Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 12.03.2009

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 08.05.2009 - 12 U 100/08   

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https://dejure.org/2009,10084
OLG Hamm, 08.05.2009 - 12 U 100/08 (https://dejure.org/2009,10084)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.05.2009 - 12 U 100/08 (https://dejure.org/2009,10084)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Mai 2009 - 12 U 100/08 (https://dejure.org/2009,10084)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche auf Zahlung von Fallpauschalen in der Insolvenz einer Personalserviceagentur

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZR 457/99

    Zurückbehaltungsrecht des Inhabers einer Auflassungsvormerkung im Konkurs des

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2009 - 12 U 100/08
    Denn selbst dann, wenn die Nichtzahlung des Lohns im Verhältnis der Parteien des PSA-Vertrags eine Nebenpflichtverletzung darstellte, hätte ein entsprechendes Zurückbehaltungsrecht innerhalb der Insolvenz keine Wirkung (vgl. BGH NJW 2002, 2313; 2005, 884).
  • BGH, 05.04.2001 - IX ZR 216/98

    Gläubigerbenachteiligung durch Aufrechnung mit einer sicherungshalber

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2009 - 12 U 100/08
    Der Erwerb einer Sicherungsmöglichkeit in der Krise kann mithin keinen Bestand haben, wenn durch die Aufrechnungslage der Grundsatz der gleichmäßigen Befriedigung aller Insolvenzgläubiger ohne sachliche Rechtfertigung durchbrochen würde (vgl. BGH NJW 2005, 3285; BGH NJW 1994, 49; BGH ZIP 1986, 452; BGH ZIP 2001, 885).
  • BGH, 16.09.1993 - IX ZR 255/92

    Umwandlung des Befreiungsanspruches im Konkurs des Gläubigers

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2009 - 12 U 100/08
    Der Erwerb einer Sicherungsmöglichkeit in der Krise kann mithin keinen Bestand haben, wenn durch die Aufrechnungslage der Grundsatz der gleichmäßigen Befriedigung aller Insolvenzgläubiger ohne sachliche Rechtfertigung durchbrochen würde (vgl. BGH NJW 2005, 3285; BGH NJW 1994, 49; BGH ZIP 1986, 452; BGH ZIP 2001, 885).
  • BGH, 14.07.2005 - IX ZR 142/02

    Rechtliche Bedeutung des Schweigens auf ein Bestätigungsschreiben im Rahmen von

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2009 - 12 U 100/08
    Der Erwerb einer Sicherungsmöglichkeit in der Krise kann mithin keinen Bestand haben, wenn durch die Aufrechnungslage der Grundsatz der gleichmäßigen Befriedigung aller Insolvenzgläubiger ohne sachliche Rechtfertigung durchbrochen würde (vgl. BGH NJW 2005, 3285; BGH NJW 1994, 49; BGH ZIP 1986, 452; BGH ZIP 2001, 885).
  • BGH, 02.12.2004 - IX ZR 200/03

    Anforderungen an die Benachteiligung der Konkursgläubiger

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2009 - 12 U 100/08
    Denn selbst dann, wenn die Nichtzahlung des Lohns im Verhältnis der Parteien des PSA-Vertrags eine Nebenpflichtverletzung darstellte, hätte ein entsprechendes Zurückbehaltungsrecht innerhalb der Insolvenz keine Wirkung (vgl. BGH NJW 2002, 2313; 2005, 884).
  • BGH, 05.12.1985 - IX ZR 165/84
    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2009 - 12 U 100/08
    Der Erwerb einer Sicherungsmöglichkeit in der Krise kann mithin keinen Bestand haben, wenn durch die Aufrechnungslage der Grundsatz der gleichmäßigen Befriedigung aller Insolvenzgläubiger ohne sachliche Rechtfertigung durchbrochen würde (vgl. BGH NJW 2005, 3285; BGH NJW 1994, 49; BGH ZIP 1986, 452; BGH ZIP 2001, 885).
  • BGH, 30.10.1974 - VIII ZR 81/73
    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2009 - 12 U 100/08
    Da er damit die erworbene Forderung durch seine schon bestehende Schuld absichert, besteht Ähnlichkeit zu den Fällen, in denen bereits bestehende Sicherheiten durch den Erwerb von bis dahin ungesicherten Forderungen ausgeschöpft werden, und so ein nicht gerechtfertigter Vorteil gegenüber anderen Insolvenzgläubigern erlangt wird (vgl. oben sowie Brandes in Münchener Kommentar zur InsO, § 96 Rn. 1, 28; BGH NJW 1972, 2084; BGH NJW 1975, 122).
  • BGH, 21.09.2005 - XII ZR 66/03

