Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 15.12.2009

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 19.11.2009 - 12 U 110/09   

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OLG Brandenburg, 19.11.2009 - 12 U 110/09 (https://dejure.org/2009,9090)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19.11.2009 - 12 U 110/09 (https://dejure.org/2009,9090)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19. November 2009 - 12 U 110/09 (https://dejure.org/2009,9090)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrsunfall - Schadensersatz bei deckungsgleichen Vorschäden

  • Judicialis

    ZPO § 513 Abs. 1; ; ZPO § ... 520 Abs. 3; ; ZPO § 529 Abs. 1; ; StVG § 7 Abs. 1; ; StVG § 17 Abs. 1; ; StVG § 17 Abs. 3; ; StVG § 18 Abs. 1; ; PflVG § 3 Nr. 1 a.F.; ; BGB § 823 Abs. 1; ; StVO § 1 Abs. 2; ; StVO § 6; ; StVO § 9 Abs. 5; ; StVO § 10 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 09.11.2006 - VII ZR 151/05

    Voraussetzungen eines Grundurteils bei Ansprüchen aus VOB/B

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.11.2009 - 12 U 110/09
    Ein Grundurteil darf nur ergehen, wenn ein Anspruch nach Grund und Höhe streitig ist, alle Fragen, die zum Grund des Anspruchs gehören, erledigt sind und wenn nach dem Sach- und Streitstand der Anspruch mit hoher Wahrscheinlichkeit in irgendeiner Höhe besteht (BGH BauR 2007, 429; NJW-RR 2005, 928; 1008; NJW 2001, 224; BGHZ 110, 200, 201).

    Diese Voraussetzungen sind bei dem geltend gemachten Schadensersatzanspruch, bei denen die Schadensbestandteile auf dem gleichen rechtlichen und sachlichen Grund beruhen (s. hierzu BGH BauR 2007, 429, zitiert nach juris Rn. 13) und die Reparaturkosten nach Grund und Höhe streitig sind, erfüllt.

  • KG, 06.12.2004 - 12 U 28/04

    Schadenersatzklage nach Verkehrsunfall: Beweislast für Anspruchsübergang auf

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.11.2009 - 12 U 110/09
    Dabei spricht bei einer Kollision während des Zurücksetzens der erste Anschein für eine schuldhafte Sorgfaltspflichtverletzung des Rückwärtsfahrenden (KG, VRS 108, 190, 192; VM 1988, 32; König, a.a.O., Rn. 55 a.E.).

    Derjenige, der beim Rückwärtsfahren ein anderes Auto beschädigt, trägt grundsätzlich die umfängliche Haftung für den Verkehrsunfall (KG, VRS 108, 190; VM 88, 32).

  • OLG Koblenz, 13.10.1983 - 1 Ss 350/83

    Überholen; Überholvorgang; Spur; Fahrspur

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.11.2009 - 12 U 110/09
    Wer einen fremden Verkehrsverstoß bemerkt oder pflichtgemäß hätte bemerken müssen (OLG Oldenburg, DAR 1999, 73, zitiert nach juris Rn. 26), muss sich darauf einstellen (OLG Koblenz, VRS 66, 219) und besonders vorsichtig fahren (König, a.a.O., § 1 StVO Rn. 24 unter Hinweis auf BGH VM 56, 8; VRS 19, 344).
  • OLG München, 27.01.2006 - 10 U 4904/05

    Ersatzanspruch bei deckungsgleichem Vorschaden trotz Verschweigens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.11.2009 - 12 U 110/09
    Kann aber der nachweislich durch den Unfall bedingte (Neu-) Schaden von dem nicht nachweislich unfallbedingten (Alt-) Schaden technisch und rechnerisch voneinander abgegrenzt werden, darf dem Geschädigten ein Ersatz des Unfallschadens nicht vollständig versagt werden, und ist ihm der nachweislich unfallbedingte Teilschaden zu ersetzen (OLG Düsseldorf, NZV 2008, 344, zitiert nach juris Rn. 25, 28 unter Hinweis auf OLG München, NZV 2006, 261, zitiert nach juris Rn 22; BGH DAR 1990, 224, zitiert nach juris Rn. 4 (ebenfalls zu einem Grundurteil)).
  • BGH, 12.03.2008 - VIII ZR 253/05

    Bedeutung der Angabe "Unfallschäden lt. Vorbesitzer: Nein" beim Kauf eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.11.2009 - 12 U 110/09
    Kann aber der nachweislich durch den Unfall bedingte (Neu-) Schaden von dem nicht nachweislich unfallbedingten (Alt-) Schaden technisch und rechnerisch voneinander abgegrenzt werden, darf dem Geschädigten ein Ersatz des Unfallschadens nicht vollständig versagt werden, und ist ihm der nachweislich unfallbedingte Teilschaden zu ersetzen (OLG Düsseldorf, NZV 2008, 344, zitiert nach juris Rn. 25, 28 unter Hinweis auf OLG München, NZV 2006, 261, zitiert nach juris Rn 22; BGH DAR 1990, 224, zitiert nach juris Rn. 4 (ebenfalls zu einem Grundurteil)).
  • OLG Köln, 22.02.1999 - 16 U 33/98

    Unerklärliche inkompatible Schäden am Unfallfahrzeug

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.11.2009 - 12 U 110/09
    Ein gänzlicher Haftungsausschluss wäre nur in dem Fall zu bejahen, dass das Vorhandensein von Altschäden aufgrund mangelnder Kompatibilität oder aus anderen Gründen feststünde und die geltend gemachten Schäden auch auf dem Ereignis beruhen könnten, durch das der nicht dem Unfall zuzuordnende Vorschaden verursacht wurde (vgl. KG, VRS 114, 418 ff., zitiert nach juris Rn. 13 m.w.N.; OLG Köln, VersR 1999, 865, zitiert nach juris Rn. 8; Hanseatisches OLG, OLGR 2001, 261, zitiert nach juris Rn. 3, 5; einschränkend: OLG Düsseldorf, NZV 2008, 295, zitiert nach juris Rn. 25).
  • KG, 10.05.1999 - 12 U 9612/98

    Schadensteilung bei strittigem Abbiegepfeil (Aufgabe der bisherigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.11.2009 - 12 U 110/09
    Bei der Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile der Fahrer der beteiligten Fahrzeuge sind unter Berücksichtigung der von beiden Fahrzeugen ausgehenden Betriebsgefahr nur unstreitige bzw. zugestandene und bewiesene Umstände zu berücksichtigen (vgl. BGH NJW 2007, 506; KG, NZV 1999, 512; NZV 2003, 291).
  • OLG Düsseldorf, 20.02.2006 - 1 U 137/05

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.11.2009 - 12 U 110/09
    Zwar wird die Frage des Mitverschuldens durch falsches Reagieren eines Verkehrsteilnehmers diskutiert und lediglich dann verneint, wenn er in einer ohne sein Verschulden eingetretenen, für ihn nicht voraussehbaren Gefahrenlage keine Zeit zu ruhiger Überlegung hat und deshalb nicht das Richtige und Sachgerechte unternimmt, um den Unfall zu verhüten, sondern aus verständlicher Bestürzung objektiv falsch reagiert (BGH DAR 1976, 185 m. w. Rechtsprechungsnachweisen; so auch OLG Düsseldorf, NZV 2006, 415, 416; 2007, 614).
  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 115/05

    Abwägung der Verursachungsanteile bei Fehlen der Fahrerlaubnis; Umfang des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.11.2009 - 12 U 110/09
    Bei der Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile der Fahrer der beteiligten Fahrzeuge sind unter Berücksichtigung der von beiden Fahrzeugen ausgehenden Betriebsgefahr nur unstreitige bzw. zugestandene und bewiesene Umstände zu berücksichtigen (vgl. BGH NJW 2007, 506; KG, NZV 1999, 512; NZV 2003, 291).
  • BGH, 03.07.1990 - VI ZR 239/89

    Anscheinsbeweis für die Nichtbenutzung des Sicherheitsgurts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.11.2009 - 12 U 110/09
    Der behauptete Vorgang muss deshalb zu jenen gehören, die schon auf den ersten Blick nach einem durch Regelmäßigkeit, Üblichkeit und Häufigkeit geprägten "Muster" (BGH NJW 1991, 230, 231) abzulaufen pflegen.
  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen

  • OLG Köln, 19.07.2005 - 4 U 35/04

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs des fließenden Verkehrs mit

  • BGH, 15.06.1982 - VI ZR 119/81

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem entgegenkommenden Fahrzeug nach

  • OLG Düsseldorf, 11.02.2008 - 1 U 181/07

    Zur Ermittlung der Schadenshöhe nach einem Verkehrsunfall mit einer einzigen

  • BGH, 10.03.2005 - VII ZR 220/03

    Voraussetzungen eines Grundurteils; Voraussetzungen der Zurückverweisung durch

  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 126/95

    Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem Versagen des Grünpfeils für einen

  • LG Berlin, 04.03.2004 - 17 O 382/03

    Haftungsverteilung bei Kollision eines am rechten Fahrbahnrand Angehaltenen mit

  • OLG Frankfurt, 19.03.1998 - 15 U 190/97

    Haftungsverteilung bei ungeklärter Verursachung eines Unfalls nach Einfahren auf

  • KG, 14.01.2008 - 12 U 96/07

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Beweislast bei vorgeschädigtem Fahrzeug

  • OLG Brandenburg, 06.03.2002 - 14 U 119/01

    Sorgfaltspflichten ; Anfahren vom Fahrbahnrand; Verschulden;

  • BGH, 27.03.1990 - VI ZR 115/89

    Anspruch auf Ersatz des Schadens an einem Kraftfahrzeug auf der Basis

  • BGH, 02.10.2000 - II ZR 54/99

    Voraussetzungen eines Grundurteils

  • KG, 11.02.2002 - 12 U 117/01

    Haftungsverteilung von 50:50 nach einem Linksabbiegerunfall auf einer mit

  • BGH, 29.06.1982 - VI ZR 206/80

    Indiztatsachen - Aufklärungsbedürftigkeit

  • OLG Hamburg, 28.03.2001 - 14 U 87/00

    Zum Ersatz des unfallbedingten Teilschadens bei technischer und rechnerischer

  • OLG Brandenburg, 03.03.2022 - 12 U 194/20

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall; Abgrenzung von Vorschäden an einem

    Eine Erstattungspflicht besteht indes dann, wenn der Zweitschaden technisch und rechnerisch eindeutig vom Vorschaden abgrenzbar ist (Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, Kommentar, 46. Aufl., § 12 StVG, Rn. 6a; so auch der Senat in der Entscheidung vom 19.11.2009, Az. 12 U 110/09, veröffentlicht in juris).
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   OLG Stuttgart, 15.12.2009 - 12 U 110/09   

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https://dejure.org/2009,3405
OLG Stuttgart, 15.12.2009 - 12 U 110/09 (https://dejure.org/2009,3405)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15.12.2009 - 12 U 110/09 (https://dejure.org/2009,3405)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15. Dezember 2009 - 12 U 110/09 (https://dejure.org/2009,3405)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Prozessfinanzierer, Prozessfinanzierungsvertrag

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 39 (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Rechtsprechungskenntnis des Steuerberaters

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Haftung: Steuerberater können nicht sämtliche Entscheidungen kennen

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Rechtsprechungskenntnis des Steuerberaters

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 39 (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Rechtsprechungskenntnis des Steuerberaters

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 06.11.2002 - V R 7/02

    Geldspielautomaten außerhalb von Spielbanken

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.12.2009 - 12 U 110/09
    In dem Revisionsverfahren gegen diese Entscheidung hat der BFH mit Beschluss vom 06.11.2002 (BFHE 200, 149) dem EuGH die Frage vorgelegt, ob auch Umsätze von nicht in öffentlichen Spielbanken aufgestellten Geldspielautomaten umsatzsteuerfrei seien und ob die o.g. Richtlinie unmittelbar Anwendung zugunsten des Steuerpflichtigen finde.

    Auch der Bundesfinanzhof hat bei der Differenzierung der Besteuerung von Geldspielautomaten nach § 4 Nr. 9 UStG a. F. keinen evidenten Verstoß gegen die Richtlinie angenommen, sondern die Frage, weil sie aus Sicht des Gerichtes zweifelhaft war, dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt (BFH DStRE 2003, 179 = BFHE 200, 149).

