Rechtsprechung
   LAG Köln, 19.03.2007 - 12 Ta 41/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,13986
LAG Köln, 19.03.2007 - 12 Ta 41/07 (https://dejure.org/2007,13986)
LAG Köln, Entscheidung vom 19.03.2007 - 12 Ta 41/07 (https://dejure.org/2007,13986)
LAG Köln, Entscheidung vom 19. März 2007 - 12 Ta 41/07 (https://dejure.org/2007,13986)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,13986) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ArbGG § 46 Abs. 2; ; ArbGG § 62 Abs. 2; ; ArbGG § 78; ; ZPO § 91 a Abs. 2 S. 1; ; ZPO § 567

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenentscheidung bei Erledigung des Eilantrags auf Unterlassung eines Solidaritätsstreiks zur Arbeitszeitregelung im öffentlichen Dienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Köln, 12.12.2005 - 2 Ta 457/05

    Ärztestreik gegen kommunalen Arbeitgeber

    Auszug aus LAG Köln, 19.03.2007 - 12 Ta 41/07
    Zur Prüfung, ob eine auf Unterlassung eines Arbeitskampfes gerichtete einstweilige Verfügung im Sinne des § 940 ZPO zur Anwendung wesentlicher Nachteile nötig erscheint, hat eine Interessenabwägung stattzufinden, in die sämtliche in Betracht kommenden materiellrechtlichen und vollstreckungsrechtlichen Erwägungen sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen für beide Parteien einzubeziehen sind (vgl. Landesarbeitsgericht Hessen, Urteil vom 02.05.2003 - 9 SaGa 636/03 - NZA 2000, 679, 680; Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 12.12.2005 - 2 Ta 457/05 - Korinth, Einstweiliger Rechtsschutz im Arbeitsgerichtsverfahren, 2. Aufl., S. 362 bis 364).
  • BAG, 18.02.2003 - 1 AZR 142/02

    Streik um Verbandstarifvertrag gegen Außenseiter-Arbeitgeber

    Auszug aus LAG Köln, 19.03.2007 - 12 Ta 41/07
    Dort ist unter Hinweis auf Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.02.2003 - 1 AZR 142/02 - AP Nr. 163 zu Art. 9 GG, Arbeitskampf, näher dargelegt, dass die im TVöD getroffene Arbeitszeitregelung zugunsten der Arbeitgeberseite "vereinbarungsoffen" gestaltet ist, die hier in Rede stehende Streitmaßnahme also dazu diente, der nachteiligen Änderung des eigenen Tarifvertrages entgegen zu wirken und insoweit die für die Zulässigkeit eines Sympathiestreiks erforderliche Partizipation am Streikergebnis, wie das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 18.02.2003 fordert, vorliegt.
  • BVerfG, 18.09.1992 - 1 BvR 1074/92

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung nach

    Auszug aus LAG Köln, 19.03.2007 - 12 Ta 41/07
    Dabei reicht eine summarische Prüfung (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 18.09.1992 - 1 BvR 1074/92 - NJW 93, 1060, 1061).
  • LAG Hessen, 02.05.2003 - 9 SaGa 636/03
    Auszug aus LAG Köln, 19.03.2007 - 12 Ta 41/07
    Zur Prüfung, ob eine auf Unterlassung eines Arbeitskampfes gerichtete einstweilige Verfügung im Sinne des § 940 ZPO zur Anwendung wesentlicher Nachteile nötig erscheint, hat eine Interessenabwägung stattzufinden, in die sämtliche in Betracht kommenden materiellrechtlichen und vollstreckungsrechtlichen Erwägungen sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen für beide Parteien einzubeziehen sind (vgl. Landesarbeitsgericht Hessen, Urteil vom 02.05.2003 - 9 SaGa 636/03 - NZA 2000, 679, 680; Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 12.12.2005 - 2 Ta 457/05 - Korinth, Einstweiliger Rechtsschutz im Arbeitsgerichtsverfahren, 2. Aufl., S. 362 bis 364).
  • BVerfG, 07.04.2020 - 1 BvR 2674/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Untersagung von

    aa) Es kann insoweit dahinstehen, ob es verfassungsrechtlich geboten ist, im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes einen Verfügungsanspruch auf die Untersagung einer Arbeitskampfmaßnahme nur dann anzunehmen, wenn die beabsichtigte Maßnahme "offensichtlich" oder "eindeutig" rechtswidrig ist (vgl. LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 3. August 2016 - 4 SaGa 2/16 -, juris, Rn. 64; LAG Sachsen, Urteil vom 2. November 2007 - 7 SaGa 19/07 -, juris, Rn. 93; LAG Köln, Beschluss vom 19. März 2007 - 12 Ta 41/07 -, juris, Rn. 7).
  • LAG Baden-Württemberg, 24.02.2016 - 2 SaGa 1/15

