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   LAG Düsseldorf, 23.08.2005 - 12 TaBV 23/05   

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LAG Düsseldorf, 23.08.2005 - 12 TaBV 23/05 (https://dejure.org/2005,5117)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.08.2005 - 12 TaBV 23/05 (https://dejure.org/2005,5117)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. August 2005 - 12 TaBV 23/05 (https://dejure.org/2005,5117)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Sachmittelanspruch des Betriebsrats

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 40 BetrVG
    Sachmittelanspruch des Betriebsrats

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit eines Computers für die Arbeit des Betriebsrats; Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats; Rechte und Pflichten des Betriebsrats bei der Prüfung von Sachmittelansprüchen; Gerichtliche Überprüfbarkeit derartiger Entscheidungen; Umfang des Anspruchs; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2006, 139
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG Düsseldorf, 21.11.2002 - 5 (13) TaBV 49/02
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.08.2005 - 12 TaBV 23/05
    Zur Erforderlichkeit eines PC für die Betriebsratsarbeit (Anschluss an LAG Düsseldorf, Beschlüsse vom 21.11.2002, 5 (10) TaBV 46/02 und 5 (13) TaBV 49/02; Abweichung von LAG Düsseldorf, Beschluss vom 14.12.2004, 8 (9) TaBV 53/04).

    Der Streit der Beteiligten ist die Fortsetzung gerichtlicher Auseinandersetzungen zwischen anderen Betriebsräten und dem Arbeitgeber zu derselben Problematik (LAG Berlin vom 23.10.2001, 3 TaBV 779/01, LAG Köln vom 06.06.2002, 5 TaBV 22/02, LAG Berlin vom 16.07.2002, 5 TaBV 342/02, LAG Nürnberg vom 28.10.2002, 1 TaBV 23/02, LAG Düsseldorf vom 24.11.2002, 5 (10) TaBV 53/04 und 5 (13) TaBV 49/02, LAG Baden-Württemberg vom 24.01.2003, 18 TaBV 3/02, LAG Schleswig-Holstein vom 20.06.2003, 6 TaBV 21/02, LAG Hamm vom 09.07.2002, 13 TaBV 46/02, LAG Rheinland-Pfalz vom 01.12.2000, 8 TaBV 796/00, LAG Saarland vom 24.05.2000, 1 TaBV 1/00, LAG Hessen vom 15.01.2004, 9 TaBV 125/02 (dort unter Abgrenzung von LAG Niedersachsen vom 30.09.2002, 11 TaBV 59/02 und LAG Baden-Württemberg vom 23.05.2003, LAG Düsseldorf vom 14.12.2004, 8 (9) TaBV 53/04, LAG Saarland vom 25.05.2005, 1 TaBV 1/05).

    a) Die Kammer tritt uneingeschränkt den Ausführungen der 5. Kammer des Landesarbeitsgerichts (Beschluss vom 21.11.2002, 5 (10) TaBV 46/02, Beschluss vom 21.11.2002, 5 (13) TaBV 49/02) bei.

  • BAG, 12.05.1999 - 7 ABR 36/97

    PC für den Betriebsrat

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.08.2005 - 12 TaBV 23/05
    I. Der Anspruch nach § 40 BetrVG richtet sich auf Sachmittel mittlerer Art und Güte (BAG, Beschluss vom 12.05.1999, 7 ABR 36/97, AP Nr. 65 zu § 40 BetrVG 1972).

    Hat daher der Arbeitgeber nicht unabhängig von der Betriebsgröße und den betrieblichen oder betriebsratsbezogenen Verhältnissen dem Betriebsrat einen PC nebst Zubehör zur Verfügung zu stellen und ist selbst bei einem aus mehreren Mitgliedern (i.c. sieben ) bestehenden Betriebsrat ein PC nebst Zubehör für die sachliche Wahrnehmung von Betriebsratsaufgaben nicht stets erforderlich, so pflegt allerdings mit der Betriebsgröße und der Anzahl der vom Betriebsrat repräsentierten Arbeitnehmer die Arbeitsbelastung des Betriebsrats durch die Wahrnehmung seiner Aufgaben zuzunehmen, was regelmäßig zu Erleichterungen bei der Darlegung der Erforderlichkeit führt (BAG, Beschluss vom 12.05.1999, 7 ABR 36/97, AP Nr. 65 zu § 40 BetrVG 1972).

  • BAG, 11.03.1998 - 7 ABR 59/96

    Anspruch des Betriebsrats auf Überlassung eines Personalcomputers

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.08.2005 - 12 TaBV 23/05
    2. Indem § 40 Abs. 2 BetrVG den Anspruch des Betriebsrats auf Sachmittel im erforderlichen Umfang beschränkt, gewährt das Gesetz keine (nicht näher definierte) "Normal- oder Grundausstattung" (BAG, Beschluss vom 11.03.1998, 7 ABR 59/96, AP Nr. 57 zu § 40 BetrVG 1972, aA. DKK/Wedde, BetrVG, 7. Aufl., § 40 Rz. 98).

    Eine vollständige Befreiung von der Ausübung des Beurteilungsspielraums folgt daraus jedoch nicht (BAG vom 11.03.1998, a.a.O.).

  • BAG, 01.12.2004 - 7 ABR 18/04

    Nutzung des Intranet durch Betriebsrat

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.08.2005 - 12 TaBV 23/05
    Dabei hat er die Interessen der Belegschaft an einer sachgerechten Ausübung des Betriebsratsamts einerseits und berechtigte Interessen des Arbeitgebers, auch soweit sie auf eine Begrenzung seiner Kostentragungspflicht gerichtet sind, gegeneinander abzuwägen (BAG, Beschluss vom 01.12.2004, 7 ABR 18/04, AP Nr. 82 zu § 40 BetrVG 1972).

    Ebenso wenig, wie die Art der Kommunikation nach dem Betriebsverfassungsgesetz weder institutionalisiert noch dem Betriebsrat in bestimmter Weise vorgegeben ist (BAG, Beschluss vom 01.12.2004, 7 ABR 18/04, AP Nr. 82 zu § 40 BetrVG 1972), also der Betriebsrat u.U. zum Zwecke des Emailverkehrs Internet oder Intranet nutzen darf und damit einen PC benötigt, zwingt das Gesetz den Betriebsrat dazu, es bei hand- oder maschinenschriftlichen Aufzeichnungen oder Anfertigung von Fotokopien zu belassen.

  • LAG Düsseldorf, 08.01.2004 - 11 TaBV 33/03

    Einsatz von Büropersonal zur Erledigung interner organisatorischer und

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.08.2005 - 12 TaBV 23/05
    Insoweit wird jedenfalls in mittleren und größeren Betrieben die Erforderlichkeit eines PC für die Betriebsratsarbeit regelmäßig indiziert sein (LAG Düsseldorf , Beschluss vom 06.01.1995, LAGE Nr. 45 zu § 40 BetrVG 1972, Fitting, BetrVG, 21. Aufl., § 40 Rz. 131 mwN; prima facie [für Büropersonal] LAG Düsseldorf, Beschluss vom 08.01.2004, NZA-RR 2004, 358).

    Zudem folgt aus § 40 Abs. 2 BetrVG, dass es nicht die eigentliche Aufgabe des Betriebsrats ist, Schreib- und Büroarbeiten, die im Zusammenhang mit der Betriebsratstätigkeit anfallen, selbst zu erledigen (LAG Düsseldorf vom 08.01.2004, a.a.O.).

  • LAG Düsseldorf, 14.12.2004 - 8 (9) TaBV 53/04
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.08.2005 - 12 TaBV 23/05
    Zur Erforderlichkeit eines PC für die Betriebsratsarbeit (Anschluss an LAG Düsseldorf, Beschlüsse vom 21.11.2002, 5 (10) TaBV 46/02 und 5 (13) TaBV 49/02; Abweichung von LAG Düsseldorf, Beschluss vom 14.12.2004, 8 (9) TaBV 53/04).

