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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 08.04.1987 - 12 TaBV 17/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,1971
LAG Hamm, 08.04.1987 - 12 TaBV 17/87 (https://dejure.org/1987,1971)
LAG Hamm, Entscheidung vom 08.04.1987 - 12 TaBV 17/87 (https://dejure.org/1987,1971)
LAG Hamm, Entscheidung vom 08. April 1987 - 12 TaBV 17/87 (https://dejure.org/1987,1971)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einigungsstelle; Besetzung der Einigungsstelle; Beisitzer; Auswahl der Einigungsstellenbesetzung

Papierfundstellen

  • NZA 1988, 210 (Ls.)
  • DB 1987, 1441
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • LAG Hamm, 09.08.2004 - 10 TaBV 81/04

    Einigungsstellenbesetzungoffensichtliche Unzuständigkeitvorzeitige Anrufung der

    Sie entspricht der Regelbesetzung einer Einigungsstelle (LAG Hamm, Beschluss vom 08.04.1987 - NZA 1988, 210; LAG München, Beschluss vom 15.07.1991 - NZA 1992, 185; LAG Frankfurt, Beschluss vom 29.09.1992 - NZA 1993, 1008; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 04.02.1997 - DB 1997, 832; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, a.a.O., § 98 Rz. 31; ErfK/Eisemann, 4. Aufl., § 98 ArbGG Rz. 6 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 18.07.2007 - 10 TaBV 71/07

    Einigungsstellenbesetzung; offensichtliche Unzuständigkeit; ordnungsgemäße

    Sie entspricht der Regelbesetzung einer Einigungsstelle (LAG Hamm, Beschluss vom 08.04.1987 - NZA 1988, 210; LAG München, Beschluss vom 15.07.1991 - NZA 1992, 185; LAG Frankfurt, Beschluss vom 29.09.1992 - NZA 1993, 1008; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 04.02.1997 - DB 1997, 832; LAG Hamm, Beschluss vom 09.08.2004 - AP ArbGG 1979 § 98 Nr. 14 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 07.07.2003 - 10 TaBV 85/03

    Einigungsstellenbesetzung, offensichtliche Unzuständigkeit, Betriebsänderung,

    Sie entspricht der Regelbesetzung einer Einigungsstelle (LAG Hamm, Beschluss vom 08.04.1987 - NZA 1988, 210; LAG München, Beschluss vom 15.07.1991 - NZA 1992, 185; LAG Frankfurt, Beschluss vom 29.09.1992 - NZA 1993, 1008; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 04.02.1997 - DB 1997, 832; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, a.a.O., § 98 Rz. 31; Eisemann, ErfK, § 98 ArbGG Rz. 6 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   LAG Hessen, 05.11.1987 - 12 TaBV 17/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,17620
LAG Hessen, 05.11.1987 - 12 TaBV 17/87 (https://dejure.org/1987,17620)
LAG Hessen, Entscheidung vom 05.11.1987 - 12 TaBV 17/87 (https://dejure.org/1987,17620)
LAG Hessen, Entscheidung vom 05. November 1987 - 12 TaBV 17/87 (https://dejure.org/1987,17620)
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Rechtsprechung
   LAG Niedersachsen, 05.06.1987 - 12 TaBV 17/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,10336
LAG Niedersachsen, 05.06.1987 - 12 TaBV 17/87 (https://dejure.org/1987,10336)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 05.06.1987 - 12 TaBV 17/87 (https://dejure.org/1987,10336)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 05. Juni 1987 - 12 TaBV 17/87 (https://dejure.org/1987,10336)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Zulässigkeit einer einstweiligen Verfügung im Verfahren nach § 23 Abs. 3 BetrVG ; Unterlassungsansprüche des Betriebsrates gegenüber Maßnahmen in Bezug auf mitbestimmungspflichtige Mehrarbeit von Arbeitnehmern

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer einstweiligen Verfügung im Verfahren nach § 23 Abs. 3 BetrVG ; Unterlassungsansprüche des Betriebsrates gegenüber Maßnahmen in Bezug auf mitbestimmungspflichtige Mehrarbeit von Arbeitnehmern

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Berlin, 28.06.1984 - 12 TaBV 3/84
    Auszug aus LAG Niedersachsen, 05.06.1987 - 12 TaBV 17/87
    Dies entspricht der bisherigen Rechtsprechung der Kammer (Beschluß vom 13. November 1984 - 12 TaBV 3/84 -), von der abzuweichen - trotz der Entscheidung des sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 18. April 1985 (Der Betrieb 85, 2511) - keine Veranlassung besteht, wenn nach Ansicht des sechsten Senats § 23 Abs. 3 BetrVG lediglich einen eigenständigen Unterlassungsanspruch neben anderen Unterlassungsansprüchen im Betriebsverfassungsrecht normiert und deshalb nicht als abschließende Vollzugsregelung für den Verstoß gegen Beteiligungsrechte des Betriebsrats angesehen werden soll, so kann dem nicht gefolgt werden.
  • BAG, 18.04.1985 - 6 ABR 19/84

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der Ableistung von Überstunden -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 05.06.1987 - 12 TaBV 17/87
    Dies entspricht der bisherigen Rechtsprechung der Kammer (Beschluß vom 13. November 1984 - 12 TaBV 3/84 -), von der abzuweichen - trotz der Entscheidung des sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 18. April 1985 (Der Betrieb 85, 2511) - keine Veranlassung besteht, wenn nach Ansicht des sechsten Senats § 23 Abs. 3 BetrVG lediglich einen eigenständigen Unterlassungsanspruch neben anderen Unterlassungsansprüchen im Betriebsverfassungsrecht normiert und deshalb nicht als abschließende Vollzugsregelung für den Verstoß gegen Beteiligungsrechte des Betriebsrats angesehen werden soll, so kann dem nicht gefolgt werden.
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