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   LAG Hamm, 25.09.1985 - 12 TaBV 66/85   

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https://dejure.org/1985,4623
LAG Hamm, 25.09.1985 - 12 TaBV 66/85 (https://dejure.org/1985,4623)
LAG Hamm, Entscheidung vom 25.09.1985 - 12 TaBV 66/85 (https://dejure.org/1985,4623)
LAG Hamm, Entscheidung vom 25. September 1985 - 12 TaBV 66/85 (https://dejure.org/1985,4623)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Betriebsrat; Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung; Beschlußverfahren; Feststellung der Unwirksamkeit der Betriebsvereinbarung; Verstoß gegen die Formvorschrift; Altersversorgung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1986, 919
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 23.11.2011 - VIII ZR 203/10

    Gerichtliche Schätzung eines Handelsvertreterausgleichsanspruchs eines

    Abweichend hiervon wird vertreten, die "Grundsätze" könnten als rechtlich beachtlicher Vertrag zugunsten Dritter qualifiziert werden, sofern - was vorliegend nicht festgestellt ist - die Parteien Mitglieder der vertragsschließenden Verbände gewesen seien (BAG, DB 1986, 919, 920; kritisch hierzu Küstner in Küstner/Thume, aaO Rn. 14; Hopt, aaO, § 89b Rn. 96; Emde, aaO Rn. 418).
  • BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 55/98

    Nichtunterschriebene Namensliste der zu kündigenden Arbeitnehmer (§ 1 Satz 5

    Dies gilt, wenn man nicht ohnehin mit einer Mindermeinung den Interessenausgleich mit Namensliste nach § 1 Abs. 5 KSchG als Betriebsvereinbarung ansieht, für den jedenfalls vergleichbaren Fall der für Betriebsvereinbarungen vorgesehenen Schriftform in § 77 Abs. 2 BetrVG (BAG Beschluß vom 11. November 1986 - 3 ABR 74/85 - AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Gleichberechtigung; Fitting/Kaiser/Heither/Engels, BetrVG, 18. Aufl., § 77 Rz 21; Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 5. Aufl., § 77 Rz 118 ff.; Berg in Däubler/Kittner/Klebe, BetrVG, 6. Aufl., § 77 Rz 30; LAG Hamm Beschluß vom 25. September 1985 - 12 TaBV 66/85 - DB 1986, 919) und die Rechtsprechung zu der Frage, ob bei einem Wahlvorschlag im Sinne des § 14 Abs. 5 und 6 BetrVG die Liste der Wahlbewerber und die Liste mit den Stützunterschriften auf getrennten Blättern stehen dürfen (Kreutz, GK-BetrVG, 6. Aufl., § 14 Rz 102; Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 5. Aufl., § 14 Rz 55; Faecks/Meik, NZA 1988, 193, 195; Hessisches LAG Beschluß vom 21. Dezember 1995 - 12 TaBVGa 195/95 - NZA-RR 1996, 461; LAG Saarland Beschluß vom 30. Oktober 1995 - 2 TaBV 2/95 - LAGE § 14 BetrVG 1972 Nr. 3).
  • OLG Köln, 21.08.2020 - 19 U 187/19

    Buchauszugsanspruch eines Handelsvertreters Vermittlung von

    Dabei kann dahinstehen, ob man die "Grundsätze" - soweit wie hier nicht individualvertraglich vereinbart - als rechtlich unverbindlich (so etwa: OLG Frankfurt/Main VersR 1986, 388; OLG Köln VersR 1974, 995), als rechtlich beachtlicher Vertrag-zugunsten-Dritter - soweit die Parteien Mitglieder der vertragsschließenden Verbände waren - (so etwa: BAG DB 1986, 919), als Handelsbrauch im Sinne des § 346 HGB (so etwa: OLG München VersR 1974, 288) oder als allgemeine Schätzungsgrundlage im Sinne des § 287 ZPO (so etwa: OLG Hamburg VersR 1993, 476; OLG Frankfurt/Main VersR 1986, 814) qualifiziert.
  • LG Stuttgart, 28.01.2000 - 21 O 425/99

    Minderung des Ausgleichsanspruchs aus Gründen der Billigkeit wegen

    Es wäre allerdings Sache der Beklagten gewesen, ihre Abrechnung entsprechend zu erläutern, zumal die Bemessung des Ausgleichs bei Versicherungsvertretern in tatsächlicher Hinsicht besondere Schwierigkeiten auch nach höchstrichterlicher Ansicht bereitet (so Bundesarbeitsgericht DB 1986, Seite 919 (920), mit der Folge, daß dieser Abzug vom Kläger mangels Vortrag durch die Beklagte nicht hingenommen zu werden braucht.
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