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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 08.05.2008 - 12 U 104/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,7122
OLG Frankfurt, 08.05.2008 - 12 U 104/06 (https://dejure.org/2008,7122)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.05.2008 - 12 U 104/06 (https://dejure.org/2008,7122)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Mai 2008 - 12 U 104/06 (https://dejure.org/2008,7122)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 9 BUZ, § 139 BGB, § 400 BGB, § 850b Abs 1 Nr 1 ZPO, § 13 ALB
    Abtretungsverbot für den Anspruch aus einer mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung abgeschlossenen Lebensversicherung

  • IWW
  • Judicialis

    BGB § 400; ; ZPO § 850 b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 400; ZPO § 850b
    Zur Frage, ob ein Abtretungsverbot für Ansprüche aus mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung verbundenen Kapitallebensversicherung besteht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abtretungsverbot hinsichtlich der Ansprüche aus einer mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung verbundenen Lebensversicherung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Gläubiger darf Lebensversicherung des Schuldners nicht verwerten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gläubiger darf Lebensversicherung des Schuldners nicht verwerten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Jena, 19.05.2000 - 5 W 129/00

    Unwirksame Abtretung der Rechte aus kombinierter Lebens- und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2008 - 12 U 104/06
    Das OLG Jena (Versicherungsrecht 2000, 1005) hält die Abtretung gemäß § 400 BGB wegen § 850b Abs. 1 Nr. 1 ZPO stets für unwirksam.
  • KG, 07.06.2002 - 6 U 112/01

    Austausch des Versicherungsnehmers in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2008 - 12 U 104/06
    In diesem Sinne auch entschieden haben das KG (VersR 2003, 490), das OLG München (VersR 1997, 1520) und das OLG Karlsruhe (OLGR 2002, 114).
  • OLG Hamm, 16.03.2006 - 27 U 118/05

    Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ), Abtretung,

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2008 - 12 U 104/06
    Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 16. März 2006 (ZInsO 2006, 878) im Anschluss an OLG Saarbrücken entschieden, dass von einer Teilbarkeit der Ansprüche aus der Lebensversicherung und aus der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung auszugehen sei, Teilnichtigkeit nach § 139 BGB zu beurteilen sei und nicht nur die Abtretung von Ansprüchen aus der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, sondern auch die Abtretung des Rechts zur Kündigung der Lebensversicherung unwirksam sei (zitiert nach Juris Randnummer 16, 17).
  • OLG München, 13.03.1997 - 26 UF 1417/95

    Unpfändbarkeit von Berufsunfähigkeitszusatzrentenansprüchen L

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2008 - 12 U 104/06
    In diesem Sinne auch entschieden haben das KG (VersR 2003, 490), das OLG München (VersR 1997, 1520) und das OLG Karlsruhe (OLGR 2002, 114).
  • OLG Köln, 25.03.1996 - 5 U 148/95

    Abtretung von Ansprüchen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2008 - 12 U 104/06
    Das OLG Saarbrücken (Versicherungsrecht 1995, 1227) und das OLG Köln (Versicherungsrecht 1998, 222) verneinen dies für die Lebensversicherung, wenn die verbundenen Verträge gemäß § 139 BGB auch selbstständig betrachtet werden können.
  • OLG Saarbrücken, 09.11.1995 - 5 U 69/94

    Abtretung und Kündigung bei Lebens- und Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2008 - 12 U 104/06
    Das OLG Saarbrücken (Versicherungsrecht 1995, 1227) und das OLG Köln (Versicherungsrecht 1998, 222) verneinen dies für die Lebensversicherung, wenn die verbundenen Verträge gemäß § 139 BGB auch selbstständig betrachtet werden können.
  • OLG Bremen, 16.05.2001 - 1 U 93/00

    Zumutbarkeit des Gebrauchs von Rechtsmitteln; Umfang des Entschädigungsanspruchs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2008 - 12 U 104/06
    In diesem Sinne auch entschieden haben das KG (VersR 2003, 490), das OLG München (VersR 1997, 1520) und das OLG Karlsruhe (OLGR 2002, 114).
  • BGH, 18.11.2009 - IV ZR 134/08

    Rechtmäßigkeit einer Abtretung von Ansprüchen und einer Übertragung von Rechten

    Das Berufungsgericht (r+s 2008, 386) ist der Auffassung, die Kündigung durch die Zessionarin habe nicht zu einer Beendigung des Versicherungsvertrags geführt, weil die Abtretungserklärung des Klägers vom 5. Februar 2003 wegen des gesetzlichen Abtretungsausschlusses aus den §§ 400 BGB, 850b Abs. 1 Nr. 1 ZPO keine Rechte der Zessionarin an dem Versicherungsvertrag, insbesondere nicht das Recht zur Kündigung, begründet habe.
  • OLG Köln, 12.11.2008 - 20 W 46/08

    Abtretbarkeit von Ansprüchen aus einer Lebensversicherung mit

    Deshalb stellt sich dann, wenn neben den Ansprüchen aus der Lebensversicherung auch Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung abgetreten werden, die Frage, ob sich die Unwirksamkeit der Abtretung der Ansprüche aus der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung dahin auswirkt, dass die Abtretung auch der Ansprüche aus der Lebensversicherung unwirksam ist (bejahend OLG Frankfurt, r+s 2008, 386; OLG Hamm, ZInsO 2006, 878; OLG Jena, VersR 2000, 1005; verneinend OLG Köln, VersR 1998, 222, 223; OLG Saarbrücken, VersR 1995, 1227).
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Rechtsprechung
   KG, 21.08.2006 - 12 U 104/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4952
KG, 21.08.2006 - 12 U 104/06 (https://dejure.org/2006,4952)
KG, Entscheidung vom 21.08.2006 - 12 U 104/06 (https://dejure.org/2006,4952)
KG, Entscheidung vom 21. August 2006 - 12 U 104/06 (https://dejure.org/2006,4952)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Begründung von Verdienstausfall infolge einer unfallbedingten Beschädigung eines Taxi unter Hinweis auf die Tagessätze bei Sanden/Danner für die Nutzungsausfallentschädigung privat genutzter Fahrzeuge

