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   LAG Niedersachsen, 29.11.2002 - 12 TaBV 111/02   

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https://dejure.org/2002,5125
LAG Niedersachsen, 29.11.2002 - 12 TaBV 111/02 (https://dejure.org/2002,5125)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.11.2002 - 12 TaBV 111/02 (https://dejure.org/2002,5125)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. November 2002 - 12 TaBV 111/02 (https://dejure.org/2002,5125)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Unterlassungsanspruch bei Kündigung im Tendenzbetrieb

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 111 BetrVG; § 113 BetrVG
    Möglichkeit der Verhinderung der Durchführung einer Betriebsänderung durch Antrag des Betriebsrats; Möglichkeit eines Nachteilsausgleichs in Tendenzbetrieben; Vorliegen von Mitbestimmungsrechten oder Mitwirkungsrechten des Betriebsrates bei Betriebsänderungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Verhinderung der Durchführung einer Betriebsänderung durch Antrag des Betriebsrats; Möglichkeit eines Nachteilsausgleichs in Tendenzbetrieben; Vorliegen von Mitbestimmungsrechten oder Mitwirkungsrechten des Betriebsrates bei Betriebsänderungen

  • Judicialis

    BetrVG § 102; ; BetrVG § ... 111; ; BetrVG § 111 Satz 1; ; BetrVG § 111 a; ; BetrVG § 112; ; BetrVG § 112 a; ; BetrVG § 113; ; BetrVG § 113 Abs. 3; ; BetrVG § 118 Abs. 1; ; BetrVG § 121; ; ArbGG § 87 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsbedingte Kündigung - Zur Frage, ob der Betriebsrat die Durchführung einer Betriebsänderung - hier noch im Streit: Ausspruch von Kündigungen - durch Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zwecks Unterlassung der Maßnahme bis zur Ausschöpfung des ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2003, 1337
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 27.10.1998 - 1 AZR 766/97

    Nachteilsausgleich bei Stillegung eines Tendenzbetriebs?

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.11.2002 - 12 TaBV 111/02
    Auch in Tendenzbetrieben - ein solcher kann hier unterstellt werden - kommt ein Nachteilsausgleich nach § 113 Abs. 3 BetrVG dann in Betracht, wenn der Arbeitgeber eine Betriebsänderung durchführt, ohne den Betriebsrat rechtzeitig unterrichtet und Verhandlungen über einen Sozialplan ermöglicht zu haben (vgl. BAG BB 99, 687 f.).
  • LAG München, 22.12.2008 - 6 TaBVGa 6/08

    Einstweilige Verfügung - Unterlassungsanspruch - Betriebsänderung - Umsetzung von

    Dem Interesse des Betriebsrats wird ein Nachteilsausgleichsanspruch der betroffenen Arbeitnehmer nach § 113 Abs. 3 BetrVG bei Durchführung der Betriebsänderung ohne Interessenausgleich nicht gerecht (so aber LAG Baden-Württemberg v. 28.8.1985 - 2 TaBV 8/85, LAGE BetrVG 1972 § 23 Nr. 16; LAG München v. 28.6.2005 - 5 TaBV 46/05; LAG Niedersachsen v. 29.11.2002 - 12 TaBV 111/02, BB 2003, 1337; LAG Sachsen-Anhalt v. 30.11.2004 - 11 TaBV 18/04; vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz v. 7.5.2001 - 7 TaBV 1028/00; Fitting, BetrVG 24. Aufl., § 111 Rz. 135; HSWG/Hess, BetrVG 7. Aufl., § 111 Rz. 89 ff.; Bengelsdorf, DB 1990, 1233, 1235ff., 1282 ff; Raab, ZfA 1997, 183, 246 ff.).
  • LAG Bremen, 15.04.2008 - 1 TaBVGa 3/08

    Anspruch auf Unterlassung betriebsändernder Maßnahmen bis Abschluss eines

    a) Es kann dahingestellt bleiben, ob grundsätzlich ein im Wege der einstweiligen Verfügung durchsetzbarer Anspruch auf Unterlassung einer Betriebsänderung bis zum Abschluss der Verhandlungen über einen Interessenausgleich gemäß den §§ 111 ff. BetrVG gegeben ist (bejahend: Thüringer LAG Beschl. v. 18.08.2003 - 1 Ta 104/03 - LAGE Nr. 1 zu § 111 BetrVG 2001; LAG Hamburg Beschl. v. 27.06.1997 - 5 Ta 5/07 - LAGE Nr. 15 zu § 111 BetrVG 1972; Hessiches LAG Beschl. v. 27.06.2007 - 4 TaBVGa 137/07; LAG Hamm Beschl. v. 30.07.2007 - 10 TaBVGa 15/07 - ArbuR 2008, 117; ablehnend: LAG Niedersachsen Beschl. v. 29.11.2002 - 12 TaBV 111/02 - BB 2003, 1.337).
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