Rechtsprechung
LAG Baden-Württemberg, 17.08.2005 - 12 TaBV 11/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestehen eines Wiedereinstellungsanspruches und eines Abfindungsanspruches; Abschluss eines Sozialplanes wegen der Betriebsaufspaltung einer Cafeteria; Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei geplanter Spaltung von Betrieben; Umfang der Regelungskompetenz einer ...
- Judicialis
BetrVG § 112 Abs. 1 Satz 2; ; BetrVG § 112 Abs. 5 Satz 2 Ziff. 2; ; BGB § 613a Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 613a Abs. 1; ; BGB § 613a Abs. 6; ; ArbGG § 83 a Abs. 2; ; ArbGG § 90 Abs. 2; ; ZPO § 256 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Teilnichtiger Einigungsstellenspruch zum Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile einer Teilauslagerung im Kantinenbereich - Überschreiten der Regelungsbefugnis durch Festlegung eines Wiedereinstellungsanspruchs und Abfindungszahlungen - betriebsbedingte Kündigungen keine ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Karlsruhe, 22.07.2004 - 6 BV 5/04
- LAG Baden-Württemberg, 17.08.2005 - 12 TaBV 11/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 26.04.1990 - 1 ABR 79/89
Einseitige Erledigungserklärung im Beschlußverfahren
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.08.2005 - 12 TaBV 11/04
Gleichwohl wurde das Verfahren nicht - auch nicht einseitig - gemäß §§ 83 a Abs. 2, 90 Abs. 2 ArbGG für erledigt erklärt (BAG, 27.08.1996, Az.: 3 ABR 21/95), sodass eine teilweise Einstellung des Beschlussverfahrens nicht in Betracht kam (BAG, 26.04.1990, Az.: 1 ABR 79/89). - BAG, 27.08.1996 - 3 ABR 21/95
Einseitige Erledigungserklärung in der Rechtsbeschwerdeinstanz des …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.08.2005 - 12 TaBV 11/04
Gleichwohl wurde das Verfahren nicht - auch nicht einseitig - gemäß §§ 83 a Abs. 2, 90 Abs. 2 ArbGG für erledigt erklärt (BAG, 27.08.1996, Az.: 3 ABR 21/95), sodass eine teilweise Einstellung des Beschlussverfahrens nicht in Betracht kam (BAG, 26.04.1990, Az.: 1 ABR 79/89). - BAG, 11.12.2001 - 1 ABR 9/01
Beschlußverfahren - Feststellungsinteresse - personalvertretungsrechtliche …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.08.2005 - 12 TaBV 11/04
Es gehört nämlich nicht zu den Aufgaben der Gerichte, einem Beteiligten zu bescheinigen, ob er im Recht war oder nicht; insbesondere ist es nicht gerichtliche Aufgabe, eine die Verfahrensbeteiligten interessierende Rechtsfrage gutachterlich zu klären (BAG, 11.12.2001, Az.: 1 ABR 9/01, unter Berufung auf BAG 11.10.1975, Az.: 7 ABR 17/95 = AP Nr. 2 zu § 21 BetrVG 1972).
- BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 5/99
Umsetzung einer Altenpflegekraft auf eine andere Station - Versetzung
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.08.2005 - 12 TaBV 11/04
Im Beschlussverfahren wird hiervon allenfalls dann eine Ausnahme gemacht, wenn der konkrete Ausgangsfall zwar abgeschlossen ist, sich aber voraussichtlich in gleicher Weise wiederholen kann (BAG, 29.02.2000, Az.: 1 ABR 5/99 = AP Nr. 36 zu § 95 BetrVG 1972). - BAG, 11.10.1995 - 7 ABR 17/95
Zum Rechtsschutzinteresse für die Feststellung eines …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.08.2005 - 12 TaBV 11/04
Es gehört nämlich nicht zu den Aufgaben der Gerichte, einem Beteiligten zu bescheinigen, ob er im Recht war oder nicht; insbesondere ist es nicht gerichtliche Aufgabe, eine die Verfahrensbeteiligten interessierende Rechtsfrage gutachterlich zu klären (BAG, 11.12.2001, Az.: 1 ABR 9/01, unter Berufung auf BAG 11.10.1975, Az.: 7 ABR 17/95 = AP Nr. 2 zu § 21 BetrVG 1972). - ArbG Karlsruhe, 22.07.2003 - 6 BVGa 2/03
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Betriebsänderung - einstweiliger …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.08.2005 - 12 TaBV 11/04
Daraufhin erwirkte der Betriebsrat am 30.06.2003 beim Arbeitsgericht Karlsruhe unter dem Aktenzeichen 6 BVGa 2/03 eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung der Durchführung der geplanten Ausgliederung.