    Zusicherung von Eigenschaften bei der Vermietung von Gewerbeflächen;

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2009 - 12 U 100/08
    Es besteht daher kein Anlass zu einer nachträglichen, einseitig die Beklagte begünstigenden Vertragsanpassung (vgl. auch BGHZ 74, 370; 101, 52; BGH NJW 2006, 899, 2771).
  • BGH, 15.05.1986 - IX ZR 2/85

    Anfechtbarkeit des Erwerbs eines Grundstücks in der Zwangsversteigerung

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2009 - 12 U 100/08
    Insofern unterscheidet sich die vorliegende Konstellation auch von der durch den Bundesgerichtshof vor dem Hintergrund des AnfG entschiedenen Konstellation des Eigentumserwerbs durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung (vgl. dazu BGH NJW-RR 1986, 1115 f.; Bork, Handbuch des Insolvenzanfechtungsrechts, S. 55).
  • BGH, 01.06.1979 - V ZR 80/77

    Risiko der Bebaubarkeit von Bauerwartungsland

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2009 - 12 U 100/08
    Es besteht daher kein Anlass zu einer nachträglichen, einseitig die Beklagte begünstigenden Vertragsanpassung (vgl. auch BGHZ 74, 370; 101, 52; BGH NJW 2006, 899, 2771).
  • OLG Hamm, 08.05.2009 - 12 U 12/09

    Zulässigkeit der Aufrechnung in der Insolvenz des Arbeitnehmer-Verleihers

  • BGH, 06.05.1975 - VI ZR 120/74

    Absetzgleis - Kaufvertrag mit Preisklausel, § 315 BGB, Schweigen als Annahme

  • BGH, 04.04.1951 - II ZR 52/50

    Anfechtung nach § 30 Nr. 2 KO

  • BGH, 25.09.1972 - VIII ZR 216/71

    Lohnansprüche im Falle der Arbeitgeberinsolvenz: Aufrechnung seitens der

  • LG Neuruppin, 09.01.2009 - 3 O 374/07

    Einschränkung der Saldotheorie in der Insolvenz des Arbeitnehmerverleihers

  • BSG, 15.12.1994 - 12 RK 69/93
  • OLG Hamm, 08.05.2009 - 12 U 12/09

    Ansprüche des Insolvenzverwalters über das Vermögen einer

    Anders als in dem ebenfalls dem Senat zur Entscheidung vorliegenden Parallelfall aus dem Bezirk Recklinghausen (vgl. Urteil des Senats vom 8.5.2009 zu 12 U 100/08) und als in den weiteren zur Akte gereichten Parallelfällen haben die Parteien es im vorliegenden Fall beim Vertragsschluss vom 22.4.2003 nicht bei den Regelungen gemäß Ziffern 9 und 10 des Mustervertrages zur Honorierung der Insolvenzschuldnerin belassen, nach deren Wortlaut der Anspruch auf Zahlung von Fallpauschalen bereits mit der Einstellung der Arbeitssuchenden entstand, ohne dass es auf die korrekte Durchführung der Beschäftigungsverhältnisse, insbesondere die Entgeltzahlung, ankam (vgl. Urteil des Senats vom 8.5.2009 zu 12 U 100/08).

    Denn selbst dann, wenn aus dem Vertragszweck unter Berücksichtigung des PSA-Konzepts gemäß § 37 c SGB III aus den von der Beklagten vorgetragenen Erwägungen zu folgern wäre, dass ein Verstoß gegen die Entgeltzahlungspflicht der Insolvenzschuldnerin gegenüber ihren Arbeitnehmern auch im Verhältnis der Parteien nicht sanktionslos bleiben dürfte, läge ohne konkrete Regelung in den PSA-Verträgen eine analoge Anwendung von § 17 Nr. 1 3. Spiegelstrich der Verträge näher als die von der Beklagten begehrte Auslegung (vgl. dazu auch das Urteil des Senats vom 8.5.2009 im Parallelverfahren 12 U 100/08).

