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   OLG Hamm, 03.03.2017 - 12 U 104/16   

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https://dejure.org/2017,7539
OLG Hamm, 03.03.2017 - 12 U 104/16 (https://dejure.org/2017,7539)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.03.2017 - 12 U 104/16 (https://dejure.org/2017,7539)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. März 2017 - 12 U 104/16 (https://dejure.org/2017,7539)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JurPC

    Beförderung von E-Scootern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung eines Verkehrsunternehmens zur Mitnahme sogenannter E-Scooter in Straßenbahnen und Bussen

  • kanzlei.biz

    Fahrgäste mit E-Scootern dürfen von der Beförderung ausgeschlossen werden

  • rewis.io
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    E-Scooter; Unterlassungklage; Klagebefugnis; Verbraucherschutzgesetz; Pressemitteilung; Allgemeine Geschäftsbedingung

  • rechtsportal.de

    Verpflichtung eines Verkehrsunternehmens zur Mitnahme sogenannter E-Scooter in Straßenbahnen und Bussen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    E-Scooter in Bussen? - Bundesverband fehlt die Klagebefugnis

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    E-Scooter in Bussen?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    E-Scooter in Bussen? - Bundesverband fehlt die Klagebefugnis

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beförderungsausschluss von E-Scootern ist rechtmäßig

  • datev.de (Kurzinformation)

    E-Scooter in Bussen? - Bundesverband fehlt die Klagebefugnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 684
  • MDR 2017, 693
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.11.1997 - I ZR 148/95

    Gewinnspiel im Ausland - Begehungsort

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2017 - 12 U 104/16
    Ob der Kläger materiell-rechtlich befugt ist, gegen den Beklagten einen Unterlassungsanspruch geltend zu machen, ist eine Frage der materiellen Begründetheit (vgl. BGH, NJW 1998, S. 1227 f. Rn. 12, zitiert nach juris.de).
  • OLG Düsseldorf, 20.02.2004 - 7 U 149/03

    Datenschutz und Verbraucherschutz

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2017 - 12 U 104/16
    Damit schützt § 19 AGG alle natürlichen Personen, nicht aber speziell Verbraucher (vgl. OLG Düsseldorf, ZUM-RD 2004, S. 236 f.; OLG Frankfurt a. M., NJW-RR 2005, S. 1280, 1281; jeweils zum Datenschutzgesetz).
  • BGH, 13.05.2014 - XI ZR 170/13

    Allgemeine Geschäftsbedingungen über ein Bearbeitungsentgelt für Privatkredite

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2017 - 12 U 104/16
    Auf welche Weise sie von dem Verwender fixiert worden ist, ist unerheblich (vgl. BGH NJW-RR 2014, S. 1133, 1134).
  • OLG Frankfurt, 30.06.2005 - 6 U 168/04

    Datenerhebung bei Kindern

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2017 - 12 U 104/16
    Damit schützt § 19 AGG alle natürlichen Personen, nicht aber speziell Verbraucher (vgl. OLG Düsseldorf, ZUM-RD 2004, S. 236 f.; OLG Frankfurt a. M., NJW-RR 2005, S. 1280, 1281; jeweils zum Datenschutzgesetz).
  • OLG Karlsruhe, 15.12.2017 - 12 U 127/17

    Altvertrag über eine Lebensversicherung im Policenmodell: Fehlerhaftigkeit der

    Die Berufung setzt dem keine neuen Argumente entgegen, so dass wegen der Einzelheiten auf die bisher ergangene Senatsrechtsprechung Bezug genommen wird (vgl. Senatsurteile vom 20. September 2016 - 12 U 104/16 unter II 1 a; vom 29. September 2016 - 12 U 101/16, VersR 2017, 81 [juris Rn. 35-43]; vom 6. Dezember 2016 - 12 U 134/16, r+s 2017, 176 [juris Rn. 21-29]; vom 21. Juli 2017 aaO Rn. 34-39).
  • OLG Karlsruhe, 20.04.2018 - 4 U 120/17

    Bankeinzug Luxemburg - Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch zum

    Abgesehen davon, dass auch nur eine einzelne, dem Schutz des Verbrauchers dienende Vorschrift der Richtlinie, wie vorliegend Art. 9 Abs. 2 SEPA-VO, ausreichen würde (OLG Hamm, Urteil vom 03.03.2017 - 12 U 104/16 -, juris Rn. 34), begründet die Gesamtheit der Erwägungsgründe der Richtlinie den Schluss auf das zumindest auch angestrebte wesentliche Ziel des Verbraucherschutzes.
  • OLG Köln, 14.03.2019 - 12 U 226/17

    Rechte des Verbrauchers bei Abschluss einer neuen Zinsvereinbarung nach Auslauf

    Mit Rücksicht darauf, dass sich der gesamte Text mit dem Widerruf befasst, das Wort Widerruf in der Überschrift, in fast allen Zwischenüberschriften und praktisch jedem Satz vorkommt und ausdrücklich auch Gegenstand der Zwischenüberschrift über der fraglichen Passage sowie des dem fraglichen Satz vorhergehenden Satzes ist, besteht keine Gefahr, dass der verständige Leser die einmalige Verwendung des Wortes "Widerspruch" anders als ein redaktionelles Versehen versteht (vgl. BGH, Urt. v. 16.10.2018 - XI ZR 370/17, zitiert nach juris Rn. 8; OLG Köln, Beschluss vom 23.03.2015 - 13 U 168/14, zitiert nach juris Rn. 6; Urteil vom 23.06.2017, 12 U 66/16, Urteil vom 12.03.2017, 12 U 29/16, Hinweisbeschluss vom 27.03.2017, 12 U 104/16).
  • OLG Schleswig, 09.11.2017 - 2 U 6/16

    Die Kieler Verkehrsgesellschaft ist nicht verpflichtet, E-Scooter zu

    Ob es sich bei der Verweigerung der Mitnahme von E-Scootern in Linienbussen um eine Allgemeine Geschäftsbedingung handelt, ist streitig (zustimmende Anmerkung zur Entscheidung des 1. Zivilsenats: Welti/Wenckebach, VuR 2016, S. 194 ff., Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht, Fachbeitrag A3-2016; gegen die Einstufung als Allgemeine Geschäftsbedingung: OLG Hamm, Urteil vom 3. März 2017, Az. 12 U 104/16, bei juris; ablehnend gegenüber der Entscheidung des OLG Hamm: Baetge in: jurisPK-BGB, 8. Auflage, § 1 UKlaG Rn. 22.1, § 2 UKlaG Rn. 24.1).
  • OLG Köln, 12.10.2017 - 12 U 174/16

    Wirksamkeit des Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrages

    Mit Rücksicht darauf, dass sich der gesamte Text mit dem Widerruf befasst, das Wort Widerruf in der Überschrift, in fast allen Zwischenüberschriften und praktisch jedem Satz vorkommt und ausdrücklich auch Gegenstand der Zwischenüberschrift über der fraglichen Passage sowie des dem fraglichen Satz vorhergehenden Satzes ist, besteht keine Gefahr, dass der verständige Leser die einmalige Verwendung des Wortes "Widerspruch" anders als ein redaktionelles Versehen versteht (OLG Köln, Beschluss vom 23.03.2015, 13 U 168/14, zitiert nach juris Rn. 6; Beschluss vom 28.10.2016, 13 U 169/16, zitiert nach juris, Rn. 11, Urteil vom 23.06.2017, 12 U 66/16, Urteil vom 12.03.2017, 12 U 29/16, Hinweisbeschluss vom 27.03.2017, 12 U 104/16).
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