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   LAG Baden-Württemberg, 18.02.2009 - 12 TaBV 17/08   

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LAG Baden-Württemberg, 18.02.2009 - 12 TaBV 17/08 (https://dejure.org/2009,4374)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.02.2009 - 12 TaBV 17/08 (https://dejure.org/2009,4374)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Februar 2009 - 12 TaBV 17/08 (https://dejure.org/2009,4374)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BetrVG § 37 Abs. 6; ; BetrVG § 40 Abs. 2; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 2; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 3; ; BetrVG § 92 a; ; BetrVG § 102

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 40 Abs. 2
    Internetzugang für Betriebsrat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Internet des Gesamtbetriebsrates reicht nicht!

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 03.09.2003 - 7 ABR 8/03

    Zugang zum Internet für Betriebsrat

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.02.2009 - 12 TaBV 17/08
    Diese Grundsätze gelten auch für das Verlangen auf Überlassung von Mitteln der IuK (BAG, 23.08.2006, 7 ABR 55/05; 03.09.2003, 7 ABR 8/03).

    Dient das jeweilige Sachmittel der Erledigung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben des Betriebsrates und hält sich die Interessenabwägung im Rahmen des Beurteilungsspielraums des Betriebsrates, kann das Gericht die Entscheidung nicht durch seine eigene ersetzen (BAG 16.05.2007, 7 ABR 45/06; 23.08.2006, 7 ABR 55/05; 04.09.2004, 7 ABR 8/03; LAG Nürnberg 19.03.2008, 4 TaBV 35/07; LAG Berlin-Brandenburg 09.07.2008, 17 TaBV 607/08).

    Darüber hinaus kann er sich mit Hilfe der im Internet zur Verfügung stehenden Suchmaschinen zu einzelnen betrieblichen Problemstellungen umfassend informieren, ohne auf Zufallsfunde in Zeitschriften oder Zeitungen, veralteten Kommentierungen oder längere Zeit zurückliegenden Gerichtsentscheidungen angewiesen zu sein (so zu Recht BAG vom 03.09.2003, - 7 ABR 8/03).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.07.2008 - 17 TaBV 607/08

    Internetzugang für Betriebsrat

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.02.2009 - 12 TaBV 17/08
    Dient das jeweilige Sachmittel der Erledigung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben des Betriebsrates und hält sich die Interessenabwägung im Rahmen des Beurteilungsspielraums des Betriebsrates, kann das Gericht die Entscheidung nicht durch seine eigene ersetzen (BAG 16.05.2007, 7 ABR 45/06; 23.08.2006, 7 ABR 55/05; 04.09.2004, 7 ABR 8/03; LAG Nürnberg 19.03.2008, 4 TaBV 35/07; LAG Berlin-Brandenburg 09.07.2008, 17 TaBV 607/08).

    Das erkennende Gericht teilt insoweit die Auffassung des LAG Berlin-Brandenburg vom 09.07.2008 (Az. 17 TaBV 607/08, Rechtsbeschwerde eingelegt, BAG -7 ABR 79/08) wonach es nicht gerechtfertigt ist, die Nutzung des Internets durch den Betriebsrat jeweils davon abhängig zu machen, welche konkreten Aufgaben derzeit vom Betriebsrat bereits bearbeitet wurden.

  • BAG, 23.08.2006 - 7 ABR 55/05

    Betriebsrat - Internetzugang

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.02.2009 - 12 TaBV 17/08
    Diese Grundsätze gelten auch für das Verlangen auf Überlassung von Mitteln der IuK (BAG, 23.08.2006, 7 ABR 55/05; 03.09.2003, 7 ABR 8/03).

    Dient das jeweilige Sachmittel der Erledigung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben des Betriebsrates und hält sich die Interessenabwägung im Rahmen des Beurteilungsspielraums des Betriebsrates, kann das Gericht die Entscheidung nicht durch seine eigene ersetzen (BAG 16.05.2007, 7 ABR 45/06; 23.08.2006, 7 ABR 55/05; 04.09.2004, 7 ABR 8/03; LAG Nürnberg 19.03.2008, 4 TaBV 35/07; LAG Berlin-Brandenburg 09.07.2008, 17 TaBV 607/08).

  • BAG, 16.05.2007 - 7 ABR 45/06

    Betriebsrat - Überlassung eines PC

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.02.2009 - 12 TaBV 17/08
    Dient das jeweilige Sachmittel der Erledigung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben des Betriebsrates und hält sich die Interessenabwägung im Rahmen des Beurteilungsspielraums des Betriebsrates, kann das Gericht die Entscheidung nicht durch seine eigene ersetzen (BAG 16.05.2007, 7 ABR 45/06; 23.08.2006, 7 ABR 55/05; 04.09.2004, 7 ABR 8/03; LAG Nürnberg 19.03.2008, 4 TaBV 35/07; LAG Berlin-Brandenburg 09.07.2008, 17 TaBV 607/08).
  • LAG Nürnberg, 19.03.2008 - 4 TaBV 35/07

