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   LAG Düsseldorf, 19.02.1997 - 12 TaBV 97/96   

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LAG Düsseldorf, 19.02.1997 - 12 TaBV 97/96 (https://dejure.org/1997,3535)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.02.1997 - 12 TaBV 97/96 (https://dejure.org/1997,3535)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Februar 1997 - 12 TaBV 97/96 (https://dejure.org/1997,3535)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 6 Abs. 5 ArbZG, § 87 Abs. 1 Nr. 10BetrVG, BMTV-Güterfernverkehr
    Zuständigkeit der Einigungsstelle über die Einführung von Nachtarbeitszuschlägen gemäß § 6 Abs. 5 ArbZG - Begriff der tarifvertraglichen Ausgleichsregelung -

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Tarifvertragliche Ausgleichsregelung ; Vergütungszuschläge; Nachtarbeit ; Freizeitausgleich ; Vorstellung der Tarifvertragsparteien ; Ausgleich von Nachtarbeit ; Belastung durch Nachtarbeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ArbZG § 6 Abs. 5; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10
    Einigungsstelle: Zuständigkeit - Begriff der tarifvertraglichen Ausgleichsregelung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 21.09.1993 - 1 ABR 16/93

    Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs - Festlegung der zuschlagspflichtigen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.02.1997 - 12 TaBV 97/96
    Der Betriebsrat kann über sein Initiativrecht, das prinzipiell auch im Bereich der betrieblichen Lohngestaltung (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG) gilt (Fitting / Kaiser / Heither / Engels, BetrVG, 18. Aufl., § 87 Rz. 333), nicht die Gewährung freiwilliger Leistungen erzwingen (std. Rspr., BAG, Beschluß vom 14.12.1993, 1 ARB 31/93, AP Nr. 65 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu II 3, vgl. Beschluß vom 21.09.1993, 1 ABR 16/93, AP Nr. 62 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, zu B II 2 a, Urteil vom 24.01.1996, 1 AZR 597/95, EzA Nr. 55 zu § 77 BetrVG 1972, zu I 2 [1]).
  • BAG, 10.05.1994 - 3 AZR 721/93

    Tarifliche Spesensätze im Güterkraftverkehr

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.02.1997 - 12 TaBV 97/96
    Es ist nicht zu verkennen, daß die tariflich unterschiedliche Behandlung von Güterfernverkehr und Güternahverkehr zu vergütungs- und spesenrechtlichen Ungereimtheiten führen kann (vgl. BAG, Urteil vom 10.05.1994, 3 AZR 721/93, zu II 2 d).
  • BAG, 24.01.1996 - 1 AZR 597/95

    Umdeutung einer nichtigen Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.02.1997 - 12 TaBV 97/96
    Der Betriebsrat kann über sein Initiativrecht, das prinzipiell auch im Bereich der betrieblichen Lohngestaltung (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG) gilt (Fitting / Kaiser / Heither / Engels, BetrVG, 18. Aufl., § 87 Rz. 333), nicht die Gewährung freiwilliger Leistungen erzwingen (std. Rspr., BAG, Beschluß vom 14.12.1993, 1 ARB 31/93, AP Nr. 65 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu II 3, vgl. Beschluß vom 21.09.1993, 1 ABR 16/93, AP Nr. 62 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, zu B II 2 a, Urteil vom 24.01.1996, 1 AZR 597/95, EzA Nr. 55 zu § 77 BetrVG 1972, zu I 2 [1]).
  • LAG Berlin, 22.07.1997 - 3 TaBV 1/96

    Streit über die Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung nach deren Kündigung;

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.02.1997 - 12 TaBV 97/96
    Finden Tarifregelungen mit Ausgleichsfunktion auf das Arbeitsverhältnis Anwendung, ist der Arbeitgeber zu keinen weiteren Ausgleichsleistungen mehr verpflichtet (LAG Düsseldorf, Beschluß vom 27.02.1996, 3 TaBV 1/96, zu II 2 b, Roggendorff, Arbeitszeitgesetz § 6 Rz. 40, Zmarzlik / Anzinger Arbeitszeitgesetz, § 6 Rz. 57, Neumann / Bibl, Arbeitszeitgesetz, 12. Aufl., § 6 Rz. 25).
  • BAG, 26.08.1997 - 1 ABR 16/97

    Mitbestimmung bei betrieblichen Ausgleichsregelungen für Nachtarbeit

    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluß des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 19. Februar 1997 - 12 TaBV 97/96 - aufgehoben und wie folgt neu gefaßt: .
  • LAG Düsseldorf, 06.10.2000 - 9 Sa 949/00

    Nachtarbeitszuschlag für Fahrer und Beifahrer im Güterfernverkehr

    Im Gegensatz zur Auffassung des Ersten Senats des BAG (26.08.1997 ­ 1 ABR 16/97 ­ NZA 1998, 441 = AP Nr. 74 zu § 87 b BetvAVG 1972 Arbeitszeit) geht die Berufungskammer in Übereinstimmung mit der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 19.02.1997 (12 TaBV 97/96 - ) davon aus, dass für die Fahrer und Beifahrer im Güterfernverkehr und Möbelfernverkehr die tarifvertraglichen Vergütungsregelungen bereits eine Ausgleichsregelung im Sinne von § 6 Abs. 5 ArbZG enthalten.

    Diese Bestätigung ist in Kenntnis der Entscheidung des Ersten Senats des BAG vom 26.08.1997 ­ 1 ABR 16/97 ­ getroffen worden, so dass sich nunmehr die vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf in der Entscheidung vom 19.02.1997 ­ 12 TaBV 97/96 ­ getroffene Annahme bestätigt hat.

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