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   LAG Baden-Württemberg, 17.08.2005 - 12 TaBV 11/04   

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https://dejure.org/2005,9546
LAG Baden-Württemberg, 17.08.2005 - 12 TaBV 11/04 (https://dejure.org/2005,9546)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.08.2005 - 12 TaBV 11/04 (https://dejure.org/2005,9546)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. August 2005 - 12 TaBV 11/04 (https://dejure.org/2005,9546)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines Wiedereinstellungsanspruches und eines Abfindungsanspruches; Abschluss eines Sozialplanes wegen der Betriebsaufspaltung einer Cafeteria; Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei geplanter Spaltung von Betrieben; Umfang der Regelungskompetenz einer ...

  • Judicialis

    BetrVG § 112 Abs. 1 Satz 2; ; BetrVG § 112 Abs. 5 Satz 2 Ziff. 2; ; BGB § 613a Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 613a Abs. 1; ; BGB § 613a Abs. 6; ; ArbGG § 83 a Abs. 2; ; ArbGG § 90 Abs. 2; ; ZPO § 256 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilnichtiger Einigungsstellenspruch zum Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile einer Teilauslagerung im Kantinenbereich - Überschreiten der Regelungsbefugnis durch Festlegung eines Wiedereinstellungsanspruchs und Abfindungszahlungen - betriebsbedingte Kündigungen keine ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 26.04.1990 - 1 ABR 79/89

    Einseitige Erledigungserklärung im Beschlußverfahren

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.08.2005 - 12 TaBV 11/04
    Gleichwohl wurde das Verfahren nicht - auch nicht einseitig - gemäß §§ 83 a Abs. 2, 90 Abs. 2 ArbGG für erledigt erklärt (BAG, 27.08.1996, Az.: 3 ABR 21/95), sodass eine teilweise Einstellung des Beschlussverfahrens nicht in Betracht kam (BAG, 26.04.1990, Az.: 1 ABR 79/89).
  • BAG, 27.08.1996 - 3 ABR 21/95

    Einseitige Erledigungserklärung in der Rechtsbeschwerdeinstanz des

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.08.2005 - 12 TaBV 11/04
    Gleichwohl wurde das Verfahren nicht - auch nicht einseitig - gemäß §§ 83 a Abs. 2, 90 Abs. 2 ArbGG für erledigt erklärt (BAG, 27.08.1996, Az.: 3 ABR 21/95), sodass eine teilweise Einstellung des Beschlussverfahrens nicht in Betracht kam (BAG, 26.04.1990, Az.: 1 ABR 79/89).
  • BAG, 11.12.2001 - 1 ABR 9/01

    Beschlußverfahren - Feststellungsinteresse - personalvertretungsrechtliche

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.08.2005 - 12 TaBV 11/04
    Es gehört nämlich nicht zu den Aufgaben der Gerichte, einem Beteiligten zu bescheinigen, ob er im Recht war oder nicht; insbesondere ist es nicht gerichtliche Aufgabe, eine die Verfahrensbeteiligten interessierende Rechtsfrage gutachterlich zu klären (BAG, 11.12.2001, Az.: 1 ABR 9/01, unter Berufung auf BAG 11.10.1975, Az.: 7 ABR 17/95 = AP Nr. 2 zu § 21 BetrVG 1972).
  • BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 5/99

    Umsetzung einer Altenpflegekraft auf eine andere Station - Versetzung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.08.2005 - 12 TaBV 11/04
    Im Beschlussverfahren wird hiervon allenfalls dann eine Ausnahme gemacht, wenn der konkrete Ausgangsfall zwar abgeschlossen ist, sich aber voraussichtlich in gleicher Weise wiederholen kann (BAG, 29.02.2000, Az.: 1 ABR 5/99 = AP Nr. 36 zu § 95 BetrVG 1972).
  • BAG, 11.10.1995 - 7 ABR 17/95

    Zum Rechtsschutzinteresse für die Feststellung eines

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.08.2005 - 12 TaBV 11/04
    Es gehört nämlich nicht zu den Aufgaben der Gerichte, einem Beteiligten zu bescheinigen, ob er im Recht war oder nicht; insbesondere ist es nicht gerichtliche Aufgabe, eine die Verfahrensbeteiligten interessierende Rechtsfrage gutachterlich zu klären (BAG, 11.12.2001, Az.: 1 ABR 9/01, unter Berufung auf BAG 11.10.1975, Az.: 7 ABR 17/95 = AP Nr. 2 zu § 21 BetrVG 1972).
  • ArbG Karlsruhe, 22.07.2003 - 6 BVGa 2/03

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Betriebsänderung - einstweiliger

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.08.2005 - 12 TaBV 11/04
    Daraufhin erwirkte der Betriebsrat am 30.06.2003 beim Arbeitsgericht Karlsruhe unter dem Aktenzeichen 6 BVGa 2/03 eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung der Durchführung der geplanten Ausgliederung.
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