    Streikmaßnahmen - Betriebsgelände - Unterlassungsanspruch - einstweilige

    Dabei ist in Rechtsprechung und Literatur sehr umstritten, ob die Rechtswidrigkeit der (bevorstehenden) Arbeitskampfmaßnahmen eindeutig oder offenkundig sein muss (für eine offenkundige Rechtswidrigkeit der Arbeitskampfmaßnahmen: LAG Baden-Württemberg 31. März 2009 - 2 SaGa 1/09 juris Rn. 49; Sächsisches LAG 2. November 2007 - 7 SaGa 19/07 juris Rn. 93; LAG Köln 19. März 2007 - 12 Ta 41/07 juris Rn. 7; Däubler-Bertzbach aaO § 24 Rn. 21; Zeuner RdA 1971, 7; für die "einfache" Rechtswidrigkeit der Arbeitskampfmaßnahmen: Hessisches LAG 22. Juli 2004 - 9 SaGa 593/04 - AP Nr. 168 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; Kissel, aaO, § 65 Rn. 28; Otto, Arbeitskampf und Schlichtungsrecht, § 19 Rn. 31; Germelmann-Germelmann, ArbGG, 8. Auflage, § 62 Rn. 113 jeweils mwN).
  • LAG Baden-Württemberg, 31.03.2009 - 2 SaGa 1/09

    Sympathiestreik - Unterstützungsstreik - Arbeitskampf im Flugsicherungsbereich

    Dabei ist in Rechtsprechung und Literatur sehr umstritten, ob die Rechtswidrigkeit der (bevorstehenden) Arbeitskampfmaßnahmen eindeutig oder offenkundig sein muss (für eine offenkundige Rechtswidrigkeit der Arbeitskampfmaßnahmen: Sächsisches LAG 02.11.2007 - 7 SaGa 19/07 - a.a.O., Rdnr. 93; LAG Köln 19.03.2007 - 12 Ta 41/07 - LAGE Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 77; Zeuner RdA 1971, 7; für die "einfache" Rechtswidrigkeit der Arbeitskampfmaßnahmen: Hessisches LAG 22.07.2004 - 9 SaGa 593/04 - AP Nr. 168 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; Kissel, a.a.O., § 65 Rdnr. 28; Otto, Arbeitskampf und Schlichtungsrecht, § 19 Rdnr. 31; Germelmann-Germelmann, ArbGG, 6. Auflage, § 62 Rdnr. 113 jeweils m.w.N.).
  • ArbG Berlin, 04.01.2008 - 91 Ca 7827/07

    Zustimmung zur Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit

    Das Fazit der grundsätzlichen Wirksamkeit des TV-Meistbegünstigung dürfte auch den von der Klägerin zitierten  Entscheidungen des LAG Köln vom 19.3.2007 - 12 Ta 41/07 - sowie des LAG Hamm 24.7.2006 - 8 Sa 741/06 - zugrunde liegen.
  • ArbG Nürnberg, 31.01.2018 - 5 Ga 24/18

    Warnstreiks der IG Metall

    Dabei wird überwiegend angenommen, dass die Rechtswidrigkeit der (bevorstehenden) Arbeitskampfmaßnahmen im Rahmen der summarischen Prüfung im Eilverfahren eindeutig oder offenkundig sein muss (LAG Baden-Württemberg v. 24.02.2016, a.a.O.; LAG BadenWürttemberg v. 31.03.2009 - 2 SaGa 1/09 - juris; Sächsisches LAG v. 02.11.2007 - 7 SaGa 19/07 - juris; LAG Köln v. 19.03.2007 - 12 Ta 41/07 - juris).
  • ArbG Berlin, 04.01.2008 - 91 Ca 7826/07

    Anspruch auf Abschluss eines Änderungstarifvertrages - Tarifvertrag und

    Das Fazit der grundsätzlichen Wirksamkeit des TV-Meistbegünstigung dürfte auch den von der Klägerin zitierten Entscheidungen des LAG Köln vom 19.3.2007 - 12 Ta 41/07 - sowie des LAG Hamm 24.7.2006 - 8 Sa 741/06 - zugrunde liegen.
  • ArbG Köln, 15.12.2009 - 12 Ga 179/09

    Antrag auf Untersagung eines Warnstreiks bei der Bauer Druck Köln KG

    Zur Prüfung, ob eine auf Unterlassung eines Arbeitskampfes gerichtete einstweilige Verfügung im Sinne des § 940 ZPO zur Anwendung wesentlicher Nachteile nötig erscheint, hat eine Interessenabwägung stattzufinden, in die sämtliche in Betracht kommenden materiell-rechtlichen und vollstreckungsrechtlichen Erwägungen sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen für beide Parteien einzubeziehen sind ( vgl. LAG Köln 19. März 2007 - 12 Ta 41/07 - LAGE GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 77 m.w.N. ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht