Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 05.02.2004 - 12 U 110/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4422
OLG Karlsruhe, 05.02.2004 - 12 U 110/03 (https://dejure.org/2004,4422)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.02.2004 - 12 U 110/03 (https://dejure.org/2004,4422)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. Februar 2004 - 12 U 110/03 (https://dejure.org/2004,4422)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung 1975 (ARB 75); Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss; Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung ; Risikoausschluss gem. § 4 Abs. 1 ARB 75 (so genannte Baurisikoklausel) ; Auslegung ...

  • Judicialis

    ARB 75 § 4 Abs. 1 k

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ARB 75 § 4 Abs. 1 k
    Rechtsstreit wegen unzutreffender Wohnflächenangabe bei einer vom Veräußerer auszubauenden Eigentumswohnung fällt unter den Baurisikoausschluss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ARB 75 § 4 Abs. 1 k
    Zur Anwendung der Risikoausschlussklausel gem. § 4 Abs. 1k der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung 1975 - (ARB 75)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Risikoausschluss bei fehlerhafter Wohnfläche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Rechtsschutzversicherung - Falsch angegebene Wohnfläche und Baurisikoklausel

  • IWW (Kurzinformation)

    Falsch angegebene Wohnfläche und Baurisikoklausel

  • Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht PDF, S. 3 (Kurzinformation)

    Risikoausschluss des § 4 I k ARB 75

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsschutzversicherung: Keine Eintrittspflicht bei Täuschung über Planungsfehler! (IBR 2004, 402)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 777
  • BauR 2004, 1055 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.02.2003 - IV ZR 318/02

    Umfang einer Ausschlußklausel in der Rechtsschutzversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.02.2004 - 12 U 110/03
    Deckungsschutz besteht demgegenüber für die Durchsetzung von Ansprüchen, die zu dem Bauvorhaben selbst in keinem unmittelbaren Bezug stehen, etwa weil sie sich aus dem Erwerb eines zur Bebauung vorgesehenen Grundstücks oder dem Erwerb von Anteilen an einem Immobilienfonds ergeben und demnach nicht das Baurisiko, sondern das sogenannte Erwerbsrisiko betreffen (vgl. zu allem vorstehenden BGH, Urteil vom 19.02.2003 - IV ZR 318/02 - VersR 2003, 454 unter II 2. a und b mit weiteren Nachweisen).

    Sie begleiten damit die versprochene Baumaßnahme unmittelbar; deshalb greift auch insoweit der Risikoausschluss ein (vgl. BGH VersR 2003, 454 a.a.O. unter II 2. b; BGH VersR 1994, 44 unter 3.).

  • BGH, 10.11.1993 - IV ZR 87/93

    Umfang der Baurisiko-Klausel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.02.2004 - 12 U 110/03
    Sie begleiten damit die versprochene Baumaßnahme unmittelbar; deshalb greift auch insoweit der Risikoausschluss ein (vgl. BGH VersR 2003, 454 a.a.O. unter II 2. b; BGH VersR 1994, 44 unter 3.).
  • OLG Saarbrücken, 18.05.2016 - 5 U 46/15

    Rechtsschutzversicherung: Leistungsausschluss bei Rechtsstreit über die

    Dies ist bereits für Unfälle, die mit dem Betrieb von Baustellen einhergehen, entschieden worden (OLG Brandenburg, VersR 2016, 323), sowie für Streitigkeiten über den Inhalt von Leistungspflichten aus Verträgen, auch wenn es um Betrugsvorwürfe ging (OLG Karlsruhe, VersR 2013, 625; OLG Karlsruhe, VersR 2004, 777) oder um Ansprüche gegen Lieferanten (OLG Hamm, VersR 2012, 1513).
  • OLG Karlsruhe, 02.09.2004 - 19 U 137/04

    Rechtsschutzversicherung: Reichweite des Risikoausschlusses für Baumaßnahmen

    Deckungsschutz besteht demgegenüber für die Durchsetzung von Ansprüchen, die zu dem Bauvorhaben selbst in keinem unmittelbaren Bezug stehen, etwa weil sie sich aus dem Erwerb eines zur Bebauung vorgesehenen Grundstückes oder dem Erwerb von Anteilen an einem Immobilienfonds ergeben und demnach nicht das Baurisiko, sondern das sog. Erwerbsrisiko betreffen, nicht (BGH VersR 2003, 454; OLG Karlsruhe VersR 2004, 777; OLG Karlsruhe NJW-RR 2004, 602).
  • LG Bielefeld, 22.03.2006 - 22 S 340/05

    Einschränkung der Auslegung des§ 3 II d) dd) Allgemeine

    Über den zeitlichen Zusammenhang mit der Planung und Errichtung eines Gebäudes hinaus musste ein innerer sachlicher Zusammenhang bestehen, indem sich in der konkreten Angelegenheit gerade das typische Baurisiko verwirklicht hat (BGH VersR 2003, 454 f.; BGH r+s 2003, 412 ff.; OLG Karlsruhe r+s 2004, 193 f.; LG Düsseldorf NJW-RR 2004, 832 f.).
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