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   OLG Koblenz, 16.03.2015 - 12 U 1010/14   

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https://dejure.org/2015,5055
OLG Koblenz, 16.03.2015 - 12 U 1010/14 (https://dejure.org/2015,5055)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16.03.2015 - 12 U 1010/14 (https://dejure.org/2015,5055)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16. März 2015 - 12 U 1010/14 (https://dejure.org/2015,5055)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 7 Abs 1 StVG, § 18 Abs 1 StVG, § 115 VVG, § 253 BGB
    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Schadensverteilung bei einem Auffahrunfall unter Berücksichtigung eines atypischen Unfallgeschehens

  • verkehrslexikon.de

    Kein Anscheinsbeweis bei Auffahr-Schleuderunfall wegen Ölspur

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2
    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall infolge einer Ölspur

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Auffahr-Schleuderunfall aufgrund einer Ölspur

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Schadensteilung bei atypischem Auffahrunfall

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Auffahrunfall auf ölverschmierter Fahrbahn - wer haftet?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.11.2010 - VI ZR 15/10

    Anscheinsbeweis bei Verkehrsunfall: Auffahrunfall beim Verlassen der Autobahn

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.03.2015 - 12 U 1010/14
    Auch ist in der Regel dann von einer Alleinhaftung des Auffahrenden auszugehen (BGH VI ZR 152/80, Urteil vom 06.04.1982, juris; BGH VI ZR 15/10, Urteil vom 30.11.2010).
  • KG, 26.04.1993 - 12 U 2137/92

    Haftungsverteilung bei Auffahrunfall auf einer Sonderfahrspur für Busse und Taxen

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.03.2015 - 12 U 1010/14
    Zwar kann bei dem Vorliegen eines Auffahrunfalls grundsätzlich in Anwendung der Regelungen des Anscheinsbeweises davon ausgegangen werden, dass der Auffahrende entweder den notwendigen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat oder aber die erforderliche Aufmerksamkeit nicht angewendet hat (BGH in VersR 1969, 859; KG 12 U 2137/92, Urteil vom 26.04.1993, juris).
  • BGH, 24.06.1969 - VI ZR 40/68

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.03.2015 - 12 U 1010/14
    Zwar kann bei dem Vorliegen eines Auffahrunfalls grundsätzlich in Anwendung der Regelungen des Anscheinsbeweises davon ausgegangen werden, dass der Auffahrende entweder den notwendigen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat oder aber die erforderliche Aufmerksamkeit nicht angewendet hat (BGH in VersR 1969, 859; KG 12 U 2137/92, Urteil vom 26.04.1993, juris).
  • BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99

    Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.03.2015 - 12 U 1010/14
    Die Klägerin hat auf das diesbezügliche Bestreiten der Beklagtenseite nicht substantiiert dargetan, dass die Möglichkeit eines weiteren Schadenseintritts besteht (BGH VI ZR 381/99, Urteil vom 16.09.2001, juris).
  • BGH, 13.12.2011 - VI ZR 177/10

    Haftung bei Kfz-Unfall: Anwendbarkeit eines Anscheinsbeweises bei Auffahrunfall

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.03.2015 - 12 U 1010/14
    Nach der Überzeugung des Senats ist vorliegend ein sogenanntes ungeklärtes Unfallgeschehen gegeben bei dem, den allgemeinen Regeln folgend (so u. a. BGB VI ZR 177/10, Urteil vom 13.12.2011, juris), im Ergebnis eine hälftige Schadensverteilung vorzunehmen war.
  • BGH, 06.04.1982 - VI ZR 152/80

    Haftungsverteilung bei Auffahrunfall auf dem rechten Fahrstreifen einer Autobahn

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.03.2015 - 12 U 1010/14
    Auch ist in der Regel dann von einer Alleinhaftung des Auffahrenden auszugehen (BGH VI ZR 152/80, Urteil vom 06.04.1982, juris; BGH VI ZR 15/10, Urteil vom 30.11.2010).
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