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   OLG Karlsruhe, 14.01.2016 - 12 U 106/15   

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https://dejure.org/2016,313
OLG Karlsruhe, 14.01.2016 - 12 U 106/15 (https://dejure.org/2016,313)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.01.2016 - 12 U 106/15 (https://dejure.org/2016,313)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. Januar 2016 - 12 U 106/15 (https://dejure.org/2016,313)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung einer privaten Krankenversicherung zur Erhebung von Risikozuschlägen nach einem Tarifwechsel

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 5; VVG § 204 Abs. 1
    Tarifwechsel in Zieltarif mit geringerem Selbstbehalt und mit vorgesehener Erhebung eines Risikozuschlags

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 5 Abs 1 VVG, § 5 Abs 2 VVG, § 6 Abs 4 VVG, § 6 Abs 5 VVG, § 204 Abs 1 S 1 Nr 1 Halbs 1 VVG
    Private Krankenversicherung: Erhebung von Risikozuschlägen bei einem Tarifwechsel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 204 Absatz 1; VVG § 5
    Berechtigung einer privaten Krankenversicherung zur Erhebung von Risikozuschlägen nach einem Tarifwechsel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erhebung von Risikozuschlägen bei einem Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Risikozuschläge beim Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erhebung von Risikozuschlägen bei einem Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Bei Tarifwechsel ist ursprünglich ermittelte Gesundheit Maßstab für Risikozuschläge

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2016, 654
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Mannheim, 02.06.2015 - 1 O 159/13

    Private Krankenversicherung: Risikozuschlag und erneute Gesundheitsprüfung bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.01.2016 - 12 U 106/15
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 02.06.2015, Az. 1 O 159/13, im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt abgeändert:.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 02.06.2015, Az. 1 O 159/13, wie folgt abzuändern:.

  • BGH, 12.09.2012 - IV ZR 28/12

    Unzulässigkeit der Kombination eines absoluten jährlichen Selbstbehalts sowie

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.01.2016 - 12 U 106/15
    Dieser Tarifwechselanspruch ist ein Optionsrecht des Versicherungsnehmers im Rahmen des den Versicherer treffenden Kontrahierungszwangs auf Inhaltsänderung des bestehenden Krankenversicherungsvertrags (BGH, VersR 2012, 1422, Tz. 7; VersR 2015, 1012, Tz. 8).

    Der im Zieltarif (M. 500) im Vergleich zum Herkunftstarif (G.) geringere Selbstbehalt stellt eine partielle Mehrleistung der Beklagten dar (vgl. hierzu BGH VersR 2012, 1422, Tz. 8).

  • BGH, 28.09.1999 - VI ZR 195/98

    Verjährungsunterbrechung gem. § 211 Abs. 2 BGB; Feststellungsinteresse für

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.01.2016 - 12 U 106/15
    Zum anderen kann von der Beklagten als einer großen Versicherungsgesellschaft erwartet werden, dass sie auch einem Feststellungsurteil Folge leisten wird (vgl. BGH NJW 1999, 3774, 3775).
  • BGH, 10.11.2009 - XI ZB 15/09

    Objektiv zum Ausdruck kommender Wille des Erklärenden als Grenze der Auslegung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.01.2016 - 12 U 106/15
    Entscheidend ist nämlich nicht allein der Wortlaut der Anträge, sondern der durch sie verkörperte Wille (vgl. u.a. BGH NJW-RR 2010, 275, Tz. 9; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 23. A., § 308 Rn. 7).
  • BVerwG, 23.06.2010 - 8 C 42.09

    Krankenversicherung; substitutive; Tarifstrukturzuschlag; Prämie;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.01.2016 - 12 U 106/15
    Dies schließt es zwar nicht aus, dass der Versicherer die ursprüngliche Risikoeinstufung in eine neue Risikoskala einpasst und auf dieser Grundlage im Zieltarif einen Risikozuschlag festsetzt (BGH, aaO; BVerwGE 137, 179 Rn. 31).
  • BGH, 15.07.2015 - IV ZR 70/15

    Private Krankenversicherung: Erhebung eines individuellen Risikozuschlags bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.01.2016 - 12 U 106/15
    Dieser Tarifwechselanspruch ist ein Optionsrecht des Versicherungsnehmers im Rahmen des den Versicherer treffenden Kontrahierungszwangs auf Inhaltsänderung des bestehenden Krankenversicherungsvertrags (BGH, VersR 2012, 1422, Tz. 7; VersR 2015, 1012, Tz. 8).
  • OLG Naumburg, 01.09.2016 - 41 U 36/16

    Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche

    Zu den erworbenen Rechten nach § 204 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG zählt auch die Bewertung des Gesundheitszustandes, wie sie der Versicherer bei Abschluss des Vertrages im Herkunftstarif vorgenommen hat (vgl. OLG Karlsruhe , Urteil vom 14. Januar 2016, Az.: 12 U 106/15, zitiert nach juris , Rdnr. 45).
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   OLG Stuttgart, 22.12.2015 - 12 U 106/15   

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OLG Stuttgart, 22.12.2015 - 12 U 106/15 (https://dejure.org/2015,68959)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22.12.2015 - 12 U 106/15 (https://dejure.org/2015,68959)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22. Dezember 2015 - 12 U 106/15 (https://dejure.org/2015,68959)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 09.02.2017 - IX ZR 67/16

    Verbrauchergerichtsstand: Vorliegen eines Kapitalanlagevertrags zu

    Ebenso wenig trägt das Argument, die Übersendung des Begrüßungsschreibens nebst Anlagen habe nur noch dem formalen Vollzug des über die klägerischen Anwälte faktisch ausgehandelten Vertrages gedient (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 22. Dezember 2015 - 12 U 106/15, nv, Aktenzeichen beim BGH IX ZR 9/16; OLG Stuttgart, Urteil vom 22. Dezember 2015 - 12 U 91/15, nv, Aktenzeichen beim BGH IX ZR 10/16).
  • BGH, 09.02.2017 - IX ZR 66/16

    Vertrieb von Anlageprodukten durch eine in der Schweiz ansässige

    Ebenso wenig trägt das Argument, die Übersendung des Begrüßungsschreibens nebst Anlagen habe nur noch dem formalen Vollzug des über die klägerischen Anwälte faktisch ausgehandelten Vertrages gedient (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 22. Dezember 2015 - 12 U 106/15, nv, Aktenzeichen beim BGH IX ZR 9/16; OLG Stuttgart, Urteil vom 22. Dezember 2015 - 12 U 91/15, nv, Aktenzeichen beim BGH IX ZR 10/16).
  • BGH, 09.02.2017 - IX ZR 39/16

    Vertrieb von Anlageprodukten durch eine in der Schweiz ansässige

    Ebenso wenig trägt das Argument, die Übersendung des Begrüßungsschreibens nebst Anlagen habe nur noch dem formalen Vollzug des über die klägerischen Anwälte faktisch ausgehandelten Vertrages gedient (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 22. Dezember 2015 - 12 U 106/15, nv, Aktenzeichen beim BGH IX ZR 9/16; OLG Stuttgart, Urteil vom 22. Dezember 2015 - 12 U 91/15, nv, Aktenzeichen beim BGH IX ZR 10/16).
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