründe; aA LAG Hamm 21. Februar 2007 - 7 Ta 90/07 - zu II der Gründe; Sächsisches LAG 20. November 2006 - 4 Ta 240/06 (8) - zu II 2 c der Gründe, LAGE ZPO 2002 § 888 Nr. 6).

  • LAG Hamm, 28.04.2017 - 1 Sa 1524/16

    Schriftform; Nichtigkeit; Treu und Glauben

    Es ist deshalb ausreichend, wenn die Art der ausgeurteilten Beschäftigung des Arbeitnehmers aus dem Titel ersichtlich ist, weshalb es nicht erforderlich ist, dass Einzelheiten hinsichtlich der Art der Beschäftigung oder der sonstigen Arbeitsbedingungen aus dem Titel erkennbar sind (BAG 15.04.2009 - 3 AZB 93/08; LAG 23.10.2008 - 12 Ta 383/08; LAG Baden-Württemberg 21.02.2007 - 17 Ta 1/07).
  • LAG Hessen, 18.08.2009 - 12 Ta 235/09

    Vollstreckungsfähiger Inhalt eines Weiterbeschäftigungstitels - Einwand der

    Dazu reicht es aus, wenn der Titel entweder das Berufsbild, mit dem der Arbeitnehmer beschäftigt werden soll, enthält oder sich aus dem Titel in vergleichbarer Weise ergibt, worin die Tätigkeit bestehen soll (BAG a.a.O.; Hessisches LAG vom 23.10.2008 - 12 Ta 383/08; juris).

    Die Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 23.10.2008 - 12 Ta 383/08 - wird im Übrigen falsch interpretiert, wenn daraus gelesen wird, der Titel müsse zwingend die Angabe eines Berufsbildes enthalten.

    Es hat allein zum Gegenstand, die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung auf der Grundlage des vorliegenden vollstreckbaren Titels zu überprüfen (BAG 15.04.2009 - 3 AZB 93/08; Hess LAG 23.10.2008 - 12 Ta 383/08; 25.06.2007 - 12 Ta 194/07; LAG Baden-Württemberg 21.02.2007 - 17 Ta 1/07 - juris).

  • LAG Hessen, 06.07.2016 - 10 Ta 266/16

    1. Der Einwand der Unmöglichkeit ist im Rahmen der Zwangsvollstreckung nach § 888

    Das Zwangsvollstreckungsverfahren ist nicht dazu da, die Entscheidungen im Erkenntnisverfahren zu korrigieren (vgl. Hess. LAG 23. Oktober 2008 - 12 Ta 383/08 - Rn. 16, Juris; Hess. LAG 19. Januar 2016 - 8 Ta 472/15 - n.v.).
  • LAG Hessen, 25.06.2013 - 12 Ta 418/12

    Zwangsvollstreckung eines Weiterbeschäftigungsanspruchs aufgrund eines Titels -

    Dazu reicht es aus, wenn der Titel entweder das Berufsbild, mit dem der Arbeitnehmer beschäftigt werden soll, enthält oder sich aus dem Titel in vergleichbarer Weise ergibt, worin die Tätigkeit bestehen soll (BAG a.a.O.; HessLAG vom 23.10.2008 - 12 Ta 383/08; juris).

    Nicht zu überprüfen ist im Verfahren nach § 888 ZPO allerdings die materielle Richtigkeit des arbeitsgerichtlichen Urteils; denn aus dem Grundsatz der Trennung von Erkenntnis- und Zwangsvollstreckungsverfahren folgt, dass der Gegenstand des Zwangsvollstreckungsverfahrens auf die Überprüfung der Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung auf der Grundlage des vorliegenden vollstreckbaren Titels reduziert ist (BAG 15.04.2009 - 3 AZB 93/08; HessLAG 23.10.2008 - 12 Ta 383/08; 25.06.2007 - 12 Ta 194/07; LAG Baden-Württemberg 21.02.2007 - 17 Ta 1/07 - juris).