    Betriebsrat - Internetzugang - nachträgliche Sperrung - Beurteilungsspielraum

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.02.2009 - 12 TaBV 17/08
    Dient das jeweilige Sachmittel der Erledigung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben des Betriebsrates und hält sich die Interessenabwägung im Rahmen des Beurteilungsspielraums des Betriebsrates, kann das Gericht die Entscheidung nicht durch seine eigene ersetzen (BAG 16.05.2007, 7 ABR 45/06; 23.08.2006, 7 ABR 55/05; 04.09.2004, 7 ABR 8/03; LAG Nürnberg 19.03.2008, 4 TaBV 35/07; LAG Berlin-Brandenburg 09.07.2008, 17 TaBV 607/08).
  • BAG, 20.01.2010 - 7 ABR 79/08

    Internetnutzung durch den Betriebsrat

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.02.2009 - 12 TaBV 17/08
    Das erkennende Gericht teilt insoweit die Auffassung des LAG Berlin-Brandenburg vom 09.07.2008 (Az. 17 TaBV 607/08, Rechtsbeschwerde eingelegt, BAG -7 ABR 79/08) wonach es nicht gerechtfertigt ist, die Nutzung des Internets durch den Betriebsrat jeweils davon abhängig zu machen, welche konkreten Aufgaben derzeit vom Betriebsrat bereits bearbeitet wurden.
  • LAG Bremen, 04.06.2009 - 3 TaBV 4/09

    Unverzichtbare Arbeitsmittel des Betriebsrats

    Ähnliche Auffassungen vertreten die 16. und die 12. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Beschlüsse v. 18.02.2009, 12 TaBV 17/08, juris mit zust. Anm. Kossens, jurisPR-ArbR 20/2009 Nr. 2 und v. 30.10.2008, 16 Ta BV 2/08) und die 17. Kammer des LAG Berlin-Brandenburg (Beschluss v. 08.07.2008, 17 TaBV 607/08, juris) sogar für den Internetzugang des Betriebsrates; die Nutzung eines PCs wird dabei vorausgesetzt.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.08.2009 - 10 TaBV 725/09

    Internet für den Betriebsrat

    Ausgerichtet an diesem Maßstab kann der Betriebsrat den Anspruch auf Bereitstellung eines Internetzugangs im Regelfall allein auf die fortschreitende technische Entwicklung und den allgemeinen Verbreitungsgrad des Internets stützen (anders noch BAG, Beschluss vom 23. August 2006 - 7 ABR 55/05, wie hier LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Juli 2008 - 17 TaBV 607/08 und Beschluss vom 12. Juni 2009 - 9 TaBV 440/09; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. Oktober 2008 - 16 TaBV 2/08 und Beschluss vom 18. Februar 2009 - 12 TaBV 17/08).

    Da der Betriebsrat seine Geschäfte grundsätzlich eigenständig und eigenverantwortlich führt, kann von ihm auch nicht verlangt werden, Mitglieder des Gesamtbetriebsratsausschusses, die einen Internetzugang haben, um Erledigung einer Internetrecherche zu bitten (LAG Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 18. Februar 2009 - 12 TaBV 17/08 und vom 8. Juni 2009 - 15 TaBV 1/09).

    - LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. Februar 2009 - 12 TaBV 17/08 mit Hinweis auf Recherchemöglichkeiten für Betriebsräte = www.aus.portal.de ; www.bmas.de ; www.bundesarbeitsgericht.de ; www.arbeitsagentur.de.

  • BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 54/09

    Anspruch des Betriebsrats auf Einrichtung eines Internetzugangs

    Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 18. Februar 2009 - 12 TaBV 17/08 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hamm, 21.08.2009 - 10 TaBV 33/08

    Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats; PC nebst Zubehör; Internetanschluss;

    Auch der Hinweis auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 18.02.2009 - 12 TaBV 17/08 - nötigt nicht zu einer anderen Beurteilung.
  • LAG Hessen, 09.07.2009 - 9 TaBV 13/09

    Anspruch des Betriebsrats auf Zugang zum Internet

    Die dem Betriebsrat nach §§ 80 Abs. 1, 87 ff, 92 ff, 106 ff BetrVG obliegenden umfangreichen Aufgaben lassen sich sachgerecht nur durch laufende und aktuelle Unterrichtung über die arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung sowie insbesondere durch die daraus gewonnenen Erkenntnisse über mögliche Handlungsspielräume lösen (LAG Baden-Württemberg Beschluss vom 18. Febr. 2009 - 12 TaBV 17/08 - Juris; Rechtsbeschwerde eingelegt unter dem Aktenzeichen 7 ABR 54/09; LAG Berlin-Brandenburg a. a. O.).
  • LAG Hessen, 09.07.2009 - 9 TaBV 258/08

    Anspruch des Betriebsrats auf Zugang zum Internet

    Die dem Betriebsrat nach §§ 80 Abs. 1, 87 ff, 92 ff, 106 ff BetrVG obliegenden umfangreichen Aufgaben lassen sich sachgerecht nur durch laufende und aktuelle Unterrichtung über die arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung sowie insbesondere durch die daraus gewonnenen Erkenntnisse über mögliche Handlungsspielräume lösen (LAG Baden-Württemberg Beschluss vom 18. Febr. 2009 - 12 TaBV 17/08 - Juris; Rechtsbeschwerde eingelegt unter dem Aktenzeichen 7 ABR 54/09; LAG Berlin-Brandenburg a. a. O.).
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