    Der Senat schließt sich insoweit der Rechtsauffassung der Oberlandesgerichte Naumburg, Karlsruhe und München an, wonach die Beantragung des Insolvenzgeldes durch die Arbeitnehmer der Insolvenzschuldnerin eine anfechtbare Rechtshandlung gemäß § 130 Abs. 1 Nr. 2 InsO darstellt (vgl. Urteil des Senats vom 8.5.2009 zu 12 U 100/08; OLG Karlsruhe, Urteil v. 30.12.2008 zu 10 U 26/08; OLG Naumburg, Urteil v. 17.9.08 zu 5 U 72/08; OLG München, Urteil vom 19.3.2009 zu 14 U 556/08).

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 12.03.2009 - 12 U 100/08   

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https://dejure.org/2009,28862
OLG Brandenburg, 12.03.2009 - 12 U 100/08 (https://dejure.org/2009,28862)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12.03.2009 - 12 U 100/08 (https://dejure.org/2009,28862)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12. März 2009 - 12 U 100/08 (https://dejure.org/2009,28862)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.06.1992 - IX ZR 161/91

    Entlassung eines Mitbürgen aus seiner Bürgschaftsverpflichtung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.03.2009 - 12 U 100/08
    Soweit nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes in NJW 1992, S. 2286, die Entlassung des Mitbürgen aus der Bürgschaftsverpflichtung nicht ohne weiteres die Freistellung im Innenverhältnis zur Folge haben soll, ist der dort entschiedene Fall anders gelagert, denn dort war der Bürge nicht zugleich Gesellschafter der Hauptschuldnerin.
  • OLG Bamberg, 14.11.1994 - Ws 567/94

    Fortdauer der Untersuchungshaft; Zum Haftgrund der Fluchtgefahr und der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.03.2009 - 12 U 100/08
    Eine Ausgleichshaftung dem verbleibenden Mitbürgen gegenüber, der seinerseits die wirtschaftlichen Geschicke der Gesellschaft als Geschäftsführer weiter lenken konnte, erscheint vor diesem Hintergrund nicht gerechtfertigt (BGH NJW-RR 1989, 685; OLG Köln NJW 1995, 1689; LG Stuttgart NJW-RR 2000.623; Habersack, in: Münchener Kommentar, 4. Aufl., 2007, § 774 Rn. 24; Horn, in: Staudinger, BGB, 13. Aufl. 1997, § 774 Rn. 53).
  • BGH, 19.12.1988 - II ZR 101/88

    Beurkundungspflicht für den Austritt aus einer Gesellschaft - Haftung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.03.2009 - 12 U 100/08
    Eine Ausgleichshaftung dem verbleibenden Mitbürgen gegenüber, der seinerseits die wirtschaftlichen Geschicke der Gesellschaft als Geschäftsführer weiter lenken konnte, erscheint vor diesem Hintergrund nicht gerechtfertigt (BGH NJW-RR 1989, 685; OLG Köln NJW 1995, 1689; LG Stuttgart NJW-RR 2000.623; Habersack, in: Münchener Kommentar, 4. Aufl., 2007, § 774 Rn. 24; Horn, in: Staudinger, BGB, 13. Aufl. 1997, § 774 Rn. 53).
  • BGH, 23.06.2008 - GSZ 1/08

    Einrede der Verjährung bei unstreitigem Sachverhalt noch in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.03.2009 - 12 U 100/08
    Diese erstmals im Berufungsrechtszug erhobene Einrede ist zuzulassen, weil die Erhebung der Verjährungseinrede und die nach Auffassung des Beklagten den Verjährungseintritt begründenden tatsächlichen Umstände zwischen den Prozessparteien unstreitig sind (BGH, Großer Senat in Zivilsachen, BGHZ 177, 212).
  • BGH, 23.02.2000 - XII ZB 221/99

    Wiedereinsetzung nach Ablehnung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.03.2009 - 12 U 100/08
    Kann der Antragsteller mit einer Ablehnung seines Antrages deshalb nicht rechnen, weil die Vorinstanz, wie hier, bei im Wesentlichen gleichen Vermögensverhältnissen Prozesskostenhilfe bewilligt hat, steht eine abweichende Entscheidung des Berufungsgerichts der Wiedereinsetzung nicht entgegen (BGH NJW-RR 2000, 1387).
  • BGH, 18.05.1995 - IX ZR 108/94

