Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 15.06.2005

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 30.06.2004 - 12 U 112/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3050
OLG Karlsruhe, 30.06.2004 - 12 U 112/04 (https://dejure.org/2004,3050)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.06.2004 - 12 U 112/04 (https://dejure.org/2004,3050)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. Juni 2004 - 12 U 112/04 (https://dejure.org/2004,3050)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlgeschlagene Nacherfüllung als Voraussetzung für den Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf; Wiederholter Wassereintritt in die Karrosserie im Bereich der Vertiefung hinter dem linken Hinterrad; Voraussetzungen für das Vorliegen eines unerheblichen Mangels

  • Judicialis

    BGB § 437 Nr. 2; ; BGB § 440

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 437 Nr. 2; BGB § 440
    Anforderungen an fehlgeschlagene Nachbesserung zur Beseitigung von Wassereintritt in die Kfz-Karosserie

  • wandlung-mercedes-e-klasse.de PDF
  • wandlung-mercedes-e-klasse.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 437 Nr. 2; BGB § 440
    Zur fehlgeschlagenen Nacherfüllung als Voraussetzung für den Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    GW-Handel - Nur zwei Versuche für Beseitigung eines Mangels

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Nachbesserung fehlgeschlagen - Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf?

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Zweimalig fehlgeschlagene Reparatur führt zu Rücktrittsrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 372
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Karlsruhe, 14.05.2009 - 4 U 148/07

    Wassereintritt in den Fahrzeuginnenraum als erheblicher Sachmangel

    Eine undichte Stelle der Karosserie eines Fahrzeugs stellt nämlich allein schon wegen der möglichen Folgewirkungen ( Reinking/Eggert, Der Autokauf, 10. Aufl ., Rn . 524 ff.) unabhängig von der Höhe der Beseitigungskosten eine erhebliche Beeinträchtigung der Tauglichkeit ( BGH , Beschl. v. 08.05.2007 - VIII ZR 19/05, NJW 2007, 2111 m. Anm Reinking ; Urt . v. 05.11.2008 - VIII ZR 166/07, NJW 2009, 508) und damit einen erheblichen Mangel dar ( OLG Karlsruhe, Urt . v. 30.06.2004 - 12 U 112/04, DAR 2005, 31; Reinking/Eggert, a. a. O ., Rn .

    Dass Teile des Fahrzeugs bisher noch nicht sichtbar korrodiert sind, ändert an dieser Beurteilung nichts ( OLG Karlsruhe, Urt . v. 30.06.2004 - 12 U 112/04, DAR 2005, 31).

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2007 - 1 U 252/06

    Anspruch auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Gebrauchtfahrzeug;

    Der Kläger muss sich gefallen lassen, dass die Toleranzgrenze bei ihm anders gezogen wird als beispielsweise bei dem Käufer eines normalen Pkw der Oberklasse (vgl. dazu OLG Karlsruhe DAR 2005, 31 - Wassereintritt bei einem Mercedes Benz Typ 240 Limousine).
  • KG, 20.07.2009 - 8 U 96/09

    Neuwagenkauf: Wassereintritt in den Innenraum als nicht unerheblicher Mangel

    Diese ist nicht unerheblich, zumal beim Eindringen von Feuchtigkeit in den Innenraum mit der Gefahr weitergehender Schäden zu rechnen ist (vgl. OLG Karlsruhe DAR 2005, 31).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.06.2005 - 12 U 112/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4637
OLG Hamm, 15.06.2005 - 12 U 112/04 (https://dejure.org/2005,4637)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.06.2005 - 12 U 112/04 (https://dejure.org/2005,4637)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Juni 2005 - 12 U 112/04 (https://dejure.org/2005,4637)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Verjährung von werkvertraglichen Gewährleistungsansprüchen; Eingreifen der sechsmonatigen Verjährungsfrist bei Mangelhaftigkeit von Regalen für Schwerlasten; Anwendbarkeit der kurzen Verjährungsfrist auf enge Mangelfolgeschäden; Auswirkungen einer mehrjährigen ...

  • Judicialis

    AGBG § 5; ; BGB § 469 Satz 2 a. F.; ; BGB § 638 a. F.; ; BGB § 634 Abs. 4

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Auswirkung einer vorformulierten Garantieübernahmeerklärung auf die Verjährungsfrist

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Was ist eine "Garantie" im Werkvertragsrecht?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Bedeutung der Garantie im Werkvertragsrecht

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Was ist eine "Garantie" im Werkvertragsrecht? (IBR 2005, 531)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 1686 (Ls.)
  • BauR 2006, 1006
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.05.2003 - X ZR 57/02

    Begriff der Arbeiten bei Bauwerken

    Auszug aus OLG Hamm, 15.06.2005 - 12 U 112/04
    Die ohne großen Aufwand auf- und abzubauenden und nur durch eine Bodenverdübelung der Fußplatten der Ständerrahmen fest mit dem Gebäude verbundenen Regale sind auch unter Berücksichtigung der weiten Auslegung dieses Begriffs durch die BGH-Rechtsprechung (vgl. BGH BauR 2003, 1391-1393) keine Bauwerke, so daß die sechsmonatige Verjährungsfrist gilt.
  • BGH, 20.04.2004 - X ZR 141/01

    Abgrenzung unmittelbarer und entfernter Mangelfolgeschäden beim Werkvertragsrecht

    Auszug aus OLG Hamm, 15.06.2005 - 12 U 112/04
    Für den engen Mangelfolgeschaden gilt die kurze vertragliche Verjährungsfrist ebenso wie für den Schaden am Werk selbst (vgl. BGH NJW-RR 2004, 1350 ff).
  • BGH, 20.12.1978 - VIII ZR 246/77

    Auslegung einer Garantieerklärung

    Auszug aus OLG Hamm, 15.06.2005 - 12 U 112/04
    Dagegen ist eine Verlängerung der Verjährungsfrist mit der Folge, daß der Anspruchsinhaber bei einem bereits zum Beginn der Garantiefrist erkannten Mangel gleichwohl mit der gerichtlichen Geltendmachung bis zum Ablauf der Garantiefrist warten kann, als nicht interessengerecht abzulehnen (Vgl. Urteil des BGH vom 20. Dezember 1978 - VIII ZR 246/77 -, BauR 1979, 427-431).
  • BGH, 28.06.1979 - VII ZR 248/78

    Herstellergarantie als Vertrag zugunsten Dritter

    Auszug aus OLG Hamm, 15.06.2005 - 12 U 112/04
    Der BGH hat in der Entscheidung BGHZ 75, 75 ff, in Bezug auf eine formularmäßige Herstellergarantie unter Hinweis auf sein vorgenanntes Urteil vom 20. Dezember 1978 die Auffassung vertreten, ein die werkvertraglichen Mängelansprüche des Endabnehmers gegen den von ihm beauftragten Unternehmer verstärkender Garantieanspruch gegen den Hersteller müsse derselben Verjährungsfrist unterliegen wie die entsprechenden Gewährleistungsansprüche, wobei es allein dem Sinn und Zweck der Garantie entspreche, daß die Verjährung erst mit der Entdeckung des Mangels zu laufen beginne.
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