    Der Streit der Beteiligten ist die Fortsetzung gerichtlicher Auseinandersetzungen zwischen anderen Betriebsräten und dem Arbeitgeber zu derselben Problematik (LAG Berlin vom 23.10.2001, 3 TaBV 779/01, LAG Köln vom 06.06.2002, 5 TaBV 22/02, LAG Berlin vom 16.07.2002, 5 TaBV 342/02, LAG Nürnberg vom 28.10.2002, 1 TaBV 23/02, LAG Düsseldorf vom 24.11.2002, 5 (10) TaBV 53/04 und 5 (13) TaBV 49/02, LAG Baden-Württemberg vom 24.01.2003, 18 TaBV 3/02, LAG Schleswig-Holstein vom 20.06.2003, 6 TaBV 21/02, LAG Hamm vom 09.07.2002, 13 TaBV 46/02, LAG Rheinland-Pfalz vom 01.12.2000, 8 TaBV 796/00, LAG Saarland vom 24.05.2000, 1 TaBV 1/00, LAG Hessen vom 15.01.2004, 9 TaBV 125/02 (dort unter Abgrenzung von LAG Niedersachsen vom 30.09.2002, 11 TaBV 59/02 und LAG Baden-Württemberg vom 23.05.2003, LAG Düsseldorf vom 14.12.2004, 8 (9) TaBV 53/04, LAG Saarland vom 25.05.2005, 1 TaBV 1/05).

  • LAG Düsseldorf, 21.11.2002 - 5 (10) TaBV 46/02

    Sachmittel des Betriebsrats, Erforderlichkeit der Benutzung eines PC´s

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.08.2005 - 12 TaBV 23/05
    Zur Erforderlichkeit eines PC für die Betriebsratsarbeit (Anschluss an LAG Düsseldorf, Beschlüsse vom 21.11.2002, 5 (10) TaBV 46/02 und 5 (13) TaBV 49/02; Abweichung von LAG Düsseldorf, Beschluss vom 14.12.2004, 8 (9) TaBV 53/04).

    a) Die Kammer tritt uneingeschränkt den Ausführungen der 5. Kammer des Landesarbeitsgerichts (Beschluss vom 21.11.2002, 5 (10) TaBV 46/02, Beschluss vom 21.11.2002, 5 (13) TaBV 49/02) bei.

  • BAG, 11.11.1998 - 7 ABR 57/97

    Anspruch des Betriebsrats auf Überlassung eines Personalcomputers

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.08.2005 - 12 TaBV 23/05
    Wohl wird aus Gründen der Effektivität der Betriebsratsarbeit ein Sachmittel erst dann erforderlich, wenn ohne seinen Einsatz die Wahrnehmung anderer Rechte und Pflichten des Betriebsrats vernachlässigt werden müsste (BAG, Beschluss vom 11.11.1998, 7 ABR 57/97, AP Nr. 64 zu § 40 BetrVG 1972).
  • LAG Bremen, 04.06.2009 - 3 TaBV 4/09

    Unverzichtbare Arbeitsmittel des Betriebsrats

    Das LAG Düsseldorf (Beschluss v. 23.08.2005, 12 TaBV 23/05, NZA-RR 2006, 139 ff.) geht davon aus, das jedenfalls in mittleren und größeren Betrieben die Erforderlichkeit eines PCs für die Betriebsratsarbeit regelmäßig indiziert sei.
  • LAG München, 19.12.2007 - 11 TaBV 45/07

    Personalcomputer

    b) Im vorliegenden Fall hat sich der Betriebsrat unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 23.8.2005, Az. 12 TaBV 23/05, NZA-RR 2006, 139, explizit auch darauf berufen, es laufe auf eine Herabwürdigung des Betriebsrats gegenüber Arbeitgeber, den Beschäftigten und Dritten hinaus, wenn er dazu gezwungen werde, viel Zeit darauf zu verwenden, den endgültigen Text in Schönschrift zu erstellen und sich in handschriftlichen oder maschinenschriftlichen, evtl. entsprechend korrigierten Erstfassungen äußern zu müssen.
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