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LAG Baden-Württemberg, 15.06.2005 - 12 TaBV 6/04 |
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LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. Juni 2005 - 12 TaBV 6/04 (https://dejure.org/2005,10227)
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Insolvenz - Kündigung einer Betriebsvereinbarung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Generelle Zulässigkeit der Teil-Kündigung einer Betriebsvereinbarung; Voraussetzungen der Zurückweisung des verspäteten Vorbringens in der zweiten Instanz gemäß § 87 Abs. 3 S. 4 Arbeitsgerichtgesetz (ArbGG); Ausnahmecharakters der außerordentlichen Kündigung; ...
- Judicialis
BetrVG § 77; ; BetrVG § ... 87 Abs. 1 Ziffer 8; ; InsO § 120 Abs. 1; ; InsO § 120 Abs. 1 Satz 1; ; InsO § 120 Abs. 1 Satz 2; ; InsO § 120 Abs. 2; ; ArbGG § 83 Abs. 1 Satz 2; ; ArbGG § 87 Abs. 3 Satz 4; ; ArbGG § 90 Abs. 2; ; BGB § 140
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Teil-Kündigung einer Betriebsvereinbarung durch Insolvenzverwalter - Zurückweisung verspäteten Vorbringens in der Berufungsinstanz
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Mannheim, 29.04.2004 - 5 BV 4/04
- LAG Baden-Württemberg, 15.06.2005 - 12 TaBV 6/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 310/00
Umdeutung einer unwirksamen außerordentlichen Kündigungserklärung
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.06.2005 - 12 TaBV 6/04
Bei der Anwendung von § 140 BGB kommt es nur darauf an, ob der Kündigende Tatsachen vorgetragen hat, die darauf hindeuten, die Umdeutung entspreche seinem mußmaßlichen Willen und dieser Wille sei dem Gekündigten erkennbar geworden (BAG 15.11.2001 -Az: 2 AZR 310/00).