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   KG, 13.10.2003 - 12 U 104/03   

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https://dejure.org/2003,3080
KG, 13.10.2003 - 12 U 104/03 (https://dejure.org/2003,3080)
KG, Entscheidung vom 13.10.2003 - 12 U 104/03 (https://dejure.org/2003,3080)
KG, Entscheidung vom 13. Oktober 2003 - 12 U 104/03 (https://dejure.org/2003,3080)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mietminderung wegen Feuchtigkeitsschäden; Bruttomiete als Grundlage der Minderungsberechnung; Verletzung des Rechts auf Gewährung rechtlichen Gehörs; Verbot der Überraschungsentscheidung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mietminderung nach Bruttomiete; Mängel; defekte Regenrinne

  • Judicialis

    BGB § 536 Abs. 1; ; BGB § 536 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 536 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 543 Abs. 2 Nr. 3; ; BGB § 537 Abs. 1 a.F.; ; ZPO § 138; ; ZPO § 139 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Minderung des Mietzinses wegen Mängeln am Mietobjekt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerberaummietrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Mietminderung erfolgt auf Basis der Warmmiete!

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mietminderung - Berechnungsgrundlage ist die Brutto-Warmmiete

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 226
  • NJW-RR 2005, 944 (Ls.)
  • NZM 2004, 70
  • NZM 2005, 480 (Ls.)
  • ZMR 2004, 112
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 07.10.1993 - 10 U 3/93
    Auszug aus KG, 13.10.2003 - 12 U 104/03
    Der Senat vermag der zur Berufungsbegründung vorgetragenen Ansicht der Klägerin nicht zu folgen, es käme hierfür auf die Netto-Miete an, sondern schließt sich der Auffassung an, dass es für die Minderung des Mietzinses nach § 536 Abs. 1 Satz 2 BGB grundsätzlich auf die Bruttomiete ankommt, also auf die Summe aus Nettomiete und Nebenkosten (ebenso - zum alten Mietrecht - OLG Hamm, NJWE-MietR 1996, 80; OLG Düsseldorf, WuM 1994, 324; OLG Frankfurt, WuM 1986, 19; vgl. zur bisherigen, nach neuem Recht nicht weiterverfolgten Rechtsprechung des Senats GE 2001, 1670).
  • BGH, 16.07.2003 - VIII ZR 274/02

    Verlust des Rechtes zur Minderung der Wohnungsmiete nach neuem Mietrecht

    Auszug aus KG, 13.10.2003 - 12 U 104/03
    Entgegen der mit der Berufung vorgetragenen Auffassung der Klägerin stellen die Beeinträchtigungen des Beklagten durch Feuchtigkeitsschäden erhebliche Mängel der Mietsache i.S.d. § 537 Abs. 1 BGB a.F. (Juli bis August 2001) und des § 536 Abs. 1 BGB dar (ab Oktober 2001, die Minderungsvorschriften nach den neuen Mietrecht gelten für bestehende Mietverhältnisse seit dem 1. September 2001, vgl. Art. 229 § 3 EGBGB; BGH NJW 2003, 2601).
  • OLG Hamm, 24.10.1995 - 7 U 171/94

    Umfang des Anspruchs auf Mietzins bei Bestehen eines relevanten Fehlers am

    Auszug aus KG, 13.10.2003 - 12 U 104/03
    Der Senat vermag der zur Berufungsbegründung vorgetragenen Ansicht der Klägerin nicht zu folgen, es käme hierfür auf die Netto-Miete an, sondern schließt sich der Auffassung an, dass es für die Minderung des Mietzinses nach § 536 Abs. 1 Satz 2 BGB grundsätzlich auf die Bruttomiete ankommt, also auf die Summe aus Nettomiete und Nebenkosten (ebenso - zum alten Mietrecht - OLG Hamm, NJWE-MietR 1996, 80; OLG Düsseldorf, WuM 1994, 324; OLG Frankfurt, WuM 1986, 19; vgl. zur bisherigen, nach neuem Recht nicht weiterverfolgten Rechtsprechung des Senats GE 2001, 1670).
  • OLG Frankfurt, 26.09.1985 - 8 W 25/85

    Streitwert für Besitzstörung durch Lärmbelästigung durch Waschmaschine

    Auszug aus KG, 13.10.2003 - 12 U 104/03
    Der Senat vermag der zur Berufungsbegründung vorgetragenen Ansicht der Klägerin nicht zu folgen, es käme hierfür auf die Netto-Miete an, sondern schließt sich der Auffassung an, dass es für die Minderung des Mietzinses nach § 536 Abs. 1 Satz 2 BGB grundsätzlich auf die Bruttomiete ankommt, also auf die Summe aus Nettomiete und Nebenkosten (ebenso - zum alten Mietrecht - OLG Hamm, NJWE-MietR 1996, 80; OLG Düsseldorf, WuM 1994, 324; OLG Frankfurt, WuM 1986, 19; vgl. zur bisherigen, nach neuem Recht nicht weiterverfolgten Rechtsprechung des Senats GE 2001, 1670).
  • BGH, 06.04.2005 - XII ZR 225/03

    Einbeziehung der Nebenkosten in die Minderung des Mietzinses

    Das Kammergericht, dessen Urteil in WuM 2004, 17 veröffentlicht ist, hat ausgeführt, die Feuchtigkeitsschäden seien erhebliche Mängel der Mietsache im Sinne des - für den Zeitraum Juli bis August 2001 gemäß Art. 229 § 3 EGBGB hier noch geltenden - § 537 Abs. 1 BGB a.F. und - für den Zeitraum ab Oktober 2001 - des § 536 Abs. 1 BGB.
  • AG Neuruppin, 12.11.2004 - 42 C 263/04

    Mietminderung bei Geräuschbelästigung durch Brenner und Pumpe der

    Seit In-Kraft-Treten des Mietrechtsreformgesetzes bedarf es auch keiner Entscheidung mehr, ob ein Minderungssatz von der Netto- oder der Bruttomiete zu berechnen ist (zuletzt dazu Kammergericht WuM 2004, 17).
  • OLG München, 25.07.2008 - 10 U 2317/08

    Gewerberaummiete: Berechtigung der Minderungseinrede

    Denn im Falle der Minderung erstreckt sich die Reduzierung auf Miete und Nebenkostenvorauszahlungen (vgl. BGH NZM 2005, 455 = NJW 2005, 1713 = WM 2005, 1621 = MDR 2006, 197; OLG Hamm NJWE-Mietrecht 1996, 80; KG NZM 2004, 70 = NJW-RR 2004, 226).
  • LG Trier, 04.04.2005 - 4 T 4/05

    Insolvenzeröffnung: Keine Räumungsvollstreckung gegenüber Familienangehörigen des

    Zur Räumungsvollstreckung gegenüber erwachsenen Familienangehörigen des Schuldners bzw. dessen Lebensgefährten, die in dem zur Insolvenzmasse gehörenden Haus des Schuldners wohnen, bedarf es eines gesonderten Vollstreckungstitels (Anschluss BGH, 25. Juni 2004, IXa ZB 29/04, NZM 2004, 70).
  • KG, 21.06.2004 - 12 U 7/03

    Gewerberaummiete: Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf Mieter bei unrenoviert

    Bei der Berechnung der Mietminderung ist nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 13. Oktober 2003 - 12 U 104/03 - NJW-RR 2004, 226) von der vereinbarten Bruttowarmmiete auszugehen.
  • AG Hamburg-Bergedorf, 11.03.2004 - 409 C 540/03

    Anspruch auf Wohnungsräumung; Auslegung des Begriffs Entgelt im Sinne von § 16

    Völlig zu Recht hat das Kammergericht in seinem Urteil vom 13.10.03 (NZM 04, 70 f gleich ZMR 04, 112) dahin erkannt, dass bei der Berechnung der Mietminderung an die vereinbarte Bruttowarmmiete anzuknüpfen sei.
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