Weitere Entscheidung unten: OLG Dresden, 31.05.2006

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 23.11.2006 - 12 U 101/06   

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https://dejure.org/2006,9702
OLG Brandenburg, 23.11.2006 - 12 U 101/06 (https://dejure.org/2006,9702)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23.11.2006 - 12 U 101/06 (https://dejure.org/2006,9702)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23. November 2006 - 12 U 101/06 (https://dejure.org/2006,9702)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inanspruchnahme einer Haftpflichtversicherung aus einem behaupteten Verkehrsunfall; Anforderungen an die Darlegungspflicht und die Beweispflicht

  • OLG Brandenburg PDF
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrsunfall - Inanspruchnahme der Haftpflichtversicherung - Beweislast

  • Judicialis

    ZPO § 256; ; ZPO § 286; ; ZPO §§ 517 ff; ; StVG § 7 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 1; ; PflVersG § 3 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 286; StVG § 7 Abs. 1; PflVG § 3 Nr. 1
    Zum Umfang der Beweislast des Geschädigten eines Verkehrsunfalles

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Vorschäden - Verschwiegener überlagerter Vorschaden kostet Anspruch

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamburg, 28.03.2001 - 14 U 87/00

    Zum Ersatz des unfallbedingten Teilschadens bei technischer und rechnerischer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.11.2006 - 12 U 101/06
    In einem solchen Fall kann der Kläger jedoch selbst kompatible Schäden, hinsichtlich derer es nach den Ausführungen des Sachverständigen nicht ausgeschlossen ist, dass diese Schäden durch die Kollision mit dem bei der Beklagten haftpflichtversicherten Fahrzeug entstanden sind, nicht ersetzt verlangen (vgl. OLG Köln VersR 1999, 865; OLG Hamburg r+s 2001, 455, 456).
  • OLG Köln, 22.02.1999 - 16 U 33/98

    Unerklärliche inkompatible Schäden am Unfallfahrzeug

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.11.2006 - 12 U 101/06
    In einem solchen Fall kann der Kläger jedoch selbst kompatible Schäden, hinsichtlich derer es nach den Ausführungen des Sachverständigen nicht ausgeschlossen ist, dass diese Schäden durch die Kollision mit dem bei der Beklagten haftpflichtversicherten Fahrzeug entstanden sind, nicht ersetzt verlangen (vgl. OLG Köln VersR 1999, 865; OLG Hamburg r+s 2001, 455, 456).
  • OLG Hamm, 18.11.1998 - 13 U 101/98

    Anforderungen an den Nachweis einer Kraftfahrzeugbeschädigung durch

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.11.2006 - 12 U 101/06
    Dieser Beweis ist nicht geführt, wenn die Kollision zwar möglich ist, der Sachverständige aber feststellt, dass die Schadenbilder nicht zu dem von den Beteiligten behaupteten Geschehen passen (vgl. OLG Hamm, R+S 1999, 322).
  • KG, 29.01.2007 - 12 U 37/06

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Ersatz des Unfallschadens bei Bestehen eines

    Denn aufgrund des nicht kompatiblen Schadens lässt sich im Rahmen der richterlichen Beweiswürdigung nach § 286 ZPO nicht ausschließen, dass auch kompatible Schäden durch ein früheres Ereignis verursacht worden sind (vgl. DAR 2006, 323 = VRS 110, 258 = KGR Berlin 2006, 527 = VersR 2006, 1559; vgl. auch Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 23. November 2006 - 12 U 101/06).
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   OLG Dresden, 31.05.2006 - 12 U 101/06   

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https://dejure.org/2006,34642
OLG Dresden, 31.05.2006 - 12 U 101/06 (https://dejure.org/2006,34642)
OLG Dresden, Entscheidung vom 31.05.2006 - 12 U 101/06 (https://dejure.org/2006,34642)
OLG Dresden, Entscheidung vom 31. Mai 2006 - 12 U 101/06 (https://dejure.org/2006,34642)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzansprüche eines Eisenbahnverkehrsunternehmens gegen ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen wegen eines Wildunfalls; Begriff der Unfallverursachung durch "höhere Gewalt"

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 17.02.2004 - VI ZR 69/03

    Haftung des Eisenbahninfrastrukturunternehmens für Schäden an einem Eisenbahnzug

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  • BGH, 22.06.2004 - VI ZR 8/04

    Haftung eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens für Schäden eines

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  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

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