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Nutzungsausfall für Taxi nach Verkehrsunfall

  • Judicialis

    ZPO § 513 Abs. 1; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 529; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; BGB § 252

  • rechtsportal.de

    BGB § 252
    Berechnung des Verdienstausfalls eines Taxiunternehmers bei unfallbedingter Beschädigung seines Taxi

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Verdienstausfall infolge einer unfallbedingten Beschädigung eines Taxis

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 24 O 423/05
  • KG, 21.08.2006 - 12 U 104/06

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 210
  • NZV 2007, 244
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 199/03

    Anforderungen an den Parteivortrag im Arzthaftungsverfahren

    Auszug aus KG, 21.08.2006 - 12 U 104/06
    Denn neu ist selbst das Vorbringen, das im 1. Rechtszug nur angedeutet und erst im Berufungsverfahren substantiiert wurde (BGH NJW 2004, 2825, 2827).
  • KG, 10.04.1997 - 12 U 279/96
    Auszug aus KG, 21.08.2006 - 12 U 104/06
    Denn beim Ausfall einer Taxe als eines gewerblich genutzten Fahrzeugs bemisst sich der Schaden nach dem entgangenen Gewinn, § 252 BGB (vgl. zur Berechnung: Senat, Urteile vom 10. April 1997 - 12 U 279/96 - und vom 10. Juli 2000 - 12 U 1438/99 -), den Vorhaltekosten eines etwaigen Reservefahrzeugs oder ggf. der Miete eines Ersatzfahrzeugs (vgl. Palandt/Heinrichs, BGB, 65. Aufl. 2006, vor § 249 Rn 24a).
  • OLG Düsseldorf, 13.10.2015 - 1 U 179/14

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Wendenden mit einem mit überhöhter

    Bei Taxi- und Mietwagenunternehmen kommt eine abstrakte Nutzungsausfallentschädigung nicht in Betracht; vielmehr bemisst sich der Schaden nach entgangenem Gewinn, Vorhaltekosten oder Miete eines Ersatzfahrzeugs ( Jahnke , a.a.O. § 249 BGB Rn. 241 mit Hinweis auf KG NJOZ 2011, 592, KG NZV 2007, 244).
  • KG, 27.04.2018 - 7 U 98/15

    Anforderungen an den Sachvortrag im Honorarprozess

    Soweit die Klägerin mit dem Ziel, die Schlüssigkeit ihrer Klage nunmehr herbeizuführen, neuen Vortrag in die Berufungsinstanz eingeführt hat, könnte das der Substantiierung dienende tatsächliche Vorbringen nur unter den Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 ZPO zugelassen werden (vgl. BGH, NJW 2004, 2825 [2827]; NJW 2010, 1357 [1360]; KG, MDR 2007, 210 [211]; Gerken in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl. 2014, § 531 Rdnr. 20).
  • OLG Bremen, 30.04.2008 - 1 U 4/08

    Umkehr der Beweislast bei bewusster Beweisvereitelung; Haftung wegen

    Bei Beschädigung eines gewerblich genutzten Kfz kommt eine abstrakte Nutzungsausfallentschädigung, wie sie der Kläger noch mit der Berufungsbegründung beansprucht hat, nicht in Betracht (OLG Hamm, NJW-RR 01, 165, 166; KG,MDR 07, 210; OLG Stuttgart, NJW 07, 1696; w.N. bei Palandt/Heinrichs, BGB, 67. Aufl. 2008, vor § 249 Rn. 24 a).
  • KG, 22.03.2010 - 12 U 128/09

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Darlegungs- und Beweislast des Geschädigten

    Eine abstrakte Nutzungsausfallsentschädigung kommt für ein gewerblich genutztes Taxi nicht in Betracht (Senat, Beschluss vom 21. August 2006 - 12 U 104/06 - juris, Rn. 19 = MDR 2007, 210).
  • AG Heidelberg, 11.02.2014 - 30 C 71/12

    Verkehrsunfall: Nutzungsausfallentschädigung für ein gewerblich genutztes Taxi

    Dagegen kommt eine abstrakte Nutzungsausfallentschädigung, wie sie hier verlangt wurde, für ein gewerblich genutztes Taxi grundsätzlich nicht in Frage (vgl. KG Berlin, Urteil vom 21.8.2006 - Az 12 U 104/06, NVZ 2007, 244).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm - 12 U 104/06   

Anhängiges Verfahren
Zitiervorschläge
https://dejure.org/9999,14127
OLG Hamm - 12 U 104/06 (https://dejure.org/9999,14127)
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 03.05.2007 - 12 U 104/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,43716
OLG Karlsruhe, 03.05.2007 - 12 U 104/06 (https://dejure.org/2007,43716)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.05.2007 - 12 U 104/06 (https://dejure.org/2007,43716)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. Mai 2007 - 12 U 104/06 (https://dejure.org/2007,43716)
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