    4.) Die Vorlageentscheidung des Bundesfinanzhofes vom 06.11.2002 - DStRE 2003, 179 - erging erst nach Beendigung des Mandates und der fehlende Hinweis der Beklagten hierauf begründet daher keine Pflichtverletzung.

  • BGH, 21.09.2000 - IX ZR 127/99

    Ersatzansprüche - Kreispachtgeschädigte - Landwirtschaftsbetrieb - Gemeinderat -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.12.2009 - 12 U 110/09
    Strengere Anforderungen sind nur dann zu stellen, wenn ein Rechtsgebiet in der Entwicklung begriffen ist und eine Änderung der bisherigen Beurteilung zu erwarten ist (vgl. BGH NJW 2001, 675; OLG Köln WM 2007, 2338).
  • BGH, 06.11.2008 - IX ZR 140/07

    Pflichten eines Steuerberaters bei Erklärung von Einkünften aus der Veräußerung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.12.2009 - 12 U 110/09
    Die Pflicht zur Kenntnisnahme neuer Rechtsprechung besteht nur innerhalb angemessener Zeit (vgl. BGH NJW 2009, 1593).
  • OLG Köln, 13.09.2007 - 8 U 19/07

    Belehrungspflicht des Steuerberaters zur Anfechtung des Steuerbescheids nach

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.12.2009 - 12 U 110/09
    Strengere Anforderungen sind nur dann zu stellen, wenn ein Rechtsgebiet in der Entwicklung begriffen ist und eine Änderung der bisherigen Beurteilung zu erwarten ist (vgl. BGH NJW 2001, 675; OLG Köln WM 2007, 2338).
  • BGH, 15.07.2004 - IX ZR 472/00

    Pflichten des Steuerberaters bei bevorstehender Änderung des Steuerrechts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.12.2009 - 12 U 110/09
    a) Ein Steuerberater muss die für seine berufliche Tätigkeit erforderliche Kenntnis des Steuerrechtes besitzen, insbesondere über die mandatsbezogenen erheblichen Gesetzes- und Rechtskenntnisse verfügen (vgl. BGH NJW 2004, 3487).
  • FG Münster, 26.10.2001 - 5 K 4280/00

    Steuerfreiheit von Umsätzen mit Geldspielgeräten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.12.2009 - 12 U 110/09
    Wenn auch der BFH in der erstgenannten Entscheidung Zweifel an der Europarechtskonformität der Umsatzsteuerpflicht von in privat betriebenen Gaststätten oder Spielhallen aufgestellten Geldspielautomaten geäußert hat und das Finanzgericht Münster in seiner Entscheidung vom Jahr 2001 (DStRE 2002, 704) zu dem Ergebnis gekommen ist, dass eine entsprechende Umsatzsteuerpflichtigkeit nicht besteht, kann hieraus keine Pflichtverletzung der Beklagten abgeleitet werden.
  • EuGH, 11.06.1998 - C-283/95

    Fischer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.12.2009 - 12 U 110/09
    Derartige Anhaltspunkte ergaben sich nicht bereits durch die Entscheidung des EuGH im Jahre 1998 (DStRE 1998, 490), in der die Umsatzsteuerfrage im Verhältnis zwischen erlaubtem und unerlaubtem Glückspiel entschieden wurde.
  • EuGH, 17.02.2005 - C-453/02

    DIE VERANSTALTUNG ODER DER BETRIEB VON GLÜCKSSPIELEN ODER GLÜCKSSPIELGERÄTEN

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.12.2009 - 12 U 110/09
    Mit Urteil vom 17.02.2005 hat der EuGH (EuZW 2005, 210 - Linneweber) entschieden, dass diese Regelung gegen Art. 13 Teil B Lit. F 6 Rl. 77/388/EWG verstößt und dass aufgrund der unmittelbaren Anwendung der Richtlinie Umsatzsteuer für derartige Glückspiele nicht hätte erhoben werden dürfen.
  • BFH, 30.11.2000 - V B 187/00

    Besteuerung von Geldspielautomatenumsätzen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.12.2009 - 12 U 110/09
    Diese Entscheidung wurde nicht amtlich veröffentlicht, sondern nur bspw. in BFH/NV 2001, 657 (vgl. die übrigen Fundstellen, teilweise nur mit dem Leitsatz, in Juris).
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