    Formularmäßige Ausdehnung der Bürgenhaftung über das verbürgte Kreditlimit hinaus

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.03.2009 - 12 U 100/08
    Zwar endet die Bürgschaftsverpflichtung gegenüber dem Gläubiger weder mit der Umfirmierung des Schuldners, denn die Änderung der Firma berührt die Identität der Gesellschaft nicht (§ 31 HGB) noch - ohne weiteres - mit dem Ausscheiden des Bürgen aus der Gesellschaft (BGH NJW 1995, 2553).
  • BGH, 19.07.2007 - IX ZB 86/07

    Wiedereinsetzungsfrist bei Zurückweisung eines Prozesskostenhilfegesuchs für die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.03.2009 - 12 U 100/08
    Gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist war dem Kläger gem. § 236 Abs. 2 S. 2 2. Halbs. ZPO auch ohne Antrag von Amts wegen Wiedereinsetzung zu gewähren, nachdem er mit Vorlage der Berufungsbegründung innerhalb der Antragsfrist des § 234 Abs. 1 ZPO die versäumte Prozesshandlung nachgeholt hat (BGH MDR 2008, 99).
  • BGH, 11.07.1973 - VIII ZR 178/72

    Voraussetzungen für den Ausgleichsanspruch eines Bürgen - Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.03.2009 - 12 U 100/08
    Jedenfalls für den Fall einer 2-Mann-Gesellschaft hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass bei dem Ausscheiden eines Gesellschafters, der seinen Geschäftsanteil auf den Verbleibenden überträgt, es nahe liegt, dass nach dem Willen der Gesellschafter im Innenverhältnis der verbleibende Alleingesellschafter eine zuvor von beiden eingegangene Bürgschaftsschuld alleine zu tragen hat (BGH DB 1973, 1543).
  • BGH, 27.09.2016 - XI ZR 81/15

    Höchstbetragsbürgschaften für Verbindlichkeiten einer GmbH: Innenausgleich

    In einem solchen Fall ist, wenn keine besondere Vereinbarung getroffen wurde und sich aus besonderen Umständen des Einzelfalls nichts anderes ergibt, anzunehmen, dass nach dem Willen der Vertragsparteien der den Anteil des ausscheidenden Gesellschafters übernehmende Gesellschafter auch für die Erfüllung der Bürgschaftsschuld des ausscheidenden Gesellschafters einzustehen hat und der Ausscheidende aus seiner internen Mithaftung für eine von den Gesellschaftern zugunsten der Gesellschaft eingegangene Bürgschaftsverbindlichkeit entlassen wird (vgl. BGH, Urteile vom 11. Juli 1973 - VIII ZR 178/72, WM 1975, 100, 102 und vom 19. Dezember 1988 - II ZR 101/88, WM 1989, 406, 407; OLG Brandenburg, Urteil vom 12. März 2009 - 12 U 100/08, juris Rn. 32; MünchKommBGB/Habersack, 6. Aufl., § 774 Rn. 24; Staudinger/Horn, BGB, Neubearb. 2012, § 774 Rn. 53; Staudinger/ Looschelders, BGB, Neubearb. 2012, § 426 Rn. 254; Piekenbrock, Bankrecht und Bankpraxis, Stand: 121. Lieferung, Rn. 4/1194; Reinicke/Tiedtke, Kreditsicherung, 5. Aufl., Rn. 415).
  • OLG Brandenburg, 22.05.2013 - 4 U 59/12

    Ausschluss des Ausgleichsanspruchs unter Mitbürgen bei Ausscheiden des bürgenden

    Damit liege eine mit derjenigen zum Urteil des 12. Zivilsenats des hiesigen Oberlandesgerichts vom 12. März 2009 (- 12 U 100/08 -) vergleichbare Fallkonstellation vor.

    In Literatur (so Staudinger-Horn, BGB, Stand 2013 § 774, Rdnr. 53; Münchner Kommentar zum BGB bei beck-online § 774 Rdnr. 24) und obergerichtlicher Rechtsprechung (OLG Köln, Urteil vom 26. August 1994 - 19 U 194/93; OLG Brandenburg, Urteil vom 12. März 2009 - 12 U 100/08 - Rdnr. 32) hat dies Zustimmung gefunden.

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