  • LAG Hessen, 21.01.2014 - 12 Ta 191/13

    Bestimmtheit der geschuldeten Handlung; Unmöglichkeit - Einzelfall einer

    Dazu reicht es aus, wenn der Titel entweder das Berufsbild, mit dem der Arbeitnehmer beschäftigt werden soll, enthält oder sich aus dem Titel in vergleichbarer Weise ergibt, worin die Tätigkeit bestehen soll (BAG a.a.O.; Hessisches LAG vom 23.10.2008 - 12 Ta 383/08; juris).

    Es hat allein zum Gegenstand, die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung auf der Grundlage des vorliegenden vollstreckbaren Titels zu überprüfen (BAG 15.04.2009 - 3 AZB 93/08; Hess LAG 23.10.2008 - 12 Ta 383/08; 25.06.2007 - 12 Ta 194/07; LAG Baden-Württemberg 21.02.2007 - 17 Ta 1/07 - juris).

  • LAG Hessen, 15.02.2013 - 14 SaGa 1700/12

    Betriebsverfassungsrechtlicher Weiterbeschäftigungsanspruch - Entbindungsantrag -

    Es genügt, wenn sich das Berufsbild , mit dem der Arbeitnehmer beschäftigt werden soll, aus dem Titel ergibt ( BAG 15.04.2009 - 3 AZB/08 - a.a.O.; Hess. LAG 16.07.2010 - 12 Ta 68/10 - Juris; Hess. LAG 23.10.2008 - 12 Ta 383/08 - Juris) oder in vergleichbarer Weise feststellbar ist, worin die Tätigkeit bestehen soll.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2009 - 9 Ta 201/09

    Weiterbeschäftigungsanspruch - Bestimmtheit des Vollstreckungstitels

    Hierzu kann es ausreichen, wenn die im Titel gewählte Bezeichnung einem bestimmten Berufsbild mit hinreichend feststehendem Inhalt entspricht (BAG, a.a.O; LAG Hessen Beschl. v. 23.10.2008 - 12 Ta 383/08 -).
  • LAG Hessen, 22.01.2014 - 12 Ta 366/13

    Vollstreckung der Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung einer Arbeitnehmerin

    Es hat allein zum Gegenstand, die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung auf der Grundlage des vorliegenden vollstreckbaren Titels zu überprüfen ( BAG 15.04.2009 - 3 AZB 93/08; Hess LAG 23.10.2008 - 12 Ta 383/08; 25.06.2007 - 12 Ta 194/07; LAG Baden-Württemberg 21.02.2007 - 17 Ta 1/07 - juris ).
  • LAG Hessen, 16.07.2010 - 12 Ta 68/10

    Bestimmtheit, Erfüllung, Unmöglichkeit, Vollstreckung eines

    Dazu reicht es aus, wenn der Titel entweder das Berufsbild, mit dem der Arbeitnehmer beschäftigt werden soll, enthält oder sich aus dem Titel in vergleichbarer Weise ergibt, worin die Tätigkeit bestehen soll (BAG a.a.O.; Hessisches LAG vom 23.10.2008 - 12 Ta 383/08; juris).
  • LAG Hessen, 04.05.2012 - 12 Ta 293/11

    Sofortige Beschwerde - Vollstreckung eines Beschäftigungstitels im bestehenden

  • LAG Hessen, 28.05.2014 - 12 Ta 104/14

    Unmöglichkeit der Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung

  • LAG Hessen, 17.10.2013 - 12 Ta 300/13

    Unmöglichkeit der Weiterbeschäftigung; Zwangsgeld

  • ArbG Frankfurt/Main, 31.05.2012 - 19 Ca 8396/11
  • LAG Hessen, 05.10.2015 - 12 Ta 114/15

    Zu den Anforderungen an den Vortrag zur Unmöglichkeit der Vollstreckung wegen des

  • LAG Köln, 16.04.2010 - 8 Ta 106/10

    Bestimmtheit der durch Versäumnisurteil titulierten Weiterbeschäftigungspflicht

  • LAG Hessen, 04.12.2013 - 12 Ta 354/13

    Bestimmtheit eines Weiterbeschäftigungsanspruchs

  • ArbG Frankfurt/Main, 26.04.2012 - 19 Ca